Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Berufungsgericht kann durch Beschluss den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichteinlassung.

Rn 10 Zustellungsmängel sind nur relevant, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (Rauscher/Leible Rz 52). Als Einlassung (vgl dazu auch Art 26, 28 I) ist jedes Verhandeln des Beklagten anzusehen, aus dem folgt, dass er Kenntnis von dem Verfahren erlangt und die Möglichkeit gehabt hat, sich zu verteidigen (MüKoZPO/Gottwald Art 34 Rz 40; Anders/Gehle/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § 239 Rn 4), sodass i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteivereinbarungen.

Rn 2 Die Parteien können jederzeit eine Vereinbarung sowohl über Art als auch Höhe der Sicherheitsleistung treffen. Diese Parteivereinbarung kann in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich erfolgen. Möglich ist bspw auch lediglich die Vereinbarung einer von § 108 abweichenden Stellung einer Bürgschaft. Parteivereinbarungen haben Vorrang vor der gerichtlichen Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 2 Die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen ist funktionell dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugewiesen. Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über die Rechtssache erstinstanzlich befunden hat (iudex a quo). Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung von einem örtlich oder sachlich nicht zuständigen Gericht stammt (Stuttg Rpfleger 79,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsklausel.

Rn 250 Für die Klage nach § 731 ist der volle Wert der Leistung anzusetzen, wenn es um die Vollstr schlechthin geht, sonst ein Bruchteil (Köln MDR 80, 852) oder der Aufwand des Gl (OLGR Zweibrücken 98, 376); das ist im Fall des § 733 wegen Nr 2110 KV Anl 1 GKG nur für die Anwaltsgebühren bedeutsam. Nebenforderungen bleiben außer Ansatz (Frankf JurBüro 94, 117; § 4 Rn 10 ff)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Der Anwaltszwang gilt grds für das gesamte Verfahren vor den genannten Gerichten (Ausnahme Abs 3), unabhängig davon, ob das Kollegialgericht oder der Einzelrichter den Prozess führt. Er erstreckt sich auf alle Prozesshandlungen, die schriftlich oder mündlich innerhalb oder außerhalb der mündlichen Verhandlung vor oder ggü dem Gericht vorgenommen werden (Musielak/Voit/W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rügeberechtigung (Abs 1 S 1).

Rn 7 Die Rüge kann nur von einem Verfahrensbeteiligten einer Kindschaftssache nach § 155 I erhoben werden. Das ist in Antragsverfahren der Antragsteller (§ 7 I), diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird oder die vAw oder auf Antrag zu beteiligen sind, wie zB der Verfahrensbeistand, § 158 III 2, oder das Jugendamt, das gem § 162 II zwingend in Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rechtskräftiger – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 § 119 regelt umfassend aber nicht abschließend (vgl Rn 11) die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Zivilsachen. Mit Inkrafttreten des FGG-RG ist Abs 1 neu gefasst und durch eine Regelung ersetzt worden, die eine umfassende Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Rechtsmittel in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit begründet, mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) PKH-Beschwerde in der 2. Instanz.

Rn 20 Gegen PKH-Entscheidungen in der Berufungsinstanz ist eine sofortige Beschwerde nicht gegeben, das folgt aus § 567 I, der die sofortige Beschwerde nur gegen Entscheidungen im ersten Rechtszug eröffnet (BGH FamRZ 21, 1722). Auch wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist oder wenn das Berufungsgericht nach §§ 916, 936 für die Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 § 369 regelt seinem Wortlaut nach nur den Fall, dass die ausländische Behörde bei der Beweisaufnahme für sie maßgebliche Verfahrensvorschriften nicht beachtet hat, sie aber deutschem Verfahrensrecht entspricht, weil dieses die verletzte ausländische Förmlichkeit nicht vorschreibt. Entsprechend des lex-fori-Prinzips kann die Beweisaufnahme aber auch dann verwertet werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zivilrechtliches Fortsetzungsfeststellungsverfahren.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine sachliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung trotz dass sich der Verfahrensgegenstand erledigt hat. Sie dient der Gewährleistung des in Art 19 IV GG verankerten Grundrechts auf effektiven u möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gg Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfG NJW 02, 2456 [BVerfG 05.12.2001 - 2 BvR 527/99]). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkung der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung erfasst neben dem Scheidungsverfahren auch alle Folgesachen, über die gem § 137 II 1 eine Entscheidung ›für den Fall der Scheidung‹ zu treffen ist und über die gem § 142 durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 7; MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 27; FAKomm-FamR/Roßmann § 136 Rz 6). Gem § 113 I 2 iVm § 249 ZPO endet der Lau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtbarkeit.

Rn 10 Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gegen das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris). Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Nichtigkeitsklage.

Rn 3 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) weist § 579 I auf die Zulässigkeitsvoraussetzung der schlüssigen Behauptung des Nichtigkeitsgrundes hin. § 579 II regelt die Zulässigkeitsvoraussetzung der Subsidiarität der Nichtigkeitsklage ggü der Einlegung von Rechtsmitteln, was eine Frage der Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage ist. ...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Pauschale Abgeltung

Der Umstand, dass es sich bei einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 5 RVG handelt, und die Regelung in Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV, die den Pauschalcharakter der in Teil 4 Abschnitt 1 VV enthaltenen Verteidigergebühren regelt,[5] führen dazu, dass für die Tätigkeit in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 321 stellt aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ein Antragsverfahren zur Ergänzung eines lückenhaften Urteils zur Verfügung, dient aber nicht dazu, fehlerhafte Entscheidungen richtigzustellen (BGH NJW 06, 1351 [BGH 16.12.2005 - V ZR 230/04] Rz 12); dann Rechtsmittel oder § 319. Wie das Verfahren des § 320 ist § 321 auf eine Selbstkontrolle innerhalb der Instanz g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Sitzungspolizei.

Rn 1 § 176 stellt die Rechtsgrundlage für Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung dar. Die Wahrnehmung der Sitzungspolizei ist Aufgabe des Vorsitzenden. Sie fällt unter die rechtsprechende Tätigkeit, unterscheidet sich aber von der Prozessleitung (§ 136 ZPO). Die Anordnung selbst ist nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar. Wird der Anordnung keine Folge geleistet, sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthafter und zulässiger Einspruch.

Rn 4 In diesem Fall ist grds nach § 341a weiter zu verfahren und Termin zur Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache anzuberaumen. In dem Termin ist die Zulässigkeit des Einspruchs festzustellen und nach § 160 III Nr 6 zu protokollieren und sodann über die Sache zu verhandeln. Zulässig ist auch die Anberaumung einer auf die Zulässigkeit des Einspruchs beschränkte Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsschutz.

Rn 6 Die Entscheidung der Urkundsperson über die Aussetzung der Beurkundung ist als Zwischenentscheidung ohne Außenwirkung nicht anfechtbar (Sanders FamRZ 17, 1189, 1191). Der Rechtsschutz zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist danach auf den Verwaltungsrechtsweg verlagert. Einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage kommt nach § 84 I Nr 9 AufenthG keine aufschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgleich nach § 43 I GKG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle (Abs 2).

Rn 7 Abs 2 meint nur ›Stuhlurteile‹ bzw solche ›am Ende der Sitzung‹, bei denen die Verkündung noch im Schlusstermin erfolgt (§ 310 Rn 4). Urteile, deren Verkündung in einem besonderen ›VT‹ erfolgen, müssen wegen § 310 II bei Verkündung vollständig abgefasst sein. Abs 2 S 1 verlangt die Übermittlung in vollständiger Form (§ 313). Die Übermittlung kann zukünftig auch die elekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschränkung.

Rn 5 Ist die quantitative als auch qualitative Ermäßigung etwa eines Zahlungsantrages, Leistung Zug um Zug statt uneingeschränkter Verurteilung, Klage auf künftige, statt sofortige Leistung, Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage, Hinterlegung statt Zahlung (BGH NJW-RR 05, 955 [BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03]), Übergang von Zahlungs- auf Freistellungsbegehren (Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zulässigkeit und Begründetheit.

Rn 23 Über die Zulässigkeit und Begründetheit der Anschlussberufung ist nicht in einem gesonderten Verfahren, sondern in dem Berufungsrechtsstreit zu entscheiden; denn die beiden Rechtsmittel Berufung und Anschlussberufung führen nicht zu zwei Prozessen. Rn 24 Die unzulässige Anschlussberufung ist zu verwerfen, die unbegründete zurückzuweisen. Wegen der Abhängigkeit der Ansch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozesskostenhilfe.

Rn 17 Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53) kann die Durchführung des Berufungsverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff) abhängig machen. Wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung (§ 519 Rn 25) kann er jedoch nicht Berufung nur für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe einlegen; geht er gleichwohl so vor, darf das Rechtsmittel nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 127 Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten sind für den GeS zum Wert der verbleibenden Hauptforderung zu addieren, denn der str Erledigungsantrag ist ein Sachantrag, der einer Bewertung bedarf; Nebenkosten iSd § 4 I ZPO, § 43 I GKG liegen insoweit nicht vor (BGH NJW-RR 96, 1210; 99, 1385; Nürnbg JurBüro 06, 478; Bambg JurBüro 63, 488: Widerklage). Es ist auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Abs 1 S 2 erfasst nur nicht rechtsmittelfähige Urteile iSd Abs 1 S 1 (›In diesem Fall‹). Wie bei Abs 1 S 1 bedeutet Entbehrlichkeit (›bedarf es nicht‹) keine generelle Pflicht des Gerichts zum Absehen von Entscheidungsgründen, wenn das Gericht zB mit Blick auf Parallelverfahren eine Abfassung für sinnvoll hält (vgl auch Zweibr NJW-RR 97, 1087 betr § 313b). Die Parteiher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Gem III stellt das Gericht, welches die EA erlassen hat, das Außerkrafttreten auf Antrag fest; gg diesen Beschl ist abw v § 57 stets das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft (III 2). Titelherausgabe kann im Verfahren nach III 1 nicht begehrt werden (KG FamRZ 11, 1612). Es fallen für den Beschl nach III 1 keine weiteren Kosten an (§ 16 Nr 5 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses.

Rn 9 Für die Parteien gibt es wegen Abs 1 S 2 kein Rechtsmittel gegen den Vorlagebeschluss. Auch für das OLG ist er bindend. Das heißt zunächst, dass das OLG die in Abs 1 genannten Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht noch einmal überprüfen darf (BGH ZIP 21, 2531 mwN; BTDrs 15/5091, 23). Das OLG darf auch einen unvollständigen oder inhaltlich falsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Revision ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn die angefochtene Entscheidung revisibles Recht nicht verletzt oder nicht auf der Gesetzesverletzung beruht (§§ 545 I, 546) oder wenn entgegen der Anforderungen des § 557 III 2 Verfahrensmängel nicht oder nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind. § 561, der einen speziellen Fall der Unbegründetheit regelt, stellt im Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen (insb, weil die Voraussetzungen für die Scheidung nicht vorgelegen haben), hat dies gem § 142 II 1 grds zur Folge, dass die Folgesachen gegenstandslos werden. Wird gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt, gelangen die Folgesachen nicht in die höhere Instanz. Allerdings gebietet § 142 I die gleichzeitige Entscheidung der Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die Endentscheidung darauf gestützt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits.

Rn 16 Der Rechtsstreit muss zwischen den WEigtümern oder einem WEigtümer und der GdW geführt werden (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 9). Ob der WEigtümer Kläger/Antragsteller oder Beklagter/Antragsgegner ist, ist unerheblich (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 13). Rechtsstreit sind sämtliche streitigen Zivilverfahren sowie die WEG-Streitigkeiten gem § 43 II ihrem vollen Umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unzulässigkeit der Berufung.

Rn 17 Ist die Berufung unzulässig, verwirft sie das Berufungsgericht durch Urt nach mündlicher Verhandlung (Rn 8) bzw durch Beschl, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Die die Verwerfung tragenden Feststellungen müssen angegeben werden (BGH NJW-RR 16, 320 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 605/14]). Beide Entscheidungsformen beenden die Instanz und sind anfechtbar, näm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Begründung der Beschwerdeentscheidung.

Rn 13 Eine Begründung des Beschlusses des Beschwerdegerichts schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Eine Pflicht zur Begründung lässt sich jedoch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ableiten. Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen (vgl § 574 I), müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird, und außerdem den Streitgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Inhalt der Antragsschrift bei ›bedingt‹ eingelegter Berufung.

Rn 31 Fazit ist, dass bei ›bedingten‹ Rechtsmitteleinlegungen keinesfalls eine Schrift eingereicht werden darf, die den formalen Anforderungen einer Berufung und einer Berufungsbegründung vollinhaltlich entspricht (so aber wieder BGH NSW ZPO § 234 A, bei nicht unterschriebener aber fertig gestellter Berufungsbegründung). Es sind zwar die Angriffe anzugeben, die gegen das ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Abs 3). Bei der Berufung nach Abs 1 S 1 kommt § 707 uneingeschränkt zur Anwendung. Das gilt entsprechend auch für das Revisionsverfahren und die Nichtzulassungsbeschwerde (BGH BeckRS 14, 18857). Die Einstellung erfolgt hier idR nur gegen Sicherheitsleistung (s § 707 Rn 11). Ohne Sicherheitsleistung kann nach Abs 1 S 2 nur eingest...mehr