Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Finnland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz). Mie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Schweden von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz). M...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in den Niederlanden von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen sind definiert als die Übertragung des Rechts, über körperliche Gegenstände oder unbewegliches Vermögen als Eigentümer zu verfügen (vgl. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Dänemark von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Miet...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Frankreich von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 256 CGI). Mietkauf gilt als Lieferu...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Lettland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1 i. V. m. Art. 5 Mehrwertste...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Polen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen aller Formen von Energie (vgl. Art. 2 sowie Art. 5 und Art. 7 Mehrwertsteuerge...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Italien von einem Steuerpflichtigen ausgeführte Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten die Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 2 Erlass 633/1972). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der O...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Irland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Mietk...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

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Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Portugal von einem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar (vgl. Art. 1 CIVA, Art. 1 RITI). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen sind definiert als Übertragung körperlicher Gegenstände oder unbeweglichen Vermögens. Dabei gelten Gas, Elek...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Belgien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 9 und Art. 10 Mehrwertsteuerge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Letztverbrauch in Freihäfen

Rz. 207 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 1 Abs. 3 UStG näher spezifizierten Umsätze, die in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie bewirkt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln, um einen umsatzsteuerlich unbesteuerten Letztverbrauch in diesen Gebieten zu vermeiden. Rz. 208 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Rz. 545 Bei der Personenbeförderung verändert der Beförderer den Aufenthaltsort einer oder mehrerer Personen. Die Beförderung ist der Inhalt der Leistung, nicht das Zurverfügungstellen des Fahrzeugs durch Miete oder Leihe mit oder ohne Gestellung eines Fahrers. Der Begriff der Personenbeförderung in § 10 Abs. 6 UStG ist identisch mit dem in § 4 Nr. 5 Buchst. b, Nr. 17 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (§ 10 Abs. 6 UStG)

7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 550 Bemessungsgrundlage für die in § 10 Abs. 6 UStG beschriebenen Personenbeförderungen ist der Betrag, der sich durch ein Multiplizieren des Durchschnittsbeförderungsentgelts nach § 25 UStDV mit der Zahl der Personenkilometer ergibt. Auf diesen Betrag ist der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzuwenden. 7.3.1 Personenkilometer Rz. 551 Personenkilometer ist nach § 10 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Durchschnittsbeförderungsentgelt

Rz. 554 Auf die Zahl der Personenkilometer ist das "Durchschnittsbeförderungsentgelt pro Personenkilometer" anzuwenden. Dieses ist durch § 25 UStDV mit 4,43 Cent pro Personenkilometer festgesetzt worden. Die Ermächtigungsgrundlage für solche Festsetzungen befindet sich in § 10 Abs. 6 S. 3 UStG. Wenn § 10 Abs. 6 S. 4 UStG bestimmt, dass das Durchschnittsbeförderungsentgelt ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 542 Das Durchschnittsbeförderungsentgelt gilt für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind. Ohne Bedeutung ist es, wo der Unternehmer ansässig ist, insbesondere ist ein ausländischer Unternehmer nicht Voraussetzung für die Anwendung der Sonderregelung. Maßgebend ist allein der Ort der Zulassung des Kra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Personenkilometer

Rz. 551 Personenkilometer ist nach § 10 Abs. 6 S. 2 UStG das Produkt aus der Zahl der beförderten Personen und der Zahl der Kilometer der Beförderungsstrecke im Inland. 7.3.1.1 Beförderte Personen Rz. 552 Für den Begriff der beförderten Personen ist nicht maßgebend, wer mit dem Kraftomnibus tatsächlich fortbewegt worden ist. Da die Besteuerung des Umsatzes mit dem Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Kraftomnibus

Rz. 544 Nach der hier anzuwendenden Begriffsbestimmung des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG [1] sind Kraftomnibusse eine Form der Kfz. Dies "sind Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein". Kraftomnibusse sind nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG "Kfz, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1.1 Beförderte Personen

Rz. 552 Für den Begriff der beförderten Personen ist nicht maßgebend, wer mit dem Kraftomnibus tatsächlich fortbewegt worden ist. Da die Besteuerung des Umsatzes mit dem Durchschnittsbeförderungsentgelt nur aus Vereinfachungsgründen an die Stelle des vereinbarten oder vereinnahmten Entgelts tritt, können für die Berechnung der Personenkilometer nur die Personen einbezogen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1.2 Beförderungsstrecke im Inland

Rz. 553 Die Zahl der Kilometer der Beförderungsstrecke im Inland ist die andere maßgebende Komponente für die Personenkilometer. Beförderungsstrecken im Ausland zählen nicht mit. Die Regeln der UStDV über die Behandlung kurzer inländischer Beförderungsstrecken[1] sind zu beachten. Das bedeutet, dass im Inland liegende Streckenanteile[2] nicht einbezogen werden und dass umgek...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.12.5 Grenzüberschreitende Personenbeförderungen

Bei einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr würde eigentlich der Inlandsanteil als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz der Besteuerung unterliegen. Nach § 26 Abs. 3 UStG kann aber auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet werden. Diese unter die Nichterhebung fallenden Umsätze sind in Zeile 77 zu erklären. Wichtig Umsatzsteuer darf nicht gesonde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.9 Im Straßenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber die Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes insgesamt aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufzubewahren, um die Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu erleichtern.[2] Diese Vorgaben gelten (nur) für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung bei Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Omnibussen (zu § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 16.2 und Abschn. 18.8 UStAE. Personenbeförderungen sind nach § 3b Abs. 1 UStG immer dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit sind Personenbeförderungen auch dann im Inland steuerbar und steuerpflichtig, wenn sie von ausländischen Unternehmern ausgeführt werden. Da in diesen Fällen die Steuererhebung erschwert i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 5: Abfall / 2.2 Bund

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 8.12.2023 einen Fortschrittsbericht der ESP-PRÄS über das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionswei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 8.12.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16411-2023-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen ESP-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 7.1 Allgemeine Grundsätze

Eine besondere Gruppe von Vermittlern sind Reisebüros. Sie sind von Reiseveranstaltern zu unterscheiden. Reisebüros werden lediglich vermittelnd tätig, außerhalb des Reisevertrags. Da "Vermittlung" ein Handeln in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraussetzt, sind Reisebüros Handelsvertreter i. S. d. § 84 HGB. Als Reisebüro kann jedes Unternehmen angenommen werden, das d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 3 Ort der Vermittlungsleistung

Der Leistungsort einer Vermittlungsleistung bestimmt sich nur bei Leistungen an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG. Vermittlungsleistungen werden bei Leistungen an Nichtunternehmer grds. dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Hierunter fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Frem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 4 Steuerfreie Vermittlungsleistungen

Die Vermittlung u. a. folgender Umsätze ist steuerfrei (Steuerbefreiungen): Ausfuhrlieferungen; die Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist nicht steuerfrei; Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr; Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt; grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen und andere Beförderungen und damit im Zusammenhang stehende son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 1.4 Einschränkung der Meldepflicht durch die Mindestlohnmeldeverordnung

Die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV [1]) modifiziert die Meldepflichten nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder in Schichtarbeit, an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag oder in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Luftfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für diese Luftfahrzeuge

Rz. 25 § 5 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 UStG regelt entsprechend den Wasserfahrzeugen[1] die EUStFreiheit bei der Lieferung von Luftfahrzeugen, ihrer Ausrüstungs- und Versorgungsgegenständen. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert für die steuerbefreiten Luftfahrzeuge, dass sie zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr übe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dokumentationspflicht/Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitgeber müssen generell die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigten (s. § 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Arbeitnehmern in den nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen aufzeichnen. Aufzuzeichnen sind: Beginn der t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Der getunte E-... / 1. 1. Fahrrad mit Hilfsmotor

Als Fahrrad mit Hilfsmotor dürften alle im Beitrag genannten E-Scooter nicht eingeordnet werden, auch wenn sie keine Tretkurbeln benötigen. Bis ins Jahr 2016 waren Mofas zwar als einsitzige Fahrzeuge definiert, so dass ein zweisitziges Fahrzeug kein Mofa sein konnte. Daher war es bei etlichen Fahrzeugen erforderlich, dass ein Sitz entfernt werden musste, oder die Sitzbank en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 6.2 Erleichterungen bei Fahrausweisen als Rechnungen

Rz. 62 Fahrausweise i. S. v. § 34 UStDV sind Dokumente, die einen Anspruch auf Beförderung von Personen gewähren. Dazu gehören auch Zuschlagkarten für zuschlagpflichtige Züge, Platzkarten, Bettkarten und Liegekarten. Mit Fahrscheindruckern ausgestellte Fahrscheine sind auch dann Fahrausweise i. S. d. § 34 UStDV, wenn auf ihnen der Steuersatz in Verbindung mit einem Symbol an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 19 Vorübergehendes Aussetzen der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen

Rz. 83 Während des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 AEUV sind die Verpflichtungen zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen nach § 17 bzw. § 19 AEntG für die Sektoren Personenbeförderung und Gütertransport vorübergehend ausgesetzt. Voraussetzung sind Fahrtätigkeiten im reinen Transitverkehr.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 3.4 Im Straßenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber nach § 21a Abs. 7 ArbZG die Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes insgesamt aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufzubewahren, um die Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu erleichtern.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft

Rz. 124 Nach § 5a SchwarzArbG ist es einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. Damit sollen bestimmte Formen des Anbietens von Dienst- oder Werkleistungen untersagt werden, um insbesondere sogenannte Tagelöhnerbörse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.4 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 48 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiLoMeldV ist bei einer ausschließlich mobilen Tätigkeit anstelle einer Meldung nach Abs. 1 ebenfalls eine Einsatzplanung vorzulegen. Der Begriff der ausschließlich mobilen Tätigkeit ist in § 2 Abs. 4 MiLoMeldV definiert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Gemeint ist damit, dass kein stationäre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Grundstücke des öffentlichen Verkehrs (Nr. 6)

Rz. 116 [Autor/Stand] Als öffentlichen Verkehr bezeichnet man Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen, die allgemein zugänglich sind. Dazu gehören insbesondere öffentliche Leistungen des Gütertransports, der Personenbeförderung durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen.[2] Die Öffentlichkeit drückt sich in der allgemeinen Zugänglichkeit für jeden Nutzer in...mehr