Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.8.2.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung seines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 5.4 Durchführung baulicher Maßnahmen trotz Rechtsstreits

Ein gefasster Beschluss ist nach zwingender gesetzlicher Bestimmung[1] von der Gemeinschaft – vertreten durch ihr Organ, den Verwalter – durchzuführen und zwar grundsätzlich (mangels anderer Eigentümerentscheidung) unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern. Ob sich die Verpflichtung gemäß § 27 WEG, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen, ausnahmslos auch auf fehle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baugenehmigungskosten / 3 Baugenehmigungskosten sind Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Gebäudes

Prozesskosten – hier Gerichtskosten – teilen als Folgekosten die Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Herstellungskosten sind u. a. Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Gebäude errichten zu können, und der Herstellung des Gebäudes tatsächlich gedient haben. Alle Aufwendungen, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.8 Berücksichtigung von Einkommen beim Bedarf

Rz. 190 In besonderen Fällen ist Einkommen direkt beim Bedarf zu berücksichtigen. Das gilt nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bei der Übernahme von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch einen Verwandten für den Leistungsberechtigten (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.5.2017, L 11 AS 638/13). In einem Rechtsstreit über die Begrenzung des Zuschusses zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Vorschriften, abdingbare / 4 Stimmrechtsverbote (§ 25 Abs. 4 WEG)

Nach dieser Vorschrift (§ 25 Abs. 4 WEG) ist ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder einen Rechtsstreit, den die anderen Eigentümer mit ihm führen, betrifft. Dieses Stimmrechtsverbot kann in Grenzen durch Vereinbarung aufgehoben werden. Der rechtsgeschäftlichen Gestal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.5 Sanktion bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts gem. § 95 BetrVG

Streitigkeiten darüber, ob Richtlinien dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG unterliegen, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Die Rechtmäßigkeit von Auswahlrichtlinien ist als Vorfrage zu entscheiden, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung, Versetzung oder Umgruppierung wegen Verstoß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.11 Individualrechtliche Folgen des Eingruppierungsverfahrens

Ist der Arbeitnehmer mit der im Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder im gerichtlichen Beschlussverfahren gefundenen Eingruppierungsentscheidung nicht einverstanden, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass er in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert ist (h. M.). Ein Beschlussverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingrup...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen, sind nach Auffassung des BFH als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn dargelegt werden kann, dass der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit hat sich der VI. Senat gegen die ständige Rechtsprechung des BFH und ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

1. Allgemeines. Rn 3 Die Prozessvollmacht bezieht sich auf den Rechtsstreit und damit auf ein konkretes Streitverhältnis zwischen bestimmten Parteien. Dieses Prozessrechtsverhältnis ist der maßgebliche Bezugspunkt für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Prozessvollmacht. Sie ist weder auf ein bestimmtes Gericht noch auf eine bestimmte Instanz beschränkt, umfasst viel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 2 Die Nebenintervention setzt einen zwischen anderen Parteien anhängigen (nicht rechtshängigen: BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus. Andererseits darf der Rechtsstreit nicht durch rechtskräftiges Urt, Klagerücknahme (§ 269), Erledigung (§ 91a) oder Vergleich (§ 794) beendet sein (BGH NJW 91, 229 f [BGH 04.10.1990 - IX ZB 78/90]; 84, 353 [BGH 24.11.1983 - ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhandlung der Parteien über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht.

a) Verhandlung iSv Abs 1. Rn 8 Unter Abs 1 fällt die mündliche Verhandlung im engeren Sinn. Hierunter versteht man Antragstellung, Sachvortrag, Erklärungen und Erörterung der Parteien als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung (St/J/Kern Rz 24; R/S/G § 79 Rz 28; aA für einen weiteren Verhandlungsbegriff Wieczorek/Schütze/Borck Rz 3). Die Verhandlung muss einen Bezug z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 6 Die Aussetzung kann nur mit Blick auf einen anhängigen, vom Ausgangsverfahren verschiedenen Rechtsstreit angeordnet werden. Eine Aussetzung bis zur Zustellung einer Streitverkündungsschrift im anhängigen Rechtsstreit ist nicht möglich (BGH MDR 18, 1144 [BGH 22.03.2018 - I ZR 76/17]). Bis zum Abschluss des Mahnverfahrens ist eine Aussetzung nicht zulässig; erst die Abgab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif.

Rn 20 Nach dem Zweck der Vorschrift soll Schriftlichkeit ausnahmsweise angeordnet werden, wenn dadurch eine Förderung des Verfahrens zu erreichen ist. Daraus lässt sich entnehmen, dass eine Anordnung nach Abs 2 nicht zulässig ist, wenn der Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist. Es muss also an der Entscheidungsreife fehlen und das Gericht muss die berechtigte Hoffnung h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zuständigkeit eines der Gerichte für den Rechtsstreit.

Rn 16 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 I Nr 6 ist als weitere Voraussetzung für eine Zuständigkeitsbestimmung zu fordern, dass wenigstens eines der Gerichte, die Unzuständigkeitserklärungen ausgesprochen haben, tatsächlich für den Rechtsstreit zuständig ist. Ist die Ermittlung des zuständigen Gerichts erst nach Aufklärung der für den einschlägigen Zuständigkeitstatbest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebenfalls ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Proz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 2 Eine Einwirkungsklage setzt einen schwebenden, nicht notwendig rechtshängigen (Musielak/Voit/Weth Rz 3), andererseits noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Prozess zwischen zwei Parteien voraus. Die spätere Anhängigkeit heilt eine vorzeitig erhobene Hauptintervention. Nach wirksamer Erhebung der Hauptintervention ist eine Beendigung des Rechtsstreits durch rechtkräft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtskräftige Zuständigkeitserklärungen verschiedener Gerichte in einem Rechtsstreit (§ 36 I Nr 5).

Rn 12 Die Bestimmungskompetenz in einem positiven Zuständigkeitskonflikt setzt nach § 36 I Nr 5 voraus, dass sich in einem ›Rechtsstreit‹ verschiedene, dh mindestens zwei, Gerichte rechtskräftig durch Zwischenurteil (§ 280) für zuständig erklärt haben. Deshalb muss der Kompetenzkonflikt nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit der verschiedenen Verfahren aufgetreten sein, da e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen verschiedener Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist (§ 36 I Nr 6).

1. Anwendbarkeit. Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtsstreit.

Rn 41 Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines SNRs (LG Duisburg ZMR 14, 470) oder den Inhalt des Gebrauchs (BGH ZMR 10, 971 Rz 7) unterfallen § 43 II Nr 1. Nichts anderes gilt, wenn streitig ist, wem das SNR zusteht (aA zum alten Recht Saarbr NJW-RR 98, 165 [OLG Hamm 22.04.1997 - 7 U 94/97]; Stuttg NJW-RR 86, 318 [OLG Stuttgart 04.12.1985 - 8 W 481/84]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gerichtliche Entscheidungen in einem Rechtsstreit gem § 43 II.

Rn 34 Gerichtliche Entsch in einer WEG-Streitigkeit binden den Sondernachfolger eines WEigtümer im Fall des § 325 ZPO ohne Weiteres und ohne Eintragung in das Grundbuch (LG Hamburg ZMR 12, 811, 813). Etwa ein Veräußerungsurteil (vgl § 17) ist eine solche Entsch (BGH ZMR 17, 171 Rz 9), ein Prozessvergleich aber nicht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausländischer Rechtsstreit.

Rn 7 Im Grundsatz kann ein deutsches Gericht das nationale Verfahren nach § 148 bis zum Abschluss eines ausländischen Rechtsstreits aussetzen. Allerdings ist Zurückhaltung geboten: Der Justizgewährungsanspruch steht einer Aussetzung entgegen, wenn nach § 328 Bedenken gegen die Anerkennung der ausländischen Entscheidung bestehen (Wieczorek/Schütze/Smid Rz 52) oder auf absehba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsstreit als persönliche Angelegenheit.

Rn 18 Rechtsstreit ist jedes gerichtliche Verfahren (BSG NJW 70, 352: sozialgerichtliches Verfahren; LAG Berlin MDR 82, 436: arbeitsrechtliche Streitigkeit; OVG Lüneburg FamRZ 73, 145: verwaltungsrechtliche Streitigkeit) in jeder Verfahrensart, sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite. Das Verfahren muss eine persönliche Angelegenheit betreffen, damit eine genügend enge Verbind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen und Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg und allein zur Klä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits.

Rn 16 Der Rechtsstreit muss zwischen den WEigtümern oder einem WEigtümer und der GdW geführt werden (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 9). Ob der WEigtümer Kläger/Antragsteller oder Beklagter/Antragsgegner ist, ist unerheblich (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 13). Rechtsstreit sind sämtliche streitigen Zivilverfahren sowie die WEG-Streitigkeiten gem § 43 II ihrem vollen Umfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Fortsetzung des Rechtsstreits.

Rn 7 Der Zwischenstreit ist Bestandteil der Beweisaufnahme. Hieraus wird gefolgert, dass der Rechtsstreit gem § 370 I erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils gem § 387 III fortgesetzt werden darf (Zö/Greger § 387 Rz 7). Diese Auffassung überzeugt nicht für die Fälle, in denen gleichzeitig die anderweitige Beweisaufnahme oder die mündliche Verhandlung über andere Teile des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezeichnung des Rechtsstreits (Nr 3).

Rn 2 Der Rechtsstreit wird durch die Parteiangaben bezeichnet. Im Regelfall wird nur ein verkürztes Rubrum aufgenommen. Enthält das Protokoll einen Vollstreckungstitel, sind die Parteien mit voller Anschrift zu bezeichnen, um die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen des § 750 I zu erfüllen. Es erweist sich als praktikabel, die fehlenden Angaben in der Vollstreckungsklau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit der Vorbereitung des Rechtsstreits.

Rn 3 Erforderlich für die Zuweisung an den Einzelrichter ist zunächst, dass die Entscheidung einer Vorbereitung bedarf, die in der regulären Verhandlung vor dem Kollegium nicht erfolgen kann. Ausgeschlossen ist eine Zuweisung damit, wenn der Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist oder erforderliche Vorbereitungshandlungen ohne besonderen Aufwand in der mündlichen Verhand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beendigung des Rechtsstreits ohne Kostenentscheidung.

Rn 5 Wenn der Rechtsstreit ohne Entscheidung über die Kostentragung beendet wird, dann zahlt der Kl die Kosten als Antragsteller gem §§ 20, 17, 18 GKG. Auch wenn der Beklagte in einem Vergleich die Kosten ganz oder tw übernommen hat, kann die Staatskasse den Kl in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Der Kl hat dann wieder die Möglichkeit, die Kosten gegen den hilfsbedürftigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Rechtsstreits.

Rn 9 Mangels einer Möglichkeit, in den Rechtsstreit lenkend einzugreifen, braucht ein Streithelfer keine Interventionswirkung zu befürchten, dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung in einer nicht rechtsmittelfähigen Sache der Streit verkündet wurde (Köln MDR 83, 409; Naumbg BauR 2012, 843 Rz 3). Erfolgte die Streitverkündung erst in der Rechtsmittelinstanz und wurden des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verweisung des Rechtsstreits.

Rn 66 Die vor Verweisung des Rechtsstreits anfallenden Kosten sind Kosten des Rechtsstreits und daher zu erstatten. Gegebenenfalls sind die Kosten nach § 281 III auszutrennen und vorab gesondert derjenigen Partei aufzuerlegen, die das unzuständige Gericht angerufen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 742 ZPO – Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits.

Gesetzestext Ist die Gütergemeinschaft erst eingetreten, nachdem ein von einem Ehegatten oder Lebenspartner oder gegen einen Ehegatten oder Lebenspartner geführter Rechtsstreit rechtshängig geworden ist, und verwaltet dieser Ehegatte oder Lebenspartner das Gesamtgut nicht oder nicht allein, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand eines anderen Rechtsstreits.

I. Anhängiger Rechtsstreit. Rn 6 Die Aussetzung kann nur mit Blick auf einen anhängigen, vom Ausgangsverfahren verschiedenen Rechtsstreit angeordnet werden. Eine Aussetzung bis zur Zustellung einer Streitverkündungsschrift im anhängigen Rechtsstreit ist nicht möglich (BGH MDR 18, 1144 [BGH 22.03.2018 - I ZR 76/17]). Bis zum Abschluss des Mahnverfahrens ist eine Aussetzung nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1433 BGB – Fortsetzung eines Rechtsstreits.

Gesetzestext Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann ohne Zustimmung des anderen Ehegatten einen Rechtsstreit fortsetzen, der beim Eintritt der Gütergemeinschaft anhängig war. Rn 1 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu § 1422 dar, wonach der verwaltende Ehegatte Rechtsstreitigkeiten im eigenen Namen führt, die sich auf das Gesamtgut beziehen. Der nicht verwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten des Rechtsstreits.

Rn 8 Die Kosten des Rechtsstreits sind nach S 2 grds ebenfalls gegeneinander aufzuheben, es sei denn die Parteien haben ein anders vereinbart oder über die Kosten ist bereits rechtskräftig erkannt. Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, ist auch hier grds davon auszugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen. Das Gericht kann jedoch in begründeten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abhängigkeit des zugrunde liegenden Rechtsstreits von den weiteren Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1).

Rn 3 Bezüglich dieser Voraussetzung gilt der Maßstab des § 8 I KapMuG, da derselbe Begriff (›abhängt‹) verwendet wird. Die Abhängigkeit muss auf das konkrete Ausgangsverfahren des Antragstellers bezogen werden, ggf sind die Akten jenes Verfahrens beizuziehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Selbstständiges Beweisverfahren während des Rechtsstreits.

Rn 18 Arrest und einstweilige Verfügung genügen nicht. Bei einem Mahnbescheid lässt sich der Zusammenhang erst beurteilen, wenn eine Anspruchsbegründung vorliegt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beendigung des Rechtsstreits.

Rn 2 Mit dem endgültigen Ende des Rechtsstreits, für den die Prozessvollmacht erteilt wurde, erlischt diese wegen Zweckerreichung, so dass im Parteiprozess die nur für einzelne Prozesshandlungen erteilte Vollmacht mit deren Vornahme und Erfüllung der Aufgabe endet (Ddorf NJW 12, 1892, 1893 [OLG Düsseldorf 31.01.2012 - I-24 U 216/10]; Zö/Althammer § 86 Rz 7; Anders/Gehle/Webe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vermeidung eines Rechtsstreits.

Rn 24 Dem gesetzlichen Schlichtungszweck des selbstständigen Beweisverfahrens wird entnommen, dass jede rechtlich zulässige Frage, die möglicherweise einer Streitbeilegung ohne Prozess dient, gestellt werden kann; selbst die vom Antragsgegner klar abgelehnte gütliche Einigung steht nicht entgegen (Köln OLGR 02, 35). Das mit dem selbstständigen Beweisverfahren befasste Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das Sicherungsmittel als Gegenstand des Rechtsstreits.

Rn 21 Ziel der Klage muss die Bestellung, die Erhaltung bzw die Herausgabe oder die Rückübertragung bzw die Aufgabe des Sicherungsmittels einer Forderung sein (vgl auch Rn 16, 18). Ob der Klageantrag sich hierauf richtet oder das Ziel anderweitig erreicht werden soll, ist ohne Bedeutung (Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 8: auch Klage auf vorzugsweise Befriedigung; sehr weitgehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung.

Rn 9 Die sachlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung nach § 148 liegen vor, wenn im anderen Rechtsstreit im Sinne echter Präjudizialität mit materieller Rechtskraft für den auszusetzenden Rechtsstreit über ein Rechtsverhältnis entschieden wird, das im auszusetzenden Rechtsstreit Entscheidungsrelevanz besitzt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss das Rechtsverhältnis den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1443 BGB – Prozesskosten.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten eines Rechtsstreits, den die Ehegatten miteinander führen, dem Ehegatten zur Last, der sie nach allgemeinen Vorschriften zu tragen hat. (2) 1Führt der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, einen Rechtsstreit mit einem Dritten, so fallen die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis der Ehegatten zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Hauptsacheprozess.

Rn 19 Für dieses isolierte selbstständige Beweisverfahren muss geklärt werden, ob derselbe Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten, wobei es nicht auf dieselbe Parteistellung ankommt (Braunschw BauR 01, 990), und demselben Rechtsschutzziel Gegenstand eines Rechtsstreits ist. Ein unterbrochener oder ausgesetzter Rechtsstreit gelten als kein Rechtsstreit (Ddorf JurBüro 84,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteil.

Rn 4 Das Endurteil iSd § 300 entscheidet als Vollurteil den gesamten Rechtsstreit für die Instanz endgültig. Ein weiteres Urt desselben Spruchkörpers in demselben, anhängigen Rechtsstreit ist über den Streitgegenstand weder möglich oder gestattet; es sei denn, die Rechtsmittelinstanz verweist zurück. Auf die Möglichkeit erneuter Klage und damit auf den Eintritt der Rechtskra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechte des Betreuers.

Rn 3 Die Regelung des Abs 2 S 1 und 2 hat den Einzelfall im Blick, in dem die Gefahr besteht, dass eine Person, für die ein Betreuer bestellt ist, trotz fortbestehender Geschäfts- und Prozessfähigkeit in einem Rechtsstreit krankheitsbedingt Prozesshandlungen vornimmt, die den eigenen Interessen zuwiderlaufen und einen erheblichen Schaden zu verursachen drohen. Für einen solc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1465 BGB – Prozesskosten.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten eines Rechtsstreits, den die Ehegatten miteinander führen, dem Ehegatten zur Last, der sie nach allgemeinen Vorschriften zu tragen hat. (2) 1Führt ein Ehegatte einen Rechtsstreit mit einem Dritten, so fallen die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis der Ehegatten zueinander dem Ehegatten zur Last, der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit nach der InsO (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) sowie der Gegner (§§ 85 II, 86 I, 180 I, 184 I 2 InsO) und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und der...mehr