Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung ab Antragstellung.

Rn 19 PKH wird erst bewilligt für die Zeit ab Antragstellung. PKH-Beschlüsse werden mit Bekanntgabe wirksam, damit tritt die Wirkung der Prozesskostenhilfe ein. Streitig ist, ab welchem Zeitpunkt die Bewilligung wirkt. Nach hM wirkt der PKH-Beschluss auf die Zeit der Antragstellung zurück, jedenfalls dann, wenn alle Bewilligungsvoraussetzungen mit dem Antrag vorliegen. Insbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Vorschrift wird eine der Auswirkungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf den Gegner der mit Prozesskostenhilfe streitenden Partei geregelt. Eine rechtskräftige Verurteilung in die Prozesskosten ist Voraussetzung dafür, dass die Staatskasse von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten einziehen darf. Dadurch soll verhindert werden, dass die in 1. Instanz ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 9 Prozesskostenhilfe kann für jede Partei eines Verfahrens bewilligt werden. Mit Partei ist jede natürliche Person gemeint. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, auch Ausländern kann – auch wenn sie im Ausland leben – PKH bewilligt werden. Auch dem Nebenintervenienten kann PKH bewilligt werden. Dabei kommt es nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1078 ZPO – Eingehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. 3Eine Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeiten dürfen nicht verlangt werden. (2) 1Das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Termin zur Erörterung.

Rn 10 Gemäß § 118 I S 2 kann das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Dann kann ein Vergleich zu gerichtlichem Protokoll genommen werden. Eine solche mündliche Erörterung kommt daher nur in Betracht, wenn das Gericht nach dem PKH-Antrag, ggf einer schriftlich erfolgten Einlassung des Gegners, davon ausgehen kann, dass ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 33 Bei Bewilligung von PKH beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen für die Berufungseinlegung (BGH NJW 01, 2545). Auch wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung fristgerecht zu beantragen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch § 124 soll zunächst sichergestellt werden, dass PKH-Bewilligungen auch im Nachhinein der materiellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung angepasst werden können. Des Weiteren hat die Vorschrift Sanktionscharakter im Hinblick darauf, dass PKH entzogen werden kann, wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn die Partei ihren Verpflichtungen nach Abschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederholter Antrag.

Rn 47 Ein Rechtsbehelf der Partei, der unstatthaft wäre, kann auch als ein wiederholter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach einer erfolgten Ablehnung ausgelegt werden. PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (BGH NJW 09, 857 [BGH 16.12.2008 - VIII ZB 78/06]; BGH NJW 04, 1805 mit Anm Völker jurisPR-FamR 12/04 Anm 2). Streitig ist, ob nach Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der Prozesskostenhilfe sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen.

Rn 25 Zunächst sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Die Prozessunfähigkeit des Antragstellers ist nicht im PKH-Prüfungsverfahren festzustellen, sondern im Hauptsacheverfahren (Frankf FamRZ 98, 486). Bei einer Antragstellung vor einem unzuständigen Gericht ist zu unterscheiden: Ist der Rechtsweg nicht zulässig, zB Zivilgericht statt Arbeitsgericht, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gegen die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Eb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teilaufhebung wegen Beweiserhebungen.

Rn 26 Neu ist die Befugnis des Gerichtes, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzuheben, soweit die von der Partei beantragte Beweiserhebung aufgrund von Umständen, die im Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe noch nicht berücksichtigt werden konnten, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder der Beweisantritt mutwillig erscheint. Systematisch gehört ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beitreibungsrecht des Anwalts.

Rn 2 Der einer Partei im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein eigenes Beitreibungsrecht gegen die unterlegene gegnerische Partei, welches neben dem Kostenerstattungsanspruch seiner Partei besteht. Nach der hier vertretenen Auffassung kann die Partei, der Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen oder Zahlungen aus dem Vermögen bewilligt worden ist, ebenfalls die Koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligende Entscheidung.

Rn 9 Im Fall der PKH-Bewilligung beginnt die Wiedereinsetzungsfrist grds mit der Mitteilung des gerichtlichen Beschlusses. Falls erst auf Gegenvorstellung PKH bewilligt wird, ist dieser Beschluss maßgeblich (vgl BGHZ 41, 1). In Verfahren, in denen sich die Partei durch einen Anwalt vertreten lassen muss, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nicht schon mit der Zustellung des P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Vorschrift soll wirtschaftlichen Änderungen nach Erlass der PKH-Entscheidung Rechnung getragen werden. Sowohl die Ratenhöhe als auch die Ratenanordnung können nachträglich geändert werden. Dabei erfasst die Vorschrift sowohl Änderungen, die vAw von Seiten des Gerichts durchgeführt werden, als auch Änderungen auf Antrag der Partei. Die Abänderungsmöglichkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1076 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 21 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 117 I S 1 Hs 2). Anwaltszwang besteht daher nicht (§ 78 V). Zu den Einzelheiten s § 117. Die Anwaltsbeiordnung erfolgt in Anwaltsprozessen vAw, so dass ein ausdrücklicher Antrag nicht gestellt werden muss und die Beiordnung auch noch na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftliches Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist ein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung ist nur dann vorgesehen, wenn im Erörterungstermin der Abschluss eines Vergleichs zu erwarten ist, § 118 I. Wegen des klaren Wortlauts der Vorschrift ist eine mündliche Verhandlung nicht zulässig, wenn sie lediglich zu dem Zweck anberaumt wird, die Erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 118 regelt das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab der Antragstellung. Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Neben dem Grundsatz, dass über einen Antrag bei Eintritt der Entscheidungsreife auch entschieden werden soll, hat der Grundsatz Auswirkungen auf die Durchführung des Verfahrens. Dies betrifft zunächst die Mitwirkungsverpflichtung des Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fiktives Einkommen.

Rn 10 Umstritten ist die Frage, ob dem Antragsteller Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn er zwar nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, aber Einkünfte durch zumutbare Nutzung seiner Arbeitskraft erzielen könnte. Grds kommt es nur auf das tatsächliche Einkommen, nicht aber auf die erzielbaren Beträge an. Das gilt aber dann nicht, wenn eine Partei sich absicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beschwerde der Staatskasse.

Rn 28 Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerde ist danach nur statthaft, wenn weder Monatsraten noch Beiträge aus dem Vermögen festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann auch nur mit dem Ziel eingelegt werden, dass die Partei Beiträge nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten hat, nicht dagegen mit dem Ziel einer völligen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig, so ist das Gericht dieses Rechtszuges zuständig. Soweit die Gründe der Entscheidung Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthalten, dürfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2Für die grenzüberschreitende Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektive Voraussetzungen.

Rn 6 Objektiv ist erforderlich, dass die Darstellung des Streitverhältnisses durch die Partei von der objektiv vorliegenden Wirklichkeit differiert. Das Verhalten der Partei kann in einem aktiven Tun, aber auch in einem Unterlassen liegen. Hierzu gehören das falsche Vortragen von Tatsachen (Naumbg OLGR 03, 332). Stellt sich der Vortrag der Partei durch eine im Verfahren durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaftigkeit bei fehlender Möglichkeit einer Anfechtung der Hauptsacheentscheidung.

Rn 16 Eine Beschwerde ist nur dann statthaft, wenn auch gegen die spätere Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. Bei einer nicht rechtsmittelfähigen Hauptsacheentscheidung – etwa, weil für eine Anfechtung der Hauptsache die Berufungssumme nicht erreicht ist –, ist gem Abs 2 Nr 2 die Beschwerde unstatthaft, es sei denn das Gericht hat die PKH ausschließlich weg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Beschwerde nach Instanzende.

Rn 29 Nach Instanzende ist allerdings noch die sofortige Beschwerde gegen eine PKH-Ablehnung zulässig. Noch im Beschwerdeverfahren kann demnach die Rückwirkung der Bewilligung angeordnet werden, auch nach Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Köln FamRZ 97, 1544). Nach einer negativen Hauptsacheentscheidung muss der Antragsteller aber auch die Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zustellung des Beschlusses.

Rn 10 Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe wird mit ihrer Verkündung wirksam. Beschlüsse, die in der mündlichen Verhandlung ergehen, werden dem Antragsteller durch die Verkündung mitgeteilt. Beschlüsse, in denen dem Antragsteller PKH bewilligt wird und er nicht zu Zahlungen an die Staatskasse verpflichtet wird, sind dem Antragsteller formlos mitzuteilen. Einer Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfolgen.

Rn 27 Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe führt zu einem Verlust ihrer Wirkungen in vollem Umfang. Die Entscheidung wirkt auf den Zeitpunkt der Bewilligung zurück. Der Antragsteller kann auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden (Zö/Schultzky Rz 24). Auf Seiten des Rechtsanwalts führt die Aufhebung dazu, dass der Rechtsanwalt wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung (§ 118 II).

Rn 15 Das Gericht kann dem Antragsteller gem § 118 II aufgeben, seine tatsächlichen Angaben glaubhaft zu machen. Dies gilt für sämtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Insbesondere kann das Gericht dem Antragsteller auch aufgeben, weitere Tatsachen zur Aufklärung des Sachverhalts vorzutragen. Dabei sind konkrete Angaben dazu erforderlich, wo Unklarhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 5 Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergeht durch Beschl. Eine stillschweigende PKH-Bewilligung ist nicht möglich (Zö/Schultzky Rz 2). Ausnahmsweise kann in der Nichtbescheidung eines Antrags eine Entscheidung gesehen werden, die isoliert anfechtbar ist. Wenn das Gericht das Bewilligungsverfahren aussetzt oder seine Entscheidung so verzögert, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erklärungen zu Protokoll.

Rn 19 Prozesshandlungen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, sind ebenfalls vom Anwaltszwang befreit. Aus der Fülle der über die ZPO verstreuten Regelungen sollen hier nur die wichtigsten erwähnt werden: Antrag auf Gerichtsbestimmung (§ 37); Richterablehnung bzw Sachverständigenablehnung (§§ 44 I; 406; BGH MDR 95, 520); Erklärung der Erledigung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung der Anhörung.

Rn 9 Hat der Antragsteller einen schlüssigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen vorgelegt, dann ist nach der Anhörung des Gegners beziehungsweise nach fruchtlosem Fristablauf der PKH-Antrag entscheidungsreif (Köln Beschl v 13.2.08 – 4 WF 22/08).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bewilligung.

Rn 23 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen oder Einsatz von Vermögensbestandteilen ist für die Partei stets unanfechtbar. Ausnahmsweise kommt eine Beschwerde der Partei dann in Betracht, wenn die PKH auf Antrag eines Pflegers bewilligt wurde und der Betroffene selbst eine gerichtliche Verfolgung nicht wünscht (OLGZ Ddorf 83, 119).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Beteiligte des PKH-Verfahrens sind das Gericht und die Partei, die Prozesskostenhilfe begehrt, (Zö/Schultzky Rz 12). Dagegen sind weder der Gegner noch der beizuordnende Anwalt Beteiligte (Ddorf FamRZ 06, 1613).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aussichtslosigkeit des Antrags.

Rn 5 Ist nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers ein PKH-Anspruch nicht gegeben, muss der Gegner nicht gehört werden. Das gilt dann, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung schon nach dem eigenen Vortrag, ggf auch nach Aufforderung zur Nachbesserung, keine Aussicht auf Erfolg haben kann. Gleiches gilt, wenn keine Kostenarmut vorliegt. All dies folgt bereits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 23 Das Aufhebungsverfahren wird vAw eingeleitet. Zuständig für die Aufhebung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Funktionell zuständig ist der Richter für die Aufhebung nach Nr 1. Für die Aufhebung nach Nr 2–4 ist der Rechtspfleger zuständig (§ 20 Nr 4c RPflG). Rechtliches Gehör ist zu gewähren, und zwar stets der Partei (Brandbg OLGR 01, 253). Vor der Aufhebun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reformatio in peius.

Rn 35 Im Beschwerdeverfahren ist eine Abänderung zulasten der beschwerdeführenden Partei nicht zulässig (BGHZ 159, 122; BGH MDR 08, 1181). Die reformatio in peius schützt den Beschwerdeführer davor, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus belastet wird. Auch die Tatsache, dass unter den Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzgläubiger.

Rn 50 Für den Insolvenzgläubiger kann grds Prozesskostenhilfe im Verfahren bewilligt werden. Maßgeblich ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BGH NJW 04, 3260). Insbesondere muss der Gläubiger mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (BGH NJW 04, 3260 unter Verweis auf LG Freiburg ZInsO 03, 954 und 1006). Allerdings i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 51 Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren können nicht mit der Beschwerde angefochten werden, § 128 II FGO. Der Antragsteller kann lediglich eine Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder eine Gegenvorstellung erheben. Hat der Kl vor dem Finanzgericht erfolglos die Gewährung von PKH für das Klageverfahren beantragt und ist auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens ge...mehr