Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11.06.1991 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 134 Als vom Mieter zu duldende (s.a. § 555a I) Hauptpflicht (BGH NJW 15, 3087 Rz 49) und vertragliche Gegenleistung zur Miete (BGH NJW 89, 2247) ist die Mietsache nach § 535 I 2 Fall 2 grds dauerhaft (BGH NJW 15, 3087 Rz 49; ZMR 03, 418) in dem vertraglich geschuldeten Zustand (Rn 121) zu erhalten (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14] Rz 49; 10, 1292 Rz 17), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigung durch den Vermieter.

Rn 2 Der Mieter kann sich primär nur bei formgerechter (§ 568) ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem §§ 573 ff auf die Sozialklausel berufen, aber auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, nicht jedoch, wenn nach § 543 aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Es genügt, dass ein solcher Grund vorliegt; es muss nicht fristlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterwechsel.

Rn 18 Ein solcher ist iRd Vertragsfreiheit durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages jederzeit möglich und unproblematisch. Auch die Aufhebung des alten Vertrages und der Abschluss eines neuen Vertrages sowie ein Schuldbeitritt des neuen Mieters (BGH ZMR 98, 75 zum Finanzierungsleasing) sind möglich. Alter und neuer Mieter können auch mit Zustimmung des Vermieters einen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14]; 14, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zustimmungserklärung.

Rn 4 Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung iSv § 130. Sie muss inhaltlich mit dem Änderungsangebot übereinstimmen. Eine Annahme des Änderungsangebots unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt nach § 150 II grds als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot. Die Zustimmung kann auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verpflichteter.

Rn 136 Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung der gesamten Mietsache trifft den Vermieter. Sie kann auf einen Mieter – auch unbegrenzt – individualvertraglich übertragen werden (BGH NJW 02, 2383, 2384 [BGH 05.06.2002 - XII ZR 220/99]; Rostock OLGR 09, 933). Dies gilt va für die Wohnraum- (Naumbg NJW-RR 00, 823; BayObLG NJW-RR 97, 1371) und Gewerbemiete (Rost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Aufwendungsersatzanspruch gem § 536a II.

Rn 10 Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs ist gem II Nr 1 ebenso wie in I Alt 3, dass sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug (s Rn 6) befindet. Gem II Nr 2 muss die umgehende Mängelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig sein. Erfasst sind daher nur Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden (BTDrs 14/4553, 41), wie etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 Der Mieter soll durch die Modernisierungsankündigung in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen auf seine Wohnung einzuschätzen. Sie muss vor diesem Hintergrund zwar klar und transparent beschreiben, womit zu rechnen ist, und ankündigen, um welche Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, und was der Mieter durch sie zu erwarten hat (s.a. BGH ZMR 21, 723 Rz 24). Sie m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlussfrist des § 562b II 2.

Rn 14 Nach dem besonderen Erlöschensgrund in § 562b II 2 erlischt das Pfandrecht nach Ablauf eines Monats (von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist; Burbulla MietRB 23, 178), nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat bzw der Entfernung erfolglos widersprochen hat, wenn er nicht den Anspruch auf Herausgabe aus § 562b II 1 vorher gerichtlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umzug unzumutbar.

Rn 9 Ist der Umzug nur zeitweilig unzumutbar, kann nicht auf die Einräumung einer gerichtlichen Räumungsfrist gem § 721 ZPO verwiesen werden, auch wenn diese die Härte wesentlich abmildert. Der Vermieter hat während der Räumungsfrist nämlich nur eine eingeschränkte Erhaltungspflicht. Gerade bei älteren Mietern ist deren Verwurzelung (BGH ZMR 21, 470: langjährige Mietdauer lä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist an ver mieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen. (1a) 1Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Überblick.

Rn 46 Den Vermieter treffen aus der Gebrauchsüberlassungspflicht fließende Fürsorge- und Sicherungspflichten zur Pflege und Obhut der Mietsache und zum Schutz des Eigentums der Mieter (BGH NZM 01, 686, 687 [BGH 17.05.2001 - III ZR 283/00]; NJW-RR 90, 1422, 1423 [BGH 20.06.1990 - VIII ZR 182/89]). Es ist daher vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Störungen des Mieters un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess, Beweislast.

Rn 16 Macht ein Mieter die Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen bestehender Krankheit geltend, ist die Einholung eines Gutachtens (BGH ZMR 20, 801) zu Art, Umfang und konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich. Der Mieter kann im Prozess längstens bis zum Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt und Ausübung des Wegnahmerechts; Verjährung.

Rn 12 Dem Mieter steht gegen den Vermieter gem §§ 539 II, 258 ein Recht auf Duldung der Wegnahme zu (Hamm ZMR 18, 413). Verjährung tritt nach § 548 II (bei Drittem ggf analog: Frkf ZMR 16, 441) ein, es tritt keine Hemmung durch unberechtigte Ausübung des Vermieterpfandrechts ein (Ddorf ZMR 06, 923). Auch wenn der Vermieter nach Mietvertragsende Besitz an der Mietereinrichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahmen.

Rn 39 Dem Vermieter obliegt ausnahmsweise eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü dem (künftigen) Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für ihn erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines (§ 556g II 1).

Rn 6 Der Mieter (§ 535 Rn 90 ff) hat ggü dem Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) einen von ihm angenommenen Verstoß gegen das nach §§ 556d ff zulässige Maß vor seinem Zurückverlangen gerügt (§ 556g II 1). Eine Rüge ist auch erforderlich, wenn der Mieter aufrechnen will (Hinz ZMR 14, 593, 599). Eine Rüge ist hingegen ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Mieter den Teil der Miete, der d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Änderungsvertrag.

Rn 29 Für einen – ggf schlüssigen – Änderungsvertrag, der die Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, die der Mieter bislang nicht tragen musste, ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter dem zustimmt (BGH NJW 08, 283 Rz 18). Dafür reicht es grds nicht aus, dass der Mieter eine Abrechnung lediglich nicht beanstan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Miet- u Pachtverhältnisse

Rn. 1425 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Miet- u Pachtverhältnisse sind nicht bilanzierbare schwebende Geschäfte (s Rn 471). Aktivierungen insb des Anspruchs auf die für die Gesamtmietdauer vereinbarte Miete u Pacht u Passivierungen kommen nicht in Betracht. Einmalige Mietzahlungen u Pachtzahlungen an den Eigentümer oder Hauptmieter sind als RAP, nicht jedoch als AK für ein Mietre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Normzweck.

Rn 4 Der Anwendungsbereich des § 548 (vgl Kandelhard NJW 02, 3291) wird grds weit ausgelegt (LG Aachen NZM 09, 276, BGH ZMR 06, 441: sogar für cic; BGH ZMR 21, 656), da es Zweck der Regelung ist, die Parteien zu einer raschen Auseinandersetzung des Mietverhältnisses nach dessen Beendigung zu veranlassen. § 548 erfasst auch Ansprüche des Vermieters gegen Dritte, sofern diese ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einschränkung des Kündigungsrechtes (§ 557a III 1).

Rn 11c § 557a III 1 erlaubt für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung einen einseitigen Kündigungsverzicht des Mieters. Ein einseitiger formularmäßig erklärter Kündigungsausschluss zulasten des Mieters von Wohnraum benachteiligt den Mieter also nicht unangemessen (§ 307), wenn er zusammen mit einer nach § 557a zulässigen Staffelmiete vereinbart wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 9 § 573c IV bestimmt – allerdings nicht für Altmietverträge vor dem 1.9.01 (BGH ZMR 05, 446), sofern die Kündigung vor dem 1.6.05 (Art 229 § 3 X 2 EGBGB) ausgesprochen wurde –, dass eine zum Nachteil des Mieters von § 573c I oder III abw Vereinbarung unwirksam ist. Nachteilig für den Mieter ist eine verkürzte Frist für den Vermieter sowie eine verlängerte Frist für den Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregelung des § 562...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales/Beweislast.

Rn 29 Nach BGH (ZMR 15, 685; 30.1.24 – VIII ZB 43/23) muss der Mieter darlegen und beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Nur die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter. Durch die Beweislastverteilung zulasten des Mieters wird dieser quasi so gestellt, als ob die n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kriterienbezogene Rspr-Analyse

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausübung des Abwendungsrechts.

Rn 6 Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Abwendungsrecht ›durch Zahlung‹ auszuüben, auch das tatsächliche Angebot der Zahlung wird als ausreichend angesehen (KG GE 01, 850; Bruns AnwZertOnline 12/2016 Anm 2). Befriedigung des Mieters durch Aufrechnung ist denkbar. Wenn keine Vereinbarung über die Höhe des von dem Vermieter zu erstattenden Wertes der Einrichtung bei Beendigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist des Widerspruchs, § 574b II.

Rn 5 Es handelt sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter ggü erklärt werden und zugegangen sein (§§ 130, 574b II 1). Die Fristversäumnis ist nur auf Einrede des Vermieters zu berücksichtigen. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwandlung zuletzt erfolgt. Insoweit ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erhebliche Gefährdung der Mietsache.

Rn 14 Während der Gebrauchsüberlassung ist der Mieter zur sorgfältigen Behandlung der Mietsache verpflichtet. Gefährdende Pflichtverletzungen können sein zB unzureichende Lüftung bzw. Heizung der Mieträume (vgl BGH NZM 16, 550 [BGH 13.04.2016 - VIII ZR 39/15]); Nichterfüllung der entgegen § 535 I 2 vertraglich übernommenen Instandhaltungspflicht; Herbeiführung einer Brandgef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln sowie fehlenden zugesicherten Eigenschaften. Die Vorschrift entspricht § 537 I, II 1, III, § 541 jeweils aF. § 537 II 2 aF wurde gestrichen. Sachmängel sind in I geregelt, für Rechtsmängel ordnet III die entspr Anwendung von I u II an. Nach dem Wortlau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachvollziehbar- und Prüffähigkeit.

Rn 53 Ob der Vermieter mit einem Abrechenwerk seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSd § 362 erfüllt hat, richtet sich ua danach, ob der Mieter anhand des Abrechenwerks in der Lage ist, 1. die zur Umlage anstehenden Betriebskosten (Rn 3) zu erkennen und 2. anhand der ihm mitgeteilten Umlageschlüssel (§ 556a Rn 5 ff) den auf ihn entfallenden Kostenanteil nachzuprüfen (stRspr, etw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659; 93, 2035; BGH ZMR 23, 776 Rz 15; NZM 21, 132 Rz 33; NJW 20, 835 Rz 27; 06, 220 Rz 20). Das Besitzrecht besteht an der eigentlichen Mietsache, aber ggf auch an den Räumen und Fläc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 554 regelt vom Mieter geplante Eingriffe in die Bausubstanz, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten. Der Zustimmungsanspruch gem § 554 besteht für alle Mieter von jedweden Räumen, da in § 578 seit 1.12.20 nunmehr eine Verweisungsvorschrift existiert. Auch mit eigenem Vertrag hinzugemietete Stellplätze und Garagen bei Wohnraummiete werden erfasst. Zum vermietet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnung.

Rn 26 Haben beide Partner den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung abgeschlossen, sind sie dem Vermieter ggü Gesamtschuldner der zu zahlenden Miete. Rn 27 Nimmt einer der Partner den anderen in die von ihm gemietete Wohnung auf, stellt dies eine selbständige Gebrauchsüberlassung iSd § 553 dar (BGH FamRZ 85, 42). Der aufgenommene Partner soll dort nach dem Willen be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. 2Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Folgen.

Rn 5 Hat der Mieter gekündigt, darf mit der Modernisierung erst nach Beendigung des Mietvertrages begonnen werden. Verbleibt der Mieter unberechtigt in der Mietsache, kann er sich nicht auf § 555c I berufen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 14 Die Erlaubnis ist eine Zustimmung zur Vertragsänderung, die wiederum für die Umsetzung der begehrten Maßnahme nötig ist. Da § 554 kein gesetzliches Umbaurecht konstituiert, darf der Mieter nicht sofort baulich tätig werden; dies wäre eine Mietvertragspflichtverletzung gem §§ 280 I, 241 II. Versagt der Vermieter unberechtigt die Erlaubnis, muss der Mieter Klage erheben....mehr