Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Modernisierung (Miete) / 1.4.2 Einzelheiten

Zu den gebrauchswerterhöhenden Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und der Kochmöglichkeiten, der Funktionsabläufe in Wohnungen, der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt. Die bauli...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / bb) Vermeidung oder Verringerung des Verwaltungsvermögens

Die Ausnahme für die Inanspruchnahme der sachlichen Steuerbefreiung gilt nur unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Umstände hinzutreten (BT-Drucks. 20/8628, 160). Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit meint, dass eine Mitteilungspflicht besteht, wenn die Voraussetzungen für die sachliche Steuerbefreiung (noch) nicht vorliegen und der Intermediär dem Nutzer i.R. einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klimaschutz in der Steuerka... / 3 Verbesserung von Energiebedarf und Energieeffizienz

Im nächsten Schritt werden Maßnahmen zur Verbesserung von Energiebedarf und Energieeffizienz erarbeitet. Die Vorschläge sind dabei als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. Ebenso bietet sich an, Realisierungsvarianten zu entwickeln, die z. B. anhand der notwendigen Investitionssumme differieren. Grundsätzlich konzentrieren sich di...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 2 Grundgedanken und Ziele

Es ist heute durchaus üblich, dass sich die Mitarbeitervergütung zusätzlich zum Fixum aus variablen Anteilen zusammensetzt. In den letzten Jahren hat sich zudem gezeigt, dass die variable Vergütung in unterschiedlichen Varianten immer mehr an Relevanz gewinnt. Dies ist vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen (siehe auch Abb. 1): Die Mitarbeiter des Unternehmens werden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 11 Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen/allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen

Rz. 174 § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG ist ein Unterfall zu § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Das Zurverfügungstellen von Wohnraum ist in der Regel eine besonders qualifizierte und in der Mitbestimmung näher ausgestaltete Sozialeinrichtung. Rz. 175 Die im Mitbestimmungstatbestand angesprochenen Wohnräume erstrecken sich auf alle Arten von Unterkünften, wie z. B. Zweibettzimmer mit Nebenräu...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Beitragstragung bei außerbetrieblicher Beru...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 449 setzt Übergangsrecht für Fälle, in denen eine außerbetriebliche Berufsausbildung, während der der Arbeitgeber die Beiträge nach § 346 Abs. 1b i.d. bis zum 31.12.2019 maßgebenden Fassung alleine zu tragen hatte, vor dem 1.1.2020 begonnen wurde. In diesen Fällen gilt das bis zum 31.12.2019 maßgebende Recht weiter. Rz. 4 Die Übergangsvorschrift ist nicht mit dem inso...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Beitragstragung bei außerbetrieblicher Berufsausbildung abweichend von § 346 Abs. 1b. § 346 regelt grundsätzlich, wer die Beiträge zur Arbeitsförderung zu tragen hat, wenn die versicherte Person beschäftigt ist. Rz. 2a § 346 Abs. 1b regelte bis zum 31.12.2019, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitsförderung für Auszubildende, die in einer...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 durch Art. 117 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) erneut geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) in das SGB III eingefügt. Abs. 1 bis 4 zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Abs. 1 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 131 nach § 151 überführt. § 131 wurde zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst; Abs. 4 ist allerdings bereits zum 1.1.2004 in K...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 1.1 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Personenhandelsgesellschaften. Das Gesetz differenziert nun zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR (§ 70...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Ausgleich auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage

Rz. 56 Sofern keine vertraglichen Regelungen getroffen sind, können sich Ausgleichsansprüche nach beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nach der neueren BGH-Rechtsprechung aus BGB-Innengesellschaft (ab 1.1.2024: "nicht rechtsfähige Gesellschaft", § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB idF durch das MoPeG;[197] § 740b Abs. 1 BGB idF durch das MoPeG bzw. – bei Handelsgewerbe §§ 230 ff....mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / 1. Rechtslage ab 1.1.2024 durch das MoPeG: Voreintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 17 Das MoPeG[11] bringt mit Wirkung ab 1.1.2024 bedeutende Änderungen. Bevor eine GbR als Rechtsinhaberin im Grundbuch eingetragen werden kann, muss sie in das ebenfalls durch das MoPeG eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.) eingetragen sein; sie muss den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VIII. Übertragung des Gesellschaftsanteils auf den Partner

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Partner seinen Gesellschaftsanteil bei Trennung auf den anderen übertragen muss. Eine Übertragung auf den einzigen verbleibenden Mitgesellschafter ist zulässig. Mit Wirksamkeit der Abtretung wächst das Gesellschaftsvermögen dem verbliebenen Gesellschafter an. Die Gesellschaft wird liquidationslos beendet, ohne dass ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Gewährung der Sonderleistung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen

Rn. 397j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung ist nicht zeitlich unbegrenzt steuerfrei gestellt. Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum. Nach allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen ist dies der Tag der Erfüllung des Anspruchs des ArbN auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also zB der Tag der Gutschrift auf dem Gehaltskonto des ArbN (K...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 51 Die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb der Fristen des § 438 BGB. Bei der Regelung der Verjährung hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts für den Bauhandwerker Vorteile gebracht, indem nun in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschrieben ist, dass die Ansprüche aus § 437 Nr. 1, Nr. 3 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei ...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / D. Gestaltungsempfehlung

Rz. 6 Verkaufen nichteheliche Partner eine gemeinsame Immobilie, so sollten sie den Kaufpreis so auf die Lebensgefährten verteilen, wie es ihrem Berechtigungsverhältnis an der Immobilie im Innenverhältnis entspricht. Nicht notwendig maßgeblich dürfte das grundbuchlich verlautbarte Berechtigungsverhältnis sein: zwischen den Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der BGH-Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 1513 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital vom 30.07.2004 (BGBl I 2004, 2013) wurde § 3 Nr 40a EStG eingefügt, zusammenhängend mit der Schaffung eines neuen § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. § 3 Nr 40a EStG erweitert den Anwendungsbereich des Halb-/Teileinkünfteverfahrens auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Der Gesetzgeber reagierte damit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fortdauer bisheriger Rechtsgrundsätze

Rz. 45 Die bisherigen Möglichkeiten zum Vertretungsnachweis ohne Registerbezugnahme gelten somit über den 31.12.2023 hinaus nur fort, soweit § 47 Abs. 2 GBO unanwendbar ist, nämlich a) aufgrund gesetzlicher Anordnung in der Übergangsphase nach dem 1.1.2024 zum Vollzug zuvor beantragter oder bewilligter Verfügungen.[47] Dabei ist diese Sondernorm m.E. für die Gesellschaft disp...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahl der Rechnungsgrundlagen (Perioden- und Generationentafeln)

Rn. 207 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Verwendung bestimmter biometrischer Rechnungsgrundlagen. § 6a Abs 3 S 3 EStG spricht allgemein von den "anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik". Das Gesetz berücksichtigte ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu neuen Tabellenwerten überzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Arten von Nebenleistungen

Rz. 19 Nebenleistungen sind Beträge, die außerhalb des Kapitals zu entrichten sind (vgl. §§ 1115, 1118 BGB); Tilgungsleistungen sind deshalb keine Nebenleistungen.[38] Als mögliche Nebenleistungen sind zu nennen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beteiligungsvoraussetzungen (§ 43b Abs 2 S 2–5 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss mit mindestens 10 % am Nennkapital der inländischen Tochtergesellschaft (Mindestbeteiligung) mindestens 12 Monate lang (Mindestbesitzzeit) ununterbrochen beteiligt sein. Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erforderlich ist eine unmittelbare Beteiligung. Aufgrund FG Köln vom 13.09.2017, 2 K 2933/15, EFG 2018, 383 über...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums

Rz. 31 Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der ___________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Der Zuschuss nach § 3 MuSchEltZV oder einer entsprechenden Landesregelung (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 6)

Rn. 50e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 6 stellte bis einschließlich 11.02.2009 den Zuschuss nach § 4a MuSchV steuerfrei. Die MuschV wurde ab 14.02.2009 durch Art 4 der VO zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften (vom 12.02.2009, BGBl I 2009, 320) aufgehoben; § 4a MuSchV wurde durch § 3 MuSchEltZV ersetzt (s Rn 50g). Eine Da...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / D. Räumung nach Trennung

Rz. 15 Nimmt ein Partner den anderen in die in seinem Alleineigentum stehende Wohnung auf, wird der andere dadurch regelmäßig Mitbesitzer (§ 866 BGB) und nicht (nur) Besitzdiener (§ 855 BGB).[14] Rz. 16 Ein possessorischer Räumungsanspruch des Eigentümers gegen den mitbesitzenden Partner besteht nach richtiger Ansicht des OLG Hamm[15] zwar nicht. Ein Räumungsanspruch folgt mi...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsfähigkeit

Rz. 32 Eintragungsfähig sind nur die vom Gesetz zugelassenen Gesamthandsgemeinschaften. Es sind dies der nichtrechtsfähige Verein,[62] die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gütergemeinschaft, die fortgesetzte Gütergemeinschaft und die Erbengemeinschaft. Eine vertragliche Begründung anderer Gesamthandsgemeinschaften ist nicht zulässig. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr