Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Konzentrationsermächtigung.

Rn 11 Die Rechtsmittelzuständigkeit für bestimmte Verfahren kann auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen durch Rechtsverordnung von der jeweiligen Landesregierung auf einzelne Oberlandesgerichte übertragen werden. Derartige Konzentrationsermächtigungen enthalten (neben Abs 3 S 2 u 3 sowie der allgemeinen Ermächtigung in § 13a) zB § 99 III AktG (Gerichtliche Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Berufungsbeklagter.

Rn 19 An die Bezeichnung des Berufungsbeklagten werden geringere Anforderungen als an die des Berufungsklägers gestellt (BGH MDR 10, 828; NJW 23, 2280). Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass sich die Identität des Berufungsbeklagten meistens schon dann feststellen lässt, wenn geklärt ist, wer Berufungskläger ist. Probleme mit der Identifizierung kann es jedoch geben, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Zustellung von RA zu RA entfaltet alle Zustellungswirkungen. Sie ist immer möglich bei Parteizustellungen, kann aber auch eine Amtszustellung ersetzen, wenn nicht zugleich eine gerichtliche Anordnung zuzustellen ist (Abs. 1 S 2). Wichtigster Anwendungsfall ist die Zustellung von Schriftsätzen im laufenden Prozess, auch wenn diese eine Klageänderung/-erweiterung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt im Ergebnis zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2).

Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde (Näheres dazu s die Erl bei § 544). Die Revision gegen einen Zurückweisungsbeschl kann es nicht geben, weil die Zurückweisung der Berufung durch Beschl immer dann ausscheidet, wenn Gründe für die Zulassung der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zurückweisende Entscheidung handelt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Nach § 17a V GVG sind die Gerichte, die über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in der Hauptsache befinden, an eine – auch nur konkludente (dazu BSG NVwZ-RR 04, 463; anders Rostock NJW 06, 2563 [OLG Rostock 08.09.2005 - 7 U 2/05]) – Bejahung des Rechtswegs durch das Ausgangsgericht gebunden (sog Prüfungssperre). Das gilt auch, wenn über Amtshaftungsansprüche entschieden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Normen.

Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ausschluss der Anschließung (Abs 3).

Rn 14 Abs 3 soll verhindern, dass die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs deshalb nicht eintritt, weil die Entscheidung einem beteiligten Versorgungsträge entweder gar nicht oder aber fehlerhaft bekannt gemacht wird und deshalb für den Versorgungsträger schon nicht die Rechtsmittelfrist läuft (BGH FamRZ 17, 727). Das Anschlussrechtsmittel der Ehegatten zum Scheidungsausspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 66 eröffnet u regelt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde. Die Anschlussbeschwerde ist akzessorisch zum Hauptrechtsmittel. Die Möglichkeit der Anschließung soll insb dem Beteiligten, der die erstinstanzliche Entscheidung hinzunehmen bereit gewesen ist, dann noch den Weg zum Eingreifen in das Verfahren ebnen, wenn das Hauptrechtsmittel erst zu einem Zeitpunkt ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 Dass sich die Wiederaufnahmeklage nicht selbstständig gegen Vorentscheidungen richtet, verhindert nicht, dass §§ 582 und 579 II eingreifen. Es bleibt bei der Obliegenheit, zuvörderst mit einem Rechtsmittel Wiederaufnahmegründe gegen die Vorentscheidungen geltend zu machen. Falls dies unverschuldet unterlassen wurde, bleibt – wenn gegen eine Vorentscheidung ein Anfechtun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist das Gericht (nicht allein der Vorsitzende: BGH, 19.7.16, II ZB 3/16, juris Rz 20), das über die nachgeholte Prozesshandlung zu befinden hat, auch zur Nebenentscheidung über die Wiedereinsetzung berufen, bei Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid also das Gericht, welches das Versäumnisurteil erlassen hat bzw d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eigentum.

Rn 104 s § 6, s Enteignung. Eigentumsstörung Der Abwehranspruch ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BGH NJW 94, 735 [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92]; 06, 2639 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]; BGH NZM 22, 754: niedrige Schätzung bei Klage des Grundstückseigentümers gegen Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen anzubringen; Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Norminhalt.

Rn 1 Die Rechtsmittel gg eine Endentscheidung in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) richten sich grds nach den in ihrer Anwendung durch § 113 I 1 nicht ausgeschlossenen §§ 58–75. I enthält jedoch ggü § 65 I, II (nicht ggü § 65 III, IV) vorrangige Regelungen für die Beschwerdebegründung (nicht für die Einlegung der Beschwerde, §§ 63 f). II–IV befassen sich m dem Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtung im Ursprungsstaat (lit a).

Rn 2 Erforderlich ist eine prozessuale Maßnahme, welche die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung im Ursprungsstaat zur Folge haben kann. Das aus dem früheren Merkmal des ›ordentlichen Rechtsbehelfs‹ abgeleitete Erfordernis der Fristgebundenheit des ausländischen Rechtsbehelfs (vgl EuGH Rs 43/77 – Industrial Diamond Supplies, NJW 1978, 1107 [BGH 07.12.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeiner Regelungsbereich.

Rn 5 Die §§ 41 ff regeln die mögliche Hinderung an der Ausübung des Richteramtes, wenn begründete Zweifel in einer konkreten Verfahrenssituation an der Integrität des Richters bestehen. Ist er unabhängig vom Verfahrensgegenstand in der sachgemäßen Ausübung seines Amtes beschränkt, greifen diese Regelungen nicht (allgM). Als solche Beschränkungen kommen in Betracht: Berufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 98a Rechtsbehelfe in der Forderungspfändung sind bei einer Maßnahme des Vollstreckungsgerichts die Erinnerung nach § 766 und bei einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts die sofortige Beschwerde nach § 793. Die Rechtsbehelfe können ab Beginn der Zwangsvollstreckung eingelegt werden. Mit Beendigung der Zwangsvollstreckung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZVI 05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 18 EuVTVO – Heilung der Nichteinhaltung von Mindestvorschriften.

Gesetzestext (1) Genügte das Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat nicht den in den Artikeln 13 bis 17 festgelegten verfahrensrechtlichen Erfordernissen, so sind eine Heilung der Verfahrensmängel und eine Bestätigung der Entscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel möglich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 63 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht, die/das mit einem Antrag auf Versagung der Vollstreckung oder mit einem Rechtsbehelf nach Artikel 61 oder 62 befasst ist, kann das Verfahren aus einem der folgenden Gründe aussetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 50 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 50 Brüssel Ia-VO0 Gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, kann nur ein Rechtsbehelf eingelegt werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 75 Buchstabe c mitgeteilt hat, bei welchen Gerichten ein weiterer Rechtsbehelf einzulegen ist. Rn 1 Die Norm eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, neben der d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form und Inhalt.

Rn 4 Die Belehrung ist Teil des Beschlusses und muss daher vor der Unterschrift im Beschluss enthalten sein. Die Anheftung eines Formblatts genügt nicht. Die Belehrung muss den konkreten Rechtsbehelf benennen und das Gericht, an das der Rechtsbehelf zu richten ist, mit Namen und Adresse bezeichnen. Auch über Form und Frist des Rechtsbehelfs muss die Belehrung Auskunft geben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (Brandbg FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verborgene Mängel.

Rn 8 Wird der Vollmachtsmangel nicht entdeckt, wird das Urt an den bestellten (Schein)Prozessbevollmächtigten zugestellt und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Die Partei kann den Mangel mit einem Rechtsmittel rügen oder nach Rechtskraft Nichtigkeitsklage erheben (§ 579 I Nr 4; BGH NJW 83, 883 [BGH 18.11.1982 - III ZR 113/79]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird. (2) 1Ergeht ein Zwischenurteil, so ist es in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen. 2Das Gericht kann jedoch auf Antrag anordnen, dass zur Hauptsache zu verhandeln ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung (Nr 1).

Rn 25 Die – zulässige – Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie nach dem Inhalt der gewechselten Schriftsätze (Berufungsbegründung, Berufungserwiderung, Replik) unbegründet und nicht zu erwarten ist, dass ihr durch weiteren Vortrag des Berufungsklägers und/oder durch Erörterungen in der mündlichen Verhandlung Erfolg beschert werden kann. Das erstinstanzliche Urt mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebf ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Prozess ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Bedeutung der Vorfristen.

Rn 49 Für Rechtsmittelbegründungen müssen – um auch für den Fall von Zwischenfällen die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen – Vorfristen (idR etwa 1 Woche) notiert werden, zu dem die Akten einem Rechtsanwalt vorgelegt werden müssen (BGH NJW-RR 23, 1284 [BGH 21.06.2023 - XII ZB 418/22]; NJW-RR 22, 1717 [BGH 20.09.2022 - VI ZB 17/22] Rz 7; NJW 94, 2831); dass hierzu gee...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungskläger.

Rn 53 Die Frage, wer als Berufungsführer in Betracht kommt, ist nach prozessualen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Parteistellung für das Berufungsverfahren wird ausschließlich durch den Inhalt der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung, die zum Vor- oder Nachteil einer bestimmten Partei ergeht, begründet; demnach ist derjenige zur Berufungseinlegung berechtigt, geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

aa) Vorläufige Wertfestsetzung. Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 96 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in der 2. Instanz für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme von Informationen.[166] Sie ist bereits (in voller Höhe) verdient, wenn der Anwalt fristwahrend Berufung einlegt, ohne dabei zugleich den Antrag zu stellen.[167] Sie liegt gem. Nr. 3200 VV bei 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung.

Rn 41 Eine tw Erledigungserklärung ist zulässig, wenn und soweit der für erledigt erklärte Teil abtrennbar ist. Die Voraussetzungen des § 301 brauchen nicht vorzuliegen. Die tw Erledigungserklärung kann den Teil eines Streitgegenstandes oder bei objektiver Klagehäufung einen von mehreren Streitgegenständen betreffen. Erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend, ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erfolgsaussicht in der Sache.

Rn 4a VKH ist für ein Rechtsmittel nicht zu gewähren, wenn die angefochtene Entscheidung an einem Verfahrensfehler leidet, das materielle Ergebnis sich jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (BGH MDR 94, 406; 17, 1441).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Sind außer den Ehegatten weitere Beteiligte vorhanden, werden vorbereitende Schriftsätze, Ausfertigungen oder Abschriften diesen nur insoweit mitgeteilt oder zugestellt, als der Inhalt des Schriftstücks sie betrifft. Dasselbe gilt für die Zustellung von Entscheidungen an dritte Personen, die zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt sind. (2) Die weiteren Beteiligten kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbesserungsverbot.

Rn 11 Das Berufungsgericht darf das angefochtene Urt nicht über die vom Berufungskläger gestellten Anträge hinaus abändern, dem Berufungskläger kann nicht mehr zugesprochen werden, als er beantragt hat (Verbot der reformatio in melius). Der Berufungsbeklagte kann damit das Risiko des Berufungsverfahrens abschätzen und überlegen, ob und mit welchem Aufwand er sich gegen das R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. 2In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. (2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das beweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im wesentlichen § 15 III–V KapMuG aF und definiert die Parteirollen im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wird von mehreren Beteiligten die Rechtsbeschwerde eingelegt, so werden diese Rechtsmittel gem § 21 zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren zusammengefasst (BGH NZG 21, 377 [BGH 17.12.2020 - II ZB 31/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausprägung im Verfahren.

Rn 26 Die Geltung der Dispositionsmaxime wird va deutlich in § 308 (Bindung an Parteianträge), § 269 (Rücknahme der Klage), § 263 (Klageänderung), §§ 516, 565 (Rücknahme von Rechtsmitteln), § 306 (Verzicht), § 307 (Anerkenntnis), § 794 Abs 1 Nr 1 (Prozessvergleich), § 91a (Erledigungserklärung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Rechtsmittelgericht. 2Der Schriftsatz ist beiden Parteien zuzustellen und muss enthalten:mehr