Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 4.2 Teilbetrag für die Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung wird der zu berücksichtigende Anteil ab dem Kalenderjahr 2023 mit 100 % des Arbeitnehmeranteils angesetzt (2022 mit 88 %). Wichtig Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 In den Kalenderjahren 2010 bis 2024 war früher der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen begrenzt auf einen bestimmten Prozentsatz. Im ...mehr

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Sonderausgaben / 4.1 Vorsorgepauschale

Für Arbeitnehmer werden die Vorsorgeaufwendungen beim laufenden Lohnsteuerabzug nur durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Sie ist in den Lohnsteuertarif eingearbeitet, wird ausschließlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und setzt sich aus 3 Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung[1] Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversic...mehr

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Sonderausgaben / 1 Sonderausgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren

Im Lohnsteuerabzugsverfahren werden lohnsteuermindernd berücksichtigt der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale für die typischen Vorsorgeaufwendungen. Die Vorsorgepauschale ist in den Lohnsteuertarif in unterschiedlicher Höhe eingearbeitet. In der Vorsorgepauschale wird auch ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt, deshalb ist es wichtig zu u...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Die Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 4.1 Antrag

Hat der Auftraggeber im Zusammenwirken mit dem Auftragnehmer Zweifel an dem Vorliegen von Versicherungspflicht oder wollen sich die Beteiligten rechtlich absichern, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozi...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 5.1 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Sind Selbstständige von ihrer Tätigkeit und den Einkommensmöglichkeiten her eher einem Arbeitnehmer als einem Unternehmer vergleichbar, kann Versicherungspflicht zur Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger bestehen. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen diese Personen selbst tragen.mehr

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Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 1.3 Kriterien

Merkmale, die für eine abhängige Beschäftigung und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen, sind: Der Erwerbstätige beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.[1] Der Erwerbstätige ist auf Dauer und im Wesentlichen nur f...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

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Saisonarbeitskraft / 1.3 Sozialversicherungspflicht ausländischer Arbeitnehmer aus Drittstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in Deutschland beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der inländischen Sozialversicherungspflicht. Mit Ausnahme der Unfallversicherung besteht diese Versicherungspflicht aber dann nicht, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfasst und nicht berufsmäßig ausgeübt wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.3 Berechnung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 12 Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung, der für das Jahr 2005 auf 25,9 % festgesetzt worden ist, wird gemäß Abs. 3 jeweils in dem Verhältnis geändert, in dem er sich in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ändert. Der Beitragssatzerhöhung in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1.1.2007 von 19,5 % auf 19,9 % entsprach nach Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Genzke, Bestimmung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2003, DAngVers 2002, 507. ders., Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, DAngVers 2003, 577. de...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. weiterhin geltenden F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vorgängervorschrift war § 126a AVG. Die Vorschrift regelt die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Träger war gemäß § 134 Nr. 5 a. F. bis zum 31.12.2004 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. An deren Stelle ist nach dem Gesetz zur Organisationsref...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.2 Beitragssatz

Rz. 3 Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht von den Trägern der Rentenversicherung bestimmt, sondern (im Grundsatz) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf (§ 160). Der Beitragssatz ist linear. Die scheinbare Ausnahme bei Beschäftigten mit Arbeitsentgelt in der Gleitzone (vgl. § 163 Abs. 10, § 168 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)

Rz. 33 Vorgängervorschrift war § 130 Abs. 6 Buchst. a RKG. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist der Beitragssatz (vgl. auch die Komm. zu § 158 Rz. 12) höher als in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 24,7 %). Durch Abs. 3 wird gewährleistet, dass knappschaftliche Arbeitnehmer die Beiträge lediglich in Höhe des Vomhundertsatzes zu tragen haben, den sie zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 160 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des SGB VI war die Verordnungsermächtigung in § 1385 RVO, § 112 AVG und § 130 RKG geregelt. § 160 enthält die Ermächtigung des Verordnungsgebers, die Beitragssätze (Nr. 1) in der Rentenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze (Nr. 2) festzustellen. Für die Jahre 2000, 2002 bis 2004 und 2007, 2013 und 2014 sind die Beitragssätze jedoch durch Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.2 Erste Senkungen der Schwankungsreserve

Rz. 5 Dieses Konzept des RRG 1999 wurde mit den Gesetzesänderungen der Jahre 2001 und 2002 weitgehend aufgegeben, weil der Korridor zwischen Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve verringert worden ist und die für wenigstens 3 Jahre passende Festsetzung (Abs. 1 Satz 2 der Fassungen bis 31.12.2002) entfallen ist. Zunächst wurde die in Abs. 1 bestimmte Mindests...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.5 Zusätzlicher Bundeszuschuss und Erstattungen

Rz. 13 Wie dem Rentenversicherungsbericht 1997 (BT-Drs. 13/8300 S. 157/158) zu entnehmen ist, bestanden bis dahin die Einnahmen fast ganz aus den Beiträgen und dem Bundeszuschuss (§ 213 a. F.). Dieser deckte in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils ca. 20 % des Rentenvolumens. Obwohl damit die Höhe der Ausgaben für die sog. versicherungsfremden Leistungen nicht erreicht wurde, wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wie die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung (früher : Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) und in der knappschaftlichen Rentenversicherung im alten Bundesgebiet zu ändern sind. Wegen der – überproportionalen – Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für 2003 durch Gesetz vgl. den mit Wirkung zum 1.1.2012 a...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 27 Fasel, Das Versicherungs- und Beitragsrecht in der Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Kompass/Knappschaft, 2005, 20. Göhde, Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung, Mitteilungen der LVA Rheinprovinz 2005, 42. Marburger, Auswirkungen des Verdienstausfalls von Organ- oder Gewebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.4 Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 5 Anders als in der Krankenversicherung existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Jedoch werden die beitragspflichtigen Einnahmen nur insoweit der Beitragserhebung unterworfen, als sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden – differenziert nach allgemeiner Rentenversicherung und knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die in ihr genannten Verbände, Vereinbarungen zu treffen über Zahlung und Abrechnung der für die nicht erwerbsmäßigen Pflegekräfte zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge. Mit der Begründung der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund aufseiten der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung anstelle des VDR (seit 1.10.2005) wird n...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.1 Beitragsschuldner bei Bezug von Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld

Rz. 2 In § 176 Abs. 1 wird geregelt, wer die Beiträge für Personen, die Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld beziehen, zu tragen hat. Unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 oder des § 4 Abs. 3 Nr. 1 begründet der Bezug von Sozialleistungen kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Zuständig für die Entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.1 Festsetzung durch Rechtsverordnung

Rz. 3 Der Beitragssatz wird – so jedenfalls die gesetzliche Grundregel (vgl. auch Rz. 8 ff.) – nicht mehr wie noch unter der Geltung von AVG, RVO und RKG durch den Gesetzgeber, sondern durch den Verordnungsgeber festgesetzt (vgl. § 160 und die durch Art. 2 Nr. 5 BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgehobene Sonderregelung des § 287a). Dieses Verfahren soll eine schnelle und f...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.1 Konzeption des RRG 1999, Verstetigung

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 1 zum 1.1.1999 wollte der Gesetzgeber eine Verstetigung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen und damit Beitragssatzsprünge vermeiden. Für die Arbeitgeber sollte sich eine bessere kalkulatorische Grundlage für die Einschätzung ihrer künftigen Belastung mit Lohnnebenkosten ergeben, für die Versicherten eine besser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart (abzurufen unter https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de), denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige So...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.1 Verordnungen nach Abs. 1

Rz. 2 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 5 RVO, § 112 Abs. 5 AVG und § 130 Abs. 8 RKG. Auf der Grundlage des Abs. 1 ist die am 1.1.1992 in Kraft getretene Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines aufgrund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Dienstes (RV-Pauschalbeitragsverordnung) v. 30.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.1 Beitragserhebung

Rz. 2 § 157 bestimmt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach einem bestimmten Vomhundertsatz – dem nach Maßgabe des § 158 festzusetzenden (linearen) Beitragssatz – der für die einzelnen Gruppen der Versicherten in den §§ 161 ff. vorgeschriebenen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben werden, wobei die Beitragbemessungsgrundlage nach oben durch die Beitragsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht in diesem Fall nicht. Erfüllt der versicherte Kü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bis zum 30.9.2022 betrug die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte monatlich 450,00 EUR. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 wurde dieser feste Betrag zum 1.10.2022 ersetzt durch eine Verweisung auf die in § 8 Abs. 1a SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr