Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Anhörung

Rz. 747 Die Betriebsratsanhörung ist eine Willenserklärung nichttypischer Art[1957] und als solche nach den Regeln über Willenserklärungen auslegungsfähig. Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (1) Inhalt der Anhörung Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 223 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Dies kann entweder über die Definition des Geltungsbereichs erfolgen oder über die Definition der Anwendbarkeit bestimmter Regelungen für bestimmte Bereiche. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibilisierungserf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1002 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2477] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2478] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Notfälle/Eilfälle, § 5

Rz. 227 Der Gesetzgeber hat für soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG keine Sonderregelung für Not- oder Eilfälle getroffen.[736] Für alle Fälle, in denen schnell eine Entscheidung getroffen werden muss, empfiehlt es sich, eine Regelung zu treffen. Denn auch in diesen Fällen besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich uneingeschränkt – mit dem Erfordernis, bei fehlender...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Rechtliches

Rz. 1567 Schließlich sind die vielfältigen rechtlichen Regelungen zum Geheimnisschutz erforderlich. Diese betreffen häufig auch in genuin arbeitsrechtliche Sachverhalte.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 506 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1461] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betriebs(teil)stilllegung

Rz. 933 Eine Betriebsstilllegung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Eine Betriebsstilllegung findet ihren Ausdruck darin, dass der Arbeitgeber seine wirtschaft...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 134 Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse können auch bei Betriebsvereinbarungen die Grundsätze des Fehlens bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zur Anwendung kommen.[413] Die Betriebsvereinbarung endet dann nicht automatisch.[414] Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Anpassungsverhandlungen, die in Mitbestimmungsangelegenheiten nötigenfalls durch einse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1)

Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbeschäftigungsverpflichtung entbunden werden. Dabei ist Nr. 1 dem Wortlaut des § 114 ZPO nachgebildet, der die Gewährung von Prozesskostenhilfe regelt. Nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Verwendung der Zeitguthaben, Ausgleich Zeitsaldo bei Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Todesfall, § 7

Rz. 229 Zu definieren ist, wie ein Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschuld erfolgen soll. Auch hierzu enthalten tarifliche Regelungen zum Teil Vorgaben. Das Muster sieht u.a. die Übertragung von Zeitguthaben in ein Langzeitkonto vor. Für diese Fälle sind dann die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Insolvenzsicherung, zu beachten, siehe §§ 10, 11 des Musters...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Keine Mitbestimmungspflicht

Rz. 260 Die Verringerung der Arbeitszeit und die Neuverteilung sind beide im Ergebnis nicht mitbestimmungspflichtig. Insbesondere stellt eine Reduzierung der Arbeitszeit keine Versetzung i.S.d. §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG dar.[291] Rz. 261 Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) scheidet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Weitergehende Mitteilungspflichten

Rz. 760 Wendet sich der BR schon vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Arbeitgeber und macht bspw. geltend, ein konkreter Arbeitsplatz sei derzeit unbesetzt und der später zu kündigende Arbeitnehmer könne auf diesem weiterbeschäftigt werden, führt dies zu weitergehenden Mitteilungspflichten des Arbeitgebers,[1989] der dann im Einzelnen darlegen muss, warum eine W...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen einer Nichtbeteiligung des Betriebsrats

Rz. 670 Hat der Arbeitgeber einseitig allgemeine Urlaubsgrundsätze oder einen Urlaubsplan aufgestellt oder diese einseitig geändert, so ist die Maßnahme unwirksam.[1741] In diesem Fall hat die Festsetzung des Urlaubs für die einzelnen Arbeitnehmer mitbestimmungsfrei einseitig durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des § 7 BUrlG zu erfolgen, solange über die Festsetzung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 404 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / xx) Checkliste: BR-Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Unternehmensmitbestimmung

Rz. 1093 Nach der herrschenden Meinung sind im Umwandlungsdokument auch Angaben zur Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu machen.[2889] Zwar sind mitbestimmte Unternehmensorgane keine Vertretungen allein der Arbeitnehmer. Dennoch erfolgt dort eine Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch die Stimmen der Arbeitnehmervertreter. Veränderungen in diesem Bereich sind daher f...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Laufzeit

Rz. 1009 Der Sozialplan endet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck, also der Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der von ihm erfassten Arbeitnehmer, erreicht ist, die Leistungen also gewährt worden sind. Häufig enthalten Sozialpläne allerdings auch ausdrückliche Klauseln zur Laufzeit.[2491]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Zeiterfassung, § 9

Rz. 231 Häufig ist die Form der Zeiterfassung (einschließlich des hierzu verwendeten EDV-Systems sowie der technischen Ausgestaltung) in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt. In diesem Fall bedarf es keiner gesonderten/erneuten Regelung. Im Anschluss an den Beschl. des BAG vom 13.9.2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsübergang

Rz. 940 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG dar. Nur wenn sich der Betriebsübergang nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel erschöpft, sondern mit Maßnahmen verbunden ist, die als solche eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG darstellen, handelt es sich um eine interessenausgleichspflic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Vorhandensein eines Betriebsrats

Rz. 944 Die Interessenausgleichspflicht ist außerdem vom Bestehen eines Betriebsrats in dem Betrieb abhängig, der von der Betriebsänderung betroffen ist.[2384] Wird der Betriebsrat erst gewählt, wenn der Unternehmer schon mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, kann der gerade gewählte Betriebsrat die Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG nicht mehr in An...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Ziel-Anpassungsgespräch, § 7

Rz. 333 Mit der Festlegung der Ziele – sei es als Zielvorgabe oder als einvernehmliche Zielvereinbarung – werden diese verbindlich. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber scheidet aus.[1029] Insbesondere stellen Unsicherheiten zur Erreichbarkeit oder wirtschaftlichen Verwertbarkeit vereinbarter oder vorgegebener Ziele jedenfalls arbeitgeberseitig keine Grundlage für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Adressat der Mitteilung

Rz. 762 Adressat der Anhörungspflicht ist nach § 102 BetrVG der BR. Empfangsberechtigt zur Entgegennahme der Erklärungen des Arbeitgebers ist der BR-Vorsitzende oder im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, vgl. § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen der §§ 27 Abs. 3, 28 BetrVG (mindestens neun BR-Mitglieder) vor, kann der BR die Mitwirkungsrechte bei Kündigu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 287 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 1023 Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet werden. Alternativ: Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte des §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 942 Liegt eine Betriebsänderung grds. vor, setzt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG allgemein voraus, dassmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 771 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[2021] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[2022] ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 686 Nicht immer geht es bei der Arbeitszeit-Mitbestimmung um Mehrarbeit. Auch die personelle Besetzung oder Verschiebungen bei der Lage der Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1550] Typischerweise führen Streitigkeiten um Dienstpläne zu Eilverfahren.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (15) Schlussbestimmungen, § 13

Rz. 237 Zu entscheiden ist grundsätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung im Fall der Kündigung Nachwirkung haben soll. Für den Fall der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten geht der Gesetzgeber nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich von der Nachwirkung aus. Diese Regelung ist aber dispositiv, d.h. die Betriebsparteien können eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen. F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsübergang

Rz. 1025 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Pendlerpauschale

Rz. 1028 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete Nummer tätigen und entgeg...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Globalantrag

Rz. 492 Ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, kann zwar zulässig sein, ist aber unbegründet, wenn die Unterlassung einer bestimmten Handlung auch für Fallgestaltungen begehrt wird, für die kein Mitbestimmungsrecht besteht. Kann die Unterlassung nicht für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen ve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Jubiläumszusagen

Rz. 1030 Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die für sie maßgebliche Kündigungsfrist endet, die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung vom (…) erworben hätten, wäre ihr Arbeitsverhältnis nicht infolge der in § 1 dieses Sozialplans beschriebenen Betriebsänderung beendet worden, erhalten die reguläre Jubiläumszusag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 192 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[591] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Sozialeinrichtungen

Rz. 1032 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans beendet wird, sind berechtigt, die ihnen überlassene Werkswohnung zu den bisherigen Konditionen für einen Zeitraum von (…) Jahren weiter zu nutzen. Sämtliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung trägt der Arbeitnehmer. Nach Ablauf dieses Zeitraums ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 497 Die Anordnung von Überstunden[1200] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Die diesbezügliche Kontrolle durch den Betriebsrat ist gestärkt worden durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeitaufzeichnung über § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus (BAG 13.9.2022).[1201] Folgendes Muster betrifft unterschiedliche Teilasp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Sam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Hintergrund und Bedeutung

Rz. 468 Ethikrichtlinien oder Verhaltenskodexe betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1343] Ihre Bedeutung liegt auf der Hand, zumal Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können.[1344] Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie des L...mehr