Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden

Rz. 169 Fall 1 Erblasser E ist mit EP im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Er hinterlässt fünf Kinder K1 bis K5. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Das Anfangsvermögen der beiden Eheleute betrug 0 EUR. Das Endvermögen von EP beträgt 0 EUR. Es liegt eine letztwillige Verfügung vor, in der K3 von E zum Alleinerben eingesetzt wurde. Erblasser E war Versicherungsne...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / e) Vertretung eines Pflichtteilsberechtigten und eines weiteren Beteiligten

Rz. 82 Vertritt der Rechtsanwalt den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben bei der Veräußerung der in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie und klärt dabei die gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand, bestehen keine widerstreitenden Interessen, da die beiderseitigen Interessen darauf gerichtet sind, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und die Nac...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Taktische Ausschlagung

Rz. 180 Häufig wird zur taktischen Ausschlagung angeraten, um die güterrechtliche Lösung einzuleiten. Zuvor gilt es jedoch, genau zu überprüfen, ob sich der Ehegatte etwaige Vorempfänge gem. § 1380 BGB anrechnen lassen muss. Auf die Zugewinnausgleichsforderung des Ehegatten werden nämlich diejenigen Zuwendungen angerechnet, die der Ehegatte während der Ehe vom anderen mit ei...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / VI. Besonderheiten bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 24 Im Rahmen einer Vor-/Nacherbschaft[41] kann neben dem Vorerben auch der Nacherbe die Erbschaft nach § 2142 BGB ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist nach § 1944 Abs. 2 i.V.m. § 2142 BGB beginnt nicht vor Eintritt des Nacherbfalls. Für den Lauf der Ausschlagungsfrist ist nämlich die Kenntnis des Eintritts des Nacherbfalles und bei Kettenausschlagungen die Kenntnisnahme v...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 43 Nach § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern, dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig zu tragen ist. Gleiches gilt bei einer Auflage. Dies geschieht dadurch, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seiner Einsetzung die Pflichtteilslast zu tragen bzw. sich an ihr zu betei...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Neubeginn und Hemmung der Verjährung

Rz. 305 Für den Neubeginn der Verjährung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 212 BGB. Danach beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch anerkannt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Ein Anerkenntnis des Erben im Rahmen eines Auskunftsbegehrens des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB kann...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (4) Bewertung des Gesellschaftsanteils

Rz. 169 Da es sich in den Fällen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel um einen Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege des Erbrechts handelt,[523] fällt der Gesellschaftsanteil (jedenfalls wertmäßig) in den Nachlass und ist daher im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[524] Fraglich ist aber häufig, wie der Anteil zu bewe...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätze des BGH

Rz. 275 Der BGH hat mit Urteil vom 28.4.2010[815] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Frage der Bewertung kapitalbildender Lebensversicherungen bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung entschieden. Entscheidend ist demnach der Wert, "den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines Lebens nach objektiv...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Auskunft über den Güterstand des Erblassers und Anzahl der gesetzlichen Erben

Rz. 197 Nach allg. Ansicht umfasst § 2314 BGB auch die Aufklärung, in welchem Güterstand der Erblasser lebte[600] und ob der überlebende Ehegatte die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählt bzw. ihr unterliegt.[601] Rz. 198 Gleiches muss aber auch für die Frage gelten, wie viele gesetzliche Erben vorhanden sind, weil nur auf der Grundlage dieser Kenntnis die Pflic...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätzliches

Rz. 199 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand, durch deren Geltendmachung er nacheinander in ansteigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[603] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, besteht i.d.R. § 2314 BGB die Besonde...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Zuziehung

Rz. 207 Nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte das Recht, bei der Aufnahme des – privaten oder amtlichen[629] – Nachlassverzeichnisses anwesend zu sein.[630] Voraussetzung ist ausschließlich das Bestehen des Auskunftsanspruchs; eine besondere zeitliche Nähe zum Erbfall ist rechtlich nicht erforderlich[631] und wirkt sich lediglich auf den praktischen Nut...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Objektives Bestehen der Belastung im Zeitpunkt des Erbfalls

Rz. 69 Die Ausschlagung sowohl des belasteten Erbteils als auch des belasteten Vermächtnisses setzt voraus, dass zur Zeit des Erbfalls Beschränkungen und Beschwerungen des Zugewendeten objektiv bestanden haben.[197] Diese müssen im Zeitpunkt der Ausschlagung – wenigstens teilweise (der Wegfall einer von mehreren Belastungen genügt!)[198] – weggefallen sein. Ein späterer Wegf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 213 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe und die Miterben als Gesamtschuldner.[647] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben im Auftrag der übrigen, müssen Letztere eventuelle Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen.[648] Im Fall einer Vor- und Nacherbschaft ist bis zum Ei...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / X. Kostentragung

Rz. 215 Die mit der Auskunftserteilung verbundenen Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstellung der Verzeichnisse, der Zuziehung des Auskunftsberechtigten oder/und seines Beistands[656] als auch für die Kosten der Wertermittlung. Ist ein Aktivnachlass, der die Kosten eines etwa einzuholenden Wertgutachtens decken könnte, nicht vorhande...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 221 Pflichtteilsergänzungsansprüche können nur durch diejenigen Schenkungen ausgelöst werden, die der Erblasser selbst ausgeführt hat.[667] Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB ist zwar grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 und 1624 BGB.[668] Das bloße Fehlen der objektiven Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung reicht aber für die Annahme einer unent...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 131 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung nicht vor. Für Grundstücks- und Betriebsveräußerungen hat der BGH aber selbst bei Veräußerungen bis zu fünf Jahre,[407] in einem Einzelfall sogar sechseinhalb Jahre[408] nach dem St...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Klagearten im Allgemeinen

Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils gesonderten Schritten vorzugehen ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des jeweiligen Verwa...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Unzureichender Nachlass, § 2056 BGB

Rz. 97 Auch im Rahmen des § 2316 BGB ist bei unzureichendem Nachlass die Herausgabe eines Mehrempfangs ausgeschlossen.[248] Es gilt daher die Regel des § 2056 BGB.[249] Die Berechnung erfolgt dann in der Weise, dass bei der Ermittlung des Ausgleichungserbteils mit der Person begonnen wird, die den höchsten Vorempfang erhalten hat. Beläuft sich nach Abzug des Vorempfangs der ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Sonderfall: Stiftung von Todes wegen

Rz. 234 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen unterliegt unstreitig den allgemeinen Regeln des Pflichtteilsrechts, sodass insoweit ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Betracht kommt.[695] Rz. 235 Die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden stellt aber i.d.R. keine Schenkung dar. Dogmatisch betrachtet mangelt es am Willen der Beteiligten zur Unentgel...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätzliches

Rz. 244 Nach § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB sind Schenkungen grundsätzlich nur dann ergänzungspflichtig, wenn zwischen der Leistung des Geschenks und dem Erbfall weniger als zehn Jahre vergangen sind. Es handelt sich hier – auch nach der Erbrechtsreform – um eine echte Ausschlussfrist,[726] die den Anspruch per se zunichtemacht. Daher ist sie im Fall der gerichtlichen Geltendmachung...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / aa) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 156 Wertpapiere (Aktien, Genussscheine etc.) werden im Regelfall mit dem Marktpreis bzw. Kurswert in Ansatz gebracht.[478] Ist ein Markt- bzw. Kurswert nicht feststellbar, da den Gesellschaftsanteilen die hierfür erforderliche Fungibilität fehlt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Entscheidend ist, ob die Anteile tatsächlich am Markt gehandelt werden (wie z.B. bei b...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 104 Eine Berücksichtigung im Rahmen von § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser die Zuwendung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten selbst erbracht hat. Zuwendungen an Dritte,[269] z.B. den Ehegatten[270] des Pflichtteilsberechtigten, genügen nicht, es sei denn, Zuwendender und Pflichtteilsberechtigter haben vereinbart, dass es sich um eine Zuwendung an den Pflichtt...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Person des Dritten

Rz. 243 Als Empfänger, also Dritter i.S.d. § 2325 BGB, kommt jede natürliche oder juristische Person[723] oder Personenvereinigung in Betracht. Der Begriff des Dritten bezieht sich vornehmlich auf die Abgrenzung des Zuwendungsempfängers vom anspruchsberechtigten Pflichtteilsberechtigten.[724] Als Dritter kommt daher auch der Erbe oder ein anderer Pflichtteilsberechtigter in ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Leistungserbringung

Rz. 245 Ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, ist aber oft problematisch. Denn der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" lässt die Frage offen, ob schon die bloße Leistungshandlung oder erst der Eintritt des Leistungserfolgs maßgeblich sein soll.[728] Die h.M. stellt grundsätzlich auf den Leistungserfolg,[729] also den Eigentumsübergan...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 100 Die Anrechnungsbestimmung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung,[255] die der Erblasser spätestens bei der Zuwendung treffen kann.[256] Die Anrechnungsbestimmung in einer letztwilligen Verfügung genügt nicht.[257] Die Bestimmung muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch stillschweigend ergehen,[258] sie muss dem Zuwendungsempfänger aber b...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Bewertung der Zuwendung

Rz. 107 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt des Empfangs maßgeblich. Geldentwertung bzw. Kaufkraftschwund zwischen Zuwendungszeitpunkt und Erbfall sind zu berücksichtigen.[275] Vollzieht sich die Zuwendung nicht in einem Schritt, sondern zeitlich gestreckt, ist für die Bestimmung des Zuwendungszeitpunkts auf das Ende des Leistungsvollzugs abzu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Sonderregelung für Ehegatten

Rz. 252 Eine gesetzliche Ausnahme von den soeben dargestellten Grundsätzen enthält § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor Auflösung der Ehe zu laufen.[750] Wird die Ehe erst durch den Tod des einen Ehegatten aufgelöst, sind alle Schenkungen ergänzungspflichtig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des rechtl...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 183 Wie gesehen, benötigt der Pflichtteilsberechtigte zur Berechnung seines Anspruchs Informationen über den Bestand und Wert des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sowie bzgl. seiner Erb- und Pflichtteilsquote. Oftmals hat er aber keine Möglichkeit, sich selbst das erforderliche Wissen zu beschaffen, sodass er zur Verwirklichung seines Anspruchs auf die Angaben des Erben...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Wirkung der Stundung/Nebenbestimmungen

Rz. 342 Die Stundung führt zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs dürfte durch § 205 BGB n.F. gehemmt sein, da dem Pflichtteilsgläubiger nicht zugemutet werden kann, bei Anordnung einer gesetzlichen Stundungsvorschrift Gefahr zu laufen, dass sein Pflichtteilsanspruch verjährt, obwohl er ihn trotz Hinausschi...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Stichtagsprinzip

Rz. 114 Nach § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[297] Wertveränderungen nach dem Stichtag sind im Rahmen der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigten; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[298] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: von der Erb- bzw. Pflichtteilsquote und von dem Wert des Nachlasses. Art und Weise der Ermittlung des Nachlasswerts sind in §§ 2311–2313 BGB geregelt. Dabei ist logischerweise in zwei Sc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Folgerungen für den Fall der unwiderruflichen Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 278 Das Urteil des BGH vom 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zukünftig zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Kein Nachbesserungsanspruch

Rz. 206 Nach h.M. kann die Ergänzung des Bestandsverzeichnisses bei (vermuteter) Unvollständigkeit nicht verlangt werden.[624] Nur wenn das Verzeichnis entweder keine erfüllungstaugliche Auskunft darstellt[625] oder erkennbar mit Fehlern behaftet ist, die ihre Ursache in einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung bestimmter Sachverhalte durch den Auskunftsschuldner haben, al...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Anrechnung von Eigengeschenken

Rz. 280 Nach § 2327 BGB hat sich der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch die Geschenke, die er selbst vom Erblasser erhalten hat (Eigengeschenke), in vollem Umfang anrechnen zu lassen. Es gilt der enge Erblasserbegriff, sodass ausschließlich die unmittelbar vom Erblasser stammenden Geschenke in die Betrachtung einzubeziehen sind.[825] Die Gelden...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 208 Ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht nur, wenn die Annahme begründet ist, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden.[633] Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Gesamtumfang des Nachlasses nur sukzessive auf mehrfache Nachfragen offenbart wurde.[634] Gegenstand der eidesstattlichen Versicherung nach § 2...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Latente Steuern

Rz. 132 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung hat der Erbe zu tragen. Der BGH hat die Frage, wie diese sog. latenten St...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 126 Die vom Gesetzgeber in den §§ 2311, 2312, 2313 BGB niedergelegten Vorgaben sind in weiten Teilen unvollständig.[388] Ziel der Bewertung ist es aber nach h.M., den vollen, wirklichen Wert der einzelnen Nachlassgegenstände und somit des Nachlasses insgesamt zu ermitteln.[389] Problematisch ist dies bereits deswegen, weil das BGB den vollen, wirklichen Wert nicht ausdrü...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Fehlende Kenntnis vom Wegfall der Belastung

Rz. 71 Weitere Voraussetzung für eine Anfechtung der Ausschlagung ist, dass der Pflichtteilsberechtigte bei Erklärung der Ausschlagung keine Kenntnis vom Wegfall der Belastung des ihm Zugewandten hatte. Auf die Ursache der Unkenntnis kommt es nicht an.[205] Auch Irrtum und grobe Fahrlässigkeit schaden insoweit nicht.[206] Rz. 72 Auch die Anfechtung nach § 2308 BGB entfaltet d...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Die Pflichtteilslast wird gem. § 2303 BGB grundsätzlich von den Erben getragen. Die Miterben haften gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.v. §§ 421 ff. BGB.[228] Im Übrigen ist bzgl. der Haftung der Erben zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsanspruch vor oder nach der Erbauseinandersetzung geltend gemacht wird. Rz. 84 Unmittelbar gegen den Ver...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Pflicht zur Kenntnisverschaffung

Rz. 214 Der Auskunftsschuldner ist verpflichtet, den Anspruch des Berechtigten vollständig zu erfüllen und sich die benötigten Informationen – im Rahmen des Zumutbaren – zu verschaffen.[652] Von eigenen Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten, z.B. gem. § 666 BGB, muss er auf jeden Fall Gebrauch machen und diese erforderlichenfalls auch (gerichtlich) durchsetzen.[653] Hinsicht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätze

Rz. 133 Kann der gemeine Wert eines Nachlassgegenstands nicht aus einem zeitnah zum Erbfall erzielten Verkaufserlös abgeleitet werden, muss der Wert gem. § 2311 Abs. 2 BGB geschätzt werden. Eine bestimmte Wertermittlungsmethode für die Schätzung des gemeinen Werts ist nicht vorgegeben.[414] Die sachgerechte Entscheidung hierüber ist Sache des Tatrichters,[415] der insoweit j...mehr