Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rückfestsetzung

Rz. 325 Hat der Auftraggeber aufgrund eines vorangegangenen Vergütungsfestsetzungsbeschlusses bereits gezahlt, kann er in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 4 ZPO auch die Rückfestsetzung beantragen, wenn der ursprüngliche Festsetzungsbeschluss auf eine Erinnerung oder Beschwerde hin aufgehoben wird. Rz. 326 Beispiel: Der Anwalt hatte einen Vergütungsfestsetzungsbeschlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachweispflicht der Staatskasse

Rz. 170 Bestreitet der beigeordnete Anwalt die Überschreitung der Monatsfrist oder ist unklar, ob der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, so hat nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen die Staatskasse die Nichteinhaltung nachzuweisen, wenn sie sich auf die Rechtsfolge des Abs. 6 S. 2 berufen will. Die bundeseinheitlichen Verwaltungsbestimmungen schreiben deshalb vor, die Auff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 9 Nach §§ 613 S. 1, 675 BGB hat der Rechtsanwalt seine Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Er hat danach sowohl die Entgegennahme der Information, die Besprechungen mit dem Mandanten als auch die juristische Tätigkeit in Ausführung des Mandats persönlich zu leisten. Lediglich Hilfs- oder Zuarbeiten darf er anderen Personen oder Mitarbeitern übertragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Übergangsrecht

Rz. 164 Die Vergütung des Anwalts richtet sich auch im Falle einer Rückwirkung, unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes (Abs. 6 S. 1 u. 2) greift oder kraft Anordnung (Abs. 6 S. 3), nach der Neufassung des § 60 Abs. 1 nicht (mehr) nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung geltenden Recht, sondern nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Recht (§ 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12c muss ein Gericht in seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilen, soweit die Entscheidung grundsätzlich anfechtbar ist. Die Vorschrift ist dem § 39 FamFG, der durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008[1] geschaffen wurde, nachgebildet worden. Rechtsbehelfsbelehrungspflichten sind auch – seit dem 1.1.2014 – in den weiteren Kostengesetzen (u.a. § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verschulden

Rz. 86 Verteidigungsmöglichkeiten des Anwalts in einem Regressverfahren eröffnen sich hingegen mit Blick auf das Erfordernis schuldhaften Verhaltens. Zu vertreten hat der Anwalt nach § 276 Abs. 1 BGB nur eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Hinweispflicht. Fahrlässig hat er seine Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO nur verletzt, wenn er die im Verkehr erforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Inanspruchnahme des Gegners des Mandanten

Rz. 17 Andererseits ist es durchaus üblich, dass ein im Wege der PKH beigeordneter Anwalt bei einem überwiegend erfolgreich abgeschlossenen Verfahren und entsprechender Kostenquote namens der Partei das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO betreibt (siehe Rdn 201) und den für die Partei festgesetzten Erstattungsbetrag auf das eigene Honorar vereinnahmt.[29] Das is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Derselbe Anwalt

Rz. 6 Die Vorschrift des Abs. 1 hat nur für den Anwalt Bedeutung, der auch schon im Verfahren vor Zurückverweisung tätig war. Anderenfalls ergibt sich schon aus den allgemeinen Vorschriften, dass der Anwalt im Verfahren nach Zurückverweisung sämtliche dort anfallenden Gebühren liquidieren kann.[2] Das gilt auch dann, wenn die Partei im Ausgangsverfahren von einer Sozietät ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Empfangsbekenntnis

Rz. 29 Kontrovers wurden die Auswirkungen eines in der Vergütungsvereinbarung enthaltenen Empfangsbekenntnisses diskutiert. Das OLG Düsseldorf[46] hatte dazu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, auch ein Empfangsbekenntnis ("Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragspartner je ein Exemplar erhalten") führe zur Unwirksamkeit der gesamten Vergütungsvereinbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsvereinbarungen

Rz. 56 Anders verhält es sich dagegen bei Vergütungsvereinbarungen. Unabhängig davon, ob eine Stellvertretung zulässig ist oder nicht, ist die Frage zu beantworten, ob der Anwalt für Tätigkeiten seines Stellvertreters auch das volle vereinbarte Honorar verlangen kann. Nach zutreffender Ansicht kann der Anwalt im Zweifel die vereinbarte Vergütung nur dann verlangen, wenn er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abhilfemöglichkeit

Rz. 33 Nach § 62 Abs. 2 OWiG, § 306 Abs. 2 StPO ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung abzuhelfen. Ihr soll die Möglichkeit gegeben werden, die eigene Entscheidung zu korrigieren, um damit eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Die Verwaltungsbehörde ist zu einer solchen Abhilfeprüfung verpflichtet. Rz. 34 Sofern die Verwaltungsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühr bei außergerichtlicher Vertretung, VV Teil 2 Abschnitt 3

Rz. 99 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verfahren (Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) verschiedene Angelegenheiten dar, in welchen jeweils die entsprechenden Betragsrahmengebühren anfallen....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Gebühren und Kostenerstattung

Rz. 231 Das Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung des Streitwerts ist gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG). Kosten werden gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erstattet. Rz. 232 Für den Anwalt können jedoch im Beschwerdeverfahren Anwaltsgebühren anfallen. Vertritt er die Partei, für die er eine Herabsetzungsbeschwerde einlegt, oder einen Anwalt, für den er Heraufsetzungsbeschw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entscheidungen des UdG

Rz. 7 Sowohl die Festsetzung gem. § 55 als auch deren Ablehnung und sämtliche Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die im Festsetzungsverfahren gem. § 55 abschließend ergehen, sind mit der Erinnerung anfechtbar. Da die gemäß § 51 vom OLG oder vom BGH z.B. in Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach dem IRG und IStGH-Gesetz festgesetzte Pauschgebühr vor d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch begründeten Beschluss

Rz. 41 Sowohl die Verwerfung als unzulässig wie auch die Zurückweisung als unbegründet ergehen durch Beschluss, der eine kurze Begründung enthalten soll (Abs. 4 S. 4, 5). Die Begründung soll für den Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar machen, warum das Gericht die Anhörungsrüge für unzulässig oder unbegründet hält. Das Fehlen der Gründe macht die Entscheidung nicht nichtig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unzulässigkeit nach Stellung eines Festsetzungsantrags über die gesetzlichen Gebühren

Rz. 91 Ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, wenn der Verteidiger nach Ausübung seines Ermessens zur Bestimmung der angefallenen Gebühren Kostenfestsetzung beantragt hat. Dann tritt nach §§ 315 ff. BGB Bindungswirkung ein, so dass für eine Pauschgebühr kein Raum mehr ist.[93] Das Verfahren nach § 51 muss vor einem Festsetzungsantrag durchgeführt werd...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Auswirkung auf Rechtsuchenden und Beratungsperson

Rz. 16 Ist der Anspruchsübergang erfolgt, kann der Rechtsuchende im eigenen Namen weder Beratungshilfe für die Angelegenheit der Geltendmachung der Rechtsverfolgungskosten erhalten[11] noch Klage[12] erheben. Rz. 17 Die Beratungsperson ist nicht verpflichtet, von ihren Rechten aus § 9 BerHG Gebrauch zu machen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Angelegenheit

Rz. 2 Bei den Mehrpersonenverhältnissen nehmen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht diejenigen eine Sonderstellung ein, bei denen die Vertragspartner des Anwalts mit seinen Mandanten identisch sind. Dann gilt der Grundsatz, dass jeder zusätzliche Mandant auch eine zusätzliche Vergütung bringt, obwohl Abs. 1 dem zu widersprechen scheint, weil der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 117 Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. entspricht dem früheren § 87 S. 2 BRAGO, wonach u.a. auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch den vorinstanzlich tätigen Verteidiger zum Rechtszug gehörte. Entsprechend anwendbar war die Vorschrift über § 105 BRAGO in Bußgeldsachen (jetzt: VV Teil 5) und in sonstigen Verfahren, die ähnlich wie Strafverfahren gestaltet waren; dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungsgebühr

Rz. 52 Für die Beratungsgebühren VV 2501 und VV 2502 genügt die Versicherung, Beratung gewährt zu haben.[115] Dem Vergütungsantrag ist zumindest auf entsprechendes Verlangen des Gerichts die dem Rechtsuchenden ggf. erteilte Ausfertigung des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) beizufügen. Die Festsetzung der Beratungshilfevergütung und der Berechtigungsschein sind bei Gericht ak...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 16 Abs. 2 S. 2, 3 ist zu entnehmen, das auch der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistand einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 stellen kann.[16] Über Anträge nach § 51 Abs. 1 entscheidet nach Abs. 2 S. 2 abweichend von § 51 Abs. 2 nicht das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört, sondern das OLG, in dessen Bezir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 45 Die Höhe des Vorschusses richtet sich nicht nur nach den bereits entstandenen, sondern auch nach den voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen. Das Gesetz spricht insoweit nur davon, dass der Anwalt einen "angemessenen" Vorschuss fordern kann. Eine rechtlich überprüfbare Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal kaum zu. Insbesondere eine Einschränkung a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Subjektiver Maßstab

Rz. 22 Entscheidend für die Beurteilung ist ein subjektiver Maßstab. Ausschlaggebend ist die einzelne rechtsuchende Person in ihrer konkreten Lebenssituation im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung. Rz. 23 Ihre Grenze findet die subjektive Würdigung der individuellen Belange des Mandanten nach Abs. 1 S. 1 durch das Postulat der verständigen Betrachtung. Die Bewertung mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag des Auftraggebers

Rz. 174 Auch der Auftraggeber kann einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung stellen. Hier ist ein bezifferter Antrag nicht erforderlich. Der Antrag auf Feststellung ist dahin gehend zu richten, dass dem Rechtsanwalt die von ihm berechnete Vergütung ganz oder teilweise nicht zusteht.[116] Der Auftraggeber muss allerdings konkret angeben, für welches Verfahren er die Festsetzung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgeltungsbereich

Rz. 18 Für die Entstehung der Terminsgebühr gilt die Anm. zu VV 6301. Sie entsteht danach für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Nach § 8 ThUG hat das Gericht die Beteiligten in einem Anhörungstermin anzuhören. Nimmt der Rechtsanwalt an diesem gerichtlichen Anhörungstermin teil, entsteht die Terminsgebühr. Tätigkeiten und Besprechungen außerhalb des Anhörungstermins lös...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beruhen

Rz. 167 Das Gesetz ist nur verletzt, wenn die angefochtene Entscheidung darauf "beruht". Um das zu klären, muss das Gericht der weiteren Beschwerde die vorinstanzliche Subsumtion überprüfen. Führt die Kontrolle des "Justizsyllogismus"[108] zu dem Ergebnis, dass es für die Entscheidung nicht auf die vom Beschwerdegericht als grundsätzlich bewertete Rechtsfrage ankommt, dann h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form der endgültigen Wertfestsetzung

Rz. 50 Die endgültige Wertfestsetzung ergeht durch Beschluss (§ 63 Abs. 2 S. 1 GKG). Der Beschluss kann im Urteil als Nebenentscheidung enthalten sein. Das Gericht kann aber auch einen gesonderten Wertfestsetzungsbeschluss erlassen. Rz. 51 Statt durch gesonderten Beschluss wird die Wertfestsetzung regelmäßig mit der Entscheidung über den Gegenstand des Verfahrens verbunden. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung der Verfahrensgebühr (Abs. 3)

Rz. 20 Nach Abs. 3 wird die Verfahrensgebühr des Verfahrens, in welchem vorgelegt worden ist, auf die Verfahrensgebühr des Vorabentscheidungsverfahrens angerechnet, wenn der Rechtsanwalt nicht eine im Verfahrensrecht vorgesehene schriftliche Stellungnahme gegenüber dem EuGH abgegeben hat. Damit die Verfahrensgebühr des Ausgangsrechtsstreits nicht auf die Verfahrensgebühr des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren

Rz. 94 Das Gericht hat den Antrag des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung dem Vertreter der Staatskasse zuzuleiten, der hierzu Stellung nehmen kann (Abs. 2 S. 3). Die Stellungnahme muss dem Pflichtverteidiger jedenfalls dann zur Kenntnis und zur Gegenäußerung zugeleitet werden, wenn das Gericht dem Antrag des Pflichtverteidigers nicht ohnehin in vollem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorschüsse und Zahlungen in Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 (Abs. 3)

Rz. 30 Die Anrechnung nach Abs. 3 ist vergleichbar mit der in Abs. 2, jedoch erweitert um den Gesichtspunkt der Ausgleichspflicht bei Überzahlung des Anwalts. Diese Pflicht besteht selbstverständlich auch in Verfahren nach VV Teil 3, wenn sich nach Auskehr einer festgesetzten Vergütung aus der Staatskasse ergeben sollte, dass der Anwalt durch weitere Zahlungseingänge insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsmittel der Staatskasse erforderlich

Rz. 186 Der Vertreter der Staatskasse – für die Landeskasse ist das in der Regel der Bezirksrevisor – hat allerdings die Möglichkeit, gegen eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommene Festsetzung Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 oder Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Verringerung der Vergütung zu erreichen.[369] Dem muss der Urkundsbeamte der Geschäftsstel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung im Beschwerdeverfahren

Rz. 188 Beruht die Auszahlung einer Vergütung an den beigeordneten oder bestellten Anwalt auf einem Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts im Erinnerungsverfahren, so kann eine nachträgliche Verringerung dieser Vergütung nur im Beschwerdeverfahren erfolgen. Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht einer früheren Beschwerde abgeholfen hatte und die Angelegenheit des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gemeinschaftliche Beteiligung aller Auftraggeber (Gegenstandsidentität)

Rz. 15 Vertritt der beigeordnete Anwalt mehrere echte Streitgenossen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für den zweiten und jeden weiteren Auftraggeber um jeweils 0,3 (vgl. VV 1008). Demnach beträgt sie (in der ersten Instanz) beispielsweise im Falle einer gemeinschaftlichen Beteiligung von drei Auftraggebern bei einem Gegenstandswert von 50.000 EUR insgesamt 1.157,10 EUR ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung und Hauptsache

Rz. 84 Die Kostenfestsetzung selbst gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 stets zur jeweiligen Instanz und löst noch keine neue Angelegenheit aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Kostenfestsetzung vor Gericht nach den §§ 103 ff. ZPO, § 464b Abs. 1 StPO; § 108a i.V.m. § 464b Abs. StPO; § 164 VwGO; § 197 SGG, § 149 FGO, etc. oder nach § 108 OWiG vor der Verwaltungsbehörde betr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 91 Die Darlegung der konkreten Gebühr durch den Anwalt darf sich allerdings nicht auf die Aussage beschränken, dass bei einer insgesamt durchschnittlichen Angelegenheit allein aufgrund des Toleranzbereiches eine um 20 % über der Mittelgebühr liegende Gebühr verlangt werden könne. Dies ist eine Überschreitung des dem Anwalt eingeräumten Ermessensspielraums, da der Toleran...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Gebührensystem Festgebühr

Rz. 49 Bei der Vergütungsberechnung im Rahmen der VV 2501 ff. stellt sich häufig die Frage, ob eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Frage wird zumeist im Rahmen der Beratungsgebühr nach VV 2501 diskutiert, hat aber ebenso auch Bedeutung für die Geschäftsgebühr nach VV 2503 und eine eventuelle Einigungsgebühr nach VV 2508. Rz. 50 Für die Frage, ob ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Teilvereinbarungen

Rz. 19 Da eine Zahlungsvereinbarung nicht die gesamte Forderung umfassen muss, sondern sich auch auf einen Teil der Forderung beschränken darf, kann sich folglich auch ein geringerer Wert als der der (vollen) Hauptsache ergeben. Beispiel: Der Anwalt droht auftragsgemäß wegen einer Forderung i.H.v. 5.000 EUR die Zwangsvollstreckung an. Der Beklagte zahlt 3.000 EUR. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bedingungen

Rz. 19 Die auf den Abschluss des Mandatsvertrages gerichteten Willenserklärungen können unter einer Bedingung abgegeben werden (§ 158 BGB). Ein praktisch häufiger Fall ist, dass der Mandant die Erteilung des Auftrags davon abhängig macht, dass sein Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. Der Rechtsanwalt sollte daher mit dem Mandanten klären, ob er auch beauftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In § 20 werden die Verweisung und Zurückverweisung an ein Gericht eines anderen Instanzenzugs geregelt. Auf die Zurückverweisung innerhalb desselben Instanzenzugs ist § 20 dagegen nicht anwendbar; insoweit gilt § 21. Die Vorschrift des § 20 wiederum unterscheidet danach, ob an ein Gericht des gleichen Rechtszugs verwiesen wird oder an ein Gericht eines niedrigeren Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt

Rz. 35 Für die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt erhält der Anwalt stets die volle Vergütung. Rz. 36 Dazu reicht es aus, dass sich der Anwalt einer Partei durch den Anwalt einer anderen Partei oder auch eines Streithelfers vertreten lässt.[12] Achtzugeben ist allerdings, dass hier kein Parteiverrat begangen wird. Es darf daher nur ein Anwalt beauftragt werden, der "...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehr als zwei Auftraggeber vorhanden

Rz. 42 Beispiel 2 (Anwalt vertritt mehr als zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine vier Auftraggeber einen gemeinschaftlichen Zahlungsanspruch i.H.v. 5.000 EUR ein. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. Die Gesamtvergütung beträgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung der Dezimalgebühren

Rz. 13 Ausgewiesen sind in Abs. 1 S. 2, 3 i.V.m. Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1 S. 3) die vollen Beträge, also die Beträge, die einem Satz von 1,0 entsprechen. Rz. 14 Soweit dem Anwalt eine 1,0-Gebühr zusteht, braucht er den jeweiligen Betrag nur aus der Gebührentabelle des Abs. 1 S. 2, 3 abzulesen. Rz. 15 Soweit abweichende Dezimalgebühren vorgesehen sind, also Gebühren unterhalb d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren

Rz. 38 Einen gesetzlich geregelten Fall der Belehrungspflicht sieht zunächst § 49b Abs. 5 BRAO vor. Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen (siehe § 2 Rdn 50 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestellung nach Abs. 2

Rz. 5 Im Falle des Abs. 2 kommt ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen alleine aufgrund seiner Bestellung nicht in Betracht. Der Vertretene kann in diesem Fall auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Erstattungsanspruch gegen den verurteilten Angeklagten besteht. Für die Fälle des Abs. 2 wird also von der sonstigen Regelung bei der Pflichtverteidigung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertfestsetzung gem. § 33

Rz. 99 Die Wertfestsetzung in der Vollstreckung und Vollziehung richtet sich nach § 33 und erfolgt auf Antrag.[149] Die Wertfestsetzung von Amts wegen gemäß § 32 i.V.m. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in der Vollstreckung und Vollziehung nicht in Frage, weil die Gerichtsgebühren in der Zwangsvollstreckung regelmäßig als Festgebühren entstehen (Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 45 Mit der Aufhebung der Bewilligung endet auch die Beiordnung des Anwalts, da diese von einer bestehenden Bewilligung abhängt (vgl. Rdn 4). Im Gegensatz zur Bewilligung entfällt die Beiordnung aber in aller Regel nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Hier schlägt die Rechtsfolge in dem Verhältnis Partei – Staat nicht auf das Verhältnis Anwalt – Staat durch, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 100 Mit dem durch das KostRÄG eingeführten neuen Abs. 3 ist das bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 3 enthaltene Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen für allgemeingültig erklärt worden. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es auch weitere Anrechnungsfälle gibt. Daher wurde konsequenterweise das Doppelverwertungsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenbestimmung in Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 83 Abs. 1 S. 1 a.E. schließt die Notwendigkeit einer Gebührenvereinbarung für die beratende, gutachtliche und mediierende Tätigkeit des Rechtsanwalts aus, soweit in VV Teil 2 Abschnitt 1 spezielle Gebühren bestimmt sind. Insoweit statuiert der Reformgesetzgeber die Subsidiarität der vereinbarten gegenüber der gesetzlichen Gebühr. Soweit die in VV Teil 2 Abschnitt 1 gereg...mehr