Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis – Territorialitätsprinzip

Rz. 12 Das Recht auf freiwillige Versicherung besteht nur für Personen, die grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – anspruchsberechtigter Personenkreis. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 SGB IV. Rz. 13 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht daher entsprechend dem in § 3 SGB IV niedergelegten Territorialitätsprinzip zunächst...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.8 Geringfügige Beschäftigungen und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten nach § 8 SGB IV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 die Versicherungsfreiheit der sog. geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten selbstständigen Tätigkeit. Ausdrücklich e...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.14 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.1 Befreiung in der Existenzgründungsphase (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 27 Satz 1 Nr. 1 ermöglicht eine vorübergehende Befreiung in der Existenzgründungsphase. Die Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf die Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind. Eine Befreiung für die selbstständige Tätigkeit ist daher dort ausgeschlossen, wo vorrangig andere Regelungen als § 2 Satz 1 Nr. 9 zur Rentenversicherungspflicht führen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.2 Freiwillige oder private Krankenversicherung

Rz. 5 Es erhalten nur die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft kann auf freiwilliger Fortsetzung einer Pflichtmitgliedschaft bzw. Versicherungsberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.2 Fiktive oder fehlende rentenversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 In den §§ 162, 163 SGB VI werden der Beitragserhebung mitunter höhere beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt als tatsächlich erzielt werden, so z. B. aus sozialpolitischen Gründen bei der Beschäftigung Auszubildender, Menschen mit Behinderung oder bis 31.12.2010 (Rz. 15a) bei Beziehern von "Bürgergeld"(bis 30.6.2023: ALG-II-Beziehern).[1] Nach § 86 Abs. 2 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Rz. 1 Die Altersvorsorgezulage wird in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Voraussetzungen und Umfang der berücksichtigungsfähigen Altersvorsorgebeiträge sind in § 82 EStG geregelt. Die Gewährung "in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen" bedeutet allerdings nur mittelbar, dass die Zulage sich in Höhe eines Prozentsatzes der be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3 Begünstigte nach § 10a EStG

Rz. 7 Nach § 10a sind grds. 3 Personenkreise zulageberechtigt: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Besoldungsempfänger (Beamte) und gleichzustellende Personen. Die Personen müssen, damit sie begünstigt sein können, seit dem Vz 2010 nicht mehr unbeschränkt stpfl. sein, sondern Ankn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 5 Übergangsregelungen (Abs. 5)

Rz. 25 Mit Wirkung ab Vz 2014[1] wurden die bis dahin in § 52 Abs. 64 EStG enthaltenen Regelungen ohne inhaltliche Änderungen in den neu eingefügten § 86 Abs. 5 EStG übernommen. Sie ergänzen die gleichzeitig in § 10a Abs. 6 EStG (§ 10a EStG Rz. 100a) und § 79 S. 3 EStG (§ 79 EStG Rz. 20) übernommenen Regelungen aus den früheren Übergangsvorschriften in § 52 EStG. Durch die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 4 Um die Förderung nach den §§ 83 bis 85 EStG ungeschmälert zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbeitrag erbringen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass zum Aufbau der privaten Altersvorsorge jährlich ein bestimmtes Kapital angesammelt werden soll (Zuführungskapital). Bemessungsgrundlage hierfür sind grds. die in der gesetzlichen Rentenversiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.6 Übergangsregelungen

Rz. 20 § 79 S. 3 EStG enthält ab dem Vz 2014 inhaltlich unverändert Übergangsregelungen, die bislang in § 52 Abs. 63a S. 1 EStG enthalten waren (Rz. 3e) und die parallel in den neuen § 10a Abs. 6 EStG (§ 10a EStG Rz. 100a) übernommenen Übergangsregelungen ergänzen. Ursprünglich waren diese ins Gesetz aufgenommen worden, um beim Wegfall des Anknüpfungspunkts der unbeschränkte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt

Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2.2 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit unterliegen der Arbeitslosenversicherungspflicht.[1] Die Beiträge werden für diese Zeit vom Bund getragen. Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, ist nur die Person versicherungspflichtig, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zugerechnet bekommt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / a) Vereinbarung von Zusatzleistungen

Wird i.R. eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses eine zusätzliche Leistung an den Arbeitnehmer vereinbart, ist gesondert zu prüfen, ob die hierfür erforderlichen Aufwendungen den Grundsätzen über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entsprechen. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung. Denn angesichts des bei nahen An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Rn. 578 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grds in der Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Die Versicherungsleistungen unterliegen einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG nur dann, wenn sie nicht in Form von Rentenzahlungen erbra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.1 Rentenversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte

Tz. 68 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte zu zahlen, wenn für die geringfügige Beschäftigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HS 1 SGB VI Rentenversicherungsfreiheit besteht. Der Arbeitgeber hat nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI einen Arbeitgeberbeitragsanteil i. H. v. 15 % des aus der geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 105 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meld...mehr