Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 201 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Die "Verzahnung" des Erbenhaftungsrechts mit dem Erbteilungsrecht

Rz. 408 Die gesamtschuldnerische Haftung des einzelnen Miterben für Nachlassverbindlichkeiten (§ 2058 BGB) stellt für diesen ein hohes Risiko dar. Die – allerdings vom Miterben wahrzunehmenden – Erbteilungsregeln stellen jedoch sicher, dass vor der Erbteilung alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden, so dass sich eine weitere Haftung erübrigt. Im Einzelnen sind folgende...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 243 Zunächst gelten auch bei bestehender Testamentsvollstreckung die allgemeinen Regeln, dass der Erbe vorläufig unbeschränkt aber beschränkbar haftet.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / h) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB)

Rz. 160 Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – P...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers

Rz. 19 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses (zum Muster für Auskunftsklagen siehe § 9 Rdn 374, 380).[31] Sollen Erbschaftsteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 Abs. 2...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Gegenstandswert

Rz. 337 Der Gegenstandswert – zu bestimmen nach § 36 GNotKG – bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[320] Die Höhe der Verbindlichkeiten ist nicht bekannt, deshalb werden in der Praxis häufig 10 % des Aktivnachlasses (OLG Hamm: 15 % der Summe der Nachlassverbindlichkeiten)[321] als Gegenstandswert angen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Bestattungskosten

a) Begriff der Bestattungskosten aa) Allgemeines Rz. 168 Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" sind all das über das unbedingt Notwendige hinaus, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Gegenstandswert

Rz. 473 Der Gegenstandswert – zu bestimmen nach § 36 GNotKG – bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[377] Die Höhe der Verbindlichkeiten ist nicht bekannt, deshalb werden in der Praxis häufig 10 % des Aktivnachlasses (OLG Hamm: 15 % der Summe der Nachlassverbindlichkeiten)[378] als Gegenstandswert angen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / III. Nachlasserbenschulden

1. Haftung nach allgemeinem Vertrags- und Schuldrecht Rz. 183 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Rz. 184 Für Nachlasserbenschulden haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben, d.h., der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld kann sowohl auf den Nachlass als auch auf...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 417 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / II. Erbfallschulden

1. Überblick Rz. 165 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht getroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Es gehören auch dazumehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandene Steuern

Rz. 192 Nach § 45 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf die Rechtsnachfolger und somit auf die Erben über. Steuerschulden stellen Nachlassverbindlichkeiten dar (§ 45 AO, § 1967 BGB). Aufgrund der nach § 34 AO dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Stellung ist er verpflichtet, die Steuererklärungen des Erblassers zu erstellen, soweit sie S...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Erblasserschulden

1. Allgemeines Rz. 91 Um die Frage der Haftung des Erben beantworten zu können, muss primär geklärt werden, ob die fragliche Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Erblasserschulden sind eindeutige Nachlassverbindlichkeiten. Sie rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Deshalb ist der Erbe mit der Annahme der Erbs...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Unterhaltsverbindlichkeiten

a) Grundsatz: Erlöschen von Unterhaltsansprüchen beim Tod des Unterhaltsschuldners Rz. 92 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er a...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Ausnahmen von der gesamtschuldnerischen Haftung

Rz. 456 Aber für solche Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt der Teilung unbekannt waren, kann diese strenge Sanktion nicht gelten: Für die Forderungen derjenigen Gläubiger, die nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens entweder ausgeschlossen sind oder die sich nicht gemeldet haben, haftet der Miterbe gem. § 2060 Nr. 1, 2 BGB nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 572 Der Nachlassverwalter hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, ihn zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985, 1986 BGB. Gibt der Erbe den Nachlass nicht heraus, so muss der Nachlassverwalter Klage auf Herausgabe erheben, denn der Beschluss über die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.[442]...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Begriff der Bestattungskosten

aa) Allgemeines Rz. 168 Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" sind all das über das unbedingt Notwendige hinaus, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört. Hierfür ist von Bedeutung, welche Lebensstellung der Verstorbene gehabt hat und was bei der Bestattung eines Angehörigen sei...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Verpfändung eines Erbteils

Rz. 38 Muster 18.4: Verpfändung eines Erbteils Muster 18.4: Verpfändung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht be...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Abgrenzung: Unbenannte Zuwendung – Innengesellschaft

aa) Problembeschreibung Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Bestattungskosten im Einzelnen

Rz. 169 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Bestattung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Rz. 170 Kosten nur e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Antragsberechtigte

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Kosten des Nachlassverzeichnisses

Rz. 440 Die Kosten des (privaten wie amtlichen) Verzeichnisses und der amtlichen Aufnahme sind gem. § 2314 Abs. 2 BGB Nachlassverbindlichkeiten. Als Nachlassverbindlichkeiten mindern sie den Pflichtteilsanspruch, weil sie bei der Berechnung des Pflichtteils vom Aktivbestand des Nachlasses abgezogen werden müssen.[497] Die dem Auskunftsberechtigten bei seiner Hinzuziehung (§ ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Ausgangslage

Rz. 240 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Nachlassauseinandersetzung – Erbteilung

Rz. 58 Von Nachlassauseinandersetzung spricht man, wenn der Nachlass abgewickelt und aufgeteilt wird. Dazu gehören die Bereinigung des Nachlasses von Nachlassverbindlichkeiten und die Verwertung von Nachlassgegenständen, um liquide Mittel für die Befriedigung von Nachlassgläubigern zu erhalten. Die Erbteilung beinhaltet die Aufteilung des reinen Aktivnachlasses unter den Mit...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Der vorläufige Erbe

Rz. 309 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt, § 1953 Abs. 2 BGB. Vor der Annahme der Erbschaft kann ein gegen de...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ee) Muster: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme

Rz. 42 Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Sicherung des Gläubigers

Rz. 13 Von entscheidender Bedeutung für den Gläubiger ist die Frage: Ist die ursprünglich gegen den Erblasser gerichtete Forderung in irgendeiner Weise abgesichert oder nicht? Denn auch hier gilt: Gleichgültig, welche Haftungssituation beim Erben eintreten wird, die Position des abgesicherten Nachlassgläubigers ist bei der Nachlassverwaltung und in der Nachlassinsolvenz sowi...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung

Rz. 293 Regelmäßig wird die Vergütung erst mit Ende des Amtes fällig, wobei im Falle einer angemessenen Konstituierungsgebühr diese bereits mit Abschluss der Konstituierungsarbeiten verlangt werden kann, wenn sich eine längere Verwaltung anschließt. Bei einer Verwaltungs- oder Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) kann die Vergütung nach Zeitabschnitten, meist jährlich, vom Testam...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Streitverkündungsschriftsatz

Rz. 487 Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ zu Az. _________________________ In der Zivilrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________ wird hiermit namens der Beklagten 1. Herrn _________________________ 2. Herrn _________________________ der S...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Übernahmerecht als Vorausvermächtnis

Rz. 121 Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen, und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgesetzten Übernahmepreis. Das Übernahmerecht unterscheidet sich von der reinen Teilungsanordnung ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar

Rz. 310 Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar An...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Aus dem Normzweck sich ergebende Fälle

Rz. 527 Aus dem Normzweck von § 780 ZPO kann sich ergeben, dass ein Vorbehalt entbehrlich ist. In § 780 Abs. 1 ZPO wird dem Prozessgericht die Möglichkeit eröffnet, die Entscheidung über die Haftungsbeschränkung in das Vollstreckungsverfahren zu verlagern. So vertritt das OLG Oldenburg[419] die Ansicht, einer Beweisaufnahme bedürfe es zur Klärung der Frage, ob Dürftigkeit de...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Muster: Klage gegen Miterben auf Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 486 Muster 11.34: Klage gegen Miterben auf Gesamtschuldnerausgleich Muster 11.34: Klage gegen Miterben auf Gesamtschuldnerausgleich An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 180 Aus § 2213 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Muster Rdn 187). Wegen § 748 Abs. 1 ZPO ist zur Vollstreckung in den Nachlass während der Dauer der Testamentsvollstreckung allerdings ein gegen den Testamentsvollstre...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / e) Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis

Rz. 129 Die Teilungsanordnung entfaltet ihre Wirkung erst bei der Nachlassteilung. Das Vermächtnis hingegen ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) und deshalb vor der Teilung zu erfüllen (§ 2046 BGB; vgl. hierzu die Übersicht bei § 15 Rdn 316 ff.).[112] Im Einzelfall kann es schwierig sein festzustellen, ob die Anordnung des Erblassers den Charakter einer Teilungsano...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 12 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer als alleiniger Erbe seine ganze Erbschaft an B verkauft. In der Praxis ist ein solcher Fall eher selten. Das Muster kommt etwa dann in Betracht, wenn der Erbe aus persönlichen Gründen bzw. großer räumlicher Distanz (Ausland) eine eigene Nachlassabwicklung und eine umständliche Einzelverwertung vermeiden will ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis

Rz. 283 Die Teilungsanordnung entfaltet ihre Wirkung erst bei der Nachlassteilung. Das Vermächtnis hingegen ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) und ist deshalb vor der Teilung zu erfüllen (§ 2046 BGB). Rz. 284 Im Einzelfall kann es schwierig sein, festzustellen, ob die Anordnung des Erblassers den Charakter einer Teilungsanordnung oder eines Vorausvermächtnisses n...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Muster: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld

Rz. 198 Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr