Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / 1 Versichertenrentenbezug ab 1992

Die Regelung zur Anerkennung einer Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit bezieht sich nur auf Renten aus eigener Versicherung, und zwar auf Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Invalidenrenten, Ruhegeld, Knappschaftsvollrente nach dem vor 1957 geltenden Recht. Sind diese Renten bereits vor 1957 weggefallen, ist der Rentenbezug bis zum vollendeten 55. Lebensjahr Anrechnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / Zusammenfassung

Begriff Rentenbezugszeiten – soweit sie eine Zurechnungszeit enthalten – und die ggf. vor Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (z. B. in Fällen verspäteter Rentenantragstellung oder bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Beginn des 7. Kalendermonats) sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rentenbezugszeiten können nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinnvortrag oder Verlustvortrag Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Der Posten V "Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag" ist das Jahresergebnis. Er ist der Unterschied zwischen den Aufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Freibeträgen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Mieteinnahmen, Zinsen) wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, weil die Versicherungsleistung nicht v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.2 Frühere Organmitglieder und deren Hinterbliebene

Mittelgroße und große Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben von den früheren Organmitgliedern und von deren Hinterbliebenen anzugeben:[1] die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) und den Gesamtbetrag der gebildeten und nicht gebildeten Pensionsrückstellungen. Ferner ist der sog. "Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Innere Kündigung: Ursachen,... / 2 Verlauf einer inneren Kündigung

Eine innere Kündigung geschieht nicht plötzlich, sondern in einem schleichenden Prozess. Dieser Prozess läuft parallel zu den enttäuschten Erwartungen und den sich wiederholenden negativen Erfahrungen in der Arbeitssituation. Zwischen dem Engagement des Mitarbeiters und seinem Rückzug in die innere Kündigung gibt es verschiedene Formen und Phasen. Es werden vier Phasen unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.8 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Wenn nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände und Schulden verrechnet wurden, sind im Anhang anzugeben: die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden und die verrechneten Aufwendungen und Erträge. Es sind die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.10 Renten und andere wiederkehrende Bezüge (Zeilen 72 bis 74)

In den Zeilen 72 bis 74 sind Renten und andere wiederkehrende Bezüge einzutragen, die zum Nachlass gehören. Dies können z. B. gesetzliche Renten oder Pensionen sein, ein Wohnrecht oder ein Zuwendungsnießbrauch. Neben der Bezeichnung sind der Name des Schuldners und die Laufzeit einzutragen. Anzugeben ist ferner der Jahreswert der Rente bzw. des wiederkehrenden Bezugs. Zur Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.5 Renten und andere wiederkehrende Nutzungen (Zeilen 74 bis 82)

In die Zeilen 74 bis 82 gehören zugewendete Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen. Dies können z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, aber auch Zinsvorteile aus unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehen sein. Zur Bewertung hat hierzu die Finanzverwaltung die gleich lautenden Ländererlasse v. 9.9.2022[1] veröffentlicht, die den gleich lautenden Lä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: § 28 Abs. 1 ErbStG: Mit Wirkung zum 1.7.2016 wurde die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 1 ErbStG wie folgt geändert. Gehört hiernach zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG(Betriebsvermögen, begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften oder land- und forstwirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.3 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungs- und Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / Zusammenfassung

Begriff Hinterbliebene erhalten nach dem Tod eines Versicherten sowohl in der Renten- und Unfallversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte laufende Geldleistungen. Die Rente soll pauschalierend an die Stelle des durch den Tod der versicherten Person weggefallenen Unterhaltsanspruchs treten. In der Renten- und Alterssicherung der Landwirte gehören die Hinterbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 2 Antragstellung/Rentenbeginn in der Rentenversicherung

Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.[2] Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 3 Anrechnung von Einkommen

Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der monatliche Freibetrag[2] ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.2 Leistungen nach anderen Gesetzen

Teilweise werden Leistungen bereits in anderen Gesetzen nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt. Dass solche Leistungen nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist mit dem Bürgergeld-Gesetz gesetzlich klargestellt worden. Hinweis Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV Entschädigungszahlungen zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.1 Arten

Zum Einkommen gehören danach insbesondere Arbeitsentgelt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld), Miet- und Pachteinnahmen, Kapital- und Zinserträge sowie Kindergeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 1 Einkommen

Einkommen im Sinne des SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld. Hierzu gehören alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zum Einkommen gehören insbesondere Arbeitsentgelt aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Sachbezüge, Renten, aber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.1 Grundabsetzbetrag

Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und priva...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 3 Erstattung im Wege des U2-Verfahrens

Die Krankenkassen erstatten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG den Arbeitgebern in vollem Umfang das vom Arbeitgeber nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt. Auf Antrag werden auch die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die auf den Mutterschutzlohn entfallen, erstattet (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG). Zur Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 9 Fazit

Mitarbeiter gesund, leistungsfähig und motiviert bis zur Rente zu halten stellt für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. In diesem Zusammenhang müssen sich Unternehmen wie auch die öffentliche Verwaltung die Frage stellen, ob die Beschäftigten ihre Leistungsfähigkeit aus gesundheitlicher Sicht bis zum Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Bürgergeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.12 Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 267 In Tarifverträgen, insbesondere im öffentlichen Dienst (z. B. § 33 Abs. 2 TVöD; bis 30.9.2005: § 59 BAT) ist häufig bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des Monats endet, in dem dem Arbeitnehmer der Bescheid des zuständigen Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung zugestellt wird. Bei derartigen Bestimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.4 Inhalt der schriftlichen Befristungsabrede

Rz. 435 Bei kalendermäßigen Befristungen muss die schriftliche Vereinbarung das Beendigungsdatum (z. B. 31.12.2024) oder den Vertragsbeginn und die Vertragsdauer (z. B. 6 Wochen ab dem 1.1.2024) enthalten. Der Beendigungszeitpunkt muss eindeutig bestimmt oder bestimmbar sein. Ist in dem schriftlichen Arbeitsvertrag ausdrücklich ein kalendermäßig bestimmter Endtermin vereinba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 4.3 Demografische und strukturelle Aspekte

Die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit bis zur Rente ist in vielen beruflichen Tätigkeiten nur sehr schwer möglich. So bestätigen sämtliche Gesundheitsreporte der Krankenkassen, dass mit zunehmendem Alter die Krankenstände steigen. Bei einer älter werdenden Belegschaft nimmt demnach die Sorge um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und damit die Beschäftigungsfähigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 1 Trends in der Arbeitswelt und deren Auswirkungen

Unsere heutige und zukünftige Arbeitswelt ist geprägt von den 3 großen Megatrends: Globalisierung der Wirtschaft, Strukturwandel hin zur Dienstleistung und demografischer Wandel. Diese führen zu Veränderungen der beruflichen Tätigkeiten, zu einem veränderten Zeitmanagement sowie zu neuen Organisationsformen (siehe Abb. 1): Abb. 1: Trends in der Arbeitswelt Durch die Globalisierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 4 Handlungsansätze für ein BGM

Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, Lösungen für die Verringerung von krankheitsbedingten Fehlzeiten, zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis zur Rente, zum Umgang mit Stress, Burnout sowie psychischen und muskuloskelettalen Erkrankungen zu finden. Daraus resultieren 4 wesentliche Bereiche für Handlungsansätze (siehe Abb. 2): die Erfüllung der gesetzlichen Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 5 Fazit

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Trends in der Arbeitswelt und Gesellschaft, deren Auswirkungen auf die Betriebe und die daraus resultierenden Handlungsansätze für ein BGM machen deutlich, dass das Thema Gesundheit im Betrieb schon lange keine reine Sozialleistung gegenüber den Beschäftigten mehr darstellt. Vielmehr sind es insbesondere die wirtschaftlichen und demogr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz gewinnt das Thema Gesundheit im Betrieb zunehmend an Bedeutung. Zum einen zeigen Unternehmen mit der Umsetzung von präventiven Gesundheitsmaßnahmen soziale Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und erhöhen damit gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a.: die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten;...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 16 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Erfüllen Pensions- und Unterstützungskassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen, so bleiben Zuwendungen an diese gem. § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG ebenfalls erbschaftsteuerbefreit. Wichtig Anwendungsfälle für die Befreiungsvorschrift Die Steuerbefreiung hat nur Bedeutung für Zuwendungen an eine Pensions-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Abrundung (§ 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG)

Rz. 54 Der sich als steuerpflichtiger Erwerb ergebende Betrag ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden, § 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG; ergeben sich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs EUR-Beträge mit Nachkommastelle, sind sie jeweils in der für den Stpfl. günstigen Weise auf volle EUR-Beträge auf- bzw. abzurunden.[1] Die Regelung entstammt einer Zeit vor dem fläche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (§ 10 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 79 § 10 Abs. 3 ErbStG gewährleistet "den Abzug von Schulden und Lasten, die durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erloschen sind".[1] Die Tragweite des § 10 Abs. 3 ErbStG ist damit jedoch aus den nachfolgenden Gründen nur unvollständig umrissen. Rz. 80 Nach Bürgerlichem Recht erlischt ein Schuldverhältnis, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 3 Ort der Vermittlungsleistung

Der Leistungsort einer Vermittlungsleistung bestimmt sich nur bei Leistungen an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG. Vermittlungsleistungen werden bei Leistungen an Nichtunternehmer grds. dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Hierunter fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Frem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.1 Grundsatz (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 349 Zum Verwaltungsvermögen gehören "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten".[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 unverändert.[2] Rz. 350 Bei der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat sich der Gesetzesgeber am Bilanzrecht orientiert[3], sodass regelmäßig auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.6 Grundstücksüberlassung im Rahmen von Lieferungsverträgen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG)

Rz. 452 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte führt nicht zur Begründung von Verwaltungsvermögen, wenn "die Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vorrangig überlassen werden, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG, s. dazu R E 13b.18 ErbStR 2019). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Nichtabzugsfähigkeit der eigenen Erbschaftsteuer (§ 10 Abs. 8 ErbStG)

Rz. 290 Die vom Erwerber zu entrichtende eigene Erbschaftsteuer ist gem. § 10 Abs. 8 S. 1 ErbStG nicht abzugsfähig. Dies legt den Schluss nahe, dass diese nach den allgemeinen Grundsätzen des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG und § 1967 BGB als Nachlassverbindlichkeit einzustufen wäre und nur aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 8 ErbStG nicht als Nachlassverbindlichkei...mehr