Fachbeiträge & Kommentare zu Präventionsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirkung zum 1.3.2020 du...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.3 Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 11 Der Anspruch auf Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Vorbeugung von Karies und Gingivitis. Weiterhin sollen dadurch Neuerkrankungen festgestellt und bewirkt werden, dass eine Behandlung frühzeitig eingeleitet und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert wird. Mit den Früherkennungsun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.1 Gesundheitsuntersuchungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 6 Versicherte Kinder und Jugendliche haben seit der Änderung der Norm durch das Präventionsgesetz (vgl. Rz. 2a) mit Wirkung zum 25. 7. 2015 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Für die Berechnung des Leben...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr e...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.2 Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Die Gesundheitsuntersuchungen umfassen ebenso wie bei Erwachsenen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 nunmehr gemäß Abs. 1 Satz 3 auch für Kinder und Jugendliche eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention richten sich nicht nur an die Kinder...mehr

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Jung, KiQuTG § 2 Maßnahmen ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 10 benennen die Handlungsfelder, auf denen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung erfolgen sollen. Diese entsprechen den im "Communiqué Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" aus dem Jahr 2014 festgelegten Handlungsfeldern, welche der gleichnamige Zwischenbericht von Bund und Ländern aus dem Jahr 2016 a...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist ursprünglich als § 20b durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) eingefügt worden. Sie entwickelt die bisher in § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren weiter. § 20...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen sie auch den Ursachen von arbe...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion und Wirkung

Zusammenfassung Überblick Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesond...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 2 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

Wie reagiert man nun auf steigende Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und Fehlzeiten in der Arbeitswelt? Wie Abb. 1 zeigt, sind die primären Kostentreiber bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 die Krankenhäuser, gefolgt von den Arzneimitteln und Ärzten. Sie zusammen beanspruchen bereits rund 70 % der Gesamtausgaben in Höhe von...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3 Umsetzung auf betrieblicher Ebene

Auf Basis des Ziels der Bundesrahmenempfehlung "Gesund leben und arbeiten" kommen gemäß Präventionsgesetz folgende Leistungen infrage: Umsetzung von Maßnahmen in den Handlungsfeldern und Präventionsprinzipien gemäß § 20b SGB V und den Ausführungen des GKV-Leitfadens Prävention; Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, insbesondere durch eine bessere Vernetzung zwischen...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / Zusammenfassung

Überblick Als Antwort auf die steigenden Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und die zunehmenden Fehlzeiten in der Arbeitswelt trat 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Darin sieht der Gesetzgeber neben der finanziellen Aufstockung für die betriebliche Gesundheitsförderung vor, insbesondere Kleinstbetr...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 4 Status Quo und Ausblick

Das Präventionsgesetz wird insgesamt als Signal in die richtige Richtung verstanden, auch wenn einige Punkte noch nicht ausreichend geklärt und umgesetzt sind. Die finanzielle Ausstattung wird aus Sicht des Marktes als unzureichend betrachtet, da die Erhöhung auf 500 Mio. EUR für die Gesundheitsförderung und Prävention insgesamt bzw. 300 Mio. EUR in den Betrieben und den nic...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.3 Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Eine Erweiterung der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V ist der Folgeparagraph 20c. Dieser fordert die Krankenkassen zur Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren auf. Sie sollen die in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, also den Berufsgenossenschaften...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.1 Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention

Diese Anforderung für verhaltensbezogene Prävention bezieht sich direkt auf den Versicherten, das heißt: eine Krankenkasse kann einen Präventionskurs, z. B. eine Rückenschule oder Ernährungsberatung, anbieten, und der Versicherte kann kostenfrei daran teilnehmen bzw. erhält einen Zuschuss zur Kursgebühr, sofern der Kurs bei einem zugelassenen Anbieter besucht wurde. Wie oft ...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 3.2 Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

In der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20b SGB V werden nicht die jeweiligen Versicherten unterstützt, sondern Unternehmen. Krankenkassen können dabei in Form von Beratung, Projektmanagement, bei der Gesundheitsanalyse oder durch spezifische Präventionsprogramme im Unternehmen tätig werden. In den Genuss dieser Unterstützung kommen dann alle Mitarbeiter, unab...mehr

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Präventionsgesetz: Funktion... / 1 Gesundheitliche Situation und Herausforderungen in Deutschland

Betrachtet man das Thema Gesundheit in der deutschen Bevölkerung nur aus Sicht der Gesundheitsausgaben, so kommt man schnell zum Schluss, dass die gesundheitlichen Herausforderungen gewaltig sind. 2015 erschien nach 1998 und 2006 der dritte bundesweite Gesundheitsbericht des Robert Koch Instituts (RKI) und des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Dieser stellt neben der Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Achten Zuständigkeitsa...mehr

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Schell, SGB IX § 3 Vorrang ... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird im Sinne einer Klarstellung der Bezug zur nationalen Präventionsstrategie, die mit dem Präventionsgesetz in das SGB V auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Nachdem nach Maßgabe von Abs. 4 a. F. im Dezember 1997 der Erste Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (BT-Drs. 13/9528) abgegeben und im März 2001 der Zweite Bericht d...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) grundlegend reformiert. Der Bundespflegeausschuss (Abs. 1 bis 3 a. F.) wurde mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu minimieren, abgeschafft. Übrig geblieben ist – allerdings in wesentlich geänderter Form – die Berichtspflicht (ehemals Abs. 4), wobei der Zeitrahmen auf 4 Jahre fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132f Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 eingeführt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132f Versor... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verknüpft arbeitsmedizinische Vorsorge mit anderen in § 20i (Schutzimpfungen) und § 25 aufgeführten Gesundheitsuntersuchungen und der daraus folgenden präventionsorientierten Beratung. Durch § 25 ist der Anspruch der Versicherten auf Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten erweitert worden, sodass jetzt...mehr

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Sommer, SGB V Vorbemerkung zu §§ 1 bis 4a

Rechtsgrundlage Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften Rz. 1 Die im Ersten Kapitel genannten Vorschriften umfassten bei Inkrafttreten des SGB V mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 die §§ 1, 2, 3 u...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinaus gezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit Jahren gehört es zu den Zielen moderner Gesundheitspolitik, die Inanspruchnahme der Leistungen zur Krankheitsverhütung, Krankheitsfrüherkennung und Rehabilitation zu fördern. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie durch vorbeugende Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und durch Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung in der gesetzlichen U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20g wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 20e Nationa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20e wurde neu durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wann Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerbefreit sind

Leitsatz Zuschüsse des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Bremen auch dann nach § 3 Nr. 34 EStG lohnsteuerbefreit sein, wenn der Leistungsanbieter nicht besonders zertifiziert ist. Der Entscheidungsfall betraf allerdings die alte Rechtslage vor dem Präventionsgesetz 2015. Sachverhalt Eine Versicherun...mehr