Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 7 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Der ermittelte Gewerbeertrag – ggf. nach Abzug eines Gewerbeverlusts aus Vorjahren – ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 EUR zu berücksichtigen. Bei den übrigen Gewerbebetrieben, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, kommt der Freibetrag nicht zur Anwendung. Die Steuermesszahl beträg...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge

Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewinnanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehö...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.5 Spenden bei Körperschaften

Im Gegensatz zu Einzelfirmen und Personengesellschaften bildet bei Körperschaften das zu versteuernde Einkommen den Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Um eine vergleichbare Ausgangsbasis zu schaffen, ist es im ersten Schritt erforderlich, alle bei der Ermittlung des Einkommens der Körperschaft abgezogenen Spenden dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.6 Spenden

Die Kürzungsvorschrift zu den Spenden führt zu einer Abzugsmöglichkeit der Spenden, die im Wesentlichen dem Umfang des Sonderausgabenabzugs bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften bzw. der Einkommensminderung bei Körperschaften entspricht[1]. Dadurch greift auch im Gewerbesteuerrecht die eingefügte Regelung zur Veranlasserhaftung[2] sowie die Erweiterung des Spe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als nahestehende Person (§ 1 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz)

...; eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt. Rz. 224 [Autor/Stand] Personengesellschaft als nahestehende Person. Der Begriff der nahestehenden Person ist in § 1 Abs. 2 definiert. Der dort definierte Begriff hat auch Bedeutung für andere Vorschriften, die auf § 1 Abs. 2 Bezug nehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz)

[2] Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1 eine Einkünfteminderung voraussetzt, bezieht sich der in § 1 Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff "Steuerpflichtiger" nur auf P...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragsberechtigte bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften

Rn 18 Allein der Schuldner ist berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, richtet sich die Antragsberechtigung nicht alleine nach § 15. Abs. 3 enthält vielmehr eine Modifizierung dahingehend, dass nicht j...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Aufgelöste juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft (Abs. 3)

Rn 26 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft hindert die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht, solange noch verteilungsfähiges Vermögen vorhanden ist. Für den Fall der gelöschten Gesellschaft ist damit darzulegen, dass noch verteilbares Vermögen vorhanden ist.[27] Auch in den Fällen, in denen die juristische Person oder die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anwendung auf Personengesellschaften oder Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2)

1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz) [2] Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 7 Für die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannten und dieser Bestimmung auch ungenannt unterfallenden Gesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils alleine berechtigt, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Rn 8 Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die aufgrund der Regelung des § 278 Abs. 1 AktG als Gesellschaft mit eigener...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

„ 7 Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die besonderen Befugnisse für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Die Norm wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Bezug auf die Konsolidierung des Rechts der Gesellsch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 65, 403 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Sat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 2748 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten enthält (Functionally Separate Entity Approach). Der AOA wurde mit dem Betriebsstättenbericht der OECD v. 17.7.2008 veröffentlicht.[3] Die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen dem Wortlaut der Überschrift enthält die Bestimmung keine Regelungen zur Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens im eigentlichen Sinne. Geregelt ist vielmehr, welche Rechtsträger und besonderen Vermögensmassen einem Insolvenzverfahren unterfallen können. § 11 bestimmt dementsprechend die Insolvenzfähigkeit, d.h. die Möglichkeit, als Schuldner an einem Insolvenzver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 522 [Autor/Stand] Beherrschender Einfluss – Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Im Sinne der Gewährleistung einer größtmöglichen Publizität des Eröffnungsbeschlusses schreibt § 31 die Übermittlung einer Ausfertigung des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisters zuständigen Registergerichte vor, sofern der Schuldner in einem der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Anm. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betriebsstättensachverha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Steuerpflichtiger

... eines Steuerpflichtigen ... Rz. 108 [Autor/Stand] Begriff "Steuerpflichtiger". Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 wirkt sich die Rechtsfolge der Vorschrift auf die Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus. Der Begriff "Steuerpflichtiger" ist objektiv unklar. Man kann ihn in einem auf § 1 EStG und § 1 KStG aufbauenden materiellen Sinne oder aber in einem auf § 33 AO aufbauenden verfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

Ist der Schuldner im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen, so hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts dem Registergericht zu übermitteln:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragspflichten

Rn 11 Mit der Antragsbefugnis der vertretungsberechtigten Organe einer juristischen Person und der persönlich haftenden Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, korrespondiert eine entsprechende Antragspflicht, sofern ein Insolvenzgrund gegeben ist. Rn 12 Sofern lediglich der Eröffnun...mehr

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ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 17.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der bis zum 31.12.2023 geltend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Negativabgrenzung (Nr. 1)

a) Allgemeines Rz. 2694 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. Die weitere Eingrenzung in § 1 Abs. 3c Satz 2 Nr. 1 erfolgt durch eine Negativabgrenzung von materiellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen und Finanzanlagen. Dies folgt insoweit der Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV. b) Von materiellen Wirtschaftsgütern 1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Auto...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Anm. 149). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr