Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck

Rz. 1 § 40 GBO dispensiert in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben gerichtet wäre. Allerdings unterscheidet die Norm sowohl in ihrer rechtsdogmatischen Umsetzung wie in der teleologischen Begründung zwei unterschiedliche Fälle:[1] Befreit sind Verfügungen des Erben, sofern sie auf Übertragung oder Aufhebung eines Rechts gericht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Deutsche Notare

Rz. 15 Die Vollmachtsvermutung greift nur für deutsche Notare.[20] Für Notare des nicht-EU-Auslands gilt Abs. 2 selbst dann nicht, wenn die von ihnen errichteten Urkunden den Formerfordernissen des § 29 entsprechen. Ob Notare des EU-Auslands als bevollmächtigt vermutet werden, ist str. Wegen der engen Verknüpfung mit der besonderen Amtspflicht des nationalen deutschen Rechts ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfahrensrechtliche Vermerke des Grundbuchrechts

Rz. 88 Sie sind im formellen Grundbuchrecht geregelt und haben keine materiell-rechtlichen Wirkungen.[162] Das Grundbuchamt hat sie trotzdem als Ordnungsvorschrift zu beachten.[163] Einzelfälle: Vermerk eines subjektiv-dinglichen Rechts am herrschenden Grundstück, § 9 GBO (siehe hierzu § 9 GBO Rdn 7 ff.; § 21 GBO Rdn 2). Löschungserleichterungsvermerk, §§ 23, 24 GBO (siehe hier...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Entstehen

Rz. 43 Die Grundschuld entsteht wie die Hypothek durch Einigung zwischen Gläubiger und Grundstückseigentümer und Grundbucheintragung (§ 873 BGB). Bei der Briefgrundschuld ist Briefübergabe nach (§§ 1192 Abs. 1, 1117 BGB) zusätzliche Voraussetzung. Die Vorschriften, welche die Forderung als wesentlich voraussetzen, finden keine Anwendung. Die (Sicherungs-)Grundschuld entsteht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Aufhebung der Sicherungshypothek

Rz. 48 Die kraft Gesetzes im Wege der Surrogation aus dem Pfandrecht entstandenen Hypotheken (§ 1287 S. 2 BGB; § 848 Abs. 2 ZPO) sind eintragungsfähige Sicherungshypotheken i.S. des § 1184 BGB, die ohne Eintragung im Grundbuch entstehen und fortbestehen.[103] Nach ihrer Eintragung im Grundbuch erfolgt ihre Aufhebung gem. §§ 875, 1183 BGB. Die Aufhebung vor ihrer Eintragung is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Mehrere zu bewirkende Eintragungen

Rz. 8 Die Anwendung des § 45 GBO setzt zunächst voraus, dass mehrere Eintragungen beantragt sind. Die Eintragungen müssen dasselbe Grundstück, grundstücksgleiche Rechte oder denselben Anteil eines Miteigentümers betreffen. Auf Eintragungen von Amts wegen ist § 45 GBO zwar nicht unmittelbar anwendbar, jedoch hat das Grundbuchamt auch bei solchen Eintragungen zu prüfen, ob ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Vorliegen einer wirksamen Eintragung, die am öffentlichen Glauben teilnimmt

Rz. 12 Dem Normzweck des § 53 Abs. 1 GBO (vgl. Rdn 1 ff.) entsprechend kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs nur bei vollendeten rechtserheblichen Eintragungen (vgl. Rdn 6 f.) in Betracht, welche dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs unterliegen, d.h. aus denen sich aufgrund der §§ 892 f. BGB ein Rechtsnachteil für den von der Unrichtigkeit Betroffenen (und damit die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungen in derselben Abteilung

Rz. 17 Sind die Anträge zu verschiedenen Zeiten gestellt, so erhalten die Eintragungen die Reihenfolge, die der Zeitfolge der Anträge entspricht. Sind die Anträge zur gleichen Zeit gestellt, so muss durch einen besonderen Rangvermerk klargestellt werden, dass nicht das Locusprinzip gilt, sondern dass beide Eintragungen Gleichrang haben. Bei Sammelbuchungen unter einer Nummer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung und Voraussetzungen

Rz. 5 Mit der Freigabe tritt das maschinelle Grundbuch an die Stelle eines Papiergrundbuchblattes. Sie ist der rechtlich entscheidende Akt für den Übergang vom Medium Papier zum elektronischen Grundbuch. Der Inhalt des als solchen eindeutig zu bezeichnenden Grundbuchdatenspeichers ist erst ab diesem Zeitpunkt maßgeblich für die Verlautbarung der im Grundbuch registrierten di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Berichtigungsbewilligung

Rz. 68 Die Berichtigung des Grundbuchs kann statt einer Berichtigung nach § 26 GBO oder § 22 GBO auch alternativ aufgrund einer Berichtigungsbewilligung des eingetragenen Zedenten bzw. Inhabers des zu belastenden Rechts erfolgen (§ 19 GBO). Der Antragsteller hat mithin die Wahl zwischen dem (vereinfachten) Unrichtigkeitsnachweis durch die Abtretungs- oder Belastungserklärung...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Der 8. Abschnitt mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen ist zuletzt durch das ERVGBG vom 11.8.2009[1] und davor durch das RegVBG vom 20.12.1993[2] geändert und neu gefasst worden; er ist an die Stelle des früheren 8. bzw. 6. Abschnitts mit den §§ 135 bis 144 GBO bzw. davor §§ 116 bis 125 GBO getreten. Er enthält im Einzelnen folgende Vorschriften: § 142 Abs. 1 GBO ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Kündigung durch Gesellschaftsgläubiger

Rz. 181 Nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 133 HGB kann auch der Privatgläubiger eines Gesellschafters die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Voraussetzung ist, dass er innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters versucht und einen nicht bloß vorläufig vollstreck...mehr

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§ 9 Prozessuales / IX. Rechtliche Grundlagen und Wirkungen der Nebenintervention

Rz. 74 Die Voraussetzungen der Beteiligung Dritter, die Rechte und Pflichten des Beteiligten und die sich aus der Beteiligung ergebenden Rechtswirkungen sind in §§ 66 ff. ZPO festgehalten. Die Interventionswirkung zum Nachteil eines Nebenintervenienten (§ 68 ZPO) setzt voraus, dass der Beitritt nicht gem. § 71 ZPO rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Eine spätere Rücknahme de...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / ee) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 100 Bei Anwendbarkeit des bis zum 31.12.2017 geltenden Rechts muss der Auftragnehmer mangels konkreter Anspruchsgrundlagen beim BGB-Vertrag vortragen, wie es zu der jeweiligen Einigung über die Leistungsänderungen gekommen ist und ob sich der Preis aus der Einigung unmittelbar ergibt oder als üblicher Preis unter Berücksichtigung des vertraglichen Preisniveaus gebildet w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unzulässigkeit von Inhaberklauseln und Beschränkung der Haftungsmasse

Rn. 93 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerschädlich ist gemäß R 6a Abs 6 S 1 EStR 2012 der Vorbehalt Zitat "dass der Pensionsanspruch erlischt, wenn das Unternehmen veräußert wird oder aus anderen Gründen ein Wechsel des Unternehmers eintritt (sog Inhaberklausel)". Zu einem "Wechsel des Unternehmers" gehören zB Fälle der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebs- oder Teilbetriebsü...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 119 Ist im Gesellschaftsvertrag der Anteil des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust nicht geregelt, gilt nach § 231 Abs. 1 HGB ein den Umständen nach angemessener Anteil als ausbedungen. § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB bestimmt mangels vertraglicher Regelung eines Verhältnisses der Beiträge oder wenn sich zwischen diesen kein Wertverhältnis ermitteln lässt, in dritter ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Wesen der Hypothek

Rz. 1 Die Hypothek sichert eine Forderung des Gläubigers, mag diese gegen den Grundstückseigentümer oder gegen einen Dritten bestehen. Wesensmerkmal im Unterschied zur Grundschuld ist die Akzessorietät zu einer Geldforderung des Gläubigers, nur wenn eine solche besteht, steht auch die Hypothek dem Gläubiger tatsächlich zu. Die Hypothek ist ein Verwertungsrecht, weil sie auf ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / II. Berücksichtigung von Schwangerschaft und Kinderbetreuung

Rz. 30 Regelmäßig wünschen Beteiligte jüngeren Alters, dass die Geburt eines gemeinsamen Kindes berücksichtigt werden soll. Die Partnerin, die durch eine Schwangerschaft und Betreuung eines gemeinsamen Kindes an der Erwerbstätigkeit gehindert ist, soll hierdurch nicht in Rückstand mit ihren Einlagepflichten geraten und ihre Beteiligungsquote unberührt bleiben. Muster 4.4: Ber...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 6. Treuepflicht

Rz. 153 Durch die stille Gesellschaft haben sich die Vertragspartner zu einem Rechtverhältnis zusammengeschlossen, in dem sowohl der Geschäftsinhaber als auch der stille Gesellschafter einer besonderen Treuepflicht unterliegen. Diese folgt aus dem Gesellschaftsverhältnis und ist durch die Verpflichtung gekennzeichnet, das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks nach besten Kräfte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Grundsatz der Vermessung bzw. Bodensonderung (Abs. 1)

Rz. 2 Grundsätzlich ist derjenige, der die Anlage eines Gebäudegrundbuches oder die Eintragung eines Besitzrechtes beantragt, durch Abs. 1 gehalten, für sachenrechtliche Bestimmtheit in Bezug auf den räumlichen Umfang seines Rechtes zu sorgen.[1] Das Grundbuchamt wird ihn durch Zwischenverfügung aufgeben, entweder bei der Katasterbehörde die Vermessung zu betreiben und die e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Verhältnis zu § 56 GBO

Rz. 1 § 47 GBV regelt das Äußere der Hypothekenbriefe. Ihr zwingender Inhalt ist in den §§ 56 ff. GBO vorgeschrieben.[1] In die Überschrift des Hypothekenbriefes gehören die Worte "Deutscher Hypothekenbrief" und die Bezeichnung der Hypothek, über die der Brief erteilt wird, nach Maßgabe des § 56 Abs. 1 GBO. Dort sind genannt der Geldbetrag des Rechts sowie die Bezeichnung des...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Eigennützige Treuhand

Rz. 385 Bei der eigennützigen Treuhand steht nicht das Interesse des Treugebers, sondern das Interesse des Treuhänders im Vordergrund. Die häufigste Form der eigennützigen Treuhand ist die sog. Sicherungstreuhand,[458] bei der ein Gesellschaftsanteil zur Sicherung einer Forderung treuhänderisch an einen Gläubiger als Treuhänder abgetreten wird. Der Treuhänder verfolgt hier p...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Originärer Eigentumserwerb

Rz. 39 Der originäre – also gerade nicht: rechtsgeschäftliche – Eigentumserwerb bedarf naturgemäß keiner Auflassung,[72] insbesondere bei:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Zulässige abweichende Vereinbarungen

Rz. 222 Als Inhalt des Vorkaufsrechts bedürfen abweichende Vereinbarungen der Eintragung (Bezugnahme genügt). [823] Beispiele zulässiger Vereinbarungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Sind für ausländische und u.U. nicht mehr existierende Staaten (z.B. für Jugoslawien) dingliche Rechte eingetragen, so ist darüber der nunmehr selbstständige (ehem. Teil-)Staat verfügungsberechtigt, auf den der entsprechende Vermögenswert übergegangen ist. Die Norm soll die Schwierigkeiten beheben, die sich aus der Notwendigkeit einer beweiskräftigen Feststellung solch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Abt. III dient zur Eintragung der Grundpfandrechte und der diese betreffenden Veränderungen. Sie ist in zehn Spalten (Spalten 1–3: Haupteintragungen; Spalten 5–7: Veränderungen, Spalten 8–10: Löschungen) eingeteilt. Zum Verhältnis der Haupt- und Veränderungsspalten zueinander vgl. § 45 GBO Rdn 19 ff. [1] Im Zweifel ist es insbesondere bei inhaltlichen Erweiterungen e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Das Gesetz gibt in den §§ 84 ff. GBO dem Grundbuchamt die Möglichkeit, gegenstandslose Eintragungen nicht nur klarzustellen, sondern in einem Amtsverfahren zu löschen. Das Grundbuch soll von bedeutungslos gewordenen Eintragungen freigehalten werden, weil diese den Grundbuchverkehr erschweren und verunsichern.[1] Die Regelungen dienen damit der Übersichtlichkeit des Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Die Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 498 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.13 EStH 2010 iVm H 3.11 LStH 2011 verstand unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und (ebenso BFH BStBl II 1968, 437; 1986, 848 jeweils zu § 3 Nr 12 S 2 EStG) solche, die einer Dienstaufsicht und Prüfung der Finanzgebarung durch die öffentliche Hand unterliegen. Der Begriff der ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / bb) Anordnung einer Ersatznacherbfolge

Rz. 105 Auch hier stellt sich die Frage, ob bereits durch die Einsetzung eines Ersatznacherben die Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts ausgeschlossen wird. Die Einsetzung eines Ersatznacherben greift nur dann, wenn der Nacherbe wegfällt. Sie zielt nicht darauf ab, die Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts zu verhindern. Die Rechtsposition des Ersatzna...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung stellt eine der Hauptregeln des Grundbuchrechts auf, dass nämlich Eintragungen grundsätzlich nur auf Antrag erfolgen. Der Antrag bestimmt damit, ob das GBA überhaupt tätig werden soll. Zugleich begrenzt er – vergleichbar dem Ne ultra petita des zivilprozessualen Streitgegenstands – dessen Vollzugsberechtigung. Die Norm verwirklicht damit den Gedanken, das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Verweisung

Rz. 1 Die von § 70 GBO vorgeschriebene entsprechende Anwendung der §§ 56–69 GBO auf den Grundschuld- und Rentenschuldbrief beinhaltet Folgendes: § 56 GBO gilt unter entsprechender Änderung der Bezeichnung; der Rentenschuldbrief muss die Ablösungssumme angeben (Abs. 1 S. 2); § 57 GBO findet uneingeschränkt Anwendung; § 58 GBO ist wegen Fehlens einer Schuldurkunde nicht anwendbar...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (3) Notwendigkeit der Nutzung des Verbindungsgrundstücks

Rz. 48 An die Notwendigkeit sind aufgrund der schwerwiegenden Folgen des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Nachbarn strenge Anforderungen zu stellen. Allein Gründe der Zweckmäßigkeit oder Bequemlichkeit des Bauherrn sind nicht ausreichend. Es darf also keine – wenn auch ggf. teurere – Alternative geben, die der Bauherr fruchtbar machen könnte. Maßgebender Zeitpunkt für die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Briefhypothek

Rz. 3 Die in Frage stehende Eintragung muss eine Briefhypothek betreffen; Buchhypotheken, über die versehentlich ein Brief erteilt worden ist oder bei denen versehentlich der früher erteilte Brief bei der Umwandlung des Rechts in eine Buchhypothek nicht unbrauchbar gemacht wurde, sind keine Briefhypotheken.[3] Mangels fehlender Rechtsscheingrundlage hat der im Umlauf befindl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Entschädigungsgesetzes vorgesehene Aufgebotsverfahren wird von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (nachfolgend: Bundesamt) von Amts wegen als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (2) Das Bundesamt oder die Stelle, die die Vermögenswerte verwahrt, ermittelt deren Eigentümer oder Rechtsinhaber. Können diese nicht...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 162 Umstritten ist, ob dem Nachvermächtnisnehmer auch dann ein Anspruch auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB zusteht, wenn ihm ein solcher Anspruch nicht ausdrücklich mitvermacht ist und Gegenstand des Anspruchs des Nachvermächtnisnehmers einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechte ist.[247] Die mittle...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 4 Arbeitgebereigenschaft bei einer Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 JFDG

Grundsätzlich sind die Arbeitgeberpflichten (u. a. Meldungen, Beitragszahlungen) bei Ableistung des Jugendfreiwilligendienstes von dem zugelassenen Träger zu erfüllen. Im Rahmen eines inländischen Freiwilligendienstes kann die Einsatzstelle in die Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Maßnahmeträger und Teilnehmer einbezogen werden.[1] Ist dies der Fall und wird die Einsat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XI. Grenzfeststellungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vertretung

Rz. 270 Wie bei der stillen Gesellschaft gibt es auch bei der Unterbeteiligungsgesellschaft als echte Innengesellschaft keine Vertretung.[345] Nach außen tritt alleine der Hauptbeteiligte auf, dessen Stellung durch die Unterbeteiligung nicht verändert wird; § 230 Abs. 2 HGB gilt entsprechend.[346] Dem Unterbeteiligten kann allerdings nach allgemeinen Grundsätzen Vertretungsb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Anderer Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 26 Wenn keine Aufhebung der zugrunde liegenden einstweilige Verfügung oder des vorläufig vollstreckbaren Urteils nach § 894 ZPO erfolgt ist, so kann eine Löschung gleichwohl erfolgen, wenn anderweitig der Nachweis der Unrichtigkeit durch das Erlöschen des geschützten Anspruchs oder dem Verlust des gesicherten Rechts geführt wird. Insoweit ist aber allein § 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Ladung des Ergänzungspflegers zur Gesellschafterversammlung

Rz. 68 Soll in einer Gesellschafterversammlung ein Beschluss gefasst werden, bei dem der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen nach den vorstehenden Ausführungen von dessen Vertretung ausgeschlossen ist, wird der Ergänzungspfleger zu der Versammlung bereits einzuladen sein. Bei gesetzlich vertretenen Gesellschaftern geht die Einberufung der Versammlung an sie, vertreten d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Bedeutung

Rz. 31 Die Schiedsvereinbarung begründet zunächst die Zuständigkeit des Schiedsgerichts.[60] Darüber hinaus eröffnet sie den Parteien die Möglichkeit, sich ggü. einer Klage der Gegenpartei vor einem staatlichen Gericht mit der Einrede der Schiedsvereinbarung zu verteidigen (§ 1032 Abs. 1 ZPO). Das staatliche Gericht muss eine Klage durch Prozessurteil als unzulässig abweisen...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / d) § 912 BGB: Überbau

Rz. 36 Diese Norm sieht vor: § 912 BGB Überbau; Duldungspflicht (1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) Der Nachbar ist...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Formwechsel zwischen OHG/GbR und KG

Rz. 562 Die KG unterscheidet sich gem. § 161 Abs. 1 HGB dadurch von der OHG, dass in der Gesellschaft mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein Kommanditist, der nur beschränkt haftet, vorhanden sind. Eine OHG wandelt sich daher in eine KG um, sobald die Gesellschafter durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vereinbaren, dass ein ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (3) Bauausführung auf Veranlassung durch den Eigentümer

Rz. 39 § 912 BGB setzt voraus, dass der Eigentümer des Baugrundstücks den Überbau vornimmt. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, wer nach der Verkehrsanschauung als Geschäftsherr des Bauvorhabens anzusehen ist.[19]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfügung über künftige Eigentümerschuld

Rz. 47 Künftige Eigentümergrundschulden können im Grundbuch nicht eingetragen werden. Soweit Verfügungen darüber materiell-rechtlich zulässig sind, sind sie nicht eintragungsfähig.[89] Ebenso wenig können Vormerkungen zur Sicherung des Anspruchs auf solche Verfügungen eingetragen werden.[90] Rz. 48 Erfolgt trotzdem eine Eintragung, so ist diese inhaltlich unzulässig.[91] Für ...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Jahr steuerfrei bleibt.[1] Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die im...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr