Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 1/2018, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, jedoch nur teilweise – in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang – begründet. 1. Keinen Bedenken begegnet die erfolgte Festsetzung der Grundgebühr i.H.v. 50,00 EUR. Insoweit wird auf die zutreffende Begründung der angefochtenen Entscheidung und auf die zutreffenden Ausführungen des Vertreters der Landeskasse im Rahmen seiner Stel...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / E. Datenverarbeitung in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe/im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO

Rz. 163 Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO ist die Verarbeitung weiterhin zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.[200] Rz. 164 Auch im Rahmen dieser Ermächtigungsgrundlage muss eine Grundlage im Unionsrecht oder im Recht ein...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 160 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 85: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Folgesache Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 342 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 190: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Zahlung des Zugewinnausgleichs Die Ehefrau beantragt, gem. § 1385 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben und gleichzeitig den Antragsgegner zu verpflichten, einen Zugewinn in Höhe von 60.000,00 EUR zahlen. Über beide Anträge wird m...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Das Mahnverfahren ist auch in Familiensachen insoweit eröffnet, als Zahlungsansprüche in Familienstreitsachen geltend gemacht werden (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 688 ff. ZPO). Dies betrifft vor allem Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt oder auch sonstige Zahlungsansprüche, die unter § 266 Abs. 1 FamFG fallen (Gesamtschuldnerausgleich, Zahlung ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIII. Vereinfachtes Verfahren

Rz. 28 War der Anwalt vor dem 1.8.2013 im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger tätig und ist es nach dem 31.7.2013 zur Durchführung des streitigen Verfahrens gekommen, richtet sich das vereinfachte Verfahren nach den Beträgen des alten Rechts; das streitige Verfahren ist dagegen nach neuem Recht abzurechnen. Beispiel 25: Vereinfachtes Verfahr...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / dd) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB) und Widerantrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 157 Der Gegenstandswert des Stundungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 155). Rz. 158 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsinteresses" kommt nicht i...mehr

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§ 9 Ehesache / 5. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 39 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da e...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 17 Ein Verlöbnis ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten verstößt, § 138 Abs. 1 BGB. Sittenwidrigkeit liegt vor bei einem Verstoß des Rechtsgeschäfts gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIX. Zurückverweisung

Rz. 37 Wird ein Verfahren nach dem 31.7.2013 zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung, das nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit ist, nach neuem Recht.[12] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfah...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ff) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB)

Rz. 162 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 FamGKG. Er ist als vermögensrechtliche Angelegenheit nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Die frühere Rechtsprechung hat zum Teil auf den Wert der Sache abgestellt, deren Übertragung beantragt worden ist.[49] Zutreffend dürfte es sein, den Verkehrswert des betreffenden Gegenstands (bzw. bei Mite...mehr

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§ 9 Ehesache / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 45 Die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – richtet sich nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV). Rz. 46 Der Anwalt (Zulassung am BGH erforderlich) erhält für das Betreiben des Geschäfts die 2,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 VV, die sich nach Nr. 3209 VV auf ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XXI. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 41 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[13] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach dem 31.7.2013 erteilt worden ist.mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Gegenstand kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Wird der Anwalt außergerichtlich tätig in einer Angelegenheit, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann, dann gilt § 23 Abs. 3 RVG. Diese Vorschrift verweist zunächst auf bestimmte Vorschriften des GNotKG, so z.B. bei der Mitwirkung an der Errichtung von Eheverträgen auf § 100 GNotKG. Finden sich im GNotKG keine einschlägigen Wertvorschriften, so ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 37 In einstweiligen Anordnungsverfahren gilt zunächst § 35 FamGKG, da es sich um einen auf Geld gerichteten Anspruch handelt. Eine Herabsetzung nach § 41 S. 1 FamGKG kommt i.d.R. nicht in Betracht, da die einstweilige Anordnung faktisch zu einer endgültigen Regelung führt und die Hauptsache vorwegnimmt, zumal hier in Abweichung zu § 49 FamFG nicht nur eine vorläufige Reg...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Keine Prüfung im Festsetzungsverfahren

Rz. 72 Die Frage, ob getrenntes Vorgehen mutwillig ist oder nicht, ist ausschließlich im Bewilligungsverfahren zu prüfen. Hat das Gericht für getrenntes Vorgehen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, dann sind die Festsetzungsorgane daran gebunden. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht an sich keine getrennte Bewilligung hätte aussprechen dürfen. Versäumnisse im Bewilligungsverfa...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 4. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Umgangsverfahren

Rz. 302 Schließt sich bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsversuchs ein gerichtliches Verfahren an, so ist dies eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet (Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV). Eine Anrechnung der Terminsgebühr ist – im Gegensatz zum vereinf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 179 Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwalt den Antra...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / dd) Sozial- vs. Privatsphäre

Rz. 215 Weiterhin kann zu berücksichtigen sein, ob die nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO verarbeiteten Daten solche sind, die der Sozial- oder Privatsphäre des Betroffenen zuzuordnen sind. Rz. 216 Der Begriff "Privatleben" umfasst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR[283] eine Reihe von Aspekten, die sich auf die Identität einer Person beziehen, wie ihren Namen, i...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / D. Rechtsverteidigung gegen Anschlussbeschwerde oder Anschlussrechtsbeschwerde

Rz. 5 Ist einem bedürftigen Beteiligten Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde bewilligt worden, so erstreckt sich die Bewilligung und Beiordnung kraft Gesetzes auch auf die Rechtsverteidigung gegen eine Anschlussbeschwerde (§ 66 FamFG) oder Anschlussrechtsbeschwerde (§ 73 FamFG) des Gegners (§ 48 Abs. 2 S. 1 RVG), sofern der Beiordnungsbeschlus...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / V. Beschwerden gegen die Kostenentscheidung

Rz. 82 Soweit die Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung in der Hauptsache anfechtbar ist (§ 57 S. 2 FamFG), ist auch die Kostenentscheidung isoliert anfechtbar, da es sich ausnahmslos um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kostenentscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist.[35] ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 4. Abänderungsverfahren (§ 240 FamFG)

Rz. 240 Im Gegensatz zum früheren Recht ist eine vereinfachte Abänderung nicht mehr vorgesehen. Daher ist auch der gesonderte Gebührentatbestand der Nr. 3331 VV a.F. entfallen. Möglich ist nur ein Abänderungsverfahren nach § 240 FamFG. In diesem Verfahren erhält der Anwalt wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Abzurechnen ist wie in einem Abänderungsverfahren nac...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Beschwerde

Rz. 75 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 76 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / B. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 3 In Scheidungssachen ist § 149 FamFG zu beachten. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel 1: Erstreckung auf Folgesache Versorgungsausgleich Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundv...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 343 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familienstreitsachen betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 5 Die Gebühren im Mahnverfahren richten sich nach den Nrn. 3305 bis 3308 VV. Hinzukommen kann eine Teminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3.3.2 VV). Daneben gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, also insbesondere die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 6 Die Auslagen richten sich nach Teil 7 VV. Da das Mahnverfahren gem. § 17 Nr. 2 RVG gegenüber dem nachfolgen...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IV. Außergerichtliche Vertretung/gerichtliches Verfahren

Rz. 10 Die außergerichtliche Vertretung und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren sind immer verschiedene Angelegenheiten, so dass die Anwendung des Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist. Richtet sich die außergerichtliche Vertretung nach altem Recht, das gerichtliche Verfahren aber nach neuem Recht, so ist die Geschäftsgebühr nur nach den alten Beträgen anzurechnen. Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Anrechnung in Ehe- und Folgesache

Rz. 161 Möglich ist auch, dass sowohl in der Ehesache als auch in einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 86: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Ehesache Wie vorangegangenes Beispiel 84; der Anwalt hatte mit der Gegenseite auch verhandelt, um eine Einigung zum Versorgungsausgleich zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Angefallen ist jetzt die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert v...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 221 Zu den übrigen Kindschaftssachen zählen die nicht in § 45 FamGKG aufgeführten Angelegenheiten. Es handelt sich dabei ummehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 338 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 189: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft Die Ehefrau beantragt, gem. § 1386 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Mangels konkreter Anhaltspunkte setzt das Gericht den Verfahrenswert auf 5.000,00 EUR fest (§ 42 Abs. 3 FamGKG). Der An...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 321 Wird neben der Zahlung des Zugewinnausgleichs gleichzeitig beantragt, dass unter Anrechnung bestimmte Vermögensgegenstände zu übertragen sind, so ist dem Wert der Zugewinnausgleichsforderung ein weiterer Wert für den Übertragungsantrag hinzuzurechnen. Auch hier gilt für die Gerichtsgebühren eine Wertaddition nur dann, wenn über den Zuweisungsantrag entschieden wird (...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / ii) Zustimmung zur Veräußerung sonstiger Gegenstände

Rz. 88 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung eines sonstigen Gegenstands, ist ebenfalls auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen, Auch hier wird wiederum unzutreffender Weise[21] auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abgestellt und dabei übersehen, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die Abgabe einer Willenserklärung. Maß...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / bb) Abänderungsverfahren nach §§ 225, 226 FamFG

Rz. 339 Verfahren nach §§ 225, 226 FamFG sind Abänderungsverfahren, die sich auf den Wertausgleich bei der Scheidung beziehen. Abänderungsverfahren nach den §§ 225, 226 FamFG sind nur auf Antrag durchzuführen. Voraussetzung ist eine wesentliche Änderung nach dem Ende der Ehezeit (§ 225 Abs. 2 FamFG). Abänderungsanträge leiten immer gesonderte Verfahren ein und stellen damit ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB)

Rz. 155 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist nicht der Wert der Forderung, deren Stundung begehrt wird, sondern das Interesse des Antragstellers an der Stundung.[46] Das OLG Köln[47] orientiert sich insoweit an dem Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Forderung zu ersparen. Beispiel 70:...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / gg) Zustimmung zur steuerlichen Veranlagung

Rz. 85 Wird die Zustimmung zu einer steuerlichen Veranlagung verlangt, richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist das Interesse des Antragstellers, das sich aus der zu erwartenden Steuerersparnis für den betreffenden Zeitraum ergibt. Soweit der Antragsteller im Gegenzug Steuernachteile des Antragsgegners ausgleichen muss, sind diese bei der W...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Umgang

Rz. 28 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 24: Einstweilige Anordnung zum Umgang Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweiligen Anord...mehr

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§ 14 Vollstreckung / XII. Zahlungsvereinbarung

Rz. 35 Im Falle einer Zahlungsvereinbarung ist nach § 31b RVG ein Wert von 20 % des Anspruchs anzusetzen. Beispiel 29: Zahlungsvereinbarung Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Titel über 5.500,00 EUR erwirkt. Hiernach einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte dahingehend, dass der Ehemann den titulierten Betrag in monatlichen Raten tilgen darf, und die Ehef...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / b) Einstweilige Anordnung neben der Hauptsache

Rz. 32 Soweit die einstweilige Anordnung neben der Hauptsache beantragt wird, dürfte vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen sein (§ 41 S. 1 u. 2 FamGKG), da sie dann nur eine geringere Bedeutung hat und eine Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten ist.[17] Beispiel 25: Einstweilige Anordnung Unterhalt neben der Hauptsache Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017 Unterh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 6. Abgeltungsklausel

Rz. 90 Wird im Rahmen einer Einigung vereinbart, dass damit alle sonstigen wechselseitigen Ansprüche der Eheleute abgegolten sein sollen, und ergeben sich keine Anhaltspunkte für diese Ansprüche, ist insoweit gem. § 42 Abs. 3 FamGKG auf den Auffangwert abzustellen.[105] Beispiel 36: Gegenstandswert einer Abgeltungsklausel Im Scheidungsverfahren schließen die Eheleute unter Mi...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XVI. Vermittlungsverfahren

Rz. 31 War der Anwalt vor dem 1.8.2013 im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG tätig und ist es nach dem 31.7.2013 zur Durchführung des Umgangsrechtsverfahrens gekommen, richtet sich das Vermittlungsverfahren nach den Beträgen des alten Rechts; das Umgangsrechtsverfahren dagegen nach neuem Recht. Beispiel 28: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG und nachfolgendes gericht...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / bb) Abänderungsverfahren

Rz. 350 Auch für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung kann nach §§ 227, 48 Abs. 1 FamFG die Abänderung einer vorangegangenen Entscheidung beantragt werden. Auch insoweit handelt es sich immer um ein gesondertes Verfahren und damit für den Anwalt um eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 351 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 50 A...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / gg) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB) und Antrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 163 Der Gegenstandswert des Übertragungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 162). Rz. 164 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung richtet sich wiederum nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsi...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 56 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 10: Vollstreckbarerklärung Die Beteiligten streiten im gerichtlichen Verfahren um die Vollst...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 1, 4, 5 und 8 FamFG

Rz. 233 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 234 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8. Rz. 235 Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 236 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Bete...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / A. Überblick

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in Familienstreitsachen möglich (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO). Sein Anwendungsbereich ist gering und beschränkt sich auf Zugewinnverfahren oder sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG.[1] Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Gebührenangelegenheit....mehr