Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.3 Enforcement und Prüfaufsicht

Rz. 85 Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1] Rz. 86 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale P...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.5 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte und Berichterstattung

Rz. 92 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Sowohl der Abschlussprüfer als auch ein anderer Wirtschaftsprüfer kann Nachhaltigkeitsprüfer sein.[1] Der Nachhaltigkeitsprüfer ist analog zum Abschlussprüfer gesondert durch die zuständigen Organe zu wählen. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 ist eine Übergangsv...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.2 Doppelte Wesentlichkeit

Rz. 74 Die CSRD stellt klar, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur auf die finanzielle Sicht (Outside-in-Perspektive) bezieht. Dementsprechend müssen nicht nur die ESG-Faktoren, die für ein finanzielles Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens (Geschäftsrelevanz) notwendig sind, in die Nachhaltigkeitsbericht...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6 Deutscher Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD

Rz. 87 Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs betreffen den Anwenderkreis und die Regelung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte. 3.6.1 Anwenderkreis Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehme...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.2 Zeitliche Staffelung bei der Einführung der Berichtspflichten

Rz. 89 Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen – wie in der CSRD bereits vorgesehen – zeitlich gestaffelt:[1] (Mutter-)Gesellschaften, die bisher schon zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren – dies sind i. W. kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie Kredit...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.3 Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 65 Nach der CSRD sind Tochterunternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit, sofern sie in einen Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden. Auch Tochterunternehmen eines im Drittland ansässigen Mutterunternehmens sind von der Pflicht zur Aufstellung befreit, sofern diese in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen werden und der Konzer...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.3 Arbeitsauftrag der EFRAG

Rz. 75 Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsanforderungen soll nach der CSRD in EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Die EU-Kommission erlässt diesbzgl. delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die Darstellung des am 31.7.2023 nach öffentlicher Konsultation verabschiedeten ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / Literaturtipps

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§ 10B Identifizierung und B... / 1 Stakeholder: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Identifizierung und Einordnung von Stakeholdern ist einer der zentralen Bausteine der Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bei einer fundierten Analyse wird nicht nur das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr eine wesentliche Vorarbeit für die Identifizierung von wesentlichen Theme...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG und Werdegang der ESRS im Überblick

Rz. 1 Bei der am 5.1.2024 EU-weit in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung der detaillierten Angabepflichten soll gem. CSRD über die ESRS erfolgen, die im Auftrag der EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Der EFRAG wird da...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.1 Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 6 Um die Fülle der möglichen relevanten Themen im Vorfeld einzugrenzen, wurde im ersten Schritt eine Longlist erarbeitet. Hierzu wurden u. a. konkret die Anforderungen an die Berichterstattung der EFRAG (die ESRS enthalten 12 Berichtsstandards: 2 mit übergreifenden Anforderungen und 10 zu Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Environment = Umwelt, Social = Soziales sow...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1 CSRD: Wesentlichkeitsanalyse als Basis

Rz. 4 Die Wesentlichkeitsanalyse (auch Materialitätsanalyse) bildet die Basis für den Aufbau der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und ist Bestandteil der ESRS-Vorgaben.[1] Dabei handelt es sich um einen Prozess, bei dem die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert und bewertet werden. Dies hilft, den Fokus auf die Bereiche zu legen, die den g...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2 Inhalt

Rz. 3 Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele (Rz 14 ff.) fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien (Rz 13) definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 4 Orientierung bieten: Nachhaltigkeitsziele setzen

Rz. 12 Eine Grundlage für die Implementierung des Nachhaltigkeitsmanagements ist die Zieldefinition. Ziele legen die Richtung und das Ambitionslevel für die Unternehmensaktivitäten fest und ermöglichen die Überwachung und Steuerung. Sie machen das Nachhaltigkeitsmanagement verbindlich. Die Unternehmensleitung zeigt damit die strategische Ausrichtung und Messbarkeit spezifisc...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.1 Priorisierung der Leistungsinformationen

Rz. 3 Es stellt sich die Frage nach der Auswahl der für das Unternehmen "richtigen" qualitativen sowie quantitativen Leistungsinformationen. Bei der Auswahl der Zielsetzungen und Prioritäten ist die Durchführung einer sog. Materialitätsanalyse bzw. Wesentlichkeitsanalyse [1] essenzieller Startpunkt.[2] Es ist ratsam – und für Unternehmen, die unter die einschlägige Berichters...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 3 Ausblick

Rz. 14 Viele Herausforderungen und eine Vielzahl an Fragestellungen im Kontext der Bereitstellung von Leistungsinformationen werden noch mehr Unternehmen (verpflichtend) betreffen (§ 9 Rz 62) sowie an Komplexität gewinnen. Die Gesamtherausforderung, transparente und aussagekräftige Leistungsinformationen zu berichten, ist Gegenstand vieler regulatorischer (Weiter-)Entwicklun...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / Zusammenfassung

Die langfristige "license to operate" – die gesellschaftliche Akzeptanz des unternehmerischen Handelns – wird für Unternehmen immer wichtiger. Die hierfür gewünschten Informationen werden u. a. mit Hilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder kommuniziert. Das Praxis-Beispiel BASF zeigt, wie die integrierte Berichterstattung bereits seit 2007 wesentliche fina...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.6 Analyse (Unter-)Unterthema

Rz. 15 Nachdem alle Nachhaltigkeitsaspekte final bewertet sowie die Schwellenwerte definiert wurden, konnten die Ergebnisse in der Wesentlichkeitsmatrix dargestellt werden. Um diese möglichst prägnant und übersichtlich darzustellen, erfolgte die Auswertung auf oberster Themenebene (also entsprechend der 10 themenbezogenen Standards). Diese Wahl der Darstellung ging allerding...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.3 Festlegung der Schwellenwerte für Materialitätsmatrix

Rz. 11 Nachdem die Projektteams das IRO-Assessment ihrerseits abgeschlossen hatten, wurde zusammen mit der Projektleitung der Schwellenwert für die aggregierte Auswirkung festgelegt, um die Ergebnisse in eine Wesentlichkeitsmatrix überführen zu können. Gem. der Regulatorik sind geeignete Schwellenwerte zu definieren, um notwendige Effekte, Gefährdungen und Möglichkeiten zu i...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 1 Entwicklung der Berichterstattung am Beispiel der BASF

Rz. 1 Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen werden Unternehmen spätestens seit den 1970er Jahren nicht mehr allein nach ihrer wirtschaftlichen Leistung beurteilt. Aufgrund von Schadensereignissen mit enormen Auswirkungen in den 1970ern und 1980ern[1] war v. a. die Chemieindustrie im kritischen Fokus der Öffentlichkeit. Gesellschaftliches Vertra...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 5 Prüfung der Informationen

Rz. 18 Ergänzend zur reasonable assurance für nachhaltigkeitsbezogene steuerungsrelevante Leistungsindikatoren lässt BASF sämtliche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen. Der Prüfprozess erstreckt sich auf einen ganzjährigen Austausch zwischen Prüfenden und Unternehmen, um neue Berichtsanforderungen...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.4 Menschenrechts- und Schweregradanalyse

Rz. 12 13Jedes der hier aufgeführten Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann drastische negative Effekte implizieren. Um der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte Rechnung zu tragen, ist der Schweregrad des Effekts auf diese bedeutender als deren Wahrscheinlichkeit (ESRS 1.AR11).[1] Deshalb wurden die Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit), d...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.5 Praxistipps zur Anwendung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 181 Mit der Veröffentlichung des finalen Statusberichts am 12.10.2023 erfüllte die TCFD ihren Auftrag und wurde aufgelöst. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die TCFD-Empfehlungen, da diese stark in die ISSB-Standards eingeflossen sind und einen fundierten Einstieg in die Klimaberichterstattung ermöglichen. Die TCFD-Empfehlungen boten eine hohe Flexibilität in der Anwendun...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.4.3 Organisation und Commitment

Rz. 188 PRIs Mission ist die Schaffung eines wirtschaftlich effizienten, nachhaltigen globalen Finanzsystems zur langfristigen Wertschöpfung. Dieses Ziel soll durch die Förderung sowie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der 6 Prinzipien (Rz 193) erreicht werden. Gute Unternehmensführung, Integrität und die Übernahme von Verantwortung sowie die Beseitigung von Hindernissen ...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 3.3.3 Angabepflichten im Überblick

Rz. 31 Zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten sind in den 3 Modulen des VSME Angaben definiert.mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / Literaturtipps

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.1 Hintergrund

Rz. 211 Gesellschaften, Volkswirtschaften und Geschäftsmodelle befinden sich in einem grundlegenden Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit und gerechter Verteilung und Bewertung von Inputfaktoren. Um die Transformation von Wirtschaftsaktivitäten diesbzgl. zu unterstützen und voranzutreiben, benötigen Regulierungsbehörden, Finanzmarktakteure und Unternehmen belastbare und maßgesch...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.2 Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 59 Im Vergleich zum Entwurf der CSRD enthält dessen verabschiedete Fassung i. W. eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts vom 1.1.2023 um 1 Jahr für die bereits zuvor nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen und um 2 Jahre für alle anderen großen Unternehmen.[1] Darüber hinaus werden erstmalig Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Anwendungsbere...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.2 Anpassungen des DNK

Rz. 10 Seit der Einführung des DNK im Jahr 2011 wurde der Kodex aufgrund der rechtlichen Entwicklungen bereits mehrfach fortentwickelt. So wurde im August 2014 durch den RNE eine aktualisierte Fassung des DNK beschlossen. Ursächlich für diese Aktualisierung war vornehmlich eine Anpassung der im DNK angewandten Bezugsgrößen (Rz 20).[1] Rz. 11 Um Unternehmen im Kontext des in 2...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 1 Finanzierung über Green Bonds

Rz. 1 Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainabil...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.3.1 Entwicklung

Rz. 28 Die GRI ist eine gemeinnützige Multi-Stakeholder-Stiftung. Sie wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem der Skandal über die Umweltschäden der Exxon-Valdez-Ölpest in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Der Ursprung der Stiftung liegt im Zusammenschluss der US-amerikanischen Organisation Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES) mit dem Tellus Institute ...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 8 Prüfungsleistungen

Rz. 33 Es lässt sich feststellen, dass die im individuellen Green Bond Framework des Emittenten verwendeten Green Bond Prinzipien und die Detailtiefe der offenzulegenden Informationen die Art und den Umfang der Prüfung bestimmen. Prüfungsleistungen (assurance engagements) sind für Green Bond Emittenten sowohl vor oder zum Zeitpunkt der Emission (Pre-Issuance-Prüfung; Rz 35 f....mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.2 Befreiung

Rz. 7 Nach § 289b Abs. 2 HGB war ein Unternehmen von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, sofern es in den Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens einbezogen wurde und das Mutterunternehmen eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU aufstellte und veröffentlichte. Auch bei der CSRD ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.4.5 Methodenpapier "Erweiterte Input-Output-Modellierung"

Rz. 227 Das Methodenpapier "Erweiterte Input-Output-Modellierung" ist als Ergänzung zu den allgemeinen methodischen Richtlinien und spezifischen Methodenpapieren der VBA zu verstehen: So entwickelte der Ökonom Wassily Leontief in den 1930er und 1940er Jahren das System der Input-Output-Analyse (IO-Analyse) und erhielt 1973 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften.[1] Ein...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / Zusammenfassung

Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über den finalen delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ab dem Geschäftsjahr 2024 harmonisieren und inhaltlich hinsichtlich Art und Umfang tiefgreifend ändern. Die EU-Kommission hatte den Rechtsakt am 31.7.2023 verabschiedet.mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.3 Umweltziele

Rz. 14 Art. 9 der Taxonomie-Verordnung legt die Umweltziele dar, welche die Basis für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit darstellen. Abb. 3: Umweltziele gem. Taxonomie-Verordnung Art. 9 Rz. 15 Zum Umweltziel Klimaschutz wird wesentlich beigetragen, wenn eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration i...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.5 Stakeholder-Analyse

Rz. 13 Gem. der Regulatorik der CSRD ist die Einbindung der Stakeholder immens wichtig, um eine vollständige und aussagekräftige Wesentlichkeitsanalyse sicherzustellen (ESRS 1.22 ff.).[1] Damit die relevanten Stakeholder sowie deren Interessen bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden, erfolgte im Projektteam zunächst die Bewertung der identifizierten Stakeholder-...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.3 Produktbezogene Offenlegungspflichten

Rz. 19 Nach den Regelungen der SFDR müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Produktinformationen zur Nachhaltigkeit sowohl für Produkte mit Bezug zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) als auch für Produkte ohne ESG-Bezug offenlegen. Hinsichtlich der Verflechtungsbereiche und Abgrenzungsthematiken, die sich hieraus ergeben, siehe "Produktspezifische Offenle...mehr

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§ 10D Nachhaltigkeitsberich... / 1 Hintergründe und Entwicklungen

Rz. 1 Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Deutschland befassen sich zunehmend mit Fragen der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit und der dazu auch erforderlichen Berichterstattung. Zunächst ist mit den ca. 40–50 kapitalmarktorientierten KMU nur ein kleiner Teil der KMU in Deutschland gesetzlich zur Anwendung von europäischen Berichtsstandards verpflichtet.[1] Fak...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.1 Rat für Nachhaltige Entwicklung

Rz. 6 Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 einberufen. Er soll eine beratende Funktion für die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik ausüben. Zu den Aufgaben des RNE gehören insbes.: Erarbeitung von Beiträgen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der globalen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.2 Definition und Erhebung der Leistungsinformationen

Rz. 8 Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen.[1] Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abg...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 2 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 7 Der wesentliche Normzweck der SFDR besteht darin, eine Harmonisierung der Angaben zu nachhaltigen Investitionen zu erreichen und diese für private Anleger attraktiver zu machen. Dadurch soll eine Regulierung der europäischen Finanzmittelflüsse zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ermöglicht werden. Die Offenlegungspflichten sollen nicht nur Greenwashin...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 3 Verortung: Darstellung des Geschäftsmodells in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 10 Die Branche sowie das Geschäftsmodell eines Unternehmens haben einen wichtigen Einfluss auf die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Nachhaltigkeitsperformance. In den Materialitätsanalysen (§ 2 Rz 12 ff.) wird ausführlich analysiert, welche Auswirkung das Geschäft auf Nachhaltigkeitsbereiche hat und wie i. R. d. doppelten Wesentlichkeit Nachhaltigkeit...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.2 Praxis-Beispiel: Systematik der Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 10 Praxis-Beispiel Für die Durchführung des IRO-Assessments wurde den Fachabteilungen ein mithilfe des externen Beraters konzipiertes Template zur Verfügung gestellt (Abb. 2). Das Template ist gem. der aus den ESRS vorgegebenen 10 Themenstandards aufgeteilt und, sofern vorhanden, noch in (Unter-)Unterthemen aufgeschlüsselt. Um den identifizierten Themen am Ende einen Wert...mehr