Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 5 Selbstständige / cc) Lohnfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren, § 1 III 2. Alt. AAG)

Rz. 411 Soweit Erstattungen im Falle der Mutterschaft an Arbeitgeber erfolgen (§ 1 II AAG), fehlt es an einer schadenersatzrechtlichen Kongruenz. Die erstattende Krankenkasse kann keinen Ersatz ihrer Leistungen fordern.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Grundsatz

Rz. 1747 Es kommt nur darauf an, dass Krankengeld aufgrund rechtlicher Verpflichtung der Krankenkasse (und nicht nur tatsächlich) gezahlt wird. Rz. 1748 Ein Regress der Krankenkasse entfällt, sobald ein Krankengeldanspruch des Verletzten nicht mehr besteht,mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) Haftungsausschluss

Rz. 364 Hinweis Näheres hierzu in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 603 ff.). Rz. 365 §§ 104 ff. SGB VII (§§ 636 f. RVO) schließen den Regress aus, da hier bereits der Haftungsanspruch zu Fall gebracht wird. Rz. 366 Eine § 110 SGB VII (§ 640 RVO) vergleichbare Regelung gibt es nicht.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Finanzielle Beitragssituation

Rz. 1587 Hinweis Zum Zweck von Beiträgen weiter oben (siehe Rn 1544 ff.). (a) Unfallfremde Gewähr einer Erwerbsminderungsrente Rz. 1588 Wäre der Geschädigte unfallfremd erwerbsunfähig, würden überhaupt keine RV-Beiträge fließen. Es kämen aber dann die rentenrechtlichen Schutzmechanismen zur Anwendung, die zu einer Rentensteigerung u.a. durch Zurechnungszeiten führen (siehe auc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Rentenbeitrag

Rz. 1784 Der Beitragssatz entspricht dem für Arbeitnehmern geltenden Satz (z.B. 2013 18,9 %). Rz. 1785 Beitragsbemessungsgrundlage ist zwar grundsätzlich das Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) in der Behinderteneinrichtung (§ 162 Nr. 2, 2a SGB VI), die Untergrenze für die Beitragsbemessung beträgt jedoch stets 80 % der sozialen Bezugsgröße (BZG, § 18 SGB IV). Rz. 1786 Wird ein Verle...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Haftungsausschluss

Rz. 381 Hinweis Nähere Ausführungen auch in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 603 ff.). Rz. 382 §§ 104 ff. SGB VII (§ 636 f. RVO) schließen den Regress aus, da bereits der Haftungsanspruch dem Grunde nach wegfällt. Rz. 383 Eine § 110 SGB VII (§ 640 RVO) vergleichbare Regelung gibt es nicht.mehr

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§ 5 Selbstständige / d) Leistungsbeschränkung, unverschuldete Erkrankung

Rz. 229 Es handelt sich um ein Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst. aa) Schuldhafte Verursachung durch Arbeitnehmer Rz. 230 Die Fortzahlung des Arbeitgebers ist in § 3 I EFZG (ähnlich in den früheren gesetzlichen Bestimmungen) und vertraglichen Abreden häufig daran geknüpft, dass es sich um eine ""vom Arbeitnehmer unverschuldete Erkrankung"" handelt. Dieses bedeute...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / b) §179 Ia SGB VI

Rz. 66 Hinweis Es wird ergänzend auf die Ausführungen in Kapitel 4 (siehe §4 Rn 1778ff.) verwiesen. Zum Thema Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, 1. Aufl. 2013, §3 Rn 131. Rz. 67 Bei Unterbringung in einer beschützenden Werkstatt ist neben dem Forderungsübergang nach §116 SGB X auf den SHT, dem Beitragsregress des RVT (§119 SGB X) ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (e) § 110 SGB VII, § 640 RVO

Rz. 1030 Hinweis Zum originären Anspruch des SVT (Regress nach § 110 SGB VII, § 640 RVO) bei Vorliegen besonders schwerer Schuld (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 591 ff.).mehr

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§ 5 Selbstständige / (2) Vermögenswirksame Leistungen

Rz. 272 Vermögenswirksame Leistungen zur Vermögensbildung nach dem Vermögensbildungsgesetz sind als Teil der Vergütung dem fortzahlenden Arbeitgeber zu erstatten.[213]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / B. Unselbstständig Tätige

Rz. 3 Zum Thema Jahnke "Entgeltfortzahlung und Regress des Arbeitgebers im Schadenfall seines Arbeitnehmers" NZV 1996, 169; Roß "Der Erwerbsschaden des Nichtselbständigen" NZV 1999, 276. I. Arbeitnehmer 1. Personenkreis Rz. 4 Das deutsche Recht kennt keine einheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffes. Einzelne Begriffsumschreibungen beschränken sich auf das jeweilige Geset...mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Verhältnis von § 6 EFZG zu § 119 SGB X

Rz. 393 Soweit es zur Konkurrenz zwischen Forderung des RVT nach § 119 SGB X und Arbeitgeberforderung kommt, geht die Forderung nach § 119 SGB X vor (siehe § 2 Rn 323 ff.).mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / d) Vorsatz

Rz. 500 § 103 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Rz. 501 Das Familienprivileg greift nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Es soll eine unangemessene Besserstellung des Familienve...mehr

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§ 5 Selbstständige / (b) Anteile

Rz. 282 Im Einzelfall können folgende auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteile zu erstatten sein: (aa) Urlaubsgeld Rz. 283 Das Urlaubsgeld[228] ist eine Vergütung, die aus besonderem Anlass neben den sonstigen Bezügen in Geld gewährt wird.[229] (bb) Weihnachtsgeld; 13., 14. Monatsgehalt Rz. 284 Diese Sonderleistungen[230] haben im Zweifel[231] Lohncharakter und s...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / b) Kinderbetreuung

Rz. 92 Leistungsberechtigung besteht auch bei Betreuung von Kindern entsprechend den Bestimmungen des §45 SGB V, §146 II, III SGB III. Rz. 93 Regress wegen der Fortzahlung kann die Arbeitsverwaltung nicht nehmen, da keinerlei Beziehung (Kongruenz) zum Betreuungsschaden (vermehrte Bedürfnisse des Kindes) erkennbar ist.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt

Rz. 683 Forderungsübergang für ALG I-Leistung erfolgt, wenn im Unfallzeitpunkt AV-Beiträge bereits entrichtet sind, ansonsten erst mit der Zahlung des ersten AV-Beitrages. Rz. 684 Forderungsübergang für ALG II erfolgt, wenn zuvor bereits ALG I bezogen wurde (und für ALG I-Leistung der Regress zuvor bereits gegeben war) (ALG II steht insofern in der Rechtsnachfolge zu ALG I).mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Zwei-Schritt-Methode

Rz. 90 Zum Thema: Literatur zur Zwei-Schritt-Methode Burmann/Jahnke, Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers, NZV 2013, 313; Jahnke, Haftpflichtereignis und Rückgriff der Drittleistungsträger – (nur) ein Überblick, r+s Sonderheft 2011 zum 75. Geburtstag von Hermann Lemcke, S. 43; Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, 1. Aufl. 2013,...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Arbeitgeber/Dienstherr – Arbeitnehmer

Rz. 188 Zum Arbeitgeberbegriff vgl. unten (siehe Rn 204 f.). Rz. 189 Zum Begriff des Dienstherrn vgl. Kapitel 4 ( (siehe § 4 Rn 1883 ff., § 4 Rn 1894). Rz. 190 Zum Begriff der Arbeitnehmer im engen und weiteren Sinne vgl. ebenfalls Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 1 ff., § 4 Rn 3 ff.).mehr

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / B. Der Versicherungsumfang des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht nach § 2d ARB 2010

Rz. 21 Versicherungsschutz besteht im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht unter Leistungsarten des § 2a, b und c ARB 2010, also unter den Schadenersatz-, Arbeits- und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz fällt. I. Rechtsschu...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / 2. Prüfung der für die Eintrittspflicht relevanten Punkte

Rz. 10 Bei der Meldung eines Rechtsschutzfalles sind - differenziert nach Leistungsart, Schadenarten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz usw.) sowie nach den einzelnen Rechtsschutzformen (Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz, Grundstücks-Rechtsschutz usw.) - die für die Eintrittspflicht und den Deckungsumfang jeweils relevanten Daten anzugeben, z.B...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Anspruchskonkurrenz

Rz. 1939 Hinweis Zu den Konkurrenzen im Detail in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 326 ff.). Zum Thema Abrechnungsbeispiele siehe Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 949 ff., 1018 ff. aa) Einleitung Rz. 1940 Das Quotenvorrecht des Beamten führt u.a. auch dazu, dass Leistungen anderweitiger Drittleistungsträger den auf den Dienstherrn/Beihilfeträger übergehenden Ans...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1238 Hinweis Dazu weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1239 Es gelten dieselben Aspekte wie für die Sozialversicherung.[777]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Drittleistungsträger

Rz. 5 Hinweis Zu weitergehenden Details wird auf die Darstellung in den Kapiteln 4, 5, 7, 8 und 9 verwiesen (siehe § 4 Rn 321 ff., § 5 Rn 141 ff., § 7 Rn 39 ff., 87 ff., § 8 Rn 174 ff., § 9 Rn 79 f.). Rz. 6 Beispielsweise sind die folgenden Drittleistungsträger hervorzuheben: a) Sozialversicherungsträger (SVT) Rz. 7 Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung haben die SVT (Krankenkass...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / d) Sozialhilfeträger (SHT), sonstige Träger

Rz. 13 Das soziale Netz fängt letztlich diejenigen auf, die nicht im Rahmen gesetzlicher oder privater Vorsorge Schutz genießen: Hier greifen SHT oder ausführende Behörden im Rahmen des AsylbLG ein.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / g) Versicherungsschutzversagung

Rz. 415 Hinweis Dazu auch später (siehe Rn 483 ff.). Rz. 416 Fehlender Versicherungsschutz berührt die Ansprüche des Abtretungsgläubigers, dem Träger der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich nicht. Insoweit steht er in derselben Rechtsposition wie der unmittelbar Geschädigte.[293]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 4. Finanzamt

Rz. 17 Unfallkausale Aufwendungen und Belastungen spiegeln sich auch im Steuerrecht wider. So können Schadenbeseitigungskosten Werbungskosten darstellen und Aufwendungen bei Körperschäden als außergewöhnliche Belastungen die Steuerschuld mindern[3] (siehe § 18 Rn 17).mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (3) Enteignung

Rz. 180 Hinweis Siehe auch Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 1180, 1604). Rz. 180a Art. 14 GG (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) … (3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. …....mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1264 Hinweis Dazu mehr weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1265 Es gelten dieselben Aspekte wie für die Sozialversicherung.[795]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 5. § 224 SGB V

Rz. 1394 § 224 SGB V – Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld (1) 1Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruches auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezuges von Erziehungsgeld oder Elterngeld. 2Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in S. 1 genannten Leistungen. (2) Durch die Beitragsfreiheit wi...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / III. Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages

Rz. 10 Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Haushaltsführungsschaden befasst.[6] 1.45. VGT 2007 Rz. 11 Die Empfehlungen des Arbeitskreises I "Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Versicherungs- und Verkehrsrecht" lauteten: Zitat ... 3. Hausarbeitsschaden in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Der Arbeitskreis stellt ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Steuern

Rz. 290 Hinweis Zu Steuern in Kapitel 18 (siehe § 18 Rn 1 ff.). Rz. 291 Das hypothetische Bruttoeinkommen ist um die Steuerbelastung (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidarzuschlag) zu kürzen.[221] Rz. 292 Der Geschädigte hat seinen Verdienstausfallschaden darzulegen und zu beweisen. Bei der Schadenberechnung sind steuerliche Vergünstigungen (wie Progressionsdifferenz, Steuer...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 3. Schadenbemessung

Rz. 169 Am Unterhalt sind beide Ehegatten grundsätzlich zu gleichen Teilen beteiligt. Es obliegt ihnen dann, die Aufteilung der Pflichten nach den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten zu bestimmen.[196] Nach § 1356 BGB ist es den Eheleuten überlassen, wie sie ihre Lebensgemeinschaft gestalten, ob sie an der herkömmlichen Rollenverteilung (Haushaltsführungsehe) festhalten...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / C. Historische Entwicklung

Rz. 19 Hinweis Zur historischen Entwicklung vgl. auch die Ausführungen in Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 4). Rz. 20 Die Rechtsprechung differenziert nicht immer sauber zwischen Unterhaltsschaden (§ 844 BGB) bzw. Haushaltsführungsschaden (§§ 842, 843 BGB)/Betreuungsschaden (§ 844 BGB) einerseits und dem Anspruch wegen entgangener Dienste (§ 845 BGB) andererseits.[12] Ursache ist u.a....mehr

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Literaturverzeichnis

Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009 Bäcker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl. 2011 Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, 32. Ergänzungslieferung 2014 Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / II. Leistungsfreiheit nur bei Kausalität

Rz. 52 Die Leistungsfreiheit bestimmt sich nach § 28 VVG (§ 6 Abs. 1 und 2 VVG a.F.). Hiernach tritt Leistungsfreiheit des Versicherers aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Rechtsschutzfalles oder den Umfang der ihm obliegenden Leistungen gehabt hat und/oder als unverschuldet anzusehen ist. Rz. 53 Festzuste...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / H. Sonstige neue Leistungsarten

Rz. 41 Auf dem Markt werden von einzelnen Rechtsschutzversicherern sehr unterschiedliche neue Produkte angeboten:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa)1. 7.1983 – 31.12.1997: § 127 AFG n.F.

Rz. 582 § 70 AFG n.F. Für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gelten die Vorschriften des § 100 Abs. 2, des § 116 Abs. 1, 3 bis 6, des § 118 Abs. 1 Nr. 4 sowie der §§ 119 bis 120, 127 und 132 entsprechend, § 118 Abs. 1 Nr. 4 jedoch nur für eine Zeit, für die eine Vollrente zuerkannt ist. § 127 AFG n.F. – Übergang von Schadenersatzansprüchen auf die Bundesanstalt [374] Für den Üb...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / II. Zeitraum zwischen Schadenfall und Todeseintritt

Rz. 662 Zum Thema Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 7; Wenzel-Zoll, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rn 2253 f. 1. Ansprüche wegen Verletzung Rz. 663 Wird jemand durch ein Haftpflichtgeschehen verletzt, verstirbt er aber erst geraume Zeit nach dem Unfall, entstehen ihm – wie jedem anderen Verletzen auch – Ersatzansprüche. Lediglich die Schadenentwicklung, soweit sie d...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Hinterbliebenenvorrecht

Rz. 377 Im Falle der Tötung sind das Witwer-/Witwenvorrecht (Hinterbliebenen-Quotenvorrecht) und das Quotenvorrecht nach § 116 V SGB X zu beachten.[260]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 3. Anspruchsbeeinträchtigung

Rz. 52a Zum Thema Vertiefend Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 8 ff., Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 191 ff., 241 ff., Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, 1. Aufl. 2013, § 2 Rn 318 ff., 473 ff. Rz. 52b Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschaden können vollkommen entfallen (Ausschlusstatbestand) oder in der Entschädigungshöhe...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / c) Arbeitgeber, Dienstherr

Rz. 12 Abhängig Beschäftigte erhalten für begrenzte Zeiträume ihr Einkommen trotz Arbeitsunfähigkeit seitens des Arbeitsgebers/Dienstherrn weiter gezahlt.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Rz. 1240 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, vor § 249 BGB Rn 219 ff.; Jahnke, ­Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 317 f. aa) Versicherungsschutz (1) Anwendungsbereich Rz. 1241 Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG) gewährt Versorgungsleistungen In- und Ausländern (§ 1 IV – VII OEG), ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Wegeunfall

Rz. 896 Zum Thema Dahm "Die Bedeutung der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung für die Entschädigung eines Wegeunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung" NZV 2014, 114, Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 682 ff. (a) § 8 II SGB VII (§ 31 II BeamtVG) Rz. 897 Nur in den gesetzlich besonders geregelten Fällen des § 8 II SGB VII (für Dienstunfälle g...mehr

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§ 23 ARB 2012 / G. Der Versicherungsfall

Rz. 34 Zitat 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht f...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / VI. Entgangene Dienste, Unterhalt

Rz. 38 Werden Kinder oder Jugendliche verletzt oder getötet, können neben der verletzten bzw. getöteten Person auch dritten, nur mittelbar betroffenen, Personen Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste (§845 BGB, dazu siehe §9 Rn 2ff.) oder entgangenen Unterhaltes[41] (§§844, 845 BGB) zustehen.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Anspruchsgrund

Rz. 25 Der Umstand, dass jemand nach einem schadenstiftenden Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht zugleich automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein Anderer Schadenersatz und billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Haftungsnorm (Anspruchsnorm), die einen Dritten dem Grund...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / B. Opfer-Rechtsschutz

Rz. 6 Der Opfer-Rechtsschutz, vielfach auch Rechtsschutz für Opfer von Straftaten genannt, ist eine der ersten neuen Leistungsarten, die von der Versicherungswirtschaft eingeführt worden ist. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten heute ihren Kunden den Opfer-Rechtsschutz an. Rz. 7 Im Rahmen der ARB (75, 94, 2000, 2008 und 2010) wird der Versicherungsnehmer und die mitver...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / I. Mandatsverhältnis – Schadenersatzverhältnis

Rz. 3 Die Antwort auf die Frage, in welchem Umfang ein Schadenersatzverpflichteter die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten[1] (Rechtsanwaltsgebühren) zu zahlen hat, hängt von folgenden zwei Faktoren ab:[2]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Haftungstatbestände

Rz. 27 Zum Thema Vertiefend Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 16 StVG Rn 5 ff., Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 50 ff., 270 ff. (1) Gefährdungshaftung Rz. 28 Gefährdungshaftungstatbestände finden sich u.a. im AMG, AtomG, HaftPflG, LuftVG, StVG,[7] GenTG, ProdHaftG,[8] UmweltHG und WHG. (2) Deliktische Haftung Rz. 29 Haftung aus Delikt...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / VIII. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 534 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 840 BGB Rn 41, Jahnke "Ausgewählte Probleme für die Schadenregulierung", 5. Kap., Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 515 ff., Janda "Mehrheiten von Schuldnern und unterschiedliche Haftungsmaßstäbe – Ein Beitrag zur Überwindung des “gestörten Gesamtschuldnerausgleichs’ –" VersR 2012,...mehr