Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.7 Individuelle Lohnsteuerberechnung

Ungeachtet der gesetzlichen Lohnsteuerabzugsverpflichtung haftet der Arbeitgeber aber nicht automatisch für die entsprechenden Lohnsteuerbeträge, wenn er dieser Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht nachkommt. Wichtig ist auch, dass der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR[1] für Drittrabatte und Belegschaftsrabatte innerhalb eines Konzerns nicht zum Zuge kommt. Der jeweilige ste...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.1 Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG

Eine Ausnahme bilden die Einnahmen, die kraft Gesetzes von der Besteuerung ausgenommen bleiben. Diese Steuerbefreiungsvorschriften finden sich fast ausschließlich in § 3 EStG.mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordnung zum Arbeitslohn

Zusammenfassung Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5 Freigrenze für Versicherungsleistungen

Für Zukunftssicherungsleistungen i. S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV, die auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer dem Arbeitnehmer Versicherungsschutz verschafft, ist hinsichtlich der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze zwischen Beiträgen und Zuwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung und den Beitragsleistungen bei Kranken- und Unfall...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.6 Aufzeichnungspflichten

Die monatsbezogene Prüfung der 50-EUR-Grenze hat der Arbeitgeber anhand der Aufzeichnung im Lohnkonto vorzunehmen. Dies gilt auch für Drittrabatte, die der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen hat.[1]mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.5 Bewertung des Rabattvorteils von Dritten

Auch bei branchenüblichen, wechselseitigen Arbeitnehmerrabatten und Preisvorteilen innerhalb eines Konzerns werden in aller Regel steuerpflichtige Lohnbestandteile vorliegen. Da für die Drittrabatte der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht gilt, kommt der Berechnung des Rabattvorteils besondere Bedeutung zu. Dabei wird vom üblichen Endverbraucherpreis die Zahlung des Arbeitne...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.3 Unfallversicherungen

Für Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Die Rechtsprechung zur Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist auf die Gewährung von Unfallversicherungsschutz entsprechend anzuwenden.[1] Ein Zufluss von Arbeitslohn – auch in Form von Barlohn – ist jedoch nach der Rechtsprechung i. d. R. zu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.1 Sachbezugsfreigrenze

Erfüllt die Vorteilsgewährung durch den Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag, gilt für andere Sachbezüge eine Kleinbetragsgrenze, mit der die Erfassung von geldwerten Vorteilen vereinfacht werden soll. Die Sachbezugsfreigrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 50 EUR.[1] Sie gilt auch für Belegschaftsrabatte, sofern der Freibetrag von 1....mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / Lohnsteuer

1 Abgrenzung steuerfreie und steuerpflichtige Sachbezüge Für die Beurteilung, welche Sachbezüge steuerfrei sind, ist zunächst der steuerfreie Einnahmebereich eines Arbeitnehmers gegenüber dem steuerpflichtigen Arbeitslohn abzugrenzen. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, dem Lohnsteuerabzug. Ausnahme...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.2 Gesetzliche Lohnsteuerabzugspflicht

Der Arbeitgeber ist auch zum Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen verpflichtet, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem Dritten erhält. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden.[1] Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung und damit das Haftungsrisiko besteht für Lohnzahlungen durch Dr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Tunesien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung TN/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Tunesien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den tunesischen Rechtsvorschriften.mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.1 Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind lohnsteuer- und beitragsfrei.[1] Für die Steuerfreiheit werden 2 Fallgruppen unterschieden: Steuerfreie (Geld-)Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers[2] und steuerfreie unentgeltlich oder verbilligt übe...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Beschaffungspflicht

Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber hat die freie Wahl ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.2 Mahlzeiten im Betrieb und Essenszuschüsse

Rz. 92 Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, etwa bei Arbeitsessen oder einer Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung, abgibt, sind kein Arbeitslohn (H 19.6 LStH 2024; Rz. 79). Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug ist hingegen die übliche Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Kosten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.1 Umfang der Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Nach dem Gesetz dürfen nämlich Kosten der privaten Lebensführ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.4.1 Zurechnung dem Arbeitgeber

Der Gesetzeswortlaut beschränkt sich auf die Grundzüge der beiden Berechnungsverfahren. Die Detailregelungen hierzu hat die Finanzverwaltung in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegt. Danach ist der zwingende Ansatz einer der beiden genannten Methoden nicht nur für Fahrzeuge zu beachten, die im Eigentum der Firma stehen, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Firmenwagen ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung der Ges...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 5.2 Steuerpflichtige Zusatz-Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Folglich ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Die gesetzlich festgelegte Saldierung (Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils) gilt nur für eine Heimf...mehr