Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.5 Erstattungsanspruch des Selbstversorgermieters

Die doppelte Anreizwirkung des CO2KostAufG soll auch dann greifen, wenn der Mieter sich selbst mit Wärme oder Wärme und Warmwasser versorgt. Dieser kann daher sowohl bei Wohngebäuden als auch bei Nichtwohngebäuden vom Vermieter eine Erstattung in Höhe des von diesem zu tragenden Anteils an den CO2-Kosten verlangen (§§ 6 Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 2 CO2KostAufG). 1.2.5.1 Voraussetz...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.3 Korrekturverfahren nach VDI 2077

Um das Korrekturverfahren nach VDI 2077 durchführen zu können, muss zuerst der sog. Korrekturwärmeanteil ermittelt werden. Das ist der Rohrwärmeanteil, der auf die Verbraucher aufgeteilt wird. Bei dem Beispiel des Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen betrug der Brennstoffverbrauch 18.000 kWh (aus...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.4 Öltankreinigung

Die Kosten der Öltankreinigung, die in einem Turnus von 5 bis 7 Jahren empfohlen wird[1], sind ansetzbar.[2] Diese Arbeit ist bei ölbetriebenen Heizanlagen generell alle paar Jahre erforderlich, um zu verhindern, dass es insbesondere durch Ölschlamm zur Unterbrechung der Ölzufuhr kommt, wodurch die Heizanlage ausfallen kann. Durch die Tankreinigung werden Verschmutzungen bes...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.2 Pflicht zur Korrektur bei hoher Rohrwärme?

Wenn die 2 Anwendungsvoraussetzungen für das Korrekturverfahren nach der VDI-Richtlinie 2077 erfüllt sind, hat der Vermieter keinen Ermessensspielraum.[1] Freiliegende überwiegend ungedämmte Heizungsrohre Voraussetzung für das Korrekturverfahren nach VDI 2077 ist, dass die freiliegenden Heizungsrohre in den Wohnungen überwiegend ungedämmt sind. Mit freiliegend sind die sichtba...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.1 Zur Nutzungsüberlassung berechtigte Personen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HeizKV)

Dem Gebäudeeigentümer sind diejenigen Personen gleichgestellt, die berechtigt sind, die mit zentraler Wärme und Warmwasser zu versorgenden Räume anderen in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu überlassen, ohne dass sie selbst Eigentümer dieser Räume sind. Es handelt sich hierbei insbesondere um Inhaber von dinglichen Rechten, z. B. den Nießbraucher (§ 1030 BGB) oder den ...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 2 Arten der Wärmelieferung

Nah- und Fernwärme Um sog. Nahwärme handelt es sich, wenn sich die Anlage im Gebäude befindet, der Gebäudeeigentümer zugleich Eigentümer der Anlage ist und er den Betrieb der Anlage einem Dritten übertragen hat, zum Beispiel durch Pachtvertrag.[1] Fernwärme dagegen setzt voraus, dass die Anlage nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers steht, sondern der Betreiber der Anlage e...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.1 Kosten der Zwischenablesung

§ 9b Abs. 1 HeizKV schreibt vor, dass bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung vorzunehmen ist. Nach dem BGH[1] sind die Nutzerwechselgebühr und die Kosten der Zwischenablesung nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Eine individualvertragliche Regelung, nach der dem ausziehenden Mieter die Kosten auferlegt werden, ist allerdings nach Auffassung des BGH zulässig.mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 3 Aufteilung bei unterschiedlichen Nutzergruppen/Vorerfassung

Gemäß § 5 Abs. 2 HeizKV ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, eine Vorerfassung vorzunehmen, wenn der Verbrauch der mit Wärme versorgten Nutzer nicht mit gleichen Messgeräten erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer sollte außerdem eine Vorerfassung durchführen, wenn in einem Gebäude unterschiedliche Nutzergruppen vorhanden sind, zum Beispiel Mieter von Gewerbeflächen und von W...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.4 Verbrauchsdatenerfassung durch Messdienstleister

Beim Ablesen der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser handelt es sich um eine Datenverarbeitung; dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. In Betracht kommt Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO, da die Datenerhebung zur Erfüllung der mietvertraglichen Abrechnungspflicht des Vermieters erforderlich ist. Die Mieter und mögliche Mitbewohner müssen über die Datenerheb...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.5 Anwendungszeitraum

Ob ein Ersatzverfahren auch für mehrere Abrechnungszeiträume hintereinander angewendet werden kann, ist durchaus umstritten. Nach dem Wortlaut des § 9a Abs. 1 HeizKV ist Voraussetzung für dessen Anwendung, dass der anteilige Verbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum nicht erfasst werden kann. Daraus wird geschlossen, dass ein Ersatzverfahren nur einmal angewendet w...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich: Nutzer

Die HeizKV gilt für Gebäudeeigentümer und diesen gleichgestellte Berechtigte (§ 1 Abs. 2 HeizKV) einerseits und die Nutzer andererseits. In der Regel muss eine Nutzermehrheit vorliegen, d. h., es muss mindestens zwei Nutzer geben, damit die HeizKV zur Anwendung kommt und eine Kostenverteilung überhaupt stattfinden kann. Um eine Nutzermehrheit handelt es sich daher nicht, wen...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / Zusammenfassung

Überblick Zur Steigerung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit wird zunehmend auf das Konzept Wärmelieferung bzw. -Contracting gesetzt. Anstelle der Wärmeerzeugung mittels zentraler Heizanlage, die durch den Vermieter betrieben wird, erfolgt die Erzeugung der und Versorgung mit Wärme durch einen Unternehmer bzw. Contractor. Dieser ist nicht in das Mietverhältnis eingeb...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2 Kostenverteilung bei Nutzerwechsel (§ 9b HeizKV)

Üblicherweise werden am Ende eines Abrechnungsjahres die Erfassungsgeräte abgelesen und der so ermittelte Verbrauch der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. § 9b HeizKV betrifft den Fall, dass während des Abrechnungszeitraums ein Nutzerwechsel stattfindet, zum Beispiel ein Mieterwechsel. Auch wenn dadurch die auf die Einheit entfallenden Jahreskosten für Wärme- und Warmwasserve...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV müssen die Heizkosten für öl- oder gasversorgte Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten auf die Nutzer verteilt werden. Bei Gebäuden, auf die bislang ein an...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.4 Warmwassertemperatur

Um zu verhindern, dass sich gefährliche Krankheitserreger bilden, zum Beispiel Legionellen, empfiehlt sich eine Warmwassertemperatur von 60 °C am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers (Arbeitsblatt W 551 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)). Durch die Abkühlung in den Zirkulationsleitungen um etwa 10 °C wird von einer durchschnittlichen mittler...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.1.2 Bruttokaltmiete

Mit Ausnahme der Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sind in der vereinbarten Miete alle übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV abgegolten. Letztere werden nicht separat durch eine Pauschale oder Vorauszahlung erhoben. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden jedoch in diesem Fall neben der Miete entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen. P...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.5 Besondere Wärmeversorgung (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizKV n. F.)

Werden Räume überwiegend mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme (bis 1.10.2024: oder aus Wärmepumpen) oder Solaranlagen, aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird, versorgt, gelten die Regelungen der HeizKV nicht. So sollen energiesparende Anlagen und der sparsame Umg...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 3 Betriebskosten der Wärmelieferung

Gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 HeizKV zählen zu den üblichen Kosten diejenigen für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch eine vom Gebäudeeigentümer betriebene Anlage (Eigenbetrieb). Zu den Betriebskosten der Wärmelieferung kommen die Kosten des Entgelts für die Wärme- bzw. Warmwasserlieferung durch den Drittbetreiber hinzu (§ 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 HeizKV). Der wese...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.10 Löschfristen

Gemäß § 17 DSGVO sind alle personenbezogenen Daten zu löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr bestehen. Der Zeitpunkt des Wegfalls hängt also vom jeweiligen Zweck der Datenbearbeitung ab: Daten zu den Betriebskosten sind mindestens bis zum Ablauf der Einwendungsfrist für Mieter aufzubewahren (gemäß § 556 A...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.6 Zusammenfassung

Die in § 9a HeizKV genannten Ersatzverfahren ermöglichen die Ermittlung des Verbrauchs, wenn eine Erfassung nicht möglich ist. Auf Grundlage der so ermittelten Verbräuche kann dann die Heiz- und/oder Warmwasserabrechnung erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung, sodass nach herrschender Meinung ein Kürzun...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2.3 Verfahren nach § 9b Abs. 3 HeizKV

Wenn die Zwischenablesung nach Abs. 1 nicht möglich ist, wird das Verfahren nach Abs. 3 angewendet. Danach sind sämtliche zu verteilenden Kosten einer Einheit nach dem Verfahren in Abs. 2, der für den Festkostenanteil gilt, aufzuteilen. Für die Wärmekosten gilt eine Zuordnung nach Gradtagen oder die zeitanteilige Verteilung. Die Kosten für die Warmwasserversorgung sind ledig...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.2 Sonderfall Wärmepumpe

Ab dem 1.10.2024 muss über die Kosten der Versorgung eines Gebäudes mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter Verwendung einer Wärmepumpe ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden, nachdem die Ausnahmevorschrift des § 11 HeizKV n. F. entsprechend angepasst wurde. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt seitens des Vermieters noch keine Verbrauchserfassung, so gewährt ihm das Gesetz...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.11 Datenschutz und Fernablesung

Die Verarbeitung von Daten aus einer fernablesbaren Ausstattung zur Verbrauchserfassung darf nur erfolgen, soweit dies für folgende Zwecke zwingend erforderlich ist, nämlich zur Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer nach § 6 HeizKV und zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a HeizKV Außerdem dürfen der Abruf und die Ve...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.3 Messdifferenzen bei Wasserzählern

Regelmäßig kommt es zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen am Hauptwasserzähler einerseits und allen Einzelwasserzählern insgesamt andererseits. Dabei zeigt der Hauptwasserzähler zumeist mehr an als die Summe der Zwischenzähler. Dies liegt daran, dass die Einzelwasserzähler je nach Typ und Einbaulage erst ab einem Durchfluss von 12 Litern pro Stunde zu zählen beginnen. Muss...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.3 Verbrauch beim Betrieb einer Heizanlage mit Kohle oder Holzpellets

Beim Betrieb einer Heizungsanlage mit Kohle oder Holzpellets ist der Verbrauch wie beim Heizöl zu ermitteln: Anfangsbestand zuzüglich Zukäufe abzüglich des Endbestands. Zumeist sind zwar die im Abrechnungszeitraum eingekauften Mengen nach Gewicht bekannt, nicht aber der jeweilige Anfangs- oder Endbestand. Hier bleibt dem Gebäudeeigentümer nur die Schätzung anhand der in verg...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.3 Verteilerschlüssel und Anteil des Nutzers

Die Umlageschlüssel ergeben sich aus den §§ 7 und 8 HeizKV.[1] Der Vermieter darf grundsätzlich nicht mehr als 70 % der Gesamtkosten nach Verbrauch, mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kosten nach einem festen Schlüssel (Grundkosten) verteilen. Die Heizkostenabrechnung muss so erstellt werden, dass der Mieter die Rechenwege und die Aufteilungen nachvollziehen kann. Die si...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.1 Wartung

Wartungsarbeiten fallen unter den Begriff der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Die Wartung der Heizanlage erfolgt regelmäßig durch eine Fachfirma auf Grundlage von Wartungsverträgen. Eine umlagefähige Wartung beinhaltet die Einstellung der Feuerungseinrichtungen, die Überprüfung der ze...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.4 Kosten des Betriebsstroms

Der Verbrauch an Betriebsstrom für all die Aggregate, von deren Hilfe die Wärmeerzeugung abhängt (Brenner, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Regelungssystem, Schaltuhr, Kompressor, Wärmefühler), wird bei größeren Heizungsanlagen durch Zwischenzähler ermittelt. Besonderheiten gelten für die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe (siehe vorstehendes Kap. 1.3). Selbst wenn im Anwesen des Ver...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.2 Einfamilienhaus

Nach § 1 Abs. 1 HeizKV ist die Versorgung mit Wärme und Warmwasser für eine Mehrheit von Nutzern Voraussetzung dafür, dass die HeizKV Anwendung findet. Die Nutzermehrheit bezieht sich auf die Mehrheit von selbstständig genutzten Einheiten und nicht auf die Anzahl der in einer Einheit lebenden Personen.[1] So hängt die Anwendbarkeit dieser Verordnung nicht davon ab, ob die Mi...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.3 Keine Einflussmöglichkeit auf Wärmeverbrauch durch Nutzer (§ 11 Abs. 1 Nr. 1c HeizKV)

Räume, die vor dem 1.7.1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann, sind ebenfalls von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen. Betroffen sind hier "Altanlagen", bei denen eine Regulierbarkeit nicht möglich ist. Ein Kürzungsrecht des Mieters gemäß § 12 HeizKV besteht dann auch nicht.[1] Handelt es sich dagegen um Räum...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3 Geräteauswahl

Der Gebäudeeigentümer kann grundsätzlich frei auswählen, welche Art von Erfassungsgeräten er anschaffen möchte (§ 4 Abs. 2 Satz 3 HeizKV). Ein Mitspracherecht des Mieters bei der Auswahl der Geräte besteht nicht. Allerdings wird dieses Recht durch die Bestimmungen des § 5 HeizKV konkretisiert (siehe Denk/Westner, Ausstattung zur Verbrauchserfassung nach HeizKV). Der Gebäudeei...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)

Technische Unmöglichkeit Entweder ist die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung selbst oder die Kostenverteilung des Wärmeverbrauchs nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die erste Variante bezieht sich auf diejenigen Fälle, in denen Räume bzw. Nutzereinheiten nicht mit der notwendigen technischen Ausstattung zur Verbrauchsmessung ausger...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.5 Flächenangaben in Mietverträgen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass in Mietverträgen bestimmte Wohnungsgrößen bzw. -flächen angegeben sind, die sich hinterher als falsch herausstellen. Denkbar sind dabei die folgenden beiden Konstellationen: Die tatsächliche Fläche ist kleiner als die vereinbarte. Die tatsächliche Fläche ist größer als die vereinbarte. Zunächst war strittig, ob Flächenangaben in Verträgen...mehr

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HeizKV: Ermittlung und Bere... / 2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht

§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV sieht eine Ausnahme von der Erfassung mit Wärmezählern vor, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist. Nur in solchen Fällen dürfen die Kosten mit den Formeln rechnerisch getrennt werden. Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Bestimmung des unverhältnismäßig hohen Aufwands ist die Größe des Gebäudes. Bei kleinere...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 3 Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Nutzer/Mieter

§ 3 HeizKV bezieht sich ausdrücklich nur auf die Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Das Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zu seinem Mieter wird dagegen direkt durch die HeizKV geregelt, ohne dass es auf die wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen ankommt. Zwischen der GdWE einerseits und dem Mieter andererseits bestehen keine unmittelbaren Rechtsb...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 13.4 Mieter unterhält eine Haftpflichtversicherung

Dem Versicherer ist der Regress gegen den Mieter auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt.[1] In diesem Fall steht dem Gebäudeversicherer gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (§ 59 Abs. 2 Satz 1 VVG) ein Anspruch auf anteiligen...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 10.5 Mieter führen Arbeiten aus

Gleiches gilt, wenn die Mieter diese Arbeiten ohne Vergütung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung durchzuführen haben, da dann keine umlagefähigen Betriebskosten entstehen. Der zur Ausführung der Arbeiten vertraglich verpflichtete Mieter hat die erforderlichen Gerätschaften (z. B. Rasenmäher) grundsätzlich selbst zu beschaffen und zu unterhalten, soweit nicht ausdrückli...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 1 Gegenstände und Ausstattungen des Mieters

Keine Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für Gegenstände und Ausstattungen, die vom Mieter selbst in die Mieträume eingebracht wurden. Die Beweislast dafür, dass die Mieträume vom Vermieter mit einer bestimmten Ausstattung versehen wurden (z. B. Gasöfen), für die der Vermieter instandhaltungspflichtig ist, trägt der Mieter, d. h., im Zweifel muss der Mieter die In...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 2 Heizpflicht des Vermieters/Mieters und Heiztemperaturen

Regelmäßig im Frühjahr und Herbst entbrennt ein Streit um die richtigen Wohnraumtemperaturen. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung darüber, wie warm es in einer Wohnung zu sein hat. Die Heizperiode dauert üblicherweise vom 1.10. bis 30.4.[1] Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten.[2] ...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 13.3 Gebäudeversicherung

In der mietvertraglichen Verpflichtung des Mieters, die (anteiligen) Kosten der Gebäudefeuerversicherung zu zahlen, liegt keine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brand- oder Leitungswasserschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.[1] Hinweis Regressverzicht des Versicherers Allerdings ergibt eine ergänzende Auslegung des Gebäudeversicheru...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 5 Umfang der Instandsetzungspflicht

Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung auch durch Ersatz von Teilen der Mietsache genügen. Praxis-Beispiel Austausch von Badfliesen Sind nach einem vom Mieter nicht zu vertretenden Wasserrohrbruch im Bad einzelne Fliesen zu ersetzen, die farblich identisch nicht mehr erhältlich sind, kann sich der Vermieter darauf beschränken, nur die betroffene Wand neu zu ver...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.2 Abwägung Informationsinteresse gegen Eigentumsinteresse

Ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters (z. B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Herkunft) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters ergibt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, da sowohl die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit noch die in Art. 10 EMRK gewährleistete Informationsfrei...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 17 Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV)

Darunter fallen die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, insbesondere die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. In Betracht kommen folgende: Kosten für Müllschlucker oder maschinelle Müllbeseitigungsanlagen, z. B. Kosten für das Erneuern der Behälter, für die Reinigung und Wartung der Anlage. Kosten für Feuerlöschgeräte, z. B. Wartungs...mehr

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Antenne im Mietrecht / 5 Beseitigungsanspruch des Vermieters

Besteht kein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Montage, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern bzw. sogar die Entfernung einer eigenmächtig angebrachten Antenne verlangen und den Mieter auf Beseitigung bzw. Unterlassung verklagen. Den Beseitigungsanspruch kann der Vermieter ausschließlich auf § 541 BGB und nicht auf § 1004 BGB (allgemeiner Beseitigungs- und Unt...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.1 Parabolantenne trotz bestehendem Kabelanschluss

Nach dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 24.8.1993[1] muss der Vermieter hier trotz des Kabelanschlusses die Montage einer Parabolantenne dulden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Breitbandkabelanschluss befriedigt das Bedürfnis des Mieters auf Empfang von Fernsehprogrammen aus dessen Heimatland derzeit und in absehbarer Zukunft nicht, während eine Parabol...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 3.1 Räumlich und zeitlich

Die Instandhaltungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Mieträume unmittelbar, sie umfasst auch den Zugang zu den Mieträumen und das Zubehör. Praxis-Beispiel Treppenhaus, Allgemeinflächen, Beleuchtung So hat der Vermieter für die gefahrlose Benutzbarkeit des Treppenhauses sowie für die ausreichende Beleuchtung und Instandhaltung der Stufen und Geländer zu sorgen, wie auch ...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 6.2 Rauchwarnmelder

Hinweis Einbau von Rauchwarnmeldern Zu einer Nachrüstung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist der Vermieter grundsätzlich nur verpflichtet, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies vorschreibt. In diesem Fall hat der Mieter die Nachrüstung der Wohnung auch dann zu dulden und somit der vom Vermieter beauftragten Fachfirma Zutritt zur Wohnung zu gewähren, wenn er selbst die Woh...mehr

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Antenne im Mietrecht / 7 Umstellung auf digitales Fernsehen

Nach Umstellung auf digitales Fernsehen ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter den erforderlichen Decoder ("Set-Top-Box") zur Verfügung zu stellen oder die Kosten für die Anschaffung zu erstatten. Der Mieter hat auch keinen Aufwendungsersatzanspruch (§ 536a Abs. 2 BGB), da den Vermieter an der technischen Fortentwicklung und der damit einhergehenden Unmöglichkeit d...mehr