Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Handelsregistereintragung

Rz. 568 Gem. §§ 106 Abs. 4 und 7 HGB sind Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Da der Eintragung im Handelsregister lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt, sind der Ein- und Austritt der Gesellschafter hiervon unabhängig. Für den ausgeschiedenen Gesellschafter gewinnt die Eintragung ab...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Kontinuität der Publizität

Rz. 44 Um das Gesellschaftsregister aktuell zu halten, sind Änderungen im Gesellschafterbestand zur Eintragung anzumelden (vgl. § 707 Abs. 3, § 734 Abs. 3, § 738 BGB n.F.). Zwar steht es den Gesellschaftern durch das Eintragungswahlrecht frei, ob sie für ihre Gesellschaft den Schritt in die mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister verbundene Publizität gehen. Ist dies...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligte

Rz. 341 Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine GbR erfolgt im Wege der Vertragsänderung des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages.[563] Die Aufnahme erfolgt deshalb als Vertrag zwischen dem neuen und allen übrigen bisherigen Gesellschaftern, es sei denn, gesellschaftsvertraglich wären Vereinfachungen vereinbart. Für diesen Aufnahmevertrag gelten sämtliche Bestimmun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Fortsetzungsklausel

Rz. 575 Wie bereits kurz ausgeführt, wächst der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters im gesetzlichen Regelfall bei den übrigen Gesellschaftern an. Einhergehend hiermit steht den Erben neben der Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten nach § 135 i.V.m. 161 Abs. 2 HGB ein schuldrechtlicher Abfindungsanspruch. Die Abfindung muss angemessen sein (§ 135 Abs. 1 HGB; v...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Haftung des Neugesellschafters

Rz. 169 Dass der neu eintretende Gesellschafter, gleich ob dies als originärer Beitritt oder durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt, für Verbindlichkeiten haftet, die nach seinem Eintritt begründet werden, versteht sich von selbst. Problematischer ist dagegen die Frage nach der Haftung für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Eintretens bereits be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Geschäftsbriefe

Rz. 1230 Die GmbH & Co. KG muss auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Mindestangaben machen (§§ 125, 177a HGB). Geschäftspartnern soll auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, sich näher über die Gesellschaft zu informieren. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Geschäftsbriefe mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Zwangsweise Auflösung durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 1510 Wenn ein zwingender Auflösungsgrund vorliegt, nach dem die Vereinigung durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden muss, die Mitglieder den Auflösungsbeschluss jedoch nicht fassen, muss das Gericht auf Antrag eines Mitgliedes die Auflösung der Vereinigung aussprechen (Art. 31 Abs. 2 EWIV-VO). Rz. 1511 Auf Antrag jedes Beteiligten oder einer zuständigen Behörde ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 394 Der Ausschluss der Kündigung aus wichtigem Grund ist unzulässig. Das entsprach bereits vor Inkrafttreten des MoPeG der ganz h.M.[635] und ist nunmehr in § 725 Abs. 6 BGB n.F. ausdrücklich normiert. Auch eine Beschränkung ist nach der Vorschrift unzulässig ist. Dies ist sachgerecht, denn immer dann, wenn ein wichtiger Grund anzunehmen ist, muss einem Gesellschafter au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtsnatur

Rz. 654 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist seiner Rechtsnatur nach sowohl Schuldvertrag als auch gemeinschaftsbegründender personenrechtlicher Vertrag.[980] Rz. 655 Voraussetzung für die Entstehung einer KG ist ein Gesellschaftsvertrag i.S.v. § 705 BGB. Rz. 656 Während die Bestimmungen des Außenverhältnisses, insbesondere bzgl. der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 1076 Nach der gesetzlichen Regelung bestimmt sich das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis) in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag (§§ 161 Abs. 2, 108 HGB) und nur ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschafter können aufgrund der Vertragsfreiheit in dem Gesellschaftsvertrag ihre Rechtsverhältnisse ihren Vorstellunge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrechtliche Kriterien der Rechtsformwahl

Rz. 105 Neben dem gesellschaftsrechtlichen Kriterium der persönlichen Gesellschafterhaftung spielt für die Wahl der richtigen Rechtsform die Besteuerung eine entscheidende Rolle. Obwohl in regelmäßigen Abständen die Forderung nach einer rechtsformneutralen Form der Besteuerung aufkommt, ist jedenfalls im Bereich der Ertragsteuern immer noch festzustellen, dass je nach Wahl d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Firma

Rz. 661 Die originäre Firma einer KG kann eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma sein, entscheidend ist allein, ob sie zur Kennzeichnung geeignet ist und Unterscheidungskraft besitzt (§ 18 Abs. 1 HGB). Firmenrechtlich unzulässig sind Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB, Grundsatz der Firmenwahrheit). Eine KG muss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1350 § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG verweist auf die Bestimmungen der §§ 117, 118 HGB. Anders als den Gesellschaftern einer GbR ist den Partnern damit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot gilt grds. für alle Partner, da die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft eine Wettbewerbssituation grds. nicht zulassen kann, ohne ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 469 Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist streng zwischen der Vertretung der Gesellschaft als Insolvenzschuldner und der Verfügungsmacht über deren Vermögen zu unterscheiden. Nach § 80 Abs. 1 InsO geht das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und über dieses zu verfügen, mit Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen in gegenständlicher...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Komplementärbeteiligung

Rz. 845 Ob der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen kann, ist umstritten, wird von Rspr. und Schrifttum aber überwiegend abgelehnt.[1123] Begründet wird dies mit der Unvereinbarkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung eines Komplementärs nach § 126 HGB und der nach §§ 2206 Abs. 1, 2208 BGB beschränkten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Kombinationsmöglichkeiten

Rz. 229 Schließlich besteht auch für die GbR die Möglichkeit, verschiedene Kombinationen von Geschäftsführungsbefugnissen vorzusehen. So kann einem Gesellschafter Einzelgeschäftsführungskompetenz eingeräumt werden, während andere nur gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder gar mit außenstehenden Dritten, insb. mit (dem handelsrechtlichen Prokuristen angenäherten) rechtsg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausschließungsverfahren

Rz. 849 Nach dem Gesetz erfolgt der Ausschluss eines Komplementärs oder Kommanditisten durch Gerichtsurteil nach Klage der übrigen Gesellschafter (§§ 161 Abs. 2, 134, 130 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn nach der Ausschließung nur ein Gesellschafter verbleibt (§ 134 Satz 3 HGB). Die Vorschrift des § 134 HGB ist nicht zwingend. Der Gesellschaftsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Verkauf und Abtretung

Rz. 1476 Jedes Mitglied der Vereinigung kann seine Beteiligung an der Vereinigung ganz oder teilweise an ein anderes Mitglied oder an einen Dritten abtreten. Die Abtretung wird erst wirksam, wenn die übrigen Mitglieder ihr einstimmig zugestimmt haben (Art. 22 Abs. 1 EWIV-VO). Es können sogar nur die einzelnen mitgliedschaftlichen Rechte abgetreten werden, z.B. das Stimmrecht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Stimmbindungsverträge

Rz. 282 Von einem Stimmbindungsvertrag wird dann gesprochen, wenn sich ein Gesellschafter schuldrechtlich dazu verpflichtet, in bestimmter Weise sein Stimmrecht auszuüben. Solche Verträge sind generell zulässig.[486] Allerdings wird auch nicht verkannt, dass sie tendenziell in die Nähe des Abspaltungsverbots nach § 711a BGB n.F. (vormals: § 717 BGB a.F.) rücken, da zwar kein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung

Rz. 530 Gem. § 124 Abs. 1 HGB können einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Aus dem Grundsatz der Selbstorganschaft folgt, dass nicht alle Gesellschafter ausgeschlossen werden dürfen.[837] Die übrigen Gesellschafter bleiben zur Einzelvertretung berechtigt. Bereits aus der Bezeichnung einiger Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag als "zeichnungsber...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 171 Aus der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur GbR (§ 713 BGB n.F.) folgt das zwangsvollstreckungsrechtliche Trennungsgebot, d.h. aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 Abs. 2 BGB n.F.). Umgekehrt ist zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Eintragung der Auflösung im Register

Rz. 1514 Der oder die Geschäftsführer der Vereinigung müssen und jeder Beteiligte kann den Auflösungsbeschluss zum Register einreichen, der alsdann bekannt gemacht wird (Art. 31 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. f) und Art. 8c EWIV-VO, § 2 Abs. 3 Nr. 4 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EWIV-AusfG). Beteiligte sind grds. die Mitglieder der Vereinigung.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Schluss der Abwicklung

Rz. 1517 Sämtliche Abwickler haben den Schluss der Abwicklung der Vereinigung zur Eintragung in das Register anzumelden (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 EWIV-AusfG). Sie haben die betreffenden Urkunden und Angaben dort zu hinterlegen (Art. 35 Abs. 4 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. h) EWIV-VO). Rz. 1518 In dem nationalen amtlichen Mitteilungsblatt des...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Inhalte

Rz. 658 Die notwendigen Inhalte des Gesellschaftsvertrages ergeben sich unmittelbar aus den §§ 161, 105, 107 HGB. Rz. 659 Notwendige Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind somit Über diesen Mindestinhalt hinaus enthalten moderne Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ergebnis

Rz. 1419 Auch wenn die Vereinigung nicht den Zweck hat, durch eigene unternehmerische Tätigkeit für sich selbst Gewinn zu erzielen, so werden etwa anfallende Gewinne an die Mitglieder verteilt, sofern sie nicht reinvestiert oder aus ihnen Rücklagen gebildet werden. Gewinne aus den Tätigkeiten der Vereinigung gelten als Gewinne der Mitglieder und sind auf diese in dem im Grün...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einführung

Rz. 1088 In dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, den Gesellschaftszweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 162 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 709 BGB). Einlagen sind Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG erbracht werden und zu einer Mehrung der Haftungsmasse führen. Den Gegenstand der Einlagen und die Art ihrer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertraglicher Stimmrechtsausschluss

Rz. 284 Inwieweit ein vertraglicher Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters bei der GbR möglich ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Direkte Rspr. dazu liegt nicht vor. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 hat der BGH zwar positiv zugunsten eines möglichen Stimmrechtsausschlusses judiziert, diese Entscheidung galt aber noch zum früheren Verständnis der GbR i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 854 Ein ausgeschlossener Gesellschafter scheidet mit Rechtskraft des Urteils [1149] bzw. mit der Mitteilung des Beschlusses an den Auszuschließenden[1150] aus. Für die Auseinandersetzung zwischen dem ausgeschlossenen Gesellschafter und den anderen Gesellschaftern gelten die Vorschriften der §§ 135 ff. HGB. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat grds. Anspruch auf eine Abf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Komplementär- und Kommanditistenbeteiligung

Rz. 787 Bei der KG ist bei gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu Vorkaufs- und Vorerwerbsrechten sowie Andienungsverpflichtungen die Aufteilung in persönlich beschränkt und unbeschränkt haftende Gesellschafter besonders zu bedenken. Zunächst ist zu entscheiden, ob die entsprechenden Rechte bzw. Pflichten nur für Kommanditbeteiligungen gelten oder auch die Anteile der Komp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VII. Aufnahme eines neuen Gesellschafters

Rz. 1478 Die Vereinigung darf sich nicht öffentlich an den Kapitalmarkt wenden (Art. 23 EWIV-VO). Hinweis Die Mitglieder der Vereinigung entscheiden einstimmig über die Aufnahme neuer Mitglieder (Art. 26 Abs. 1 EWIV-VO). Rz. 1479 Die Geschäftsführer haben die Aufnahme eines neuen Mitgliedes zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, welche dort eingetragen und in Form e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen bei Tod eines Kommanditisten

Rz. 797 Nach dem Tod eines Kommanditisten wird die KG nach der gesetzlichen Regelung – anders als beim Tod eines Komplementärs – mit den Erben fortgesetzt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Bestimmung trifft (§ 177 HGB). Das Gesetz stellt die Kommanditbeteiligung also vererblich. Rz. 798 Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen beim Tod eines Komplementärs un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 1163 § 132 Abs. 2, Abs. 3 HGB stellt nun klar, dass sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Gesellschaften ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Ve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 584 Das Ausscheiden der OHG aus dem Rechtsverkehr vollzieht sich auch nach den Änderungen durch das MoPeG in verschiedenen Phasen (Auflösung, Liquidation und Erlöschen), die streng voneinander zu unterscheiden sind. Die Auflösung setzt zunächst einen Auflösungsbeschluss der Gesellschafter oder das Vorliegen einer der übrigen in § 138 Abs. 1 HGB genannten gesetzlichen Aufl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Vertretung

Rz. 528 Wie für die Geschäftsführungsbefugnis gilt auch für die Vertretung der OHG der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die gesellschaftsrechtliche Vertretung ist dabei den Gesellschaftern höchstpersönlich vorbehalten.[836] Da die Vertretungsregelungen die Beziehung der OHG nach außen betreffen, sind sie nicht in dem Maß dispositiv wie die Regeln über die Geschäftsführung. D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gemischte Gesamtvertretung

Rz. 532 Schließlich sieht § 126 Abs. 3 HGB die Möglichkeit vor, dass die Vertretung durch einen oder mehrere Gesellschafter zusammen mit einem oder mehreren Prokuristen zu erfolgen hat. Zulässig ist eine solche Regelung aber nur neben einem Vertretungsmodell ausschließlich durch Gesellschafter.[843] In der Praxis wird häufig die Vertretung entweder durch zwei Gesellschafter ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz

Rz. 172 Im Grundsatz ließ bereits die Rspr. des BGH[304] generelle Haftungsausschlussregeln ggü. den Gläubigern der Gesellschaft nicht zu. Dies ergab sich schon daraus, dass bei Anwendung des § 128 Satz 2 HGB a.F. analog auf die GbR interne Vereinbarungen darüber, dass die Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen ist, im Außenverhältnis nicht durchgriffen.[305] Diese Rsp...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Übertragung aller Anteile auf einen Gesellschafter

Rz. 437 Übernimmt ein Gesellschafter sämtliche Gesellschaftsanteile, geht das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über und die Gesellschaft erlischt liquidationslos (§ 712a BGB n.F.). Das Entstehen einer Abwicklungsgesellschaft ist logisch ausgeschlossen, da es eine Ein-Mann-Abwicklungsgesellschaft ebenso wenig geben kann wie eine Ein-Mann-GbR....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Auf Umwandlungen einer EWIV anwendbares Recht

Rz. 1519 Die Verordnung verhält sich überhaupt nicht zum Umwandlungsrecht. Auch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AusfG) regelt nicht das Umwandlungsrecht. Es stellt sich dann die Frage, ob auf Umwandlungen das nationale Recht des Sitzstaates der EWIV anwendbar wäre. Dies wäre der Fall, wenn eine Umwandlung die Gründung oder innere Verfassung der Vereinigung betreffen würde. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Geschäftsjahr

Rz. 1086 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es darf kürzer, aber nicht länger als 12 Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 8b EStDV). Die Gesellschafter können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Bei Gründung der Gesellschaft kann die Wahl frei erfolgen. Spätere Änderungen des Geschäftsjahrs sind dagegen nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt m...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Wichtiger Grund

Rz. 403 In der Person des auszuschließenden Gesellschafters muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher liegt nach § 727 Satz 2 BGB n.F. insb. vor, wenn der Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder wenn ihm die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird. Es gelt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mindestinhalt

Rz. 1428 Der Gründungsvertrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten (Art. 5 EWIV-VO):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 1374 Das Gesetz bestimmt die Höhe des Abfindungsanspruchs als den Betrag, der dem Wert des Anteils des ausscheidenden Partners entspricht. Das Gesetz gibt keine Bewertungsmethode vor; vielmehr herrscht Methodenoffenheit. Zu den denkbaren Methoden s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 416 ff. Für die Berechnung der angemessenen Abfindung gilt das Prinzip der Gesamtabrech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Weisungsrechte

Rz. 234 Die geschäftsführenden Gesellschafter unterliegen grds. nicht den Weisungen der übrigen Mitgesellschafter.[400] So wie die Geschäftsführungsbefugnis gesellschaftsvertraglich begründet werden kann, hindert die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages allerdings nichts daran, besondere Weisungsrechte vertraglich zu vereinbaren. Soweit damit keine völlige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung

Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind oder die übrigen Gesellschafter das Ausscheid...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Ergebnisverteilung

Rz. 1249 Der Vertrag über die Anteilsübertragung sollte stets auch die Beteiligung am Jahresergebnis der Gesellschaft regeln.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Actio pro socio

Rz. 238 Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst resultieren, besteht eine besondere Geschäftsführungsbefugnis in Form der als actio pro socio bekannten Gesellschafterklage, d.h. das Vorgehen eines Gesellschafters gegen einen anderen aus gesellschaftsrechtlich begründeten Sozialansprüchen. D...mehr