Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.2 Urlaub

Rz. 76 Arbeitnehmer in Abrufarbeit haben wie alle (Teilzeit-)Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch auf entsprechend der Arbeitsleistung gekürzten Erholungsurlaub. Die für flexible Arbeitszeiten mit diskontinuierlicher Arbeit typischen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn vertraglich ein Bezugszeitraum von über einem Monat gewählt wird.[1] Rz. 77 Zunächst ist die Anzahl der Urlaubs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.2 Anordnung von Überstunden

Rz. 29 Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden fällt nach überwiegender Meinung nicht in den Anwendungsbereich von § 12 TzBfG.[1] Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden § 12 TzBfG zuordnen wollte.[2] Die 4-tägige Ankündigungsfrist ist daher bei der Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden in Vollzeit- oder Teilzeita...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Arbeit auf Abruf gilt aus Arbeitgebersicht als das flexible Arbeitszeitmodell zum bedarfsorientierten Einsatz der Arbeitszeit. Flexible Arbeitszeiten sind geprägt von dem Streben der Arbeitgeberseite, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall anzupassen und die Maschinenlaufzeiten zu verlängern. Dem steht das Interesse der Arbeitnehmer an einem regelmäßigen Einkommen und planb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.1 Bestimmungsrecht über Arbeitszeit

Rz. 17 Typisches Merkmal der Abrufarbeit ist das vertraglich dem Arbeitgeber eingeräumte Bestimmungsrecht über die Lage und die Dauer der Arbeitszeit. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG muss die Arbeitszeitdauer als wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden.[1] Praxis-Beispiel Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt … Stunden pro Woche. Sie kann nach betrieblichem Bedarf auf mehrere ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.3 Einschränkungen des Direktionsrechts

Rz. 72 Die Vereinbarung eines einseitigen Bestimmungsrechts über die Arbeitszeitlage und Veränderung der Arbeitszeitdauer in den Grenzen von § 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hält bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben als formularvertragliche Vereinbarung einer Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.[1] Bei der Festlegung der Arbeitszeit unterliegt das Direktionsrecht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.2 Arbeitszeitrahmen

Rz. 41 § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG enthält abweichend vom Wortlaut des § 4 BeschFG die Vorgabe, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Aus dieser Änderung des Wortlauts wird abgeleitet, dass die Woche als Bezugszeitraum vorgegeben ist und die vereinbarte Wochenarbeitszeit in jeder Woche abgerufen werden muss.[1] Dieses Verständ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.1 Allgemeines

Rz. 62a In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 3 TzBfG neu aufgenommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf Aufforderung Arbeit abgerufen werden kann. Nach Art. 2 der RL (EU) 2019/1152 sind dies Zeitfenster an festgelegten Tagen. Nach den Erwägun...mehr

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Verwalter: Pflicht zur Rechenschaft?

1 Leitsatz Der Verwalter kann gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Erstellung eines Vermögensberichts von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, als deren Organ der Verwalter verpflichtet ist. 2 Normenkette §§ 259, 666 BGB; § 28 Abs. 4...mehr

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 2 Normenkette

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 6 Entscheidung

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, einen Rechenschaftsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorzulegen. Das AG weist die Klage ab. Dagegen wendet sich die Berufungmehr

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 1 Leitsatz

Der Verwalter kann gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Erstellung eines Vermögensberichts von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, als deren Organ der Verwalter verpflichtet ist.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 71b Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber

(1) 1Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Hausübergabestation zum Anschluss an ein neues Wärmenetz, dessen Baubeginn nach Ablauf des 31. Dezember 2023 liegt, hat der Wärmenetzbetreiber sicherzustellen, dass das Wärmenetz die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Netzanschlusses jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt. 2Ein neues Wärmenetz n...mehr

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 4 Die Entscheidung

Das LG verurteilt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, für das Jahr 2020 einen Vermögensbericht zu erstellen. K könne keine "Rechenschaftslegung" bzw. "Rechnungslegung" über die Jahre 2019 und 2020 verlangen. Nach der Streichung von § 28 Abs. 4 WEG a. F. könne der Verwalter zwar weiterhin gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs...mehr

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer einen Rechenschaftsbericht. Den schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht. Diese muss nur abrechnen und einen Vermögensbericht vorlegen. Dass das LG meint, dieser Anspruch sei eingeklagt gewesen, ist vertretbar, aber doch eher überraschend. Will ein Wohnungseigentümer einen Vermögensbericht, sollte er besse...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

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GEG 2024 – Synopse / § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

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GEG 2024 – Synopse / § 74 Betreiberpflicht

(1) Der Betreiber von einer in ein Gebäude eingebauten Klimaanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat innerhalb der in § 76 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlage durch eine berechtigte Person im Sinne...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

1Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. 2Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 96 Private Nachweise

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GEG 2024 – Synopse / § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

(1) Gefördert werden können Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme oder Kälte, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, Anlagen zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme sowie Wärmenetzen, Speichern und Übergabestationen für Wärmenutzer, wenn sie auch aus An...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 73 Ausnahme

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GEG 2024 – Synopse / § 6a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

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GEG 2024 – Synopse / § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

(1) 1Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärm...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Aus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem darum, ob die Wohnungseigentümer eine Beschlusskompetenz dafür besitzen, einen von ihnen zur Unterlassung oder Beseitigung aufzufordern und ihren Willen insoweit durch Beschluss zu artikulieren. Abmahn-/Aufforderungs-/Vorbereitungsbeschluss Die Wohnungseigentümer haben, wie der BGH unlängst geklärt hat, eine Beschlusskompetenz für eine...mehr

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das VG habe zu Recht und mit zutreffender Begründung entschieden, dass der Zwangsgeldfestsetzung kein Vollstreckungshindernis entgegenstehe. Ein solches Hindernis liege u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen könne, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in d...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Eigentümergemeinschaft gestattet dem Miteigentümer (…) die Installation einer elektrischen Ladestation (unter 11 kW) an seinen Tiefgaragenstellplatz unter nachfolgenden Auflagen: Sämtliche Kosten für Installation, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung sowie eines möglichen Rückbaus werden durch den beantr...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Mög... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es – neben anderen Fragen – vor allem darum, ob die Wohnungseigentümer eine Beschlusskompetenz dafür besitzen, einen von ihnen zur Unterlassung oder Beseitigung aufzufordern und ihren Willen insoweit durch Beschluss zu artikulieren. Abmahn-/Aufforderungs-/Vorbereitungsbeschluss Die Wohnungseigentümer haben, wie jetzt noch klarer wird, eine Beschlus...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage

(1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. 2Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 58 Betriebsbereitschaft

(1) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. (2) Der Betreiber kann seine Pflicht nach Absatz 1 auch dadurch erfüllen, dass er andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen trifft, die den Einfluss ei...mehr

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GEG 2024 – Synopse / Anlage 3 Gebührenverzeichnis (zu § 6)

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GEG 2024 – Synopse / § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

(1) 1Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. 2Der Eigentümer hat sicherzustellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt und ihm der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. 3Die Sätze 1 und 2 sind für den...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufges...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 95 Behördliche Befugnisse

1Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Gesetz erforderlichen Anordnungen treffen. 2Dritte, die für den Bauherren oder Eigentümer an der Planung, Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder technischen Anlagen eines Gebäudes beteiligt sind, haben Anordnungen der Behörde, die sich auch an sie richten, unmittelbar zu befolgen.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 559c Vereinfachtes Verfahren

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GEG 2024 – Synopse / § 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

(1) 1 Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizun...mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für den Rechtsstreit besteht kein für alle Beklagten gemeinsam sachlich zuständiges Gericht. Für die Klage gegen B1 und B2 ist gem. § 23 Nr. 2 Buchstabe c) GVG das AG Augsburg ausschließlich zuständig. Demgegenüber ist für die Klage gegen B3, B4 und B5 die sachliche Zuständigkeit des LG begründet, weil im Verhältnis zu diesen keine dem AG zugewiesene Streitig...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

Bei einer Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist, kann die Pflicht nach § 61 hinsichtlich der Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr auch ohne entsprechende Einrichtung in der Haus- und Kundenanlage dadurch erfüllt werden, dass die Vorlauftemperatur des Nah- oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der Außentempe...mehr

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Besitzschutz: Aufgabe der G... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Für die Rechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum selbst sei gem. § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausübungsbefugt. Auch in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum bestünden die Pflichten der Wohnungseigentümer nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die daher insoweit auch allein zur Ausübung der Rech...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

(1) Wird vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer, der Vermieter, der Verpächter, der Leasinggeber oder der Immobilienmakler, wenn eine di...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Ein Wohnungseigentümer habe einen Anspruch darauf, wiederholt in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen, solange das Einsichtsbegehren nicht treuwidrig sei. Hierfür gebe es keine Hinweise. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihrer Pflicht, Einsicht zu gewähren, auch nicht mit der Übersendung der Kopien genügt. Ein Wohnungseigent...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

1Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten. 2Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent d...mehr

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 1 Leitsatz

Vollstreckt die Bauaufsichtsbehörde gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine bauaufsichtliche Verfügung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) betrifft, bedarf es aufgrund der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 2, § 18 Abs. 1 WEG) keiner Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern. Sowei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 94 Verordnungsermächtigung

1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung zur Ausstellung der Erfüllungserklärung, die Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung und die vorzulegenden Nachweise zu regeln, einen von § 92 Absatz 1 Satz 2 abweichenden Zeitpunkt für die Vorlage der Erfüllungserklärung zu bestimmen und weitere Bestimm...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 92 Erfüllungserklärung

(1) 1Für ein zu errichtendes Gebäude hat der Bauherr oder Eigentümer der nach Landesrecht zuständigen Behörde durch eine Erfüllungserklärung nachzuweisen oder zu bescheinigen, dass die Anforderungen dieses Gesetzes eingehalten werden. 2Die Erfüllungserklärung ist nach Fertigstellung des Gebäudes vorzulegen, soweit das Landesrecht nicht einen anderen Zeitpunkt der Vorlage bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: K... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei die richtige Beklagte! Werde in einer Gemeinschaftsordnung die Veräußerung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht, werde dieser lediglich als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angesprochen. Ein eigenes Zustimmungsrecht stehe ihm nicht – auch nicht als Treuhänder – zu. Entscheidend für die Verp...mehr