Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistellungsaufträgen i. S. v. § 44...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.1 Allgemein

Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt befreiten Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.1 Vertragsschlüsse bis 31.12.2016

Rz. 40 § 45d Abs. 3 EStG verpflichtet inländische Versicherungsvermittler im Fall der Vermittlung eines Versicherungsvertrags, der Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG generiert, zur Mitteilung an das BZSt über das Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Die Mitteilung muss bis zum 30.3. des dem Vertragsschluss folgenden Jahrs erfolgen. Die Mitteilungsverpflichtu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.2 Einzelfragen

Rz. 17l Ein Aufteilungsverhältnis zwischen Eheleuten bei einer gemeinschaftlich erteilten NV-Bescheinigung ist nicht zu beachten. Soweit zusammen veranlagte Ehegatten eine gemeinsame NV-Bescheinigung einreichen, ist der auf Grundlage dieser Bescheinigung freigestellte Betrag in einer Summe zu melden.[1] Rz. 17m Für einen Übergangszeitraum (bis Ende 2014) hatte die Finanzverwa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3.1 § 45d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 18d Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen KapESt aufgrund des Freistellungsauftrags gem. § 44b Abs. 6 S. 4 EStG bzw. § 7 Abs. 5 S. 1 InvStG erstattet wurde, und der Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von KapESt beim BZSt beantragt worden ist, wird auf die Ausführungen in Rz. 15ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Automatisierter Datenabruf für steuerliche Zwecke

Rz. 30 Im Anschluss an die am 31.3.2005 abgelaufene Abgabefrist für strafbefreiende Erklärungen zur Erlangung der Steueramnestie haben nach § 93b Abs. 1 AO i. d. F. des Gesetzes v. 23.12.2003[1] die Kreditinstitute die Datei der Konto- und Depotstammdaten nach § 24c Abs. 1 KWG (Rz. 27) nicht nur für Zwecke der Finanzaufsicht, sondern mit Wirkung ab 1.4.2005 auch für steuerli...mehr

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Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.1 Volle Anrechnung der KapESt (§ 36a Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 21 Sind die Voraussetzungen des § 36a EStG erfüllt, kommt es zu einer vollen Anrechnung der KapESt. Wenn die Voraussetzungen des § 36a EStG nicht erfüllt sind, sind nach § 36a Abs. 1 S. 2 EStG im Ergebnis 3/5 der KapESt (entspricht 15 % der Kapitalerträge) nicht anrechenbar, d. h. nur 2/5 der KapESt (entspricht 10 % der Kapitalerträge) können angerechnet werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Keine Anwendbarkeit im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 10 § 36a EStG ist nach Ansicht der Finanzverwaltung im Steuerabzugsverfahren der KapESt nach §§ 43ff. EStG und bei der Bescheinigung der KapESt nach § 45a Abs. 2 bis 7 EStG zu Recht nicht anzuwenden.[1] Soweit ersichtlich wird diese Ansicht von der Literatur uneingeschränkt geteilt.[2] Das § 36a EStG im KapESt-Abzugsverfahren nicht anwendbar ist, ergibt sich schon daraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

1 Allgemein 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.2 Andere Vorschriften

Rz. 13 Zur Funktion des § 36a EStG als "Ergänzung" der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vgl. Rz. 2. § 36a EStG ist nach § 1 Abs. 2 SolzG bei der Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags ausdrücklich nicht entsprechend anwendbar. [1] Nach dem Willen des Gesetzgebers führt dies dazu, dass der erhobene SolZ auch in den Fällen, in denen die KapESt in Höhe von 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.2 Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte auf Antrag (§ 36a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 22 Nach § 36a Abs. 1 S. 3 EStG ist die nicht angerechnete KapESt auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. aufgrund der Formulierung "nicht angerechnete“ anstatt von "nicht anzurechnende“ muss die KapESt tatsächlich angerechnet worden sein.[1] Es kommt dann zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage[2], sodass nur die Kapitalerträge, gemindert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift

Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a EStG regelt eine Ergänzung der Voraussetzungen einer Anrechnung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Kein Steuerabzug bei Steuerbefreiung oder Erstattung eines Steuerabzugs

Rz. 54 § 36a Abs. 4 EStG ist zunächst für diejenigen Fälle anwendbar, in denen bei dem Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Aus der Formulierung "insbesondere" wird klar, dass die Steuerbefreiung nur als ein Beispiel genannt wird. Es ist daher nicht entscheidend, aus welchem Grund die KapESt nicht einbehalten wurde.[1] Daher sind auch and...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12 Feststellungslast

Rz. 79 Nach dem Anwendungsschreiben zu § 36a EStG muss der Stpfl. in der ESt- oder KSt-Erklärung angeben, ob die erweiterten Voraussetzungen für eine Anrechnung der KapESt nach § 36a EStG vorliegen.[1] Rz. 80 Die Finanzverwaltung geht dabei grundsätzlich von der Richtigkeit der Eigenerklärung aus, behält sich jedoch für "begründete Einzelfälle" oder bei Stichprobenprüfungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Pflicht zur Anmeldung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 58a Nach altem Recht musste gegenüber dem zuständigen FA (nur) eine Anzeige erstattet werden und eine Zahlung in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf Kapitalerträge geleistet werden. Nach der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemein

Rz. 53 Für die Fälle, in denen bei einem – ansonsten grundsätzlich der ESt und KSt unterliegenden – Stpfl. aufgrund einer Steuerbefreiung kein Steuerabzug vorgenommen oder dem ein Steuerabzug erstattet wurde und der die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit der KapESt nach den § 36a Abs. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt, normiert § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG zunächst eine Anzei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtung, die Kapitalerträge anderen Personen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5.2 Art und Weise der Abführung

Rz. 61 Der Stpfl. muss für Zwecke des § 36a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG eine KapESt-Anmeldung abgeben. Die Höhe der an das FA zu leistenden KapESt und der von dieser Zahlungspflicht betroffenen Kapitalerträge sind in Zeile 14 einzutragen. Für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ist der spezielle Anmeldevordruck (InvSt 4 B) zu verwenden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.1 Allgemein

Rz. 70 In § 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 EStG wird § 36a Abs. 2 S. 2 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, d. h.die FIFO-Methode ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Jahresfrist anwendbar.[1] Rz. 71 Von diesem Grundsatz ordnet die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG jedoch Ausnahmen an. Danach ist die FIFO-Methode – entgegen der Rz. 97-99 des Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 36a EStG ist grundsätzlich auf alle beschränkt und unbeschränkt ESt- und KSt-pflichtigen Personen anwendbar, die veranlagt werden. Von § 36a EStG sind daher auch (inländische) Investmentfonds umfasst[1] § 36a EStG erfasst alle Steuerinländer, die eine Anrechnung von bestimmten Kapitalerträgen (Rz. 15), die durch Steuerabzug erhoben wurden, begehren. Zum KapESt-Abzugsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.1 Parallelnorm des § 50j EStG zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“

Rz. 12 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1] wurde mit § 50j EStG mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Parallelnorm zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ geschaffen. § 50j EStG soll dem sog. "Cum/Cum treaty shopping" entgegenwirken. Das "Cum/Cum treaty shopp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemein

Rz. 63 In § 36a Abs. 5 EStG sind zwei Ausnahmetatbestände geregelt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen § 36a Abs. 1 bis 4 EStG nicht anzuwenden ist. D. h., bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände gelten die Anrechnungsbeschränkungen des § 36a EStG nicht und die KapESt kann in voller Höhe angerechnet werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Wirtschaftlicher Eigentümer während Mindesthaltedauer (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG)

Rz. 25 Nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG muss der Stpfl. während der Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer sein. Das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum bestimmt sich nach § 39 AO. Rz. 26 Anrechnungsberechtigter der KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist der Anteilseigner.[1] Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG i. V. m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9b § 36a Abs. 4 EStG , der die Anzeigepflicht insbesondere bei unterlassenem Steuerabzug regelt, wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019") vom 12.12.2019[1] m. W. v. 18.12.2019 grundlegend geändert. Die Vorschrift wurde in drei Nrn. gegliedert, wobei Nr. 2 und ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.5 Anlagen FE-KAP 1, FE-KAP 2 und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP 1 zu erklären . Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitale...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.6 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nicht unter den Zin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde (§§ 5, 9 ZIV)

Rz. 35 Für die Datenerhebung und die Datenübermittlung bestimmt jeder Mitgliedstaat der EU eine für die Durchführung der ZinsRL zuständige Behörde. Deren Aufgabe ist es, die ihr von den inländischen Zahlstellen übermittelten Daten über im Lauf des vergangenen Kalenderjahrs erfolgte grenzüberschreitende Zinszahlungen zu speichern und einmal jährlich binnen 6 Monaten nach dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV

Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht umzusetzen, wurde durch Gesetz v. 15.12....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Zahlstellen und ihre Aufgaben (§§ 4, 8 ZIV)

Rz. 27 Zahlstelle i. S. d. § 4 Abs. 1 ZIV ist jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer grenzüberschreitend Zinsen zahlt oder Zinsen zu dessen Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter i. d. S. ist jede natürliche oder juristische ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 12 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

12.1 Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien un...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 12.1 Zeile 28

In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Genussschei...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.17 Zeilen 39–40

Da die Steueranrechnung nach § 19 KStG auf der Ebene des Organträgers erfolgt, ist in Zeile 39 die Kapitalertragsteuer, in Zeile 40 der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag einzutragen, die auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft angefallen sind. Die Beträge sind nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. Bei ausländischen Einkünften mit anrechenbarer ausländische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45b Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Grund von Sammelanträgen

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45b EStG durch Gesetz v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 45b EStG sah Erleichterungen für die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt aufgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2.2 Entwicklung vor der Streichung

Rz. 3 Für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2009 zufließen, wurde der Einzelerstattungsanspruch gem. § 44b Abs. 1 EStG bei Erteilung eines Freistellungsauftrags durch Gesetz v. 19.12.2008[1] gestrichen. Der Gesetzgeber hat damit einer Prüfbitte des Bundesrats[2] entsprochen und die Abschaffung des Einzelerstattungsanspruchs insbes. damit gerechtfertigt, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Sammelantrag von Gesamthandsgemeinschaften (§ 45b Abs. 2a EStG)

Rz. 20 Abs. 2a wurde durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 45b EStG eingefügt. Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inl. steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an GbR beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Antragsfrist (§ 45b Abs. 4 EStG)

Rz. 24 Die Antragsfrist endet entsprechend § 44b Abs. 3 EStG am 31.12. des Jahrs, das dem Kj. folgt, in welchem dem Gläubiger der Kapitalerträge die Einnahmen zugeflossen sind, die ihm den Anspruch auf die Erstattung von KapESt vermittelten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. die Frist kann nicht verlängert werden. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG gilt die Antragsfris...mehr