Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 4. Doppelkausalität

Die Kausalität und der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Rechtsberaters und des Schadens wird nicht unterbrochen, wenn ein Fall der Doppelkausalität gegeben ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zwei Pflichtverletzungen vorliegen und jede allein geeignet ist, den gesamten Schaden herbeizuführen. Dann ist jede der Pflichtverletzungen als kausal anzusehe...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / cc) Beratungshinweise

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 4. Verjährung

Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Zu beachten ist, dass die von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis bereits dann vorliegt, wenn der Geschädigte grundsätzlich auf Schadensersatz klagen kann. Die gebotene Feststellungsklage zur Fristwahrung setzt nicht voraus, dass der Anleger alle möglicherweise entscheidungserheblichen Einzelumstände kennt. Es kommt auch nicht...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 7. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Gebühren ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 6. Haftung des Richters oder des Staates

Hat der Anwalt einen Fehler gemacht, fragt sich, ob Ersatz aus Staatshaftung möglich ist, denn dem Richter hätte der Fehler im Prozessvergleich vielleicht auffallen können, zumindest weil er ihn vorgelesen hat (§ 162 ZPO); oft hat der Richter den Vergleich sogar selbst vorgeschlagen bzw. ausformuliert. Der Richter haftet selbst nicht, denkbar ist aber eine Haftung des Träger...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 2. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Wird hingegen kein Antrag auf Arrest bzw. einstweilige Verfügung gestellt oder geht die Schutzschrift erst nach Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags ein, so besteht mangels eines Prozessrechtsverhältnisses kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 – I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 – Kosten der Schutzschrift II). Je nach Sachlage (z.B. bei eine...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / aa) Problemstellung

Sowohl bei Verbraucher- als auch Geschäftskrediten gehören Bürgschaften, die gesondert vertraglich vereinbart werden und nicht explizit in den AGB enthalten sind, zu den Sicherheiten, die bei der Berechnung der Deckungsgrenze einbezogen werden müssen. Es stellt sich folgendes Problem: Sind Einkommen und Vermögen des Bürgen frei von Rechten Dritter? Nimmt die Bank keine oder ...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / 3. Auswirkungen auf die anwaltliche Beratung

Für die anwaltliche Beratung des Schuldners bedeuten die vorstehenden Grundsätze, dass sehr viel genauer auf die Details des dem Schuldner vorzulegenden Plans, oder – bei der Überprüfung eines von dritter Seite erstellten Plans – die sorgfältige Ausarbeitung des Plans durch einen Dritten zu schauen ist. Ein Planersteller hat seiner Aufgabe nur dann genügt, wenn die vorstehen...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Ausschlussklausel

Ist die Prozesspartei rechtsschutzversichert und hat die Versicherung eine Deckungszusage erteilt, dann ist im Falle eines Prozessvergleichs § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2015 zu beachten: Zitat "Der Versicherer trägt nicht (...) die Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsp...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 11. Verwerfung des Einspruchs im schriftlichen Verfahren

Wird der Einspruch gegen ein erstes Versäumnisurteil, für das der Anwalt eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG erhalten hat, im schriftlichen Verfahren als unzulässig verworfen (§ 341 Abs. 2 ZPO), bleibt es bei der 0,5-Terminsgebühr der Nr. 3105 VV RVG für das Versäumnisurteil. In diesem schriftlichen Verfahren entsteht weder eine weitere Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 18. Einbeziehung eines weiteren Streitgegenstands (Mehrvergleich)

Ein Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB besteht lediglich insoweit, als die Prozessparteien den Streitgegenstand des Verfahrens teilweise oder abschließend regeln. Wenn die Parteien die Protokollierung eines Vergleichs wünschen, der inhaltlich über die Regelung des Streitgegenstands hinausgeht, steht die Entscheidung über die Protokoll...mehr

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ZAP 18/2016, Scheinbewerbungen: Kein Diskriminierungsschutz

(EuGH, Urt. v. 28.7.2016 – C-423/15) • Sofern eine Person nicht die ausgeschriebene Stelle selbst, sondern nur den Status als Bewerber mit dem alleinigen Ziel erlangen will, (geschäftsmäßig) eine Entschädigung wegen angeblicher Alters- bzw. Geschlechtsdiskriminierung zu erlangen, handelt sie rechtsmissbräuchlich und fällt nicht unter den Begriff „Zugang zur Beschäftigung in ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Kopp/Ramsauer, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 16. Aufl. 2015, 1.899 S., Verlag C.H.Beck, 62 EUR

Von Auflage zu Auflage wird dieser Kommentar mit einer beachtlichen Präzision weiterentwickelt. Was man hier nicht findet, benötigt man in der Praxis so gut wie nie. So umfasst etwa die Kommentierung des § 35 allein 183 Randnummern auf 84 Seiten. Besonders hervorzuheben sind die Hinweise zum europäischen Verwaltungsverfahrensrecht und die Berücksichtigung von Erfahrungen mit...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Börstinghaus/Eisenschmid, Modernisierungs-Handbuch, Wohn- und Geschäftsraum, 1. Aufl. 2014, 481 S., Verlag C.H.Beck, 95 EUR

Modernisierungen nehmen im Wohnungsbestand breiten Raum ein. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf zu diesem Thema. Das vorliegende Buch liefert nicht nur Informationen für die mietrechtliche Durchsetzung der Maßnahme, ihrer Finanzierung und die Möglichkeit der Mieterhöhung, sondern geht auch auf die steuerrechtlichen Fragen und die Möglichkeit öffentlicher Förderung ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 5. Verlust der 2/3 Gerichtsgebührenerstattung

Nur wenn das gesamte Verfahren durch den Prozessvergleich beendet wird, werden 2/3 der Gebühr Nr. 1210 KV GKG zurückbezahlt, wie Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG zeigt. Bei einem Teilvergleich wird nichts erstattet. Schließen die Parteien in der Hauptsache einen Vergleich und überlassen sie die Kostenentscheidung (mit Verzicht auf eine Begründung und ein Rechtsmittel) dem Gericht, blei...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Abfindung aller wechselseitigen Ansprüche aus dem Sachverhalt, der der Klage zugrunde liegt

Abfindung aller wechselseitigen Ansprüche aus dem Sachverhalt, der der Klage zugrunde liegt, kann etwa vereinbart werden, wenn nach einem Verkehrsunfall auf Schmerzensgeld, Sachschadenersatz, Feststellung des Zukunftsschadens geklagt und dann durch eine einmalige Zahlung der Beklagten abgefunden wird, oft mit dem von der Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Text, "dass al...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die (sofortige) Beschwerde des Kl. ist nach §§ 107 Abs. 3, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig, in der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg." 1. Im Verfahren nach § 107 ZPO kann zwar ein Kostenfestsetzungsbeschluss bei einer Änderung des ihm zugrunde gelegten Streitwertes abgeändert werden. Es sind insoweit aber nur Änderungen gestattet, die streitwertabhängig sind. ...mehr

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ZAP 1/2017, Berufsrecht: Aufhebung berufsgerichtlicher Rüge ohne Begründung möglich

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – AnwZ (Brfg) 4/16) • Wird ein Anwalt wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot i.S.d. § 43a Abs. 3 BRAO von der Rechtsanwaltskammer nach § 74 BRAO gerügt und diese berufsrechtliche Sanktion auf seinen Einspruch hin aufgehoben, ist er auch dann rehabilitiert und damit seine anschließende nachträgliche Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürf...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 8. Prozessfinanzierung

Seit etwa 15 Jahren gibt es auch in Deutschland Prozessfinanzierungsgesellschaften (Kuhn/Trappe ZEV 2013, 246; Kochheim/Frechen NJW 2004, 1213), die vereinzelt Prozesse finanzieren, wenn der Prozessgewinn sehr wahrscheinlich und die Bonität des Beklagten gesichert ist, bei einer Erfolgsbeteiligung von rund 30 %. In den umfangreichen Verträgen ist u.a. auch geregelt, dass die...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / I. Vorbemerkung

In Teil 1 des Beitrags (s. Glenk ZAP F. 8, S. 535) standen grundsätzliche Überlegungen zum Bankgeschäft und Ansatzpunkte bei der anwaltlichen Beratung und Vertretung im Vordergrund. Dabei fokussierte sich der Verfasser auf die Generalklauseln zur Transparenz von Bankgeschäften (§§ 305, 307 BGB) sowie die praktischen Probleme, die sich aus Banken-AGB und Ergänzungswerken für ...mehr

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ZAP 12/2015, Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Zivilprozesskosten

(FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.3.2015 – 2 K 256/12) • Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) wegen Geltendmachung erbrechtlicher Auskunft- und Pflichtteilsansprüche sind (auch weiterhin) nur dann als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG absetzbar, wenn sie durch ein (Gerichts-)Verfahren veranlasst sind, das einen existentiell wichtigen (Ker...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 3. Keine Terminsgebühr

Nimmt der Anwalt am Gütetermin teil, entsteht hierfür keine weitere Vergütung; eine Terminsgebühr ist in Teil 2 VV RVG nicht vorgesehen. Die Terminsgebühr nach Teil 3 VV RVG wiederum ist nicht anwendbar, da noch kein unbedingter Auftrag für das nachfolgende gerichtliche Verfahren besteht (Vorbem. 3 Abs. 1 VV RVG), sondern allenfalls ein bedingter Auftrag (§ 158 BGB) für den ...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / b) Kostenrisiko bei Einspruch

Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist ein (s.o. 3. a) Kostenrisiko im Widerspruchs- und streitigem Verfahren), besteht die Möglichkeit, dass der Antragsgegner erst einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. Da also innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV i...mehr

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Anwaltsmagazin / Auswirkungen der Digitalisierung auf die Anwaltsbranche

Die Digitalisierung wird nach anderen Branchen auch das Geschäftsfeld der Rechtsanwaltschaft von Grund auf verändern. Dies prognostizierte kürzlich das Hamburger Wirtschaftsmagazin "Bilanz", das sich seinerseits auf den britischen Juristen und Buchautor Richard Susskind beruft. Gerade durch große Datenmengen und ihre Verwendung in Systemen der künstlichen Intelligenz werde s...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbundverfahren

Die Abtrennung einer Folgesache ist i.d.R. nur unter strengen Bedingungen möglich (§ 140 FamFG). Praxishinweise: Eine unberechtigte Abtrennung führt zur Aufhebung der gesamten Verbundentscheidung durch das Rechtsmittelgericht und zur Rückverweisung in die erste Instanz. Daher wird durch eine – ohne Einverständnis des Gegners – erreichte Abtrennung einer Folgesache keine Beschl...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 5. Beendigung des Vertrags

Der Anwaltsvertrag endet regelmäßig durch Erledigung des Auftrags, d.h. durch die Erreichung des Vertragszwecks. Hat sich der Anwalt zu einer außergerichtlichen Beratung verpflichtet, ist der Auftrag im Allgemeinen mit der Erteilung des Rats erledigt. Ist er beauftragt, den Mandanten bei Vertragsverhandlungen zu vertreten, endet der Auftrag grundsätzlich mit der Unterzeichnu...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / I. Überblick

Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG erhält der Anwalt als Verteidiger in einer Strafsache neben den sonstigen Gebühren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Nr. 1), das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Nr. 2), das gerichtliche Verfahren sich durch rechtzeitige Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbef...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / „AnwaltsGebühren.Online“ ausgezeichnet

Erst Anfang 2016 haben wir an dieser Stelle die neue Gebührensoftware „AnwaltsGebühren.Online“ aus dem Deutschen Anwaltverlag vorgestellt (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 8). Nun hat das innovative webbasierte Abrechnungsprogramm bereits einen Preis gewonnen: Beim „Isarnetz Award für Medieninnovationen“ 2016 der Münchner WebWoche wurde die neue Gebührensoftware mit dem So...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / IV. Professionelle Personalauswahl

Nutzen Sie Ihre Chance, viel Zeit und Geld zu sparen, indem Sie in eine professionelle Personalauswahl investieren. Personelle Fehlentscheidungen sind teuer. Fehlendes Personal kostet Geld! Fehlt Personal, bleibt Arbeit liegen: Vorgänge werden nicht abgeschlossen, Rechnungen nicht geschrieben. Zudem haben andere Mitarbeiter durch die fehlende Personalressource Mehrarbeit zu ...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 2. Pflichten des Kunden

Die vom Gesetzgeber verlangte anlegergerechte Beratung kann sich nur auf der Basis von Informationen vollziehen, die der Kunde in einem ersten Schritt zur Verfügung stellt. Die Umkehrung der Beweislast wird Anwalt und Mandant nur hilfreich sein, wenn der Anleger nicht selbst durch unvollständige oder unrichtige Auskünfte kausal zum Schaden beigetragen hat. Denn das WpD-Unter...mehr

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ZAP 1/2015, Beglaubigte Klageabschrift: Anforderungen

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.12.2014 – 9 U 87/13) • Es ist eine beglaubigte Abschrift der Klage zuzustellen. Eine beglaubigte Abschrift ist dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, der die Beglaubigung vornimmt, deren Übereinstimmung mit dem Original durch seine Unterschrift auf dem Schriftstück bestätigt und damit dokumentiert, dass er die Übereinstimmung mit dem Original gepr...mehr

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ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / I. Einleitung

Die Gesundheit eines Arbeitnehmers ist ein geschütztes Rechtsgut (Art. 1, 2 GG). Doch es häufen sich im Bereich des Arbeitsumfelds die Fälle von psychischer Überlastung und nicht selten geraten Arbeitnehmer in einen Burnout-Prozess, der ohne eine Unterbrechung in die langwierige Krankheit des Erschöpfungssyndroms münden kann. Eine solche Entwicklung ist sowohl für den Arbeit...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 2 Änderungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit

Kaum ist die "Kleine BRAO-Reform" unter Dach und Fach (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 8/2017, S. 387), plant die Bundesregierung bereits wieder größere Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht. Insbesondere soll die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen ab 2018 neu geregelt werden. Die Regierung gibt damit dem Druck der Europäischen Kommissi...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / I. Einleitung

Die digitale Anwaltskanzlei ist bereits heute Realität und in zahlreichen Arbeitsschritten kommen digitale Hilfsmittel oder Kommunikationswege zum Einsatz. Es ergeben sich Fragen an erster Stelle zur zeit- und technikgemäßen Kommunikation mit den Mandanten und sonstigen in das Mandat Involvierten, seien es der Gegner, Kollegen oder Kolleginnen, Sachverständige, Zeugen, Geric...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 7. Klagerücknahme bei Säumnis des Gegners

Erscheint der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht und wird im Termin die Klage zurückgenommen, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG greift nicht, da nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird und auch kein Antrag zur Prozess- und Sachleitung vorliegt (LAG Baden-Württemberg AGS 2010, 528 = RVGreport 2010, 386). Bei...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / I. Vorbemerkung

Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrichterlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgestreitigkeiten – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen. Auch der professionell tätige Verfahrensbevollmächtigte sollte dem von ihm vertretenen Elternteil, bei de...mehr

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ZAP 3/2017, Zulassung eines... / II. Sachverhalt

Nach dem dort zur Entscheidung gestellten (hier stark verkürzten) Sachverhalt bestanden zwischen den Gesellschaftern der beklagten GmbH schon länger gravierende Auseinandersetzungen, in deren Verlauf schließlich der Geschäftsanteil des klagenden (Minderheits-)Gesellschafters zwangsweise wegen geschäftsschädigenden Verhaltens eingezogen werden sollte. Gegen den die Zwangseinz...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Tamm/Tonner (Hrsg.), Verbraucherrecht, 2. Aufl. 2016, 1.336 S., Nomos Verlag, 128 EUR

Das Verbraucherrecht ist ein sehr weit zu fassender Bereich, der durch die vielen europäischen Vorgaben und die letztlich kontinuierlichen Änderungen im deutschen Recht für den nicht spezialisierten Anwalt schwer überschaubar ist. Diesem Problem stellt sich das Autorenteam und bietet ein kompaktes, nach Themenkomplexen aufgebautes Werk an, mit dem das effektive Einarbeiten i...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ist, die Ermäßigung ein...mehr

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ZAP 17/2016, Entschädigungsanspruch: Klagefrist

(BGH, Urt. v. 17.3.2016 – III ZR 200/15) • Nach § 13 Abs. 1 S. 2 StrEG ist eine Klage gegen die Entscheidung über den Entschädigungsanspruch innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung in dem vorgerichtlichen Betragsverfahren zu erheben. Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 S. 2 StrEG wird nur durch eine den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 3. Fazit

Das Bankgeschäft befindet sich international und national im Umbruch. Politischen Bestrebungen, dem Spekulatentum wirksam zu begegnen, fehlen. Auf der anderen Seite stützt der BGH Bürgerinteressen. Das heißt, die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat sich in die Justiz als Korrektiv gesetzgeberischer Fehlleistungen...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Widerrufsfrist

Wird z.B. an einem Mittwoch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen vereinbart, dann ist unklar, ob die Frist an einem Dienstag abläuft (so § 187 Abs. 2 BGB) oder am übernächsten Mittwoch (so §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, OLG Schleswig NJW-RR 1987, 1022 – h.M.). Besser ist daher, ein Datum einzusetzen. Manchmal ist der beim Gericht ausgehandelte Vergleich kompliziert und umfang...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 86b SGG Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt zwar nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nr. 3501 ff. VV RVG; es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a VV RVG die Gebühren eines Berufungs...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 44 "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"

Das OLG Hamm hatte entschieden, dass sich derjenige widersprüchlich verhält, der auf seiner eigenen Webseite den Hinweis "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" verwendet, gleichwohl einen Mitbewerber ohne vorherigen Kontakt abmahnt (Urt. v. 31.1.2012 – 4 U 169/11). Diese Sichtweise wurde nun durch das OLG Düsseldorf bestätigt (Urt. v. 26.1.2016 – 20 O 52/15). Vor dem Hint...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / "Berufsrecht der Anwaltschaft" in Neuauflage

Die Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" ist soeben in der 16. Auflage erschienen. Die Sammlung vereinigt alle relevanten Vorschriften zur anwaltlichen Tätigkeit, vom deutschen und internationalen Berufsrecht über das Gebühren- und Rechtsberatungsrecht bis hin zu den Ausbildungsvorschriften für die Fachangestellten. Rechtsstand ist der 1.1.2016; die jüngsten Entwicklu...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird mit der Partei erörtert

Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (s.o. 6.). Es entsteht also die volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2007, 226 = NJW 2007, 1692 = Rpfleger 2007, 343 = AnwBl 2007, 383 = BGHR 2007, 530 = MDR 2007, 804 = JurBüro 2...mehr

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 3. Überlanges verwaltungsgerichtliches Verfahren

Nach § 198 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 GVG wird angemessen entschädigt, wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Materieller Bezugsrahmen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs ist gem. § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 1 GVG das gesamte verwaltungsgerichtliche Verfahren, also der Zeitraum beim Verwaltungs...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 12. Ratenzahlungsvergleich

Wird der Beklagte auf Zahlung von z.B. 20.000 EUR verklagt und einigt man sich auf 10.000 EUR zahlbar in Monatsraten von 200 EUR, dann ist die genaue Fälligkeit anzugeben ("zahlbar jeweils bis 3. des Monats, erstmals am 3.3., wobei die Gutschrift auf dem Konto des Klägers maßgebend ist") und eine Verfallsklausel einzufügen: "Sollte der Beklagte mit zwei Raten mehr als 10 Tag...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsrobe mi... / II. Sachverhalt

Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (AGH) entschied eine Streitigkeit zwischen der Rechtsanwaltskammer Köln und einem ihrer Mitglieder. Das Mitglied, der Kläger, beabsichtigte zu Werbezwecken im oberen Rückenbereich seiner Robe, den aus acht Metern lesbaren Text "Kanzlei Dr. ... und www. ..." abzudrucken. Nach Ansicht des Klägers sei der Anwalt, bei Aufdruck...mehr