Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. 3Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform. (2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungen (§ 21 I 2).

Rn 5 Der Begriff ›Nutzung‹ meint das Recht, die Früchte der baulichen Veränderung zu ziehen. Dies kann zB eine Miete und/oder Pacht oder Nutzungsgebühr sein. Der Begriff meint ferner das Recht, die bauliche Veränderung unter Ausschluss der anderen WEigtümer allein zu gebrauchen. Die bauliche Veränderung muss eine neue Gebrauchsmöglichkeit schaffen. Nicht ausreichend ist zB e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aus dem Nachlass erlangt.

Rn 16 Für den Erwerb genügt die Erlangung des mittelbaren Besitzes (RGZ 81, 293), etwa wenn der Mieter die Miete vorbehaltlos an den vermeintlichen Erben zahlt. Unerheblich ist, ob einzelne Nachlassgegenstände oder der gesamte Nachlass erlangt ist (Lange/Kuchinke § 40 II 5). Rn 17 Erlangt ist jeder Vermögensvorteil, der aus dem Nachlass stammt oder mit Mitteln der Erbschaft e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Betroffene Mietsachen.

Rn 2 § 556c gilt mWv 1.7.13 für Mietverträge über Wohnraum. Hat der Vermieter bereits vor dem 1.7.13 auf eine Wärmelieferung umgestellt, bedarf es für eine Änderung einer entspr Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 05, 1776 [BGH 06.04.2005 - VIII ZR 54/04] unter 2; LG Berlin GE 15, 861); das betrifft insb Verträge, die vor dem 1.3.89 geschlossen wurden, da erst ab diesem Zeitpunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 595a BGB – Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen.

Gesetzestext (1) Soweit die Vertragsteile zur außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses mit der gesetzlichen Frist berechtigt sind, steht ihnen dieses Recht auch nach Verlängerung des Landpachtverhältnisses oder Änderung des Landpachtvertrags zu. (2) 1Auf Antrag eines Vertragsteils kann das Landwirtschaftsgericht Anordnungen über die Abwicklung eines vorzeitig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 § 572 will verhindern, dass der Kündigungsschutz für Wohnraummieter durch Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes iSv §§ 346 ff zu Gunsten des Vermieters oder durch Vereinbarung einer auflösenden Bedingung umgangen wird. Rn 2 Die nicht abdingbare Bestimmung gilt für Wohnraummiete, s § 557 Rn 3, nicht für Mietverhältnisse über Geschäftsraum, bei der Miete beweglicher Sachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Vertrag, der zwischen Personen geschlossen wird, die oder deren Vertreter sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in demselben Staat befinden, ist formgültig, wenn er die Formerfordernisse des auf ihn nach dieser Verordnung anzuwendenden materiellen Rechts oder die Formerfordernisse des Rechts des Staates, in dem er geschlossen wird, erfüllt. (2) Ein Vertrag, der zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Härtegründe auf Seiten des Landpächters.

Rn 4 Eine Härte wird bejaht, wenn weder ein Ersatzbetrieb noch Ersatzgrundstücke am Markt zu pachten sind. Unter Härtegründe fallen nicht: Investitionen des Landpächters, die ggf als wertverbessernde Verwendungen (§ 591) vom Verpächter zu kompensieren sind sowie üblicherweise aus der Beendigung der Pacht resultierende wirtschaftliche Nachteile.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 6 Das Rechtsgeschäft muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein (BGH DNotZ 97, 385). Der bloße Übergang der Verfügungsbefugnis genügt nicht (vgl RGZ 61, 43f). Ebensowenig genügt ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, selbst wenn es – wie Miete und Pacht – verfügungsähnlich wirkt (RGZ 106, 112; aA wohl MüKo/Lettmaier Rz 25, § 893 Rz 12). § 893 gilt nicht für den Erwer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestattung des Gebrauchs.

Rn 8 Sie bedeutet Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit. Sie erfolgt idR durch Überlassung des unmittelbaren Besitzes (§ 854). Besitzverschaffung ist jedoch kein konstitutives Element des Leihvertrags. Der Entleiher muss nur die nach dem Inhalt des Vertrags erforderliche Möglichkeit der Einwirkung auf die Sache erhalten (BGH ZIP 89, 375; NJW-RR 04, 1566: Leihe eines Flugzeugs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wesentliche rechtsgeschäftliche Besitzrechte.

Rn 4 Schuldrechtliche Besitzrechte können sowohl ausdrücklich als auch konkludent begründet werden und wirken dem Herausgabeverlangen des Eigentümers – oft nur vorübergehend – entgegen. Dies ist insb bei der Miete und Pacht (§§ 535 I, 581) sowie beim Leasingvertrag, aber auch beim Leihvertrag nach § 598 für den vereinbarten Zeitraum der Fall. Logischerweise entfällt das Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitzmittlungsverhältnis.

Rn 7 Zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Besitzer muss ein besonderes Rechtsverhältnis bestehen, das sowohl privat- als öffentlich-rechtlicher Natur sein kann und das auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz (zB § 1353 I) beruhen kann. Inhalt dieses Rechtsverhältnisses muss es sein, dass der unmittelbare Besitzer die Überordnung und den Herausgabeanspruch des mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Inhaltsvereinbarungen.

Rn 14 Ein Sicherungsnießbrauch läge vor, wenn das Recht das Befriedigungsinteresse eines Forderungsgläubigers durch den unmittelbaren Zugriff, zB auf die Mietforderungen, sichern soll. Eine derartige dingliche Abrede wird abgelehnt (BGH WM 66, 653). Schuldrechtlich ist eine solche Verwendungsabrede zulässig. Möglich ist ihre Koppelung mit einer auflösenden Bedingung durch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. (2) 1Die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem er die Sache zurückerhält. 2Die Verjähru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist, auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat. (2) Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größerer Menge od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3 Der Nachfolger im Betrieb wird neuer Landpächter anstelle des bisherigen Pächters bzgl des zugepachteten Grundstücks nebst Inventar. Vor Übergabe entstandene Ansprüche bleiben vom Parteiwechsel unberührt. §§ 566 ff gelten nicht analog. § 593a sieht keine subsidiäre oder gesamtschuldnerische Haftung des ehemaligen Pächters vor.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter ist ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt, (2) Überlässt der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten, so hat er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 4 Der Anspruch steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welchem durch die Gefahr des Einsturzes oder der Ablösung von Teilen eine Beschädigung droht. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung geltend machen können; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und einer b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu. (2) 1Der Verpächter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Pächters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jedes einzelne Inventarstück dadurch von dem Pfandrecht be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 588 gilt nur für bereits in Vollzug gesetzte Pachtverhältnisse und nur soweit nicht eine Pflicht des Pächters aus § 586 I 2 besteht. Schonend durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen muss der Pächter entschädigungslos hinnehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert). (2) 1Weigert sich der Verpächter, den Verwendungen zuzustimmen, so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Landwirtschafts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rückgabe des Pachtobjektes.

Rn 20 Nur hinsichtlich des Inventars enthält § 582a III eine Sonderregelung; iÜ gelten die §§ 584 II, 546 (Köln MDR 10, 1054 [OLG Köln 27.04.2010 - 3 U 3/09]). Für den Fall der verspäteten Rückgabe verdrängt § 584b den § 546a. Der Rückgabeanspruch richtet sich nicht nur auf das Pachtobjekt, sondern erfasst bei der Betriebspacht auch für den Betrieb bedeutsame Forderungen (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung aufs Mietrecht, § 594e I.

Rn 1 Die – nicht zwingende (vgl § 569 V) auf alle Arten der Landpacht anwendbare (vgl Kobl NJW-RR 00, 278 [OLG Nürnberg 08.06.1999 - 1 U 480/99]) – Verweisungsnorm bezieht sich nicht (nur) auf den Gebrauch, sondern auch auf die Nutzung mit Fruchtziehungsrecht bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pächters zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung. Die Schonfristregelung des § 569 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen der vertragsgemäßen Nutzung.

Rn 9 Der Pächter muss bei der Fruchtziehung die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhalten. Anderenfalls kann der Verpächter Unterlassung (§§ 581 II, 541) und ggf Schadensersatz verlangen oder kündigen (§§ 581 II, 543 III). Ist die Art und Weise der Führung eines Hotels nicht Gegenstand des Pachtvertrages, kann der Verpächter hierauf keinen Einfluss nehmen. Etwaige Gä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Widmung.

Rn 5 Die Bestimmung, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen, erfolgt durch eine Widmung des Zubehörs zu dem entspr Zweck. Die Widmung kann jeder vornehmen, der die tatsächliche Verfügungsmacht über die Hauptsache und das Zubehör hat (BGH NJW 69, 2135 [BGH 30.05.1969 - V ZR 67/66]). Regelmäßig wird dies der Eigentümer sein, aber auch Mieter oder Pächter können ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die notwendigen Verwendungen auf die Pachtsache zu ersetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Norm schützt den Mieter bzw Pächter eines Grundstücks, der den Miet-oder Pachtvertrag mit dem Nießbraucher abgeschlossen hat, davor, nach Beendigung des Nießbrauchs das Objekt an den Eigentümer herausgeben zu müssen. Der Schutz erfolgt durch eine entspr Anwendung der §§ 566 ff. Rn 2 Der Mieter/Pächter einer beweglichen Sache ist nicht geschützt. Der von ihm mit dem N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 590 will das Interesse des Pächters an der Anpassung (§ 590 II) des landwirtschaftlichen Betriebes an neue Markterfordernisse mit dem Interesse des Verpächters, nicht über § 590b die finanziellen Folgen der Umstrukturierung anteilig tragen zu müssen, ausgleichen. § 590 I macht eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung allein von der auch gerichtlich nicht zu ersetzenden Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gerichtliches Verfahren, § 595 VI, VII.

Rn 9 Der Pächter kann – ohne § 253 ZPO beachten zu müssen – die Fortsetzung des Pachtverhältnisses beantragen; der Verpächter kann bei Untätigkeit des Pächters und Interesse an frühzeitiger Klärung negative Feststellungsklage erheben. Ggf hat das Gericht (§ 595 II 2) die Vertragskonditionen zu ändern. Zum Geschäftswert vgl Karlsr JurBüro 22, 188. Zum Geschäftswert vgl Karlsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 589 I erfasst auch den sog Pflugtausch (BGH WPM 99, 1293 = AgrarR 99, 212; Naumbg NJW-RR 00, 93 [BayObLG 26.08.1999 - 2 Z BR 72/99]), die Gründung einer GbR in Form einer Maschinengemeinschaft, Maschinengenossenschaften, Erzeugergenossenschaften etc. Die Abtretung der Rechte aus dem Landpachtvertrag fällt zwar nicht unter ›Überlassung‹ gem § 589, bedarf aber wegen § 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Verpächter hat für seine Forderungen aus dem Pachtverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Pächters sowie an den Früchten der Pachtsache. 2Für künftige Entschädigungsforderungen kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden. 3Das Pfandrecht erstreckt sich nur auf Sachen, die der Pfändung unterliegen; betreibt der Pächter Landwirtschaft, erstreckt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ersatzpflicht.

Rn 5 Gem § 582 II 1 sind vom Verpächter ›in Abgang gekommene‹ Inventarstücke zu ersetzen. Hierbei kommt es auf die wirtschaftliche Betrachtung bzw die Verkehrsanschauung der beteiligten Wirtschaftskreise an. Die Erneuerung wesentlicher Teile des Inventars fällt grds nicht unter die Erhaltungspflicht des Pächters (Bsp: Austauschmotor bei Fahrzeug im Gegensatz zu Bereifung und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit.

Rn 5 § 583a ist zugunsten des Pächters zwingend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt und Ausübung des Wegnahmerechts; Verjährung.

Rn 12 Dem Mieter steht gegen den Vermieter gem §§ 539 II, 258 ein Recht auf Duldung der Wegnahme zu (Hamm ZMR 18, 413). Verjährung tritt nach § 548 II (bei Drittem ggf analog: Frkf ZMR 16, 441) ein, es tritt keine Hemmung durch unberechtigte Ausübung des Vermieterpfandrechts ein (Ddorf ZMR 06, 923). Auch wenn der Vermieter nach Mietvertragsende Besitz an der Mietereinrichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechte.

Rn 4 Die Milchquote gehört zur Pachtsache und geht ohne Abtretung mit der Rückgabe auf den Verpächter über (BGH NJW 91, 3279 [BGH 19.07.1991 - LwZR 3/90]); bei Unmöglichkeit hat der Pächter den Ersatz gem § 285 herauszugeben. Eine Milchreferenzmenge darf nach Beendigung des Pachtverhältnisses nur dann zurückübertragen werden, wenn der Verpächter aktiver Milcherzeuger ist ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 37 WEG – Vermietung.

Gesetzestext (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsinhaber.

Rn 3 Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus I steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welches durch die Anlage in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, denen die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung zustehen; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Nr 9).

Rn 75 Entgegen seiner zu weiten Überschrift erfasst Nr 9 nicht alle Dauerschuldverhältnisse, sondern nur Kauf-, Werk- und Dienstverträge, die auf regelmäßige Erbringung von Leistungen durch den Verwender gerichtet sind (Stoffels Rz 719). Der Umfang der Leistung und ihr zeitlicher Abstand können variieren (BGH NJW 93, 1133 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 74/91]; KG NJW-RR 94, 1267 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zinsbegriff.

Rn 5 Das BGB selbst definiert den Begriff des Zinses nicht. Heute gebräuchlich (grundl Canaris NJW 78, 1891, 1892; ihm folgend etwa BGH NJW 79, 540, 541; 805, 806 [BGH 09.11.1978 - III ZR 21/77]; Jauernig/Mansel § 246 Rz 2; Staud/Blaschczok [1997] § 246 Rz 6) ist folgende Definition: Danach sind Zinsen eine gewinn- und umsatzunabhängige, laufzeitabhängige, in Geld oder ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Haftung des Mieters für den Untermieter und andere Dritte, § 540 II.

Rn 17 Nach dieser Vorschrift haftet der Hauptmieter nach der Überlassung des Gebrauchs am Mietobjekt an einen Dritten/Untermieter für dessen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache (Agatsy ZMR 19, 507, Ddorf WuM 22, 529: Haftung für Straftaten des Untermieters; AG Frankfurt MietRB 19, 100; BGH ZMR 17, 154; Burbulla NZM 13, 560; AG Hambg-Altona ZMR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundfall

Rn. 421 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Rechtsgrundlage von Veräußerungsgeschäften ist im Allgemeinen ein Kaufvertrag. Durch einen Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs 1 S 1 BGB). Der Gewinn aus der entgeltlichen Übertragung eines WG ist realisiert, wenn der Veräußerer de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 8 Die §§ 133, 157 gelten für die Auslegung aller Willenserklärungen, auch für abstrakte Geschäfte (BGHZ 21, 161, Wechsel; BGH NJW-RR 96, 1458, Schuldversprechen; Ddorf NJW 07, 1291, Erbvertrag durch Prozessvergleich). Sie betreffen das Ob und das Wie einer Willenserklärung (Rn 1). Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie der Erklärungsempfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nutzungen – § 818 I Hs 1.

Rn 5 Der eigentliche Anwendungsbereich des § 818 I besteht in der dort niedergelegten Regelung, dass die bereits den einzelnen Kondiktionstatbeständen immanente Pflicht zur Herausgabe des Erlangten sich auch auf Nutzungen und Surrogate erstreckt (BGH NJW 07, 3127, 3129 mwN). Nutzungen idS sind diejenigen nach §§ 99, 100, also Sach- und Rechtsfrüchte sowie vermögenswerte Gebr...mehr