Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) mit Wirkung zum 1.1.2021 neu geschaffen.[1] Im Rahmen dieses Gesetzes ist ebenfalls mit Wirkung zum 1.1.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilis...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 16 Abs. 2 S. 2, 3 ist zu entnehmen, das auch der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistand einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 stellen kann.[16] Über Anträge nach § 51 Abs. 1 entscheidet nach Abs. 2 S. 2 abweichend von § 51 Abs. 2 nicht das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört, sondern das OLG, in dessen Bezir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Satzrahmengebühren

Rz. 7 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt insbesondere für Satzrahmengebühren. Dabei handelt es sich um gegenstandswertabhängige Gebühren, für die kein fester Gebührensatz vorgeschrieben ist. In erster Linie können hier die Geschäftsgebühr nach VV 2300 sowie die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels nach VV 2100 genannt werden. Bei diesen Gebühren hat der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenvorstellung

Rz. 260 Gegen jede Wertfestsetzung, auch die des Beschwerdegerichts oder des Gerichts der weiteren Beschwerde ist die Gegenvorstellung gegeben, da das Gericht von Amts wegen den Geschäftswert abändern kann (§ 31 Abs. 1 S. 2 KostO). Rz. 261 Die Gegenvorstellung muss innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 33 Abs. 2 S. 3, 1. Hs. i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 3 KostO oder der Monatsfrist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 62 Für gerichtliche Verfahren stellt Abs. 1 S. 2 eine Sonderregelung auf. Neben den allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen des Abs. 1 S. 1 tritt in gerichtlichen Verfahren die Fälligkeit auch dann ein, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwalt als Leistungsempfänger

Rz. 32 An welche Person geleistet werden soll, bestimmt der Leistende bei der Geldhingabe. Er kann sich auch eine Verrechnung zunächst vorbehalten und die Bestimmung dann später nachholen. Hat er keine ausdrückliche Tilgungsbestimmung getroffen, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen anhand der Umstände zu ermitteln, wer das Geld soll vereinnahmen dürfen. Rz. 33 Die Vorsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verschiedene Gegenstände

Rz. 56 Beispiel (Zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 EUR. Die Gesamtvergütung beträgt 995 EUR (Rdn 43). Anschließend ist zu berechnen, welche Vergütung jeder der beiden Auftraggeber schulden würde, wenn dem R der Auftrag allein erteilt worden wäre: Haftun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Regelung hinsichtlich der in dem Ausschlussverfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Diese ergeben sich sowohl für den Anwalt des Antragstellers als auch für den des Antragsgegners aus den allgemeinen Vorschriften, sodass für das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 entstehen (VV 3100 ff.; vgl. V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung und Hauptsache

Rz. 84 Die Kostenfestsetzung selbst gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 stets zur jeweiligen Instanz und löst noch keine neue Angelegenheit aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Kostenfestsetzung vor Gericht nach den §§ 103 ff. ZPO, § 464b Abs. 1 StPO; § 108a i.V.m. § 464b Abs. StPO; § 164 VwGO; § 197 SGG, § 149 FGO, etc. oder nach § 108 OWiG vor der Verwaltungsbehörde betr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung im Verfahren auf Bestellung

Rz. 5 Die auf Bestellung des Vertreters gerichtete Tätigkeit des Anwalts zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 zum Rechtszug und begründet für den in der Hauptsache später bestellten Prozesspfleger somit keine besondere Gebühr. Seine Tätigkeit wird durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten. Rz. 6 Kommt es nicht zur Bestellung, liegt ein Auftrag zur Einzeltätigkeit vor, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren nach § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 49 Bei dem Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO handelt es sich um einen unselbstständigen Zwischenstreit.[51] Nach § 99 Abs. 2 S. 1, 2 VwGO stellt das OVG oder das BVerwG fest, ob die Verweigerung einer Behörde, dem Gericht Urkunden oder Akten vorzulegen, elektronische Daten zu übermitteln oder Auskünfte zu erteilen, rechtmäßig ist.[52] Zwar betrifft ein so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit

Rz. 144 Die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer ist in Abs. 3 nicht normiert. Die gesetzliche Grundlage für die Gutachtenerstattung findet sich neben Abs. 3 in § 73 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Danach hat der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer in Erfüllung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Gutachten zu erstatten, die u.a. ein Gericht anfordert. Für eine Gebührena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorteile des Vorschusses

Rz. 25 Der beigeordnete Anwalt ist im Allgemeinen gut beraten, wenn er die Möglichkeit der Vorschussvergütung tatsächlich auch für sich in Anspruch nimmt. Die Rechtslage ist klar, das Verfahren problemlos. Bis auf eine Darlegung bereits erhaltener Zahlungen wird von ihm in der Regel nicht mehr erwartet als bei einer Vorschussanforderung der Partei gegenüber. Diese Art der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Keine Rückwirkung für Ersatzpflichtverteidiger

Rz. 130 Eine Rückwirkung soll nicht greifen, wenn während einer laufenden Hauptverhandlung ein Anwalt zum zweiten Pflichtverteidiger bestellt wird, sofern damit allein in der Person eines bereits bestellten, in der Hauptverhandlung ebenfalls durchgehend anwesenden Pflichtverteidigers liegende vorübergehende körperliche Einschränkungen vorliegen.[134] Diese Frage hat aber wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht und Vorschuss

Rz. 16 Mit dem Erfordernis der Antragstellung kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt oder sein Rechtsnachfolger (vgl. dazu auch Rdn 25 ff.) frei entscheiden, ob er sich umgehend an die Staatskasse wenden will oder ob er zunächst auf andere Weise versucht, an sein Honorar zu kommen (vgl. Rdn 207 ff.).[28] Hat er noch kein Geld erhalten und geht es nur um die Abrechnung s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt nur die Zurückverweisung an ein untergeordnetes Gericht, also die Verweisung innerhalb desselben prozessualen Rechtszugs. Das Empfangsgericht muss sachlich und örtlich im Instanzenzug dem verweisenden Gericht untergeordnet sein. Wird dagegen an ein Gericht eines anderen sachlichen oder örtlichen Rechtszugs verwiesen, ist nicht Abs. 1, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG haben. Ob dies so ist, richtet sich nach der objektiven Zugehörigkeit des Klagebegehrens.[10] Bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts ist entscheidend, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme gegründet hat: Ist dies eine solche des AsylG, liegt ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zwei unterschiedliche Verfahren

Rz. 75 Steht der beigeordnete Anwalt vor der Frage, ob er aus besonderen Gründen in das Verfahren (kräftig) investieren muss und ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so eröffnet ihm das Gesetz zwei Wege der Vorabklärung: Einerseits kann er gem. Abs. 2 bei dem Gericht anfragen, ob die beabsichtigten Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, und zum andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrfachvertretung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsbeziehungen des Anwalts im Mehrpersonenverhältnis und damit insbesondere auch die sog. Mehrfachvertretung (mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit), die in der zivilrechtlichen Praxis häufig, aber z.B. auch in strafrechtlichen Angelegenheiten[1] anzutreffen ist. Sie hat verschiedene typische Fallgestaltungen zum Gegenstand (siehe Rd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 277 Die Entscheidung des Rechtspflegers oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann von jeder der Parteien angefochten werden, soweit sie beschwert ist. Der Auftraggeber kann einen Festsetzungsbeschluss sowohl mit der Begründung anfechten, dass der Festsetzungsantrag als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen, als auch mit der Begründung, dass die Festsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretene Personen

Rz. 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Rechtsanwalt den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Zwangsvollstreckung hineingezogenen Dritten (vgl. VV 3309 Rdn 492 ff.) vertritt, ob er bereits im Erkenntnisverfahren tätig geworden oder nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist; doch sind insoweit die ergänzenden Regelungen in § 19 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 70 Bis zum 30.6.2008 war die erfolgsbasierte Vergütung gemäß §§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurde (Erfolgshonorar) oder soweit der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhielt (quota ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Straf- und gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Erinnerungsverfahren

Rz. 19 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (§ 11 RPflG) gelten grundsätzlich als gesonderte Angelegenheiten. Vergütet werden diese Erinnerungsverfahren nach den VV 3500 ff. Rz. 20 Ausgenommen ist die Erinnerung nach § 766 ZPO (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2), die zusammen mit der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme auch dann nur eine Angelegenheit darstellt, wenn sich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Besonderheiten bei der Umsatzsteuer des Rechtsanwalts

Rz. 205 Die Staatskasse zahlt dem beigeordneten Rechtsanwalt die auf seine aus der Staatskasse gewährte Vergütung entfallende Umsatzsteuer (vgl. Rdn 53 ff.).[394] Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BGH[395] der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt im Falle des Obsiegens der von ihm vertretenen vorsteuerabzugsberechtigten Partei (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Ermessen

Rz. 166 Ebenso verhält es sich bei der Nachprüfung vorinstanzlich ausgeübten Ermessens. Grundsätzlich hat sich das Gericht der weiteren Beschwerde nicht damit zu befassen.[106] Zu prüfen hat es aber, ob die Voraussetzungen der Ermessensausübung beachtet, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten und alle beachtlichen Bewertungsumstände berücksichtigt worden sind.[107]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wert eines gepfändeten Rechts

Rz. 37 Der Wert eines gepfändeten Rechts ist ebenfalls nach objektiven Maßstäben zu bestimmen. So kann beispielsweise der Wert eines gepfändeten Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts nicht durch entsprechende Anwendung von § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. auf 12 oder 42 Monate begrenzt werden, weil kein Arbeitseinkommen gepfändet wird. Ausgehend von der Lebenserwartung des Berechtigten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bewertungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Gebührentatbestand durch eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts ausgelöst worden ist. Dabei ist der Wert für jede Gebühr gesondert zu prüfen und festzulegen. Rz. 33 In gerichtlichen Verfahren kommt es dagegen nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fehlende Regelung

Rz. 116 Schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten und ergibt sich aus dem Vergleich nicht eindeutig, inwieweit die Geschäftsgebühr dabei in der Vergleichssumme enthalten sein soll, kommt eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht in Betracht.[45] Das gilt auch dann, wenn der Vergleich eine umfassende Abgeltungsklausel enthält...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgrenzungskriterium

Rz. 20 Die für das Gericht geltenden Streitwertvorschriften sind aber nur dann sinngemäß anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Die Abgrenzung bereitet im Einzelfall erfahrungsgemäß oft Schwierigkeiten. Diese lassen sich mit der richtigen Fragestellung bewältigen. Sie lautet: "Hat der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Insolvenzverfahren

Rz. 120 Die Unterbrechung des Hauptsacheverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei (des Mandanten) führt nicht zur Unterbrechung (§ 240 ZPO) des Festsetzungsverfahrens gem. § 55.[228]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 80 Nach 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung des OLG über die weitere Beschwerde ist keine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die deshalb nicht mit einer Rechtsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festsetzung gemäß § 55 (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Das Verfahren bei der Festsetzung der Vergütung des von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistands richtet sich wie bei dem gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand nach §§ 59a Abs. 2 S. 1, 55. Zuständig ist, wenn das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden ist, entsprechend § 55 Abs. 1 S. 2 der Urkundsbeamte der Staatsanwaltschaft, die den Zeugenbeist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Hilfsanträge

Rz. 12 Eine Fallgruppe eigener Art ist diejenige, in der neben einem Hauptanspruch oder zur Verteidigung gegen ihn hilfsweise Ansprüche geltend gemacht werden. Beispiel: Geklagt wird primär auf Zahlung von 10.000 EUR, hilfsweise auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 20.000 EUR. Entschieden wird nur über den Zahlungsantrag. Dann bestimmt nur dieser den Wert für die Gerichtsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auskunft bei Nachfrage des Mandanten

Rz. 41 Erkundigt sich der Mandant nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, muss der Rechtsanwalt ihm wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft geben.[67] Art und Umfang der Aufklärung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der erkennbaren Interessenlage des Mandanten. Wenn der Anwalt im Zeitpunkt der Anfrage noch nicht alle für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abrechnung

Rz. 109 Die Abrechnung der Vergütung hat nach den Voraussetzungen des § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf die übliche Vergütung nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB Anwendung (siehe § 10 Rdn 5 ff.). In der Gebührenabrechnung muss zum einen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – angegeben werden. Da eine Nummer des Vergütungsverzeichnisses ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorlagepflicht

Rz. 134 Hilft das Untergericht nicht ab, so muss es die Sache unverzüglich dem Beschwerdegericht vorlegen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern". Eine Verzögerung kann aber erst dann eintreten, wenn das Gericht die ihm obliegende Überprüfung seiner Entscheidung abgeschlossen hat.[88] Rz. 135 Ungeachtet dessen hat die Weisung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungs- oder Gutachtengebühr (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 2 erhält der Anwalt für die Beratung, Gutachtenerstellung oder die Tätigkeit als Mediator seine Vergütung nach den Vorschriften des BGB, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Die Beratungs- und Gutachtengebühr ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber indes bei 250 EUR gekappt, die Erstberatungsgebühr darf hö...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Forderungssperre gegen Rechtsuchenden

Rz. 2 § 8 Abs. 2 BerHG bestimmt, dass die Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden mit Bewilligung von Beratungshilfe eine Vergütung nicht geltend machen kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gesetzliche Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften oder um eine vereinbarte Vergütung handelt. Entsprechendes gilt im Fall nachträglicher Antragsteller ab Begi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt, inwieweit der Anwalt, der beigeordnet worden ist, den Vertretenen in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 48 Die vom Urkundsbeamten geforderte Darlegung und Glaubhaftmachung von Ansätzen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden.[109] Denn zum einen befreit die Regelung in § 55 Abs. 5 S. 1 den Anwalt gegenüber dem Gericht gerade von der Verschwiegenheitspflicht. Zum anderen sind auch der Urkundsbeamte sowie die sonstigen mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 40 In Straf- und Bußgeldsachen ist Abs. 1 ebenfalls anzuwenden. Der Anwalt erhält nach Zurückverweisung die jeweiligen Verfahrens- und Terminsgebühren erneut.[39] Eine neue Grundgebühr (VV 4100) kann nicht entstehen, da diese begrifflich nur für die erste Einarbeitung anfallen kann (Anm. Abs. 1 zu VV 4100). Rz. 41 Das gilt auch dann, wenn ein Beschluss der Strafvollstreck...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 6 Auf die Bewilligung durch das Gericht darf sich die Beratungsperson daher grundsätzlich verlassen. Ausnahmen sollen dementsprechend nach § 8a Abs. 1 S. 2 BerHG nur dort gelten, wo schutzwürdiges Vertrauen fehlt: Hatte die Beratungsperson Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Bewilligungsvoraussetzungen (§ 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BerHG) oder hat sie den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 12 Die Voraussetzungen der besonderen Gebühr ist in § 41a Abs. 1 S. 1 normiert. Rz. 13 Voraussetzung ist, dass der Aufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, im Vergleich zu dem Aufwand der Rechtsanwälte, die die Beigeladenen vertreten, höher ist. Hier kommt es auf einen tatsächlichen, vergütungsrechtlich relevanten Mehraufwand an. Die besondere Gebühr sche...mehr