Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Doppelpfändung.

Rn 35 § 739 ermöglicht die mehrfache Pfändung derselben Sache bei der Zwangsvollstreckung gegen verschiedene Schuldner, nämlich aus Titeln gegen Ehemann und Ehefrau bzw eingetragene Lebenspartner (s § 739 Rn 5). Es handelt sich nicht um eine Anschlusspfändung. Für jede Pfändung ist ein eigenes Protokoll aufzunehmen (Zö/Herget Rz 26; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelung bei beendeter Gütergemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 Auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft durch Tod, Vertrag, Aufhebungsurteil gem den §§ 1447 ff BGB oder Eheauflösung ist der Anteil weiterhin unveräußerlich. Allerdings können die Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder Erben die Auseinandersetzung herbeiführen, §§ 1471 ff, 1494 BGB. Der Anteil am Gesamtgut ist deswegen nach Abs 2 pfändbar. Die Pfändung erfolgt nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Patentrechte.

Rn 63 Das Recht auf das Patent, § 6 PatG, der Anspruch auf Erteilung des Patents, § 7 PatG, und das Recht aus dem Patent, § 9 PatG, sind nach § 15 I 2 PatG übertragbar und damit gem § 851 I pfändbar (BGH NJW 94, 3099, 3100). Dabei setzt sich das Pfändungspfandrecht an der durch die Anmeldung begründeten ›Anwartschaft‹ nach Erteilung des Patents an diesem fort (BGH NJW 94, 30...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Luftfahrzeuge.

Rn 4 Für die Pfändung des Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, gilt nach § 99 I 1 LuftfzRG die Vorschrift des § 830a entspr. Das Register für Luftfahrzeuge führt das AG Braunschweig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren oder dass gegen ein Pfändungsverbot verstoßen wurde. Ein Verstoß gegen § 803 I 2 oder § 803 II führt nicht zur Unwirksamkeit der Pfändung (vgl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung eines neuen Amtes oder einer Gehaltserhöhung zu beziehen hat. 2Diese Vorschrift ist auf den Fall der Änderung des Dienstherrn nicht anzuwenden. (2) Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Systematik.

Rn 4 Der persönliche Anwendungsbereich von § 851c ist nicht auf Selbständige bzw ehemals Selbständige beschränkt. Die Regelung gilt für alle natürlichen Personen unabhängig von ihrer erwerbswirtschaftlichen Stellung, die einen Altersversicherungsvertrag nach Abs 1 oder 2 geschlossen haben (Wollmann S 37). Sie erfasst Selbständige, wie Freiberufler, Landwirte und andere Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Körperliche Sachen.

Rn 14 Körperliche Sachen (vgl § 808 Rn 2) sind einzeln zu bezeichnen. Es ist zudem ihr Aufbewahrungsort anzugeben (vgl BGHZ 7, 287, 293 f = NJW 53, 261), soweit dieser sich nicht von selbst erschließt. Anzugeben sind auch solche Gegenstände, an denen Rechte Dritter bestehen, also gepfändete Sachen, aber auch Gegenstände, die der Schuldner sicherungsübereignet oder unter EV g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Werden laufende Geldleistungen zu einem späteren Zeitpunkt als dem Monat, auf den sich die Leistungen beziehen, ausbezahlt, so werden sie von der Pfändung des Guthabens auf dem Pfändungsschutzkonto nicht erfasst, wenn es sich um Geldleistungen gemäß § 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder c oder Nummer 4 bis 6 handelt. (2) Laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Verstöße gegen die Voraussetzungen des § 810 können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Erfolgt die Pfändung mehr als einen Monat vor der gewöhnlichen Reifezeit, ist die Pfändung zunächst anfechtbar; sie wird aber durch Eintritt der Monatsfrist mit Wirkung ex nunc geheilt (Königsbg HRR 31 Nr 143; MüKoZPO/Gruber Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. 2Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist. (2) Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss. Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für den Auskunftsanspruch genügt eine Pfänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Folgen.

Rn 29 Vor der Pfändung ist eine Aufrechnung schon deswegen ausgeschlossen, weil es an den wechselseitigen Forderungen fehlt. Mit der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht wird die Forderung für den Pfändungsgläubiger aufrechenbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibetrag.

Rn 21b Bemessungsgrundlage ist der tägliche Freibetrag des § 850c I Nr 3 (zzt 61,22 EUR), der durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c IV 1 Nr 1 jährlich zum 1.7. angepasst wird. Findet der Gerichtsvollzieher iRd Pfändung bei dem Schuldner Bargeld vor, hat er den auf den Zeitraum vom Tag der Pfändung bis zum Monatsende entfallenden Betrag zu bestimmen. Der Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzverfahren.

Rn 5 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister unzulässig, § 89 I InsO. Der Insolvenzvermerk ist nach § 33 InsO einzutragen (FK-InsO/Schmerbach § 33 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 In einem eröffneten Insolvenzverfahren gehört das Arbeitseinkommen als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, § 35 InsO. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens stellt § 89 I InsO für Insolvenzgläubiger ein Zwangsvollstreckungsverbot in die Insolvenzmasse und die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners auf (BGH NZI 08, 51; Ahrens NZI 08, 24). Dieses Zwangsvollstreckungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stellung des Gläubigers.

Rn 82 Der Pfändungspfandgläubiger erlangt im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung, die ein Rechtspfandgläubiger nach den Grundsätzen der §§ 1273 ff BGB vor Eintritt der Pfandreife innehat. Weitergehende Rechte sind von einer Überweisung gem § 835 oder Anordnung nach § 844 abhängig. Er darf nach der Pfändung ohne Überweisung die Forderung sichern und zur Erhaltung des Pfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Körperliche Sachen.

Rn 2 Körperliche Sachen sind bewegliche Sachen iSv §§ 90 ff BGB, also alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder (echte) Grundstücksbestandteile sind (beachte aber § 865 für Gegenstände, auf die sich die Hypothek bzw Schiffshypothek erstreckt, s dort). Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können nach § 810 gepfändet werden (s dor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelung bei bestehender Gütergemeinschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgeschlossen ist die Pfändung des Anteils eines Ehegatten oder Lebenspartners am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen. Während der bestehenden Gütergemeinschaft oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist eine aufschiebend bedingte Pfändung des Anteils unzulässig (München NJW-RR 13, 527 [OLG München 03.01.2013 - 34 Wx 481/12]), wie aus der Formulierung von Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorschüsse, atypische Zahlungsverläufe.

Rn 11 Ein nach der Pfändung gezahlter Vorschuss ist ggü dem Gläubiger wirkungslos und beim Nettoeinkommen nicht zu berücksichtigen (AG Berlin BB 65, 203). Er darf nur mit dem unpfändbaren Einkommensanteil abgerechnet werden (Boewer/Bommermann Rz 564). § 394 BGB steht dem grds nicht entgegen, weil es sich nicht um eine Aufrechnung, sondern eine Abrechnung der bereits erbracht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 16 Für den Miterbenanteil gilt nach Abs 2 das Gleiche, wie für den Gesellschaftsanteil an einer GbR. Materiell-rechtlich ist der Miterbe allerdings weniger gebunden als der Gesellschafter einer GbR, denn nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflassung.

Rn 9 Auch die wirksame Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums begründet lediglich ein Pfändungspfandrecht an diesem, nicht an der Sache (vgl Frankf Rpfleger 97, 152 [OLG Frankfurt am Main 09.12.1996 - 20 W 425/96]; Hamm Rpfleger 08, 190, 191f [OLG Hamm 13.09.2007 - 15 W 298/07]). Neben der Herausgabe (Rn 8) muss der Pfändungsbeschluss die Auflassung des Grundst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Analoge Anwendung.

Rn 5 Kraft Gesetzes (§ 362 II) gilt § 185 entspr für die Einziehung einer fremden Forderung (BGH NJW 05, 2698, 2699 [BGH 27.01.2005 - I ZR 119/02]; s § 362 Rn 18; vgl für eine nach § 82 InsO unwirksame Leistung BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30). Auf Gestaltungsrechte wie die Anfechtung, den Rücktritt und die Kündigung wird I (BGH NJW 98, 896, 897 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 803 normiert die Möglichkeit des Zugriffs des Gläubigers auf das bewegliche Vermögen des Schuldners durch Pfändung und setzt diesem Zugriff zugleich Grenzen. Die Pfändung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie dies zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist (Abs 1 S 2), und muss unterbleiben, wenn durch sie eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist (A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Forderung ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. (2) Eine nach § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übertragbare Forderung kann insoweit gepfändet und zur Einziehung überwiesen werden, als der geschuldete Gegenstand der Pfändung unterworfen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift regelt bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto den Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und Begründung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf diesen Einzelkonten. Bislang fehlte dafür eine gesonderte Regelung, weswegen zahlreiche Einzelfragen umstritten waren. Da der Kontopfändungsschutz als persönliches Recht des Kunden ausgestellt ist und von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1a In der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung ist zwischen dem durch die Forderungspfändung begründeten Pfandrecht und der Gläubigerbefriedigung durch die Pfandverwertung zu unterscheiden (krit Stamm Prinzipien, 435 ff). Abweichend von den §§ 1282, 1228 II BGB gewährt die Pfändung dem Gläubiger noch kein Verwertungsrecht. Aus der gepfändeten Forderung kann sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Verzichtet werden kann auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung der Forderung. Zulässig ist der Verzicht bereits nach der Pfändung, also nicht erst nach der Überweisung. Bedeutsam ist die Regelung nur bei einer zur Einziehung überwiesenen Forderung. Bei einer Überweisung der Forderung an Zahlungs statt ist der Verzicht wegen der nach § 835 II eingetretenen Befriedigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz des Inhabers eines Verwertungsrechts an der Sache mit besserem oder gleichem Rang, das nicht ein Pfändungspfandrecht ist. Der Pfändungspfandrechtsgläubiger ist darauf verwiesen, seine Rechte im Verfahren nach § 827 II 1, §§ 872 ff geltend zu machen (vgl oben § 804 Rn 7). Die Vorzugsklage nach § 805 ergänzt § 771. Sie ist eine prozessuale ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 3 Gepfändet wird gem § 859 I 1 insb nach Ansicht der Rspr der Gesellschaftsanteil als Wertrecht, das die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Vermögensrechte repräsentiert (BGHZ 97, 392, 394; St/J/Würdinger § 859 Rz 3). Überzeugender erscheint es demgegenüber, von einer Pfändung der Mitgliedschaft als solcher auszugehen, in welcher die Rechte und Pflichten aus dem Gesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewahrsam.

Rn 4 Da die ungetrennten Früchte wie bewegliche Sachen behandelt werden, ist Voraussetzung der Pfändung, dass sie im Gewahrsam des Schuldners (§ 808), des Gläubigers oder eines herausgabebereiten Dritten (§ 809) stehen (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Zö/Herget Rz 5). IdR hat derjenige Gewahrsam, der das Grundstück besitzt und zur Fruchtziehung berechtigt ist (St/J/Würdinger Rz 4). Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, ist auf seinen Antrag vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als die Einkünfte zum Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Aufrechterhaltung einer geordneten Wirtschaftsführung unentbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulässigkeit.

Rn 94 Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag gem Abs 4 abw von Abs 1, Abs 2 Nr 1, Abs 3 wie bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen oder anderen Forderungspfändungen festsetzen. Soweit rechtliche Wertungen zu treffen sind, müssen diese der Justiz vorbehalten bleiben. Möglich bleibt eine Einzelfallbetrachtung (Kreft FS Schlick, 247, 251), aber nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nur Folgen einer bereits erfolgten mehrfachen Pfändung derselben Sache, nicht hingegen deren Voraussetzungen oder Vornahme. Abs 1 schafft aus Gründen der Effektivität die einheitliche Zuständigkeit eines GV für das weitere Vollstreckungsverfahren, wenn eine Sache von verschiedenen GV gepfändet worden ist. Abs 2 und 3 regeln die Erlösverteilung bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft ist der Anteil eines Ehegatten oder Lebenspartners an dem Gesamtgut und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen der Pfändung nicht unterworfen. 2Das Gleiche gilt bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft von den Anteilen des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners und der Abkömmlinge. (2) Nach der Beendigung der Gemeinscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 853 schützt zunächst den Drittschuldner vor den Unsicherheiten bei mehrfacher Pfändung einer Geldforderung durch eine Leistung an den falschen Gläubiger. Bei möglichen Zweifeln an einer wirksamen Pfändung, dem Rang des Pfändungspfandrechts oder der Reichweite einer privilegierten Pfändung soll der Drittschuldner vor unzumutbaren Risiken bewahrt werden. Obwohl sein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 847a ZPO – Herausgabeanspruch auf ein Schiff.

Gesetzestext (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der ein eingetragenes Schiff betrifft, ist anzuordnen, dass das Schiff an einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden Treuhänder herauszugeben ist. (2) 1Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so vertritt der Treuhänder den Schuldner bei der Übertragung des Eigentums. 2Mit dem Übergang des Eigentums auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als vollstreckungsrechtliches Strukturkennzeichen genießen Unterhaltsforderungen einen hohen Schutz und deswegen eine privilegierte Stellung. Dadurch soll der existenzielle Schutz auch der Unterhaltsberechtigten gewährleistet werden. Zugleich wird dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Unterhaltsberechtigten Rechnung getragen. Nicht in diesem Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr