Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Beleuchtung im Büro / 4 Anpassungen im Bestand

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die vorhandene künstliche Beleuchtung nicht ausreichend ist bzw. den ergonomischen Anforderungen nicht entspricht, ist entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung eine Veränderung erforderlich. Eine Um- oder Neugestaltung der Beleuchtungsanlage ist aber aufwändig und im Bestand oft nur schwer umsetzbar, erst recht nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 57 §§ 3 bis 8 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Keine Anwendung findet § 3 UmwStG auf die Ausgliederung i. S. d. § 123 Abs. 3 UmwG.[1] Gleiches gilt für die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft. Hier sind §§ 11ff. UmwStG anwendbar. Werden eine Kapitalgesellschaft u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.1 Allgemeines

Rz. 150 Die übergehenden Wirtschaftsgüter können nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, als das Recht Deutschlands hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei den Gesellschaftern der übernehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 144 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen beim übernehmenden Rechtsträger einer Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Handelt es sich bei dem übernehmenden Rechtsträger um eine Personengesellschaft, ist dies gesellschafterbezogen zu prüfen. Ist die Besteuerung der übergegangenen stillen Reserven bei dem übernehmenden Rechtsträger i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Risikocontrolling / 2 Was versteht man unter Risiko?

Der Risikobegriff wird in Literatur und Praxis sehr weit reichend definiert. Ganz allgemein lässt sich Risiko in ein reines und ein spekulatives Risiko unterscheiden. Das reine Risiko umfasst nur Schadengefahren, bei denen ein das Vermögen unmittelbar minderndes Ereignis eintritt (z. B. Feuer). Beim reinen Risiko wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung eines Unternehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 §§ 3 bis 9 und § 16 UmwStG sind nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals auf Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Öffentliches Register kann sowohl ein inl. als auch ein ausl. öffentliches Register sein. Erfolgt ist die Anmeldung, wenn der Anmeldeantrag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.4 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1, 2 EStG mit dem europäischen Recht

Rz. 14 § 2a Abs. 1, 2 EStG schränkt nur die Abziehbarkeit ausl. Verluste ein. Erleidet ein unbeschränkt Stpfl. Verluste der in Abs. 1 genannten Art aus einer inl. Tätigkeit, kann er diese Verluste im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG abziehen, bei ausl. Verlusten ist dies nicht der Fall. Dies stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.2 Rechtsfolgen für den Progressionsvorbehalt

Rz. 28 Nicht ausdrücklich geregelt ist das Verhältnis des § 2a Abs. 1 EStG zum Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG). Nach Lage der Dinge käme nur der negative Progressionsvorbehalt in Betracht (vgl. § 32b EStG Rz. 69). Nach der systematischen Stellung des § 2a Abs. 1 EStG schließt diese Vorschrift nach der h. M. den negativen Progressionsvorbehalt aus.[1] Rz. 29 Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.1 Behandlung von DBA- und Nicht-DBA-Verlusten

Rz. 9 Der unbeschränkten ESt-Pflicht nach § 1 EStG unterliegen nach dem Welteinkommensprinzip alle Einkünfte. Damit werden auch die in § 34d EStG aufgeführten ausl. Einkünfte von der deutschen Besteuerung erfasst. "Einkünfte" sind nach § 2 Abs. 2 EStG der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach dem System der Einkünfteermittlung können diese Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.4 Gewerbliche Einkünfte (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach Abs. 1 Nr. 2 greift § 2a EStG ein, wenn negative Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte bezogen werden. Diese Einkünfte sind nach der Definition des § 34d Nr. 2a EStG ausl. Einkünfte.[1] Im Drittstaat belegen ist die Betriebsstätte, wenn sich die "feste Geschäftseinrichtung oder Anlage" (§ 12 S. 1 AO) in dem Drittstaat befin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.2 Hinzurechnung späterer Gewinne

Rz. 74 Ergeben sich in den der Verlustzurechnung nach § 2a Abs. 3 S. 1 EStG folgenden Vz Gewinne aus den in demselben Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätten, die nach dem anzuwendenden DBA im Inland der Steuerfreistellung unterliegen, sind diese Gewinne bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Einkommens hinzuzurechnen. Die hinzuzurechnenden Gewinne müssen nur aus einer...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen (inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 3.1 Verluste der gewerblichen Betriebsstätte

Rz. 36 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht auf alle negativen Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittstaat anzuwenden, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die aus einer Tätigkeit stammen, die vom inländischen Gesetzgeber als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wird. Diese "Produktivitätsklausel" in Abs. 2 EStG ist § 5 AIG und § 1 Abs. 3 EntwLStG nachgebildet; die...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.1 Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen antragsberechtigt (mit Ausnahme der unten explizit genannten Ausschlusskriterien), deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.2 Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit DBA

Rz. 11 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht wegen eines Verstoßes gegen DBA unwirksam, und zwar auch insoweit nicht, als § 2a Abs. 1 EStG den Vorschriften von DBA widerspricht.[1] Wenn kein DBA besteht, stellt sich die Frage der Unwirksamkeit von § 2a Abs. 1 EStG nicht. Soweit ein DBA in dem von § 2a Abs. 1 EStG erfassten Bereich die Anrechnungsmethode vorsieht, bedeutet dies, dass di...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. D...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur soweit die durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht verbraucht sind. Die maxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.5 Anteile an einer Drittstaaten-Körperschaft (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23d Abs. 1 Nr. 3 schließt den Ansatz von negativen Einkünften aus der Teilwertabschreibung (Nr. 3a) und der Veräußerung und der Entnahme von Anteilen an einer Drittstaaten-Körperschaft aus, die zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Verlustberücksichtigung ist jedoch möglich, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist durch G. v. 25.2.199...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind bei der Überbrückungshilfe III entsprechend für November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III kann in solchen Fällen nur dann beantragt werden, wenn die Anträge auf Novemb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.1 Unbewegliches Vermögen oder Sachinbegriffe

Rz. 25a Der Tatbestand des § 2a Abs. 1 Nr. 6a EStG knüpft an § 34d Nr. 7 EStG an, da nur bei Belegenheit im Ausland (Drittstaat) ausl. (negative) Einkünfte vorliegen. Die Begriffe "unbewegliches Vermögen" und "Sachinbegriffe" knüpfen an § 21 EStG an; vgl. daher § 21 EStG Rz. 112 und Rz. 122. Was "Unbewegliches Vermögen" ist, richtet sich daher nach der Legaldefinition in § 2...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne als Unternehmen mit einem Beschäftigten, wenn die selbständige oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird (vgl. 1.1)....mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.19 In welchen Fällen muss eine Eintragung ins Transparenzregister erfolgen?

Im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragstellenden durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaften mit Betr...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.5 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sind davon abweichend auch ohne Beschäftigte antragsberechtigt, wenn ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird (vergleich...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe III als Unternehmen mit einem Beschäftigten, wenn...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.19 In welchen Fällen muss eine Eintragung ins Transparenzregister erfolgen?

Im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe IV ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaften mit Betriebs...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe IV als Unternehmen mit einer oder einem Beschäfti...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.19 In welchen Fällen muss eine Eintragung ins Transparenzregister erfolgen?

Im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III Plus ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaften mit Be...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.26 In welchen Fällen muss eine Eintragung ins Transparenzregister erfolgen?

Im Rahmen des Antrags auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Sofern die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 Gw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe III Plus als Unternehmen mit einer oder einem Beschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.1 Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart?

Rz. 19 Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 EStG wirft die Frage auf, ob die in dieser Vorschrift aufgeführten Einkünfte in eine bestimmte, in der jeweiligen Nummer des § 2a Abs. 1 EStG aufgeführte Einkunftsart fallen müssen[1], oder ob § 2a Abs. 1 EStG immer anwendbar ist, wenn sachlich die Definitionen des Abs. 1 zutreffen, unabhängig davon, in welche Einkunftsart diese Einkünfte ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.4 Wie wird bei öffentlichen Unternehmen vorgegangen?

Antragsberechtigt sind auch im obigen Sinne vom Lockdown betroffene Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend (es sind also z. B. auch Landes- bzw. Staatsbetriebe und kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Regiebetriebe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygiene / 3 Gesundheitswesen

Hygienefragen spielen im gesamten Gesundheitswesen eine große Rolle. Fachliche und rechtliche Grundlage sind hier v. a. die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bezeichnung "Empfehlung" darf nicht über die recht hohe bindende Wirkung hinwegtäuschen, die darin Ausdruck findet, dass die Empfehlungen im Bundesgesundheitsblatt offiziell veröffentlicht werden. Empfeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 382 AO erfasst – vergleichbar §§ 379–381 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 382 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können ohne dass diese Handlungen selbst bereits eine Steuerverkürzung bewirken und nach den §§ 370, 378...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Geändertes Besteuerungskonzept bei in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr-/Minderabführungen

Das Besteuerungskonzept für die in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- bzw. Minderabführungen hat sich durch das KöMoG[32] geändert: Bis VZ 2021 werden in der Steuerbilanz des Organträgers steuerliche Ausgleichsposten gebildet (Ausgleichspostenkonzept). Ab VZ 2022 sind Minderabführungen als Einlagen in die Organgesellschaft und Mehrabführungen als Einlagerückgewähr der O...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7 Rechtsschutz

Rz. 14 Die Zuteilung der Identifikationsnummer stellt nicht das Ergebnis einer inhaltlichen Prüfung seitens der Finanzbehörde dar, sodass – anders als die Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO [1] – schlichtes Verwaltungshandeln darstellt und daher nicht die Merkmale des § 118 AO erfüllt. Anders liegt der Fall aber bei der Ablehnung der Erteilung der I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.2 Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003

Rz. 5 Der Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 sah noch einen bedeutend umfangreicheren Datenkatalog vor. Über die nunmehr in § 139b Abs. 3 AO festgelegten personenbezogenen Daten hinaus sollten bei natürlichen Personen u. a. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Daten eines gesetzlichen Vertreters, frühere Anschriften, Familienstand, Daten des Ehegat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich grundsätzlich nach den §§ 31–34 OWiG, wie sich auch aus der klarstellenden Verweisung in § 377 Abs. 2 AO ergibt.[1] Allerdings enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung der Frist der Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378–380 AO. Auf die Steuerordnungswidrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr