Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstständige Gegenbeweisanträge.

Rn 11 Diese sind Begehren, mit denen der Ag eine oder mehrere zusätzliche Tatsachendarstellungen bringt, aus denen er eigene Rechte herleitet. Der erweiternde/ausweitende Gegenantrag bedarf eines eigenständigen Rechtsschutzbedürfnisses des Ag. Zusätzlich muss ein Sachzusammenhang entsprechend § 33 I bestehen. Im Umfang der von ihm bewirkten Streitwerterhöhung ist der Ag vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Materiell-rechtlicher op.

Rn 75 Bestandteil des nationalen materiell-rechtlichen op sind alle gesetzlichen Verbote, die bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §§ 134, 138 BGB führen. Hierzu gehören ohne Weiteres die Verbotsnormen des deutschen Kartellrechts §§ 1, 19–21 GWB (BGH 27.9.22 – KZB 75/21, juris Rz 15–17) und des EU-rechtlichen Kartellrechts aus Art 101, 102 AEUV, früher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Der Wortlaut der Vorschrift ist nicht auf die Verletzung deutscher Gesetze beschränkt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]), sondern lässt den Anwendungsbereich offen. Teilweise wird jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Verbandsklagebefugnisse des deutschen Rechts auf die Kontrolle von Verhalten im Inland beschränken (Lindacher 79 mwN; zum UW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 57 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 57 Brüssel Ia-VO(1) Ist nach dieser Verordnung eine Übersetzung oder Transliteration erforderlich, so erfolgt die Übersetzung oder Transliteration in die Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen gibt, nach Maßgabe des Rechts dieses Mitgliedstaats in die oder in eine der Verfahrenssprachen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Geregelt wird eine spezielle Hinweispflicht des Amtsrichters, die ggf über die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 hinausgeht. Die im amtsgerichtlichen Verfahren uU nicht anwaltlich vertretene, rechtlich unerfahrene Partei soll davor bewahrt werden, Nachteile infolge einer rügelosen Einlassung gem § 39 S 1 dadurch zu erleiden, dass sich die gegnerische Partei die – sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Hauptsache iSd Norm ist der materielle Arrest- oder Verfügungsanspruch, dessen Durchsetzbarkeit im Eilverfahren gesichert werden soll (Schuschke/Walker/Walker Rz 1). Gericht der Hauptsache ist das für die Hauptsache örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gehört die Hauptsache vor das Familiengericht, so ist dieses Gericht auch für das einstweilige Rechtsschutzverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 21 Auch Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger können grds gepfändet werden (JurBüro 17, 263). Dies gilt jedenfalls, sofern die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder eine Aufrechnung verfahrensrechtlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 11, 2649 [BGH 10.03.2011 - IX ZR 82/10]). Ob eine Pfändung aufgrund eines materiellen Aufrechnungsverbots ausgeschlossen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstige Klagegrundlagen.

Rn 13 Für die Prozessvoraussetzungen, auch soweit sie nicht vAw, sondern nur auf Einrede des Bekl geprüft werden (zB § 1032 I), gelten die Beweismittelbeschränkungen der §§ 592, 595 II nicht (BGH NJW 86, 2765 [BGH 11.07.1985 - III ZR 33/84]), ebensowenig für die Ermittlung ausländischen Rechts, die sich allein nach § 293 richtet (BGH MDR 97, 879 [BGH 13.05.1997 - IX ZR 292/9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid bezeichnet. (2) 1Für das Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren gelten folgende besondere Vorschriften:mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Rechtliche Einordnung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Rz. 8 Stand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung des Jugendamts auf Antrag, Abs 2 S 2.

Rn 14 Gem Abs 2 S 2 kann das Jugendamt auf seinen Antrag hin gem § 7 II Nr 2 auch in anderen Verfahren beteiligt werden; es wird allein durch seine Anhörung noch nicht zum Beteiligten, § 7 VI. Das Jugendamt hat also in diesen Verfahren ein Wahlrecht, ob es ›nur‹ am Verfahren mitwirken oder ob es die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten übernehmen möchte (MüKoFamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. (2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn minde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkann...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.4 Leistungen an Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG). Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen hiervon sind entsprechende Bauleistungen, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von ju...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / IX. Kündigung nach Verfahrensabschluss

Rz. 160 Ist das Verfahren durch Zustimmung, Fristablauf oder Zugang einer abschließenden Stellungnahme/Reaktion des Betriebsrats abgeschlossen, kann der Arbeitgeber die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Die Kündigung ist ausgesprochen, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers derart verlassen hat, dass er keinen Einfluss mehr auf die Zustellung hat.[...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Der § 21 GVG enthält eine Ausn von der Immunität für den Bereich der internationalen Rechts- und Amtshilfe. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts (RömStatut) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in das GVG eingefügt (BGBl II 00, 1393) und räumt den Ersuchen des IStGH um Überstellung und Rechtshilfe den Vorrang vor den sich a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Sondertätigkeiten

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 2 Abs. 3 S. 1 UStG – abschließend – aufgeführten Sondertätigkeiten erklären sich von selbst; hier wird eine unternehmerische Tätigkeit fingiert. Allerdings gelten hier die für die KSt maßgebenden Umsatzgrenzen (30.678 EUR bzw. 130.000 EUR) gem. § 2 Abs. 3 S. 2 UStG nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensbeendigung ohne Sachentscheidung des Gerichts.

Rn 11 Ein der Klage stattgebendes VU wird ohne Aufhebung wirkungslos, soweit die Klage ganz oder tw zurückgenommen wird (§ 269 III 1). Diese Rechtsfolge ist auf Antrag (§ 269 IV) in einem klarstellenden Beschl auszusprechen (OLGR Celle 95, 216 – bei Teilrücknahme). Eine analoge Anwendung der Vorschriften zur Klagerücknahme kommt in Betracht, wenn der Rechtsstreit durch geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) § 771.

Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjekt ist ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsverwirkung.

Rn 5 Eine Verwirkung des Widerspruchs ist möglich, kommt aber nur aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 72, 675 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 255/67]; Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237; Saarbr NJW-RR 89, 1513 [OLG Saarbrücken 30.06.1989 - 4 U 2/89]). Bei Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. PKH für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren.

Rn 32 Im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ist für die PKH-Bewilligung das Vollstreckungsgericht zuständig. Hier gilt die Bewilligung für das gesamte Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens. Auf Antrag kann auch für das Zwangsversteigerungsverfahren und das Zwangsverwaltungsverfahren die Bewilligung in einem Beschl erfolgen (Stöber ZVG Einl 45.2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vielfältigen Verpflichtungen des UStG knüpfen grundsätzlich an die Eigenschaft als Unternehmer an. § 2 UStG stellt daher die zentrale Norm des Umsatzsteuerrechts dar. So ist sie insbesondere auch maßgebend für die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des ö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeit (Abs 1).

Rn 2 Grds darf die Versteigerung frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen. Die Wartefrist ermöglicht es Dritten, ggf ihre Rechte an der Pfandsache nach § 771 geltend zu machen, dem Schuldner, die Verwertung noch durch Zahlung zu verhindern; Gläubiger und Schuldner haben Gelegenheit, mögliche Bieter aufmerksam zu machen (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Zö/Seibel Rz 2). Die Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Rn 3 Die §§ 17 ff GVG gelten nicht im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (OVG Bln/Bbg NStZ-RR 12, 55 [OVG Berlin-Brandenburg 26.09.2011 - OVG 3a B 5.11]; OVG Koblenz Beschl v 20.10.00 – 11 C 11303/00; OVG Lüneburg NdsVBl 97, 208). Die Bestimmungen setzen eine konkurrierende Rechtswegzuständigkeit voraus und die Formulierung in § 90 II BVerfGG verdeutlicht, dass es sich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Marken.

Rn 66 Erfasst werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben, § 1 MarkenG. Gepfändet werden können die durch Eintragung, Benutzung oder notorische Bekanntheit, §§ 4, 29 I Nr 2 MarkenG, sowie die durch Anmeldung, § 31 MarkenG, begründeten Rechte. Im Pfändungsantrag sollten alle Markenrechte genannt werden. Die Pfändung erfolgt nach Abs 2 durch Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsbehelfe.

Rn 39 Wird dem Antrag des Gläubigers nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 einlegen. Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme nach § 766 vorgehen. Ist die Anhörung etwa iRv § 850b III erfolgt, kann er die Entscheidung nach den §§ 11 I RpflG, 793 anfechten. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge, § 75 kroUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das kroUStG sieht für bestimmte Fälle den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger vor, unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger ebenfalls ein Unternehmer, ein Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 31 ff.) oder eine juri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Absicherung des Steuerberaters durch Dokumentation der Empfehlungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Beispiel aus Rz. 8 wird fortgeführt: Praxis-Beispiel Kunde K ist ein großes US-amerikanisches Unternehmen. Der Vertrag, den M unterschreiben soll, wurde von der Rechts- und Steuerabteilung des K in New York ausgearbeitet und kann von M nur unverändert – also ohne Aufnahme der vorgeschlagenen Klausel – unterzeichnet werden. Rz. 31 Stand: 6. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.4 Ort der gelegenen Sache

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 8 Abs. 2 Buchst. f MWSTG bezieht sich auf Dienstleistungen, die i. Z. m. Immobilien stehen. Die Besteuerung am Belegenheitsort setzt voraus, dass die Dienstleistung in einem (engen) Zusammenhang mit einem individuellen konkreten Grundstück steht (Felix Geiger, OFK-MWSTG, Art. 8 N 62). Ein solcher Zusammenhang ist namentlich gegeben bei d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klageantrag und Vollziehung.

Rn 6 Der Klageantrag ist auf den Urteilsausspruch zu richten, dass der Kl aus dem Erlös der Verwertung des (genau zu bezeichnenden) Gegenstandes nach Abzug der Vollstreckungskosten bis zum Betrag seiner (ebenfalls genau zu bezeichnenden) Forderung (einschl Kosten, Zinsen, Nebenforderungen) vorrangig zu befriedigen ist. Macht der Kl das Bestehen eines gleichrangigen Rechts ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Körperliche Sachen.

Rn 2 Körperliche Sachen sind bewegliche Sachen iSv §§ 90 ff BGB, also alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder (echte) Grundstücksbestandteile sind (beachte aber § 865 für Gegenstände, auf die sich die Hypothek bzw Schiffshypothek erstreckt, s dort). Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können nach § 810 gepfändet werden (s dor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821. Jaupt, Vorsteuervergütungsverfahren – ein europäisches Trauerspiel, UR 2007, 602. Lehr, Rückvergütung – Erstattung ausländischer Vorsteuern: Voraussetzungen, Verfahren und praktische Lösungen, GmbH-Stpr. 2005, 360. Monfort, MwSt-Paket: Aufhebung der 8....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 10 Auf die Immunität kann durch den Entsendestaat im Wege ausdrücklicher Erklärung verzichtet werden (Art 31 I, II WÜD). Auch der Berechtigte selbst kann einen solchen Verzicht erklären und sich so freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Der Verzicht kann auch allg erfolgen (Kissel/Mayer § 18 Rz 23). Wegen des Grundsatzes in Art 32 I WÜD ist allerdings die g...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Absch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das ZPO-Reformgesetz aus dem Jahr 2002 wurde das Kollegialprinzip für Verfahren vor dem LG in 1. Instanz zugunsten einer stärkeren Einzelrichterzuständigkeit eingeschränkt. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns. Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1). Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023. Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, AS...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen der Deutschen Bundespost waren als hoheitliche Leistungen nicht steuerbar. Durch die Umwandlung der Deutschen Bundespost POSTDIENST in eine Aktiengesellschaft wurde aus dem ehemals hoheitlichen Betrieb ein Wirtschaftsunternehmen privaten Rechts, dessen Leistungen grundsätzlich steuerbar und auch steuerpflichtig waren bzw. sind. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gelegenheit zur Stellungnahme (Abs 4).

Rn 6 Abs 4 bringt in Übereinstimmung mit dem Grundsatz des § 37 II zum Ausdruck, dass es schon im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG), aber auch im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Beteiligten im Beweisverfahren grds erforderlich ist, den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich zum Ergebnis einer förmlichen Beweisaufnahme zu äußern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anfechtungsklagen.

Rn 40 Im Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtung s dort; für Klagen nach §§ 11, 13 AnfG findet § 6 analog Anwendung, dh es zählt der Wert der Forderungen, derentwegen angefochten wird oder der geringere Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll (BGH JurBüro 08, 368; NZI 18, 821); Zinsen und Kosten werden abw von § 4 hinzugerechnet (BGH WM 82, 435; § 4 Rn 20). U...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Vereinbarte Weiterbeschäftigung

Rz. 51 Den Arbeitsvertragsparteien steht es frei, bei Geltendmachung des WBA Regelungen zu treffen, wie dieses Weiterbeschäftigungsverhältnis inhaltlich ausgestaltet sein soll. Treffen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung, dann richten sich im Zweifel, sofern die Parteien nichts anderes bestimmen, die Rechte und Pflichten nach dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ergänzende Regelungen betreffend die Geltendmachung von Auskunfts- und Widerspruchsrechten (Abs. 5).

Rn 21 Die von Art. 15 Abs 1 bzw 21 DSGVO vorgesehenen Rechte auf Auskunft und Widerspruch werden im öffentlichen Interesse an einem effizienten Vollstreckungsverfahren sowie im Interesse der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche beschränkt, was nach Art 23 Abs 1 lit e, f und j DSGVO möglich ist (BTDrs 19/4671, S 78 f). Infolge ordnet Abs 5 an, dass das Widerspruchsrecht ga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Versicherungsforderungen.

Rn 15 Versicherungsforderungen gehören unter den gleichen Voraussetzungen wie das Grundstück selbst zum Haftungsverband der Hypothek gem § 1127–§ 1130 BGB. Sobald der versicherte Gegenstand wieder hergestellt ist oder Ersatz beschafft ist, wird die Forderung gem § 1127 III BGB frei. Die Enthaftung der Forderung tritt ein durch die Verfügung über die Forderung, die gem § 1124...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr