Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Soweit eine Beschwerde in Betracht kommt, ist dies – im Gegensatz zu § 93 BRAGO – eine neue Angelegenheit, in der die Verfahrensgebühr erneut ausgelöst wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2).[24]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 14 Für die Anrechnung einer nach VV 2504 ff. angefallenen erhöhten Geschäftsgebühr (z.B. auf die PKH-Verfahrensgebühr im Insolvenzverfahren) gilt Anm. Abs. 2 zu VV 2503.[28] Auf die Erläuterungen dort kann daher verwiesen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung

Rz. 17 Die Anrechnungsbestimmung der VV Vorb. 4.3 Abs. 3 dürfte keine Bedeutung haben, da es sich bei einer Gnadensache streng genommen gar nicht um eine Einzeltätigkeit handelt und es kein umfassenderes Verfahren wie in den Fällen der VV 4300 bis 4302 gibt.[23]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Pauschgebühr

Rz. 19 Der in einer Gnadensache tätige Wahlanwalt hat nach § 42 die Möglichkeit, sich eine Pauschgebühr bewilligen zu lassen, wenn die Gebühr der VV 4303 wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar ist.[25] Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich die Gnadenstelle befindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kopie

Rz. 33 Eine auslagenpflichtige Kopie i.S.v. VV 7000 kann auch mit einem Faxgerät mit Kopierfunktion erstellt werden.[42]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erneuter Antrag auf Löschung

Rz. 299 Wird nach Beendigung des Verfahrens über einen Antrag auf Löschung erneut ein Löschungsantrag gestellt, bildet das Verfahren über diesen Antrag eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit, in der die Verfahrensgebühr VV 3309 erneut entsteht.[290]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 9 Eine der VV 3101 Nr. 1 vergleichbare Regelung fehlt, so dass der Anwalt daher auch die volle 1,5-Gebühr erhält, wenn sich sein Auftrag vorzeitig erledigt.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines, VV 5102, 5104, 5106

Rz. 1 Die VV 5102, 5104, 5106 regeln die Höhe der Terminsgebühren für die in VV 5101, 5103, 5105 genannten Verfahren. Durch das RVG neu eingeführt worden ist, dass der Verteidiger im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Terminsgebühr erhalten kann. Früher wurden solche Tätigkeiten für die Teilnahme an Vernehmungsterminen o.Ä. durch die Gebühr für das vorbereitende Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Doppelte Notwendigkeit

Rz. 129 Voraussetzung für die Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c ist aber stets,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 14 Eine Vergleich bzw. eine Einigung ist in den von VV 3325 erfassten Beschlussverfahren nicht vorstellbar, weil der Erlass eines gerichtlichen Beschlusses mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt angestrebt wird. Eine Einigungsgebühr kann daher nicht anfallen.[5]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einigungsgebühr

Rz. 62 Der nach VV 3403 tätige Anwalt kann auch zusätzlich eine Einigungsgebühr verdienen, wenn er beim Abschluss einer Einigung mitwirkt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 4 Wird in mehreren Angelegenheiten Beratungshilfe gewährt, entsteht die Gebühr nach VV 2500 mehrmals (§ 15 Abs. 1).[3]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen

Gesetzestext (1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 16 Da die Gebühren nach den VV 5113, 5114 auch im Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gelten (siehe Rdn 99), ist VV 5115 auch dann anzuwenden, wenn der Zulassungsantrag zurückgenommen oder das Verfahren in diesem Stadium eingestellt wird.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 20 Die in der Hauptsache bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung erstrecken sich auch auf die Verfahren nach VV 3328, sodass der beigeordnete Anwalt seine dahingehende Vergütung mit der Landeskasse abrechnen kann.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Gesetzestext 1Vertritt der Rechtsanwalt im Ausschlussverfahren nach § 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einen Antragsgegner, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Aktien, die dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Antragstellung gehören. 2§ 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 gilt entsprechend. A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Gesetzestext Im Verfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung gilt § 28 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Werts der Insolvenzmasse die festgesetzte Haftungssumme tritt. A. Allgemeines Rz. 1 Zum Regelungsbereich der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung (SVertO) siehe VV Vorb. 3.3.5 Rdn 8 ff. Der Gegenstandswert berechnet sich aufgrund de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Gesetzestext Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist. A. Allgemeines Rz. 1 § 23b enthält eine Regelung über den Gegenstandswert für das erstinstanzliche Musterver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache

Gesetzestext (1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht

Gesetzestext (1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden: (2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Anrechnung von Auslagen

Rz. 20 Angerechnet wird nur die Gebühr des VV 2501; Auslagen nach § 46, VV 7000 ff. sind nicht anzurechnen.[31]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung

Rz. 17 Die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 ist auch hier ohne Bedeutung, da es sich streng genommen nicht um eine Einzeltätigkeit handelt. Abgesehen davon kann die Kontaktperson später nicht Verteidiger werden, so dass auch insoweit eine Anrechnung nicht möglich ist.[14]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Billigere Herstellung durch den Mandanten

Rz. 155 Es kommt für die Entstehung der Dokumentenpauschale auch nicht darauf an, ob der Mandant die Kopien oder Ausdrucke billiger herstellen könnte. Denn die Pauschale setzt ja gerade das Einverständnis des Auftraggebers voraus.[247]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren- und Auslagenvorschriften

Rz. 3 Neben den Gebühren dieses Abschnitts kommen im Rahmen der Beratungshilfe keine weiteren Gebühren in Betracht, wie es sich auch ausdrücklich aus der VV Vorb. 2.5 ergibt. Anwendbar bleiben dagegen die allgemeinen §§-Vorschriften des RVG und auch die Auslagentatbestände nach VV Teil 7.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 449 Der Gegenstandswert der Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Betrag der Hauptforderung. § 25 ist nicht anwendbar, sodass Nebenforderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. § 25 Rdn 13).[445]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Abhilfe oder anderweitige Erledigung

Rz. 13 Die Beschwerdegebühren nach VV 3500, 3513 entstehen auch dann, wenn das Erstgericht der Beschwerde abhilft oder sich das Verfahren anderweitig erledigt.[28] Es ist nicht erforderlich, dass die Akten dem Beschwerdegericht vorgelegt werden und dieses entscheidet.mehr