Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 14 Vollstreckung / II. Abwehr der Vollstreckung

Rz. 69 Soll der Anwalt die Vollstreckung abwehren, ist zu differenzieren:mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwerde ein und nimmt d...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / V. Bedingter Auftrag

Rz. 11 Wird ein bedingter Auftrag erteilt, so ist nicht auf den Tag des Auftrags, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts abzustellen. Dies ist insbesondere bei gestaffelten Aufträgen zu beachten. Beispiel 6: Bedingter Auftrag (I) Der Anwalt hatte vom Mandanten im Juli 2013 den Auftrag erhalten, den Ehemann anzumahnen und für den Fall, dass dieser nicht bis zum 2.8.2013 z...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 248 Verfahren betreffend das Umgangsrecht sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 2 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 249 Wird das Umgangsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Umgangsrechtsverfahren geso...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 52 Soweit Teil- oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / II. Die Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV).mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 364 Für das Betreiben des Geschäfts erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar.mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Es fallen keine Gerichtsgebühren oder Festgebühren an

Rz. 8 Denkbar ist auch, dass der Anwalt in gerichtlichen Verfahren tätig wird, in denen entweder keine Gerichtsgebühren oder wertunabhängige Festgebühren erhoben werden. In diesem Fall gilt § 23 Abs. 1 S. 2 RVG. Abzustellen ist auf die entsprechende Anwendung der Wertvorschriften des FamGKG. Rz. 9 In diesem Fall ist der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit vom Gerich...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 2. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 12 Ist dem selbstständigen Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen, so ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75. Beispiel 6: Anrechnung in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Der Ehemann hat nach Auszug aus der der Ehefrau gehörende...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / III. Vollziehung

Rz. 27 Die Vollziehung eines Arrests richtet sich gem. § 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV) (siehe dazu § 14 Rdn 37 ff.).mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / Leitsatz

Eine Streitwertfestsetzung im Ordnungsgeldverfahren kommt nicht in Betracht, da hier nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. eine Festgebühr erhoben wird. Eine gleichwohl erfolgte Streitwertfestsetzung ist zur Vermeidung eines Rechtsscheins aufzuheben. Auf Antrag des Anwalts ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. Der Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 70 In Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge gelten die gleichen Gebühren wie für die Vollstreckung selbst, wobei zu beachten ist, dass für den Anwalt des Vollstreckungsgläubigers das Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit zählt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 14 Vollstreckung / aa) Überblick

Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / Leitsatz

An die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts durch das Gericht ist der Urkundsbeamte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gebunden. Die tatsächlich angefallenen Reisekosten sind in diesem Fall in vollem Umfang zu vergüten. OLG Hamm, Beschl. v. 16.3.2017 – II-6 WF 26/17mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / A. Überblick

Rz. 1 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen die Vergütung nach Teil 2 VV, also eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV in Höhe von 0,5 bis 2,5. Rz. 2 Hinzukommen kann eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Ebenso ist eine 1,5-Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) möglich.mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Überblick

Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV).mehr

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§ 1 Einleitung / II. Vollstreckung

Rz. 10 Wird der Anwalt in Vollstreckungssachen tätig, gilt § 25 RVG, da es keine wertabhängigen Gerichtsgebühren gibt, sondern vielmehr Festgebühren erhoben werden. Eine Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG scheidet daher aus.[1] Die Wertfestsetzung erfolgt – sofern erforderlich und beantragt – ausschließlich im gerichtlichen Verfahren nach § 33 RVG.mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnung

Rz. 43 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 35). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 17: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / Leitsatz

Eine Streitwertfestsetzung im Ordnungsgeldverfahren kommt nicht in Betracht, da hier nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. eine Festgebühr erhoben wird. Eine gleichwohl erfolgte Streitwertfestsetzung ist zur Vermeidung eines Rechtsscheins aufzuheben. Auf Antrag des Anwalts ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. Der Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Rechtsbeschwerde

Rz. 78 Kommt es zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren, das allerdings zulässiger Weise nur von einem BGH-Anwalt betrieben werden kann, entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und im (wohl eher theoretischen) Fall eines Termins eine 1,2-Terminsgebührn nach Nr. 3516 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Einigungsgebühr

Rz. 57 Wird im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Einigung über den Gegenstand des Verfahrens getroffen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Da die einstweilige Anordnung zur Anhängigkeit führt, entsteht insoweit jedoch nur eine 1,0-Gebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 46: Einstweilige Anordnung mit Einigung Der Antragsteller beantragt den Erlass einer einstweiligen...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / I. Antragserweiterung

Rz. 4 Die Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, so dass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[1]mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 313 Macht der Antragsgegner im Zugewinnverfahren gegenüber dem Zahlungsantrag des Antragstellers einen Antrag auf Stundung der Ausgleichsforderung nach § 1382 BGB geltend, so liegt insgesamt eine Familienstreitsache vor, obwohl der Stundungsantrag für sich genommen eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist. Rz. 314 Der Wert des Zahlungsantrags richtet sich n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 54 Adoptionssachen sind Verfahren, betreffend die Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Rz. 68 Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet (siehe § 8 Rdn 313), hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 282 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 Bezug genommen werden kann. Rz. 283 Soweit im isolierten Auskunftsverfahren über die Zahlung verhandelt oder sogar eine Einigung geschlossen wird, ist insoweit ein Mehrwert anzusetzen. Zu beachten ist allerdings, dass auch hie...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Terminsgebühr

Rz. 392 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 393 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 163: Beschwerdeverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der An...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen nach §§ 280, 286, 288 BGB und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 4. Besondere Schutzvorkehrungen im Rahmen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, § 22 Abs. 2 BDSG-Neu

Rz. 313 Nach § 22 Abs. 2 BDSG-Neu hat jeder Verantwortlichen der besondere Kategorien personenbezogener Daten auf Grundlage der in § 22 Abs. 1 BDSG-Neu geregelten Bestimmungen verarbeitet, im Rahmen der Verarbeitung angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen und umzusetzen (§ 22 Abs. 2 S. 1 BDSG-Neu). Die erforderlichen...mehr

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FoVo 1/2018, Klarstellungsantrag zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Offenlage einer Abtretung

Ein Leser berichtet, dass er von dem Drittschuldner nach § 840 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Mitteilung erhalten habe, dass eine vorrangige Abtretung vorliege und deshalb keine pfändbaren Abtretungen an ihn, den Gläubiger, erfolgen könnten. Unser Leser vermutet aber, dass es sich um eine vorgeschobene Abtretung zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung handelt. Sie sei zumindest nach d...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

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Vorwort

Zitat Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen“ (Sokrates, 469 v.Chr. – 399 v.Chr.) Diese immerhin rund 2.600 Jahre alte Weisheit eines unbestritten weisen Mannes soll am Anfang eines Buches stehen, das den Gang zur Eheschließung gewissermaßen vorgibt. Es zeichnet den Weg von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über das "nichteheliche Kind" und das Verlöbnis bis zu...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Bewerberprofilerstellung anhand öffentlich zugänglicher Quellen

Rz. 33 Soweit es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (zukünftigen) Beschäftigten erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten auch im Vorfeld der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden (§ 26 Abs. 1 BDSG-Neu). Rz. 34 Nach der Zweckbestimmung des Anbahnungsverhältnisses, welches durch eine Bewerbung begründet wird, kann die Erhebung ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / II. Begriff des "berechtigten Interesses"

Rz. 176 Wann ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten vorliegt, definiert die DSGVO selbst nicht. Bislang allgemein anerkannt war jedoch, dass dieses nicht rechtlicher, sondern auch ideeller oder wirtschaftlicher Natur sein kann, solange es sich um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse handelt.[218] Die Art. 29-Datenschutzgruppe führt aus:...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / bb) Grundsätzlich kostenfrei

Rz. 32 Art. 15 Abs. 3 S. 2 DSGVO greift den bereits in Art. 12 Abs. 5 S. 1 DSGVO normierten Grundsatz der grundsätzlichen Kostenfreiheit der Auskunftserteilung für den Betroffenen auf und bestimmt, dass nur "für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt" ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangt werden darf. Rz. 33 Art. 12 Abs. ...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / A. Einführung

Rz. 1 Die "Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext" wird innerhalb der DSGVO nicht gesondert geregelt. Gem. Art. 88 DSGVO wird den Mitgliedstaaten jedoch die Befugnis eingeräumt, die Datenverarbeitung über nationalstaatliche Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen zu spezifizieren und insoweit von den allgemeinen Vorgaben der DSGVO abzuweichen. Rz. 2 Mit Erla...mehr

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§ 12 Österreich / 1. Beschwerderecht, § 24 DSG 2018

Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Na...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / b) Direktes Angebot an Kinder

Rz. 44 Dies ist insbesondere im Hinblick auf die weiteren Anforderungen in Art. 8 Abs. 1 und 2 DSGVO misslich, sind diese doch recht unbestimmt und geben bereits Anlass zu erheblichen Diskussionen und Auseinandersetzungen, bevor die Verordnung Geltung beansprucht.[75] Rz. 45 So stellt sich die Frage, wann sich das Angebot eines Dienstes der Informationsgesellschaft "direkt" a...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / f) Mögliche Folgen der Verarbeitung für den Betroffenen

Rz. 241 Zitat "Je negativer oder unsicherer die Folgen der Verarbeitung sein könnten, umso unwahrscheinlicher ist es alles in allem, dass die Verarbeitung als zulässig angesehen wird. In diesem Zusammenhang wäre sicherlich das Vorhandensein alternativer Methoden zum Erreichen der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angestrebten Ziele, die weniger schädliche Folgen f...mehr