Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfa... / 1 Sachverhalt

Aufgrund einer Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagte eingeleitet, in dem sich Rechtsanwalt zum Verteidiger bestellt hatte. Er hatte schriftsätzlich Stellung genommen und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einges...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / 4. Berufsgeheimnisse, Art. 14 Abs. 5 lit. d) DSGVO

Rz. 179 Die Informationspflichten nach Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO können auch dann suspendiert sein, wenn die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen. Rz. 180 Dies sind beispielsweise die dem Rec...mehr

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§ 4 Ehe / b) Rubrum der Antragsschrift

Rz. 467 Die Beteiligten des Scheidungsverfahrens werden im Rubrum als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet, § 113 Abs. 5 Nr. 3 und 4 FamFG, sind aber eigentlich laut gesetzlicher Formulierung "Beteiligter zu 1." und "Beteiligter zu 2.". Grundsätzlich sind die Anschriften der Beteiligten anzugeben.[402] Problematisch ist das dann, wenn ein Ehegatte den anderen bedroht u...mehr

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zerb 1/2018, Bemerkungen zu... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mithilfe einer cautela Socini zum Erben mit einem Wahlrecht zwischen einem mit Testamentsvollstreckung belasteten Erbteil und einem unbelasteten Erbteil eingesetzt, ist es mit zwei Erbteilen bedacht. Für einen Erbteil ist das Kind im Sinne von § 2306 Abs. 1 BGB durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt. Für den anderen ist es ...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist begründet, da die Beklagte neben den durch Kostenfestsetzungsbeschluss zugesprochenen Kosten von 413,64 EUR auch Anspruch auf Erstattung der mit Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten 0,3 Erhöhungsgebühren nach Nr. 1008 VV nach dem hier gegebenen Gegenstandswert von bis zu 4.000,00 EUR, mithin i.H.v. 75,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer i.H.v. 14...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 107 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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zerb 1/2018, Nachlassvertei... / 5

Auf einen Blick Zur Vermeidung ewiger Streitigkeiten bei der Nachlassverteilung von Nachlassgegenständen, wie z. B. dem Hausrat oder Kunstgegenständen, bietet sich ein Losverfahren an. Ein solches Verfahren kann bereits vom Erblasser im Rahmen der letztwilligen Verfügung durch ein bedingtes Vermächtnis angeordnet werden. Eine Kombination eines derartigen Vermächtnisses mit e...mehr

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§ 3 Verlöbnis / c) Gerichtskostenvorschuss

Rz. 185 Wie in Gerichtsverfahren üblich, ist auch hier gemäß § 14 Abs. 1 FamGKG ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe einer Gebühr einzuzahlen, damit die Antragsschrift dem anderen Beteiligten zugestellt, also Rechtshängigkeit bewirkt wird. Eine Ausnahme hiervon besteht gemäß § 14 Abs. 2 FamGKG nur dann, wenn entweder VKH beantragt ist oder aber der Antragsteller glaubhaft mac...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Muster

Rz. 347 Muster 4.10: Antrag auf Aufhebung der Ehe Muster 4.10: Antrag auf Aufhebung der Ehe Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Aufhebung der Ehe des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________ – gegen Frau _________________________, wohnhaft...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 11 Wird der Anwalt außergerichtlich tätig, so ist zu differenzieren: 1. Gegenstand kann auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein Rz. 12 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, dann gilt der Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde. Soll der Anwalt z.B. Unterhaltsansprüche geltend machen, so richtet sich ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVII. Vollstreckung

Rz. 32 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Vollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Rz. 33 Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, so dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

Rz. 381 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 382 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten

Rz. 50 Die Terminsgebühr entsteht auch unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, also bei Mitwirkung an einer Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.[25] Dies galt auch schon vor Änderung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV, da der BGH davon ausgeht, dass es sich wegen der Vorschrift des § 54 Abs. 2 FamFG bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren um ein Verfahre...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Kindesherausgabe

Rz. 26 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 22: Einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweil...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in der Begründung allerdings mehrfach unzutreffend. Das OVG übersieht zunächst einmal, dass in dem hier zugrunde liegenden einstweiligen Anordnungsverfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§§ 101 Abs. 3, 123 Abs. 4 VwGO), so dass eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ohnehin nicht möglic...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung

Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV (Nrn. 3200 ff. VV). Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 8 Rdn 343 ff. verwiesen w...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VII. Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 30 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 27: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 162 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 387 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nrn. 3500 ff. VV abgerechnet.[102] Rz. 388 Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung. Beispiel 219: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nach übereinstimmender Erledigungserklärung legt das Gericht im Verfahren auf Zugewinna...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Erstinstanzliches Verfahren

Rz. 281 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar, da das Verfahren nicht die Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung zum Gegenstand hat, sondern vom Gericht eine rech...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Kostenerstattung

Rz. 27 Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich in Familienstreitsachen sowie in Ehe- und Verbundverfahren nach § 91 ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Hier ist die Hinzuziehung eines Anwalts stets als notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 ZPO). Rz. 28 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Verfahren mit Auslandsbezug gilt dagegen § 80 FamFG. Hier wird nur auf §...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Anrechnung in der Ehesache

Rz. 159 Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Anwalt auch hinsichtlich der Ehesache außergerichtlich tätig werden, etwa indem der Trennungszeitraum abgeklärt wird, indem die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung geklärt oder auch nur die Trennungsvoraussetzungen geschaffen werden. Daher kommt auch insoweit eine Anrechnung in Betracht. Beispiel 84: Anre...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 3 Anmerkung

Ein bedürftiger Beteiligter ist grundsätzlich nur dann von den Gerichtskosten freigestellt, wenn er diese als Entscheidungsschuldner zu tragen hat. Durch einen Kostenvergleich wird der Beteiligte aber Übernahmeschuldner. Dieser ist nur unter den drei kumulativen Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 FamGKG freigestellt:mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 92 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 84) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 204 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe § 8 Rdn 378). Rz. 205 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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§ 12 Arrestverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§ 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 916–934, 943–945 ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG gelten. Daher verdient auch de...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / X. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 22 Das selbstständige Beweisverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten (siehe § 7). Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[5] Beispiel 18: Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsache Der Mandant hatte dem Anwalt im Januar 2013 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren...mehr

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§ 9 Ehesache / III. Beschwerdeverfahren

Rz. 40 Im Beschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV). Rz. 41 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Anm. zu Nr. 3201 VV auf 1,1 ermäßigen kann. Rz. 42 Hinzu kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 43 Eine Ermäßigung...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Elterliche Sorge

Rz. 14 Gem. § 41 FamGKG ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 9: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweiligen Anord...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV

Rz. 115 Auch nach Nr. 3101 Nr. 2 VV kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht sie dagegen nicht alleine. Rz. 116 Die ermäßig...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Rz. 367 Die Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV auch unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, also bei einer Entscheidung im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Dieser Fall dürfte allerdings im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG selten sein. In Betracht kommt dieser Fall, wenn bereits erstinstanzlich ohne münd...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren mit Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühr

Rz. 30 War der Anwalt zuvor außergerichtlich tätig, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Diese ist wiederum voll auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 5 VV), und nicht etwa nur der nach Anrechnung davon verbleibende Betrag, anzurechnen.[6] Beispiel 2...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 387 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 160: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragstellerin die alleinige elterliche Sorge übertragen worden ist, legt der Antragsgegner Beschwerde...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 182 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 152 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr (siehe § 9 Rdn 18, 33 und 33 ff.). Beispiel 77: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / B. Allgemeiner Grundsatz

Rz. 2 Das Übergangsrecht ergibt sich für die Anwaltsvergütung aus § 60 RVG. Wie in allen Übergangsfällen gilt auch hier, dass es grundsätzlich auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ankommt, bzw. auf den Tag der Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Vereinfacht ausgedrückt:mehr

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§ 9 Ehesache / I. Überblick

Rz. 19 Die Gebühren des Anwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / III. Die Gebühren

Rz. 404 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 405 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr