Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Gesellschafterklage

Rz. 57 § 715b BGB n.F. regelt erstmals die als "actio pro socio" [127] bekannte Gesellschafterklage. Danach ist jeder Gesellschafter befugt, einen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Anspruch der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wenn der dazu berufene geschäftsführungsbefugte Gesellschafter dies pflichtwidr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung durch Zeitablauf (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Rz. 586 Die Dauer der Gesellschaft kann im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Auch wenn dies bei einer OHG eher selten der Fall sein dürfte, sieht § 138 Abs. 1 Nr. 1 HGB insoweit vor, dass die OHG nach Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen worden ist, aufgelöst wird.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Außengesellschaften (rechtsfähige Gesellschaften)

Rz. 64 Die Außengesellschaften (d.h. rechtsfähige Gesellschaften i.S.d. § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB n.F.) sind naturgemäß wesentlich stärker im Fokus sowohl der juristischen wie auch der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Dies liegt allein schon daran, dass sie als Außengesellschaft auch als solche, nämlich als Gesellschaften auftreten, während die Innengesellschaften (d.h. nicht r...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Handelsregisteranmeldung (§ 143 Abs. 1 HGB)

Rz. 590 Die Auflösung der Gesellschaft ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 141 Abs. 1 HGB). Rz. 591 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.25: Auflösung der OHG mit Liquidation An das AG _________________________ – Registergericht – Betr.: HR A 1442 Z+R Mode- und Bekleidung OHG in _________________________ Zur ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten beim Wechsel vom Komplementär zum Kommanditisten

Rz. 943 In der Umwandlungsvereinbarung sind insb. Einlage und Haftsumme festzulegen, die durch Umbuchung der Kapitalkonten erbracht werden können.[1283] Rz. 944 Die Haftung des bisherigen Komplementärs bleibt für bis zur Eintragung des Gesellschafterwechsels begründete Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt, jedoch zeitlich begrenzt auf 5 Jahre ab Eintragung des Wechsels...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Verfahren

Rz. 405 Die Ausschließung bedarf grds. eines einstimmigen Beschlusses aller übrigen Gesellschafter.[646] Wirksam wird die Ausschließung mit der Mitteilung an den Auszuschließenden. Da die Ausschließung nur dann wirksam ist, wenn tatsächlich ein diese rechtfertigender wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, kann der Ausschließungsbeschluss durch Erhebung e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Verfahrensregelungen

Rz. 410 Die Gesellschafter können vorsehen, dass der Ausschließungsbeschluss durch Mehrheitsentscheidung erfolgen kann. Denkbar sind auch rein einseitige Gestaltungsrechte, ebenso die Abbedingung der Ausscheidensregeln für bestimmte Gesellschafter mit der Konsequenz, dass Mitgesellschafter bei in der Person dieser Gesellschafter eintretenden wichtigen Gründen nur die Möglich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1025 Die Praktikabilität der Einheits-GmbH & Co. KG wurde vielfach infrage gestellt, weil die Beteiligung der KG an der Komplementär-GmbH Probleme bei der Beschlussfassung und dem Kapitalschutz mit sich brächten. Jedenfalls im Hinblick auf die Beschlussfassung haben sich diese Probleme durch die Neueinführung von § 170 Abs. 2 HGB erledigt. I.Ü. lassen sie sich bei sachge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 236 Verletzt ein Geschäftsführer seine Verpflichtungen schuldhaft, so haftet er grds. der Gesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Durch das MoPeG (s.o. Rdn 25 ff.) wurde die in § 708 BGB a.F. enthaltene Beschränkung der Haftung auf die "eigenübliche Sorgfalt" abgeschafft. Der Geschäftsführer haftet mithin bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Überschreit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 864 Die Berechnung des Abfindungsguthabens ist häufig problematisch und streitanfällig, weil sie eine Unternehmensbewertung erfordert. Da das Gesetz keine Bewertungsmethode vorgibt, neben der Ertragswertmethode aber auch andere betriebswirtschaftliche Methoden zur Unternehmensbewertung herangezogen werden,[1173] versucht die Kautelarpraxis, die Probleme bei der Unternehm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Eintragung in das Register

Rz. 1482 Die Geschäftsführer der EWIV haben Änderungen zur Eintragung in das Register anzumelden (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 EWIV-AusfG und § 3 Abs. 1 Satz 1 EWIV-AusfG).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 138Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Rz. 588 Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft löst die OHG auf (§ 138 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Demgegenüber führt die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO) nur dann zu einer Auflösung, wenn kein Fall des § 138 Abs. 2 Nr. 1 HGB vorliegt, also kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Teilübertragung

Rz. 355 Besondere Schwierigkeiten bereitet die nur teilweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen jedenfalls für die Ansprüche, die sich als aus der Vergangenheit herrührende Geldansprüche bzw. Verpflichtungen des Altgesellschafters darstellen. Für diese empfiehlt sich dringend eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erwerber und Veräußerer, inwieweit die entsprechenden Rec...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Neuregelung § 170 Abs. 2 HGB

Rz. 1027 Gem. § 170 Abs. 2 HGB ist nun gesetzlich geregelt, dass – vorbehaltlich einer abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung – die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH von den Kommanditisten wahrgenommen werden. Dies wird in der Gesetzesbegründung überzeugend damit begründet, dass im Fall der Einheits-GmbH & Co. KG die Kommanditisten im Zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Höchstsummenbeschränkung

Rz. 1299 § 8 Abs. 3 PartGG öffnet Haftungsbeschränkungsregelungen den Weg in die Partnerschaftsgesellschaft, wenn dies vonseiten des Berufsrechts zugelassen ist. Die Möglichkeit, vertragliche Höchstsummenbegrenzungen zu vereinbaren, wird dabei von einer ganzen Reihe der Berufsordnungen akzeptiert. Beispiele § 67 StBerG, § 51 BRAO, § 45 PAO und § 54 WPO.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ausnahmen

Rz. 536 Betreibt eine OHG ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, die unterschiedliche Firmen führen, kann gem. § 124 Abs. 4 Satz 4 HGB i.V.m. § 50 Abs. 3 HGB die Vertretungsmacht auf nur eine dieser Niederlassungen beschränkt werden. Ebenso kann der Gesellschaftsvertrag vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreien, was zumindest dann sinnvoll erscheint, w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Nießbrauch an OHG-Anteilen

Rz. 545 Der Nießbrauch an OHG-Anteilen ist zulässig,[869] das Abspaltungsverbot steht ihm nicht entgegen. Aufgrund der Auswirkungen, die ein Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen auf die übrigen Gesellschafter hat, müssen diese einer entsprechenden Bestellung zustimmen. Unabhängig hiervon bleibt es bei der alleinigen Außenhaftung des Gesellschafters.[870] Da ein bloßer Ertrags...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Andere Art der Auseinandersetzung

Rz. 961 Sowohl durch Gesellschaftsvertrag als auch durch einen ad hoc gefassten Gesellschafterbeschluss können die Gesellschafter statt der Liquidation auch eine andere Art der Auseinandersetzung vereinbaren (§§ 161 Abs. 2, 143 Abs. 2 HGB).[1311] Als andere Art der Auseinandersetzung kommen insb. in Betracht:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Schlussrechnung

Rz. 447 Gesetzliche Vorschriften zur formellen Gestaltung der Schlussrechnung gibt es im Gesetz auch nach Inkrafttreten des MoPeG nicht, eine Bilanz bei Beginn der Liquidation ist weiterhin nicht vorgeschrieben. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung des Überschusses in § 736d BGB n.F. und die Einziehung von Nachschüssen in § 737 BGB n.F.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesamtname

Rz. 185 Das Recht der GbR schränkt die Möglichkeit der Gesellschafter, einen Namen für ihre Gesellschaft frei zu wählen, nicht ein. Gleichwohl unterliegt auch die GbR bestimmten Beschränkungen in der Namenswahl. Selbstverständlich kann die Gesellschaft die Namen aller ihrer Gesellschafter als Gesamtnamen wählen. Davon ging erkennbar auch der Gesetzgeber selbst aus. Daneben i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Umwandlung: wirtschaftlich vergleichbare Vorgänge

Rz. 1523 Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (Art. 35 Abs. 2 EWIV-VO, § 1 EWIV-AusfG, § 143 Abs. 1 HGB). Andere Arten der Auseinandersetzung, die den Umwandlungsmöglichkeiten zumindest...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausschließungsgründe

Rz. 407 Denkbar ist es, dass die Gesellschafter für die Ausschließung eines Gesellschafters engere Voraussetzungen vereinbaren, als dies für eine Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund notwendig ist. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. In Betracht kommt indes auch, die Ausschließungsgründe ggü. den bereits anerkannten wichtigen Gründen für die Kündig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Eintragungen im Handelsregister

Rz. 704 Die (organschaftliche) Vertretung ist nach den §§ 161, 106 Abs. 2 Nr. 3 HGB zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zur Eintragung anzumelden sind daher die abstrakte Vertretungsbefugnis der Komplementäre, also Einzel- bzw. Gesamtvertretung oder unechte Gesamtvertretung mit Prokuristen, sowie die konkrete Vertretungsbefugnis, sofern einzelne Komplementäre a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Anmeldung zur Eintragung in das Register

Rz. 1438 Sämtliche Geschäftsführer haben eine Vereinigung mit Sitz in Deutschland bei dem Handelsregister, in dessen Gerichtsbezirk sie ihren im Gründungsvertrag genannten Sitz hat, zur Eintragung in das Register anzumelden (Art. 6 EWIV-VO i.V.m. Art. 39 Abs. 1 EWIV-VO, § 2 Abs. 1 EWIV-AusfG i.V.m. § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Anmeldung zur Eintragung der Vereinigung in das Re...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Kapitalanteil der Kommanditisten

Rz. 1103 Für die Kommanditisten ist gleichfalls ein bewegliches Kapitalkonto vorgesehen, auf dem Gewinnanteile gutgeschrieben und Verlustanteile abgeschrieben werden (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB). Der Kommanditist kann die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Bet...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Kontrollrechte

Rz. 291 Es ist keine Besonderheit der GbR, sondern Merkmal praktisch jeder Gesellschaftsform, dass den Gesellschaftern in gewissem Umfang Informations- und Kontrollrechte zustehen. Dabei gilt der Grundsatz, dass, je ausgeprägter die Notwendigkeit der Mitwirkung der Gesellschafter an der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist, desto umfangreicher auch die Informations- un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Verpflichteter

Rz. 299 Das Kontrollrecht richtet sich gegen die Gesellschaft selbst.[516] Anerkannt ist allerdings, dass aus Praktikabilitätsgesichtspunkten der oder die geschäftsführenden Gesellschafter direkt in Anspruch genommen werden können, da diese den Anspruch für die Gesellschaft zu erfüllen haben.[517]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und schließlich ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ertragswertklauseln

Rz. 866 Wird als Maßstab für die Abrechnung der Ertragswert gewählt, genügt es nicht, in einer Abfindungsklausel nur die Bewertung zum Ertragswert anzuordnen. Auch zur Bestimmung des Ertragswerts können unterschiedliche Methoden herangezogen werden. Es ist daher empfehlenswert, zusätzliche Aussagen über die anzuwendende Ertragswertmethode zu treffen, insb. zur Methode der Be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Begriff und Bedeutung

Rz. 134 Kernbestandteil einer GbR ist der von den Gesellschaftern verfolgte gemeinsame Zweck. Dabei wird kein zwingendes Übereinstimmen von den jeweiligen individuellen Gesellschafterinteressen und dem gemeinsam verfolgten Zweck gefordert. Dieser muss nur zum Zeitpunkt der Gründung gegeben sein. Die Gesellschafter sind danach verpflichtet, ihre Individualinteressen hinter di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Bauarbeitsgemeinschaften

Rz. 71 Von ungebrochen großer Bedeutung sind die Bauarbeitsgemeinschaften, sog. ARGE.[153] Schon bei kleineren Bauvorhaben tun sich oftmals mehrere Bauunternehmer deshalb zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um so unterschiedliche Fachkenntnisse kombinieren zu können. Je nach Größe der Projekte lassen sich bestimmte Bauvorhaben auch nur mit mehreren Gesellschaftern verwirklich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Gründung

Rz. 1032 Die Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG birgt ihrerseits einige Fehlerquellen, wenn die Reihenfolge der einzelnen Gründungsschritte nicht sauber eingehalten wird. Das OLG Celle[1405] hat zu Recht entschieden, dass eine Unternehmergesellschaft nicht von einer KG als Alleingesellschafterin gegründet werden kann, die ihrerseits erst zeitgleich mit der Unternehmergese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Bestellgemeinschaften, Einkaufsgemeinschaften

Rz. 78 Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch den gemeinsamen Bezug von Waren oder Dienstleistungen Mengenvorteile zu erzielen, spricht man von Bestell- oder Einkaufsgemeinschaften. Diese können in verschiedenen Formen auftreten: zum einen organisiert als Gesellschaft, und zwar sowohl in der Form der Innen- als auch der Außengesellschaft, zum anderen aber auch de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerfolgen der Liquidation

Rz. 965 Die Liquidation einer gewerblich oder freiberuflich tätigen KG ist eine nach § 16 Abs. 3 EStG (ggf. i.V.m. § 18 Abs. 3 EStG) steuerpflichtige Aufgabe des Betriebes.[1318] Soweit Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens veräußert oder in das Privatvermögen überführt werden, werden die darin vorhandenen stillen Reserven aufgedeckt.[1319] Der hierbei entstehende Gewinn is...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Berufsrechtliche Vorgaben

Rz. 1321 Neben den Vorgaben des PartGG sind auch diejenigen der jeweils betroffenen Berufsordnungen zu beachten.[1715] Zu beachten ist dabei, dass einzelne Berufsordnungen Einschränkungen ggü. den gesetzlichen Vorgaben des PartGG vorsehen. Nach früherer Rechtslage geltende Regelungen, insb. in § 53 StBerG a.F. und § 31 WPO a.F., wonach entgegen § 2 Abs. 2 PartGG a.F. keine a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Gesellschaftsvertrag

Rz. 183 Nachdem vorstehend die rechtlichen Grundlagen der GbR behandelt wurden, soll in den nachfolgenden Abschnitten auf die möglichen Regelungsdetails des Gesellschaftsvertrages eingegangen werden. Rechtspraktisch spielen diese Gesellschaftsverträge nur bei solchen Gesellschaften eine Rolle, bei denen konkret über vertragliche Gestaltungen nachgedacht und dazu regelmäßig a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Aussonderung des gesellschaftsfremden Vermögens

Rz. 449 Zunächst sind Gegenstände, die nicht zum Gesellschaftsvermögen gehören und damit nicht Bestandteil der Liquidationsmasse sind, auszusondern. Dies ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, aber gleichwohl erforderlich.[732] Zu den herauszugebenden Gegenständen zählen auch solche, die ein Gesellschafter der Gesellschaft im Rahmen seiner Beitragspflicht nur zur Nu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Hinweise auf den Unternehmensgegenstand

Rz. 187 Ebenso wenig wie in irreführender Weise auf eine nicht bestehende Gesellschaftsform hingewiesen werden darf, ist es bei der Namensbildung auch verboten, einen unzutreffenden Gegenstand anzugeben. Dies wird in der Praxis regelmäßig nur dort in Betracht kommen, wo höher qualifizierte Tätigkeiten suggeriert, in der Praxis aber nicht angeboten werden können oder dürfen. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Überschussverteilung

Rz. 453 Ist nach Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen noch Vermögen der Gesellschaft vorhanden, so ist dieses als Überschuss zu verteilen. Nach der gesetzlichen Grundregel des § 736d Abs. 6 BGB n.F. erfolgt die Verteilung nach dem Anteilsverhältnis der Gesellschafter am Gewinn und Verlust, welches sich nach der Neuregelung in § 709 Abs. 3 BGB n.F. vorrangig nach d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rückgabe von Gegenständen

Rz. 413 Hat der Gesellschafter der Gesellschaft Gegenstände zur Nutzung überlassen, stand ihm nach der vor dem 1.1.2024 geltenden Vorschrift des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. explizit ein Anspruch auf deren Rückgabe mit dem Ausscheiden zu. Dies galt nur dann nicht, wenn diese von der Gesellschaft dringend benötigt wurden; in diesem Fall stand ihm für die vorübergehende Nutzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einberufung und Ladung

Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, einen Antrag auf Ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung

Rz. 1106 Das gesetzliche Regelungsmodell gilt allgemein als unzweckmäßig. Die Gründe dafür sind u.a.:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtssubjektwirkungen

Rz. 1445 Die so gegründete Vereinigung hat von der Eintragung an die Fähigkeit, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen durchzuführen und vor Gericht zu stehen (Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO). Sie ist also rechts-, partei- und prozessfähig, und zwar in der gesamten Gemeinschaft. Die Eintragung in ein nat...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Vertragliche Regelung der Kontrollrechte

Rz. 301 Bei der GbR kommt eine Erweiterung der gesetzlichen Kontrollrechte auf vertraglicher Grundlage schon deshalb praktisch nicht in Betracht, da § 717 Abs. 1 BGB n.F. ein umfassendes Kontroll- und Einsichtsrecht gewährt. Gegenstand vertraglicher Regelungen sind folgerichtig nur Einschränkungen des Kontrollrechts. Rz. 302 Im Gesetz selbst findet sich eine Schranke der mögl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 249 Nach § 714 BGB a.F. waren Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Zweifel verbunden. Das MoPeG hat die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis entkoppelt, ohne den Gleichlauf von rechtlichem Dürfen im Innenverhältnis und rechtlichen Können im Außenverhältnis im Grundsatz aufzugeben (vgl. § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F.). Dan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beendigung der Vertretung

Rz. 256 Für die Beendigung der Vertretungsmacht gelten die gleichen Prinzipien wie für die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Abs. 5 BGB n.F. ganz oder teilweise entzogen werden (§ 720 Abs. 4 BGB n.F.). Ein Bedürfnis zur isolierten Kündigung der Vertretungsmacht besteht nicht, da die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Form

Rz. 1183 Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Umstritten ist, ob die Güterstandsklausel im Gesellschaftsvertrag dazu führt, dass der Gesellschaftsvertrag der Beurkundung bedarf. Bei der Komplementär-GmbH ist die Frage ohne praktische Relevanz, da der Gesellschaftsvertrag ohnehin stets beurkundet werden muss (§ 2 GmbHG). Bei der ...mehr