Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Gegenstände zur Erbringung von Dienstleistungen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. g MwStSystRL)

Rz. 143 Die vorübergehende Verwendung von Gegenständen im anderen Mitgliedstaat zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen ist nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. g MwStSystRL kein steuerpflichtiges Verbringen.[1] Bei den Gegenständen handelt es sich z. B. um Maschinen, Handwerkszeug, Ausrüstungsgegenstände, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen, Spezialwerkzeuge und -in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Ort der Lieferung

Rz. 66 Der innergemeinschaftliche Erwerb setzt eine im Inland steuerbare Lieferung[1] und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt. Lieferungen, die im Ausland, also auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Da § 1a UStG aus der Sicht der Union den innergemeinschaftlichen Erwerb definiert, ohne einen Bezug auf das in § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Nur vorübergehende Verwendung

Rz. 136 Von der Fiktion, dass ein unternehmerisches Verbringen als Lieferung gegen Entgelt gilt, ist nach § 3 Abs. 1a UStG die "nur vorübergehende Verwendung" ausgenommen. Dementsprechend bestimmt § 1a Abs. 2 S. 1 UStG, dass das Verbringen von Gegenständen ins Inland zur nur vorübergehenden Verwendung kein unternehmensinternes steuerpflichtiges Verbringen ist. Das UStG enthä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.24 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten zur Ausstellung (Art. 234 Abs. 3 Buchst. a DelVO)

Rz. 177 Die in Anh. IX zur MwStSystRL aufgeführten Gegenstände erfüllen die Voraussetzungen der Vorschrift. Die Verwendungsdauer beträgt höchstens 24 Monate. Wiederverkäufer, die diese Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, können anstelle der Erwerbsbesteuerung für die Differenzbesteuerung optieren.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung

Rz. 184 Außer in den Fällen der vorübergehenden Verwendung i. S. einer befristeten Verwendung kommt es auf die Dauer der Verwendung im Inland nicht an (Rz. 137, 146). In diesen Fällen ist für die steuerfreie Verwendung nicht Voraussetzung, dass der Gegenstand wieder ins übrige Gemeinschaftsgebiet zurückgelangt oder ausgeführt wird. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Konsignationslager (§ 1a Abs. 2a)

Rz. 192 Mit Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde Abs. 2a in § 1a UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Rz. 193 Nach der neuen EU-Bestimmung des Art. 17a MwStSystRL gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen aus einem Mitgliedstaat ins Inland (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 80 Nach § 1a Abs. 1 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung entweder vom Unternehmer oder Abnehmer aus einem Mitgliedstaat befördert oder in deren Auftrag versendet wird und wenn der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat gelangt. Da seit 1.1.1993 eine Grenzabfertigung an den Binnengrenzen nicht mehr stattfindet, wirken d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.1 Allgemeine Voraussetzungen der vorübergehenden Verwendung

Rz. 145 Die Gegenstände, die im Inland einfuhrumsatzsteuerfrei vorübergehend verwendet werden können, bedürfen hierzu einer zollamtlichen Bewilligung[1], die auch durch die Überlassung der Gegenstände zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung erteilt werden kann.[2] Für die Anwendung des § 1a Abs. 2 UStG bedarf es keiner Bewilligung; die Gegenstände werden so behandel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch Gesetz v. 25.8.1992[1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einfügung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Wegen der Verzahnung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.2 Gegenstände der vorübergehenden Verwendung

4.3.6.2.1 Beförderungsmittel (Art. 207 bis 218 DelVO) Rz. 150 Zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gehören auch Paletten und Container. Rz. 151 Beförderungsmittel dienen zur Beförderung von Personen oder Gütern, nämlich Straßen-, Eisenbahn-, Zivilluft- und Wasserfahrzeuge sowie Ersatzteile, Zubehör und die übliche Ausrüstung. Mitumfasst sind mit den Beförderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 96 Im Gegensatz zur EUSt ist der Kreis der steuerpflichtigen Erwerber grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Unternehmer sind und den Gegenstand der Lieferung für ihr Unternehmen erwerben.[1] Hierunter fallen auch Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Rz. 97 Juristische Person sowohl des privaten als auch öffentlichen Rechts gelten in jedem Fall a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.18 Mit Erprobungsvorbehalt gekaufte Waren (Art. 231 Buchst. b DelVO)

Rz. 171 Die Gegenstände werden im Rahmen eines Kaufvertrags einer Erprobung unterzogen. Die Verwendungsfrist beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 129 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände im inländischen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Die von der Betriebsstätte in Straßburg hergestellte Bestuhlung wird zur Ausstattung des Konferenzsaals der Hauptniederlassung der Möbelfirma nach München verbracht. Die Gegenstände werden im Untern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 218 Für bestimmte Erwerber, die die Voraussetzungen für einen Erwerb nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG erfüllen, tritt eine Erwerbsteuerpflicht nicht ein, wenn sie die Erwerbsschwelle nicht überschreiten und nicht für die Erwerbsbesteuerung optiert haben. Diese Erwerber werden dann so behandelt wie Privatpersonen, für die im innergemeinschaftlichen Warenverkehr das Ursprungsla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 228 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn die in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannten Unternehmer zusätzlich die Voraussetzung gem. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG erfüllen, nämlich mit ihren Erwerben eine bestimmte Erwerbsschwelle nicht überschreiten. Diese Erwerbsschwelle ist auch für Lieferungen im Versandhandel maßgebend, wenn der Ort der Lieferung im Inland li...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.25 Gebrauchtwaren, die zur Versteigerung eingeführt werden (Art. 234 Abs. 3 Buchst. b DelVO)

Rz. 178 Als Gebrauchtwaren gelten andere Waren als Neuwaren. Die Verwendungsdauer beträgt höchstens 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.20 Muster (Art. 232 DelVO)

Rz. 173 Ausgenommen sind Gegenstände, die in solchen Mengen geliefert werden, dass sie insgesamt keine Muster im angemessenen Rahmen darstellen (Anl. B.3 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5 Differenzbesteuerung

Rz. 118 Grundsätzlich unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die innergemeinschaftliche Lieferung der Gegenstände an den Erwerber die Differenzbesteuerung im Ausgangsmitgliedstaat angewendet wurde.[1] Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann damit vom Erwerber nicht in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme hiervon gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.17 Gegenstände von Tests, Experimenten oder Vorführungen (Art. 231 Buchst. a DelVO)

Rz. 170 Es handelt sich um Gegenstände, die selbst untersucht oder vorgeführt werden sollen (vgl. Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Eine Gewinnabsicht ist – im Gegensatz zur Regelung in Art. 680 Abs. 1d und e ZK-DVO a. F. – unschädlich. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.10 Ton-, Bild- und Datenträger (Art. 225 Buchst. a DelVO)

Rz. 163 Es handelt sich um Filme, die vor ihrer gewerblichen Verwendung vorgeführt werden sollen oder der kostenlosen Vorführung oder zu Überspielungen von Ton, Synchronisation und Wiedergabe bestimmt sind oder die Art oder Funktionieren von ausländischem Material zeigen sollen. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.7 Tiere (Art. 223 DelVO)

Rz. 160 Befreit sind lebende Tiere, sofern sie einer Person gehören, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Soweit es sich nicht um Tiere zur Beförderung handelt (Rz. 150ff.), sind von der Regelung sämtliche Tiere erfasst, z. B. auch zur Betreuung, Zucht oder Dressur (vgl. Anl. D des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Während der vorübergehenden Verwendung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.27 Gegenstände ohne wirtschaftliche Auswirkungen oder gelegentlich eingeführt (Art. 236 DelV)

Rz. 180 Diese allgemeine Vorschrift erfasst Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen vorübergehend eingeführt werden. Die vorübergehende Verwendung von gelegentlich und für längstens drei Monaten eingeführten Waren gilt als eine besondere Situation ohne wirtschaftliche Auswirkungen. Die Begrenzung des Warenwerts auf weniger als 4.000 ECU[1] ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 120 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z.B Verbringen in eine inländische Betriebsstätte, gilt im Ausgangsmitgliedstaat als Lieferung gegen Entgelt[1] und als innergemeinschaftliche Lieferung[2] sowie im Inland nach § 1a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftlicher Erw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.13 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung (Art. 227 DelVO)

Rz. 166 Es handelt sich um Gegenstände, die für Zwecke des Unterrichts und der Berufsausbildung sowie für die wissenschaftliche Forschung oder Lehre verwendet werden (Modelle, Instrumente, Apparate und Maschinen; Anl. B.5 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Vergünstigung kann nur von anerkannten Einrichtungen für ausschließlich Unterrichtszwecken dienende Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.15 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände (Art. 229 DelVO)

Rz. 168 Die vorübergehende Verwendung ist davon abhängig, dass die Gegenstände ausländischen Personen gehören und zu Herstellungszwecken durch inländische Personen verwendet und wieder ausgeführt werden.[1] Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.16 Spezialwerkzeuge und -instrumente (Art. 230 DelVO)

Rz. 169 Die vorübergehende Verwendung ist davon abhängig, dass die Gegenstände von ausländischen Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und zur Herstellung von Waren bestimmt sind, die vollständig ausgeführt werden sollen (Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.21 Austauschproduktionsmittel (Art. 233 DelVO)

Rz. 174 Es handelt sich um Instrumente, Apparate und Maschinen, die einem Kunden vom Lieferanten oder Reparateur bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorläufig zur Verfügung gestellt werden. Nicht mehr Voraussetzung ist die Unentgeltlichkeit der Bereitstellung.[1] Die Verwendungsdauer beträgt 6 Monate.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.12 Berufsausrüstung (Art. 226 DelVO)

Rz. 165 Es handelt sich um Geräte, Instrumente und Zubehör, die natürliche Personen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, für die Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs benötigen. Von der Steuerbefreiung wird nicht Berufsausrüstung erfasst, die zur gewerblichen Herstellung, zum Abpacken von Waren oder, soweit es sich nicht um Handwerkszeug handelt, zur Ausbeutung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.23 Gegenstände, die zur Ansicht übersendet werden (Art. 234 Abs. 2 DelVO)

Rz. 176 Es handelt sich um Gegenstände, für die sowohl eine Kauf- als auch eine Verkaufsabsicht besteht und bei denen der Charakter eines Musters ausgeschlossen ist. Die frühere Beschränkung der vorübergehenden Verwendung auf Sendungen von konfektionierten Waren aus Pelzfellen, Schmuckwaren, Teppichen und Gold- und Silberschmiedewaren ist entfallen. Die Verwendungsdauer betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Entgeltliche Lieferungen (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 110 Die Lieferung muss gegen Entgelt, d. h. im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen.[1] Diese Bestimmung entspricht Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Für die Frage, ob ein Entgelt vorliegt, gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach muss der Lieferung eine Gegenleistung als Entgelt gegenüberstehen, die einander im kausalen Zusammenhang der Gegenseitigkeit bedingen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.26 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen (Art. 235 DelVO)

Rz. 179 Es handelt sich um Gegenstände, die zu Ausbesserungs- und Wartungsarbeiten einschließlich Überholungen, Einstellarbeiten und Erhaltungsmaßnahmen für die in die vorübergehende Verwendung übergeführte Gegenstände verwendet werden. Die Verwendungsdauer richtet sich nach der Art der einzelnen Gegenstände.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.11 Werbematerial, auch für den Fremdenverkehr (Art. 225 Buchst. b DelVO)

Rz. 164 Eine besondere Beschaffenheit, die den Werbecharakter der Gegenstände belegt, ist nicht mehr erforderlich.[1] Unter Werbematerial für den Fremdenverkehr sind Waren zu verstehen, die die Öffentlichkeit anregen sollen, fremde Länder zu besuchen, insbes. um dort an kulturellen, touristischen, sportlichen oder beruflichen Treffen oder Veranstaltungen teilzunehmen (vgl. A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.9 Infrastrukturmaßnahmen im Grenzgebiet (Art. 224 Buchst. b DelVO)

Rz. 162 Vorübergehend verwendet werden verschiedene Materialien, die unter der Aufsicht und Verwaltung einer staatlichen Behörde für den Bau, die Instandsetzung oder die Instandhaltung von Infrastrukturen von allgemeinem Interesse im Grenzgebiet verwendet werden. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.8 Ausrüstung und Gegenstände in Grenzzonen (Art. 224 Buchst. a DelVO)

Rz. 161 Es handelt sich einmal um Ausrüstung, die in einer Grenzzone eines EU-Mitgliedstaats ansässigen Personen gehört und von diesen in der gegenüberliegenden Grenzzone verwendet wird. Es handelt sich um Gegenstände zur Bewirtschaftung von Ländereien im Inland, wobei im Rahmen dieser Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten wie Holztransport oder Fischzuc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG

Rz. 182 Befördert oder versendet der Lieferer den Gegenstand unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an den inländischen Abnehmer, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb seitens des Abnehmers vor. Aus Gründen der Vereinfachung konnte auch in diesen Fällen ein innergemeinschaftliches Verbringen i. S. v. § 1a Abs. 2 UStG angenommen werden, wenn Abgangs- und Bestimmun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.6 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung(Art. 222 DelVO)

Rz. 159 Die vorübergehende Verwendung ist auf medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial beschränkt, das für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen bestimmt ist, eine gelegentliche Leihgabe darstellt und zu Diagnose- und Therapiezwecken verwendet wird (vgl. Anl. B.9 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Die Materialien müssen wegen Unzulänglichkeit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.22 Ausstellungs-, Messe- und Kongressgut (Art. 234 DelVO)

Rz. 175 Es handelt sich um Gegenstände, die auf einer Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt und auch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden sollen, z. B. Waren, die zur Vorführung der eingeführten und ausgestellten Maschinen oder Apparaten benötigt werden, Konstruktions- und Ausstattungsmaterial einschließlich der elektrotechnischen Ausrüstung, Werbe- und Vera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.14 Umschließungen (Art. 228 DelVO)

Rz. 167 Umschließungen sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren verwendet werden oder die zum Aufrollen, Zusammenlegen oder Befestigen von Waren bestimmt sind, ausgenommen loses Verpackungsmittel (Anl. B.3 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Es handelt sich um Umschließungen, die leer oder gefüllt ausgeführt werden sollen. Eine Verwendung im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 1a Abs. 1 UStG)

Rz. 36 Anstelle der EUSt [1] tritt im kommerziellen Unionsverkehr die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[2] Daneben wird das unternehmensinterne Verbringen wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt.[3] Rz. 37 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nach § 1a Abs. 1 UStG unter folgenden Voraussetzungen vor: Es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.19 Geräte zum Testen, Erproben oder Vorführen (Art. 231 Buchst. c DelVO)

Rz. 172 Es handelt sich z. B. um Mess-, Test- und Analysegeräte (Anl. B.4 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Eine Gewinnabsicht darf nicht bestehen. Die Verwendungsdauer ist auf 6 Monate beschränkt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.5 Material für Katastropheneinsätze (Art. 221 DelVO)

Rz. 158 Im Gegensatz zu fr. Art. 678 Abs. 2 ZK-DVO a. F. muss das Katastrophenmaterial nicht unentgeltlich oder leihweise eingeführt werden und kann u. U. auch im Inland verbleiben. Grundsätzlich beträgt die Verwendungsfrist 24 Monate[1]. Es handelt sich um Hilfssendungen, z. B. Fahrzeuge, Zelte, Lazarette (Anl. B.9 des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.), die für staatlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 250 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 241ff. MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Rz. 251 Aufzeichnungspflichtig ist für den Unternehmer i. S. v. § 1a Abs. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie vorsteuerabzugsschädliche Umsätze ausführen.[1]. Unternehmer, die neben steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze oder steuerfreie, aber nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Umsätze tätigen (z. B. Unternehmer, die auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen ausführen), sind voll erwerbsteuerpflichtig. Das führ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Ausschluss der Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 113 Der Erwerbsbesteuerung unterliegen nicht die Lieferungen, für die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer keine USt erhoben wird. Nach der deutschen Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer nicht steuerfrei, sondern die geschuldete USt wird nicht erhoben. Die Formulierung in § 1a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 246 Die Verwendung der USt-IdNr. ist Voraussetzung für ein Funktionieren des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Die Vorschriften und Sicherungsmechanismen für eine vollständige Erhebung der USt, die als nationale Steuern von den Mitgliedstaaten auf ihrem Territorium erhoben werden, reichen nicht aus, die umsatzsteuerlichen Vorgänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.2.1 Beförderungsmittel (Art. 207 bis 218 DelVO)

Rz. 150 Zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gehören auch Paletten und Container. Rz. 151 Beförderungsmittel dienen zur Beförderung von Personen oder Gütern, nämlich Straßen-, Eisenbahn-, Zivilluft- und Wasserfahrzeuge sowie Ersatzteile, Zubehör und die übliche Ausrüstung. Mitumfasst sind mit den Beförderungsmitteln eingeführte Ersatzteile, normale Zubehörte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.6 Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 119 Für den Abnehmer bestehen keine Nachweispflichten wie sie für die Geltendmachung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG vorgesehen sind. Der Erwerber hat jedoch die steuerpflichtigen Erwerbe in der Steueranmeldung und -erklärung der Versteuerung zu unterwerfen. Zweifel an der Steuerpflicht, z. B. über die Unternehmereigenschaf...mehr