Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 7 Wirksamwerden der Einkommenspfändung

Die Einkommenspfändung wird mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam. Hinweis Zustellung dokumentieren Die Zustellung sollte der Arbeitgeber stets nach Tag, Stunde, am besten auch Minute, durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Pfändungsbeschluss festhalten. Der Zeitpunkt hat u. a. für den Rang mehrfacher Pfändungen des gleic...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 21 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pfändungswirkungen enden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Drittschuldner, damit insbesondere auch mit Arbeitgeberwechsel. Die Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber erfordert daher eine neue Pfändung. Die Pfändung folgt dem Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis bei dem anderen Drittschuldner nicht nach. Ein Verbot, das Arbeitsverhältnis aufzulösen...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen

Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.4 Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber

Ist die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zustehende Gegenforderung vor der Pfändung (wirksam gewordenen Vorpfändung) fällig geworden, so kann er dem Gläubiger die Aufrechnung gegenüber dem pfändbaren Einkommensteil auch noch nach dessen Pfändung wirksam erklären. Die Aufrechnungserklärung liegt im Zweifel in der Erhebung des Aufrechnungseinwands gegenüber dem Gläubiger...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 8 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Im Lohnsteuer-Jahresausgleich wird einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers für das abgelaufene Kalenderjahr (Ausgleichsjahr; in Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum) erstattet. Unter den Voraussetzungen des § 42b EStG wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt. Dieser zahlt dann nicht Arbeitseinkommen (zurück), sondern erfüllt einen Erstattungsa...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 10 Pfändung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bei der betrieblichen Altersversorgung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wurde verurteilt, an ihren geschiedenen Ehemann 22.000 EUR zu zahlen. Dieser erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber im November zugestellt wurde.Der Arbeitgeber führte den pfändbaren Lohnanteil ab. Im Mai des nächsten Jahres gab es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbei...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.5 Hinterlegung des gepfändeten Lohns

Wegen der Fälle, in denen der Arbeitgeber zur Hinterlegung von gepfändetem Arbeitseinkommen bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle (Justizkasse) berechtigt bzw. verpflichtet ist[1], – Hinterlegung ohne Weiteres bei mehreren Pfändungen, jedoch nur hinsichtlich der durch die Pfändungen überhaupt erfassten strittigen Lohnteile[2] und § 372 Satz 2 BGB – Hinterlegung stets im ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist aufgrund widerstreitender Interessen von Arbeitnehmer und Gläubiger eingeschränkt. Den notwendigen Interessenausgleich regeln die Vollstreckungsschutzbestimmungen für Arbeitseinkommen in den §§ 850–850l ZPO. Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststellen und die ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.2 Weitere Rechtsmittel

Gegen eine auf die Erinnerung ergangene Entscheidung kann der dadurch Betroffene sofortige Beschwerde an das Landgericht einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen.[1] Auch diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung ist vielmehr vom Arbeitgeber sogleich zu beachten, wenn nicht das Vollstreckungs- oder das Beschwerdeger...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.2 Abtretung an bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger

Bei Abtretung an einen bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger ist zwar ein höherer Betrag als sonst pfändbar und damit an sich auch abtretbar[1], doch kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht selbst feststellen, welcher Betrag dem Arbeitnehmer im Falle der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger vom Gericht unpfändbar belassen wird. Es bleibt daher dem Arbeitgeber auch gege...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.13 Sonderlage bei Handelsvertreter mit Inkasso, Bedienungszuschlag und Trinkgeldern

Bei Inkassotätigkeit des Schuldners, so beim Handelsvertreter, der seinen Provisionsanteil selbst bei den Kunden kassiert und beim Kellner, der seinen Bedienungszuschlag selbst erhebt (auch z. B. beim angestellten Taxifahrer), tritt die Einziehungsbefugnis des Schuldners für Dauer und Ausmaß der Pfändung außer Kraft. Der Arbeitgeber haftet auch hier für Ablieferung der gepfä...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.3 Vorratspfändung

Grundsätzlich muss die Gläubigerforderung bei Erlass des Pfändungsbeschlusses bereits fällig sein. Dieser Grundsatz wird durch die nach § 850d Abs. 3 ZPO zulässige Vorratspfändung durchbrochen. Bei Vollstreckung wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 ZPO sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Rente könn...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 8 Bargeldlose Lohnzahlung, EDV-Lohnzahlung

Bei bargeldloser Lohnzahlung wird das Arbeitseinkommen bis zur Gutschrift auf dem Arbeitnehmerkonto vom Pfändungsbeschluss erfasst. Wenn bei Zustellung (Wirksamwerden) des Pfändungsbeschlusses (der Vorpfändung) die Lohnauszahlung bereits veranlasst ist, hat der Drittschuldner daher den Buchungsauftrag bei der Bank sogleich zu widerrufen.[1] Lässt sich die Gutschrift auf dem ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.4 Kurzarbeitergeld, Saisonausfallgeld, Wintergeld

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)[1], die vom Arbeitgeber ausbezahlt wird. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird daher von einem Lohnpfändungsbeschluss nicht erfasst.[2] Kurzarbeitergeld kann aber als solches nach Maßgabe des § 54 SGB I ausdrücklich (gesondert) gepfändet werden. Drittschuldner ist der Arbeitgeber, der das Kurzarbeitergeld au...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.3 Vereinbarung über höhere Pfändungsfreigrenze

Nach der Pfändung kann zwischen Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner vereinbart werden, dass an den Gläubiger ein geringerer als der nach § 850c ZPO [1] oder § 850d ZPO [2] gepfändete Teil des Arbeitseinkommens abzuführen ist. Eine solche Vereinbarung braucht sich ein nachpfändender (= neu mit Nachrang pfändender) Gläubiger aber nur entgegenhalten zu lassen, wenn er ihr zug...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1 Unpfändbare Einkommensteile

1.1 Besonderer Pfändungsschutz Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt p...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20 Pfändungsfortwirkung für ein Arbeitsverhältnis beim gleichen Drittschuldner

20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt na...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5 Sonderfälle

5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer U...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7 Weitere Fragen

7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2 Das Pfändungsschutzkonto

7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführu...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7 Lohnabtretung durch den Arbeitnehmer

5.7.1 Wirksame Abtretung setzt pfändbare Forderung voraus Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kann nicht wirksam abgetreten werden, soweit sie nicht pfändbar ist.[1] Werden an sich pfändbare Einkommensteile in Ausnahmefällen dem Schuldner auf Antrag[2] pfändungsfrei belassen, so bedeutet dies nicht, dass diese Teile nunmehr auch nicht abgetreten werden könnten. De...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 9 Pfändbarkeit Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Am 10.1. erhält ein Arbeitgeber, bei dem Kurzarbeit 0 eingeführt ist, einen gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. a) Wird von der Pfändung auch das Kurzarbeitergeld erfasst? b) Was ist, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewährt? Ergebnis Kurzarbeitergeld ist eine laufende Geldleistung nach §§ 9...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen zur Gläubigerb...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pfändungsverfahren

Zusammenfassung Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Bei der Pfändung durch einen gewöhnlichen (nicht bevorrechtigten) Gläubiger ist Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) nach § 850c ZPO bis zu 1.491,75 EUR monatlich, 343,31 EUR wöchentlich oder 68,66 EUR täglich[1] überhaupt nicht pfändbar und überschießendes Arbeitseinkommen teilweise unpfändbar. Der im konkreten Einzelfall unpfändbare Betrag bemisst sich danach, ob der Schuldne...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16 Recht zur Erinnerungseinlegung

Einwendungen gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens kann ein am Pfändungsverfahren Beteiligter mit der Erinnerung[1] geltend machen. Sie ist beim Amtsgericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat. Für diese Erinnerung ist weder eine besondere Form noch die Einhaltung einer bestimmten Frist vorgeschrieben. 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern Aussicht auf Erfolg hat...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.2 Pfändungsprivileg auch für Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit

Die Pfändung erstreckt sich neben den laufenden Unterhaltsansprüchen auch auf rückständige Ansprüche aus der Vergangenheit. Nur für Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gilt das Pfändungsprivileg des § 850d ZPO nicht, wenn nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Za...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.3 Basispfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags

Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags je Kalendermonat; gerundet auf den nächsten vollen 10-EUR-Betrag.[1] Die Art der Einkünfte ist unbeachtlich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen, Renten, Sozialleistungen, auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und freiwillige Zuwendungen Dritter (Geldgeschenke)...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.4 Grenze des unpfändbaren Einkommens

Eine oberste Grenze des dem Schuldner unpfändbar zu belassenden Einkommensbetrags legt § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO fest. Der dem Schuldner verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf hiernach den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte.[1] Dieser Höchstbetrag wird im Pfändungsbesch...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.2 Lohnverschleierung

Die Lohnverschleierung[1] erfasst Fälle regelmäßiger, üblicherweise vergütungspflichtiger Dienst- oder Arbeitsleistung des Schuldners für den Drittschuldner, der dafür keine oder eine nur unverhältnismäßig geringe Vergütung erhält. Typische Fälle der Lohnverschleierung sind die Tätigkeit des Ehemanns im Geschäft der Ehefrau, die Arbeitsleistung des Sohns im elterlichen Betri...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.10 Rechtslage bei Lohn-Rückständen

Rückständig ist Arbeitseinkommen, wenn es am Zahlungstag nicht zur Auszahlung gekommen ist, sei es infolge Zahlungsverzugs des Arbeitgebers oder infolge einer vom Arbeitnehmer gewährten Stundung oder sei es, dass dieser das Geld aus anderen Gründen nicht erhoben hat. Ein derartiger Einkommensrückstand ist zur Berechnung der Pfändungsgrenze nicht etwa dem Lohn, der bei Wirksa...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO

Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch dieses Privileg drohende Unterhaltsnot des Schuldners und d...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.11 Rechtslage in Bezug auf Nachzahlungen

Eine Nachzahlung kommt z. B. infrage, wenn Einkommen wegen unrichtiger Berechnung in zu geringer Höhe bezahlt wurde oder wenn einem Arbeitnehmer infolge einer mit Rückwirkung erfolgten Lohnerhöhung entsprechende Beträge nachzuzahlen sind. Der Nachzahlungsanspruch wird von einer Einkommenspfändung erfasst. Für die Berechnung im Einzelnen gilt das Gleiche wie bei einem Lohn-Rü...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.4 Besonderheiten bei Unterhalts-Vollstreckung

Bei einer Einkommenspfändung durch einen gewöhnlichen Vollstreckungsgläubiger bleiben die unpfändbaren Bezüge bei der Berechnung des von der Pfändung erfassten Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Auch dem erweiterten Vollstreckungszugriff des Gläubigers einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung[1] sind die unpfändbaren Bezüge nicht zugänglich. Unte...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.4 Änderung der Verhältnisse des Schuldners

Der Arbeitgeber darf bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger eine Änderung in den für die Bestimmung des nach § 850d Abs. 1 ZPO festgelegten Arbeitseinkommens maßgeblichen Umstände nicht von sich aus berücksichtigen, auch wenn sie ihm zweifelsfrei nachgewiesen ist. Der Arbeitnehmer oder der Gläubiger muss vielmehr in einem solchen Falle einen Änderungsantrag b...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.3 Verbindliche Festsetzung des unpfändbaren Einkommens durch das Gericht

Der nach § 850d ZPO unpfändbare Einkommensteil wird vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss betragsmäßig oder in sonstiger Form bestimmbar ausgewiesen (keine Blankettpfändung). An diese Festsetzung hat sich der Arbeitgeber zu halten, bis ihm ein abändernder Beschluss des Vollstreckungsgerichts zugestellt wird.[1] Das Gericht spricht in diesem Fall somit keine Blanket...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.7 Pfändbarkeit und Berücksichtigung von Naturalbezügen

Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. Erhält aber der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen (Verpflegung, frei...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern

Aussicht auf Erfolg hat eine Erinnerung nur, wenn geltend gemacht werden kann, dass eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben (z. B. der Schuldtitel nicht zugestellt) ist, oder die Pfändung nicht in gesetzmäßiger Weise bewirkt worden ist, das Pfändungsverfahren mithin einen Mangel aufweist. Einwendungen gegen die durch den Vollstreckungstitel ausgewiesene Gläubigerforde...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 19 Einwendungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann auch nach Einkommenspfändung gegenüber dem Arbeitnehmer Einwendungen gegen das Schuldnereinkommen geltend machen, mögen sie auch erst nach der Pfändung entstanden sein. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber kann der Arbeitgeber dagegen Einwendungen und Einreden nur insoweit geltend machen, als sie ihm im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (bz...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl...mehr