Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / f) Arbeitsunfall, Dienstunfall

Rz. 1948 Hinweis Dazu auch weiter oben (siehe Rn 1010 ff.). Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 10 ff.; Jahnke, § 46 BeamtVG n.F. – Abrundung des Systems der Haftungsprivilegierung bei Arbeits- und Dienstunfall, NZV 2012, 467; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 397 ff. aa) Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Rz. 1949 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / F. Anwaltliche Verantwortlichkeit

Rz. 19 Zum Thema Vertiefend Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 1 ff. I. Fehlerhafte Rechtsanwendung 1. Da mihi facta – iura novit curia Rz. 20 In Fortgeltung römischer Rechtsregeln "Da mihi factum, dabo tibi ius"[8] (siehe auch § 138 ZPO) sollte es eigentlich genügen, dem Zivilgericht nur den Sachverhalt darzustellen (Grundsatz der richterlichen Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Risikoausschlüsse / 7. Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes (§ 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010)

Rz. 106 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes ist gem. § 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010 ausgeschlossen. Gemäß der Ausschlussklausel des § 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit. Der Versicherungsschutz ist also auf die reine Beratung beschränkt.[91] Rz. 107 Wichtig ist zu bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / h) Versicherungsschutzversagung

Rz. 367 Hinweis Näheres hierzu weiter unten (siehe Rn 483 ff.). Rz. 368 Fehlender Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung berührt den Regressanspruch des gehalt-/lohnfortzahlenden Arbeitgebers nicht (siehe § 5 Rn 397 ff.).[271]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Leistungsarten ohne Wartezeit

Rz. 129 Rz. 130 Die Wartezeit entfällt gem. § 4 Abs. 1 ARB 2010 bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Entgangene Dienste / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Zum Thema Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 5; Küppersbusch/Höher, 11. Aufl. 2013, Rn 456 ff.; Pardey, 4. Aufl. 2010, Rn 2740 ff.; Wenzel-Zoll, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rn 2341 ff., Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 35 Rn 50, Kap. 51.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Zession

Rz. 1178 Das AsylbLG enthält keine Regelung zum Forderungsübergang von Schadenersatzansprüchen. Rz. 1179 Der Träger nach dem AsylbLG ist kein SHT, § 116 SGB X gilt nicht.[739] Das SGB XII, BSHG und vergleichbare Regelungen werden ausdrücklich für unanwendbar erklärt, § 9 I AsylbLG. Nach § 9 III AsylbLG sind ausdrücklich nur die §§ 102 – 114 SGB X entsprechend anzuwenden, nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Ausfall im Haushalt / E. Anspruch bei Tod

Rz. 151 Zum Thema Zu Detailfragen siehe van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 1330 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 76 ff., 329 ff.; Jahnke, Abfindung von Personenschadenansprüchen, 2. Aufl. 2008, § 1 Rn 253 ff., 266 ff. I. Anspruch Rz. 152 Im Falle der Tötung einer Person ist den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Abfindungsvertrag / (3) Überleitung

Rz. 28 Der Forderungsübergang nach § 90 BSHG a.F. vollzieht sich erst mit Zustellung der Überleitungsanzeige,[23] die dann auch Wirkung für künftige Ansprüche hat.[24] Die Überleitungsanzeige bildet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[25] Da es sich bei der Überleitungsanzeige um einen Verwaltungsakt handelt, sind die Erfordernisse der §§ 31 ff. SGB X zu beachten.[26] R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Kein Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 1811 Vom Schadenersatzanspruch zu unterscheiden ist der Aufwendungsanspruch. Beim Aufwendungsersatz wird unabhängig von einer konkreten Prüfung eines eingetretenen Schaden der letztlich mittelbare Schaden des Dritten (nämlich desjenigen, der den Aufwand betreibt bzw. aufgrund eigener Leistungsverpflichtung betreiben muss) dem Erstattungsbegehren zugrunde gelegt. Rz. 1812...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / 2. Leistungen nach Ablauf des 6-Wochenzeitraumes

Rz. 346 Etliche Arbeitnehmer erhalten (insbesondere im tarifvertraglich, aber auch individuell einzelvertraglich vereinbarten Geltungsbereich des BAT oder TVöD) über den 6-Wochenzeitraum des EFZG hinaus das Krankengeld aufstockende Leistungen. Rz. 347 Der Forderungsübergang des EFZG greift hier nicht, die Abtretung zugunsten des Arbeitgebers ist erforderlich.[311] Zu den Wirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Abfindungsvertrag / (1) Forderungswechsel

Rz. 26 Auf Schadenfälle vor dem 1.7.1983 (Unfalltag) ist für Regresse des SHT weiterhin § 90 BSHG a.F. anzuwenden.[17] Der Übergang vom BSHG zum SGB XII hat den Forderungsübergang nicht berührt, es gilt das Recht am (primären) Schadentag.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / 3. Leistungsberechtigte

Rz. 211 Auch wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht die geschuldete Arbeit leistet, hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen gesetzlich und/oder (einzel- oder tarif-)vertraglich garantierten Anspruch auf Leistung von Entgelt während seiner Arbeitsunfähigkeit, allerdings in der Dauer beschränkt. Leistungsberechtigt sind Arbeitnehmer (im engeren Sinne: also Arbeiter u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Vorzeitig unfallkausal pensionierte Beamte

Rz. 1873 Ein schadenersatzpflichtiger Unfallverursacher ist nicht verpflichtet, dem Dienstherrn eines infolge der unfallkausalen Verletzung vorzeitig in Ruhestand versetzten Beamten auch diejenigen Beihilfeleistungen zu ersetzen, die mit dem Unfall nichts zu tun haben (Beihilfeleistungen für unfallfremde Erkrankungen).[1195] Dem Dienstherrn eines verletzten Beamten sind viel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / hh) Unfallverletztenrente

Rz. 1522 Erhält der Verletzte aus demselben Unfallereignis eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung, ist diese zwar auf den Direktanspruch während der aktiven Arbeitszeit und auch auf eine etwaige Rentenminderung zu verrechnen, schließt aber den Regress des RVT nach § 119 SGB X nicht aus.[933] Rz. 1523 Der UVT kann nicht die Übergangsfähigkeit seiner Verletzte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (5) § 119 SGB X

Rz. 651 Arbeitslosigkeit führt bereits recht früh zum Verlust der beitragsrechtlichen Stellung durch Verkürzung der Leistungszeit von ALG I und der Beschränkungen der Bezugsberechtigung von ALG II u.a. durch das Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft. Das Volumen des Regresses nach § 119 SGB X hat diesen Veränderungen (z.B. Reduktion des Beitrages auf Mindestbemessun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Tatsächlich erbrachte Leistung

Rz. 88 Abzustellen ist – anders als beim Unterhaltsschaden nach § 844 II BGB – nicht auf das familienrechtlich geschuldete Maß, sondern darauf, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden. In welchem Umfang der Verletzte die Hausarbeit tatsächlich selbst geleistet hat, ist aufzuklären. Das familienrechtliche Maß gibt dabei allerdings den personellen Rahmen vor (siehe Rn 48...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / 1. Abhängig Beschäftigte

Rz. 186 Die Abwicklung der vom Arbeitgeber gegenüber dem Schädiger erhobenen Ansprüche stößt in der Praxis auf – im Verhältnis zur Abwicklung mit SVT – überproportional große Abwicklungsschwierigkeiten. Häufig besteht Unklarheit, was auf den Arbeitgeber/Dienstherrn übergeht bzw. an ihn abgetreten ist. Rz. 187 Weitere Unklarheiten schafft auch das Rechtssystem, welches nicht e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Schadenminderung / K. Hinweispflicht

Rz. 92 Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung Aufklärungs- und Hinweispflichten, vor allem hinsichtlich etwaiger Drittleistungen und der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Rz. 93 Eine originäre Verpflichtung des Geschädigten (und damit kein vom Schädiger zu beweisender Verstoß gegen die Schadengeringhaltungsverpflichtung) ist der unaufgeforderte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / jj) Beschützende Werkstatt

Rz. 1525 Hinweis Weiteres hierzu später (siehe Rn 1777 ff., Rn 1831 ff.). Rz. 1526 Wird ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht, ist zu beachten, dass hier nach fiktiven Werten relativ hohe Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden: Als beitragspflichtige Einnahme gelten 80 % der monatlichen Bezugsgröße, § 166 Nr. 2 SGB VI: Im Jahre 2013 be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Systemänderung

Rz. 1818 Der Forderungsübergang in § 179 Ia SGB VI stellt eine Systemänderung dar, wie bereits die Gesetzesbegründung deutlich herausstellt: Es gab zuvor keine Rechtsgrundlage für einen Regress.[1168] Bis zum Inkrafttreten am 1.1.2001 war die Forderung damit noch in der Hand des unmittelbar Verletzten.[1169]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Quotenvorrecht

Rz. 1121 Tritt wegen einer Mitverantwortlichkeit des Geschädigten Sozialhilfebedürftigkeit ein, besteht – auch bei Mitverantwortlichkeit – ein Quotenvorrecht des Geschädigten, § 116 III 3 SGB X .[706] Rz. 1122 Der Regress nach § 119 SGB X wegen der RV-Beiträge ist so nah an die Person des Verletzten geknüpft, dass im Verhältnis zum SHT der RVT am Vorrecht des unmittelbar Verle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / 2. Private Unfallversicherung

Rz. 1298 Privaten Unfallversicherern[811] ist als Summenversicherern der Regress mangels Forderungsübergang gegenüber dem Verursacher ihrer Leistungspflicht nicht möglich.[812] Eine Anrechnung auf Schadenersatzleistungen zu Lasten des Verletzten entfällt. Rz. 1299 Bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung darf der für einen Kfz-Unfall Haftende die Anrechnung der ausbezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Unfallkausale Gewähr einer Erwerbsminderungsrente

Rz. 1589 Das SGB VI geht von der Situation aus, dass für den Versicherten während der Zeit des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente keine Beiträge auf sein RV-Beitragskonto fließen. Das ist was aber im Falle einer fremdverantworteten Herbeiführung der Erwerbsunfähigkeit anders, aber im SGB VI keine generelle Berücksichtigung findet: Hier hat der Schadenersatzpflichtige zum e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anspruchsbegründung / (1) § 119 SGB X – Direktanspruch

Rz. 305 Ob ein Quoten- oder Befriedigungsvorrecht des Verletzten bei rechtlicher oder tatsächlicher Zahlungsbeschränkung des Schädigers oder seines Haftpflichtversicherers auch im Rahmen des § 119 SGB X zum Tragen kommt, ist fraglich (zur differenzierten Betrachtung siehe § 4 Rn 1539 ff.).[239] Rz. 306 Bei wirtschaftlicher Erschöpfung der vom Ersatzpflichtigen zur Verfügung z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / c) Zeitpunkt

Rz. 375 Gemäß § 6 I EFZG geht der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers ""insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach dem EFZG (früher LFZG) Arbeitsentgelt fortzahlt"". Der Forderungsübergang erfolgt nicht im Unfallzeitpunkt, sondern sukzessive mit der jeweiligen (tatsächlichen) Leistung (Lohnfortzahlung) des Arbeitgebers.[340]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / (8) Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 312 Erfasst werden u.a. die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, zu betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgungseinrichtungen,[258] privaten Pensionskassen[259] und zu den Sozialkassen im Baugewerbe. Zum Baugewerbe Ausführungen unten (siehe Rn 331 ff.) Rz. 313 Ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Abfindungsvertrag / (2) Kapitalisierung

Rz. 23 Trotz der dem Anspruchsberechtigten für die Zukunft zugewiesenen Einzugsermächtigung ist es problematisch, ob diese auch das Recht erfasst, letztlich mit Wirkung gegen den SHT anstelle einer laufenden Leistung auch die einmalige Kapitalabfindung zu verlangen. Wird nach Verbrauch des erhaltenen Kapitalbetrags dann der Anspruchsberechtigte sozialhilfebedürftig, stellt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Konkurrenz

Rz. 1257 Erbringen Versorgungsverwaltung und SVT wegen desselben Unfalles sich inhaltlich deckende Sozialleistungen, geht der Schadenersatzanspruch im Unfallzeitpunkt auf beide Leistungsträger (nach § 116 SGB X bzw. § 5 OEG, § 81a BVG) über.[790] Reicht der übergangsfähige Schaden nicht zur vollen Deckung der unfallbedingten Leistungen aus, geht der Anspruch des SVT dem der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1604 Forderungsübergänge sind Enteignungen i.S.v. Art. 14 GG (siehe auch § 2 Rn 180; Rn 1604). Rz. 1605 § 119 SGB X nimmt dem Geschädigten seine Forderungsbefugnis für einen Schaden (Rentenminderung) und gibt ihm – anders als das bis zum 1.7.1983 geltende Recht, demgegenüber § 119 SGB X die rechtliche Stellung des Geschädigten ja verbessern wollte[1006] – teilweise (z.B. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / g) § 119 SGB X und Vorversicherungszeiten

Rz. 1710 § 119 SGB X-Beiträge sind Pflichtbeiträge (§ 119 III 1 SGB X) und erfüllen damit rentenrechtliche Voraussetzungen wie jeder andere Pflichtbeitrag z.B. vom Lohn oder der Lohnersatzleistung (Krankengeld etc.). Rz. 1711 Beispiel 4.19 Der Verletzte hat aufgrund seiner gesundheitlichen Gesamtsituation u.U. bereits heute einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder entsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / dd) Unfall bei Nebentätigkeit

Rz. 241 Ansprüche auf Fortzahlung der Bezüge sind nur dann ausgeschlossen, wenn den Arbeitnehmer an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Verschulden trifft. Andere Einschränkungen als den Ausschluss bei Verschulden kennt das Gesetz nicht (zu Einzelheiten siehe § 6 Rn 4 f., § 6 Rn 19 ff.). Rz. 242 Nur im Einzelfall kann die Geltendmachung von Fortzahlungsansprüchen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anspruchsbegründung / a) Verantwortung gegenüber dem eigenen Versicherten

Rz. 388 Für Falschbearbeitung von Rentenanträgen, unterlassene Unterstützung,[266] unrichtige Auskünfte,[267] aber auch unzutreffenden Regress nach § 119 SGB X [268] haftet der SVT seinem Versicherten gegenüber aus § 839 BGB bzw. pVV des Sozialleistungsverhältnisses.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Kein Pflichtversicherungsbeitrag

Rz. 1464 § 119 SGB X setzt den Entgang von Pflichtversicherungsbeiträgen voraus, die pflichtversicherten Personen sind aber nur in §§ 1 – 4 SGB VI ("Versicherungspflichtig sind …") aufgeführt, während § 5 SGB VI demgegenüber von den "versicherungsfreien" Personen handelt. Auch nach Anhebung der Grenze für geringfügige Beschäftigungen auf 400 EUR sah das Gesetz Pauschalabgabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verjährung / c) Gesetzliche Ansprüche

Rz. 35 Gesetzliche Ansprüche (u.a. GoA, ungerechtfertigte Bereicherung,[28] Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis außerhalb von § 197 I Nr. 1 BGB) verjähren in 3 Jahren (§ 195 BGB). Rz. 36 Auch der Gesamtschuldnerausgleich fällt unter die 3-Jahres-Frist.[29] Ein Problem stellt u.a. die Abwicklung von Gesamtschuldfällen in reinen Teilungsabkommensfällen dar. Rz. 37 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Ausfall im Haushalt / (1) Unterhaltsberechtigter Personenkreis (1. Schritt)

Rz. 49 Die Arbeit muss zunächst anderen überhaupt erst geschuldet sein. Das familienrechtliche Maß gibt dabei den personellen Rahmen vor:[50] Bei der Hausarbeit stellt nicht schon die Betätigung der Arbeitskraft als solche, sondern nur die für andere in Erfüllung einer gesetzlich geschuldeten Unterhaltsverpflichtung geleistete Haushaltstätigkeit eine der Erwerbstätigkeit ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / IV. Auslandsberührung

Rz. 1715 Der Regress nach § 119 SGB X stellt weder auf die Staatsangehörigkeit des Verletzten noch auf den Unfallort noch auf den Beschäftigungsort ab, sondern allein auf die der deutschen Rentenversicherung (DRV) entgangenen oder entgehenden Beiträge. Rz. 1716 Es sind auch bei ausländischen Verletzten Beiträge zu erstatten, wenn und solange für diese Personen Pflichtbeiträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Übersicht

Rz. 129 Anspruchsberechtigung: Drittleistungsrecht – Haftungsrecht Rz. 130 Hinweis Zu Anspruchsberechtigung siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (vgl. Rn 121) und Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (vgl. Rn 694). Ferner Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (bbb) BGH v. 22.3.1983 – VI ZR 13/81

Rz. 734 Beispiel 4.11 Eine gesetzliche Krankenkasse erhob Feststellungsklage, weil der Ehegatte des Verletzten bei ihr versichert ist und sie deshalb für den Verletzten bei dessen möglichem Ausscheiden als Mitglied einer anderen Krankenkasse aus der Familienmitversicherung des Ehegatten leistungspflichtig werden kann. Der BGH erachtete die Feststellungsklage für unzulässig. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Potentiell erwerbstätig... / a) Renten-Überleitungsgesetz

Rz. 45 Nach dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG[42]) werden (außerhalb der Voraussetzungen u.a. des SGB VI) Hinterbliebenen-, Alters- und Erwerbsminderungsrenten (§2 RÜG) für Personen des Beitrittsgebiet gewährt. Nach Art. 2 §10 RÜG ist alleinige Voraussetzung die Vollendung des 18. Lebensjahres und Invalidität, nicht aber die vorherige Leistung von RV-Beiträgen. Rz. 46 Für de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Anwalts- und Prozessko... / IV. Außergerichtliche Erledigung

Rz. 16 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im Wesentlichen Anwaltskosten) wird dem Direktgeschädigten i.d.R. neben dem vereinbarten Abfindungsbetrag geschuldet, auch wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich fixiert ist.[27] Rz. 17 Anderes gilt u.a. bei Abwicklung von Auslandsschäden oder der Regulierung mit solchen Anspruchstellern, denen nicht ohne w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Bund

Rz. 1803 Soweit der Bund dem Einrichtungsträger Beiträge erstattet, geht die Forderung des Verletzten auf den Bund über, wobei die Geltendmachung der übergegangenen Forderung der nach Landesrecht bestimmten Stelle überantwortet ist (§ 179 Ia 1, 2 SGB VI). Rz. 1804 Zur Verfahrensvereinfachung sollen die nach Landesrecht (für die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Keine Rentenversicherungspflicht

Rz. 1720 Bei den nicht-versicherungspflichtigen Personengruppen entfällt der Regress nach § 119 SGB X, solange keine Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gebucht sind. Rz. 1721 Nicht-versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind die oben (siehe Rn 1451 ff.) aufgeführten Personenkreise.[1123]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / b) §§ 1 ff. AAG, §§ 10 ff. LFZG

Rz. 391 Hinweis Zu Einzelheiten siehe später (vgl. Rn 400 ff.). Rz. 392 Der Ersatzpflichtige hat es wegen des nach § 6 I EFZG (früher: § 4 I LFZG) übergangenen Anspruches mit zwei Anspruchstellern (Arbeitgeber und Krankenkasse) zu tun.[352]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / gg) Kein Zugriff weiterer Dritter auf den Schaden

Rz. 1634 Bezieht ein Verletzter eine verkürzte Altersrente, weil der RVT es pflichtwidrig unterlassen hat, den Beitragsschaden nach § 119 SGB X in vollem Umfange zu regressieren, geht, selbst wenn man einen Ersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bejahen würde, ein solcher Ersatzanspruch nicht gemäß § 116 SGB X auf den eine Verletztenrente zahlenden UVT über....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Schadenminderung / E. Überobligatorische Tätigkeit

Rz. 41 Wenn und soweit ein Verletzter durch sog. überobligatorische Arbeit Einkünfte erzielt, ist dieses Einkommen dann nicht auf Erwerbsschäden anzurechnen. Die unterhaltsrechtliche Rechtsprechung der Familiengerichte[67] ist auf die schadenersatzrechtliche Problematik nicht übertragbar. Leistungen, die ein Geschädigter aufgrund einer Beschäftigung erhält, ohne hierzu im Ra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Risikoausschlüsse / C. Beweislast

Rz. 162 Dem Versicherer obliegt der Beweis für das Eingreifen eines Ausschlusstatbestandes. Der Versicherer muss die Voraussetzungen eines Ausschlusstatbestandes, der ihn von seiner Eintrittspflicht befreit, beweisen.[130] Im Übrigen ist das Vorliegen von Risikoausschlüssen von Amts wegen zu prüfen.[131] Es ist also nicht erst auf die Einrede des Rechtsschutzversicherers zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Reha-Management / A. Sozialversicherung – Haftpflichtversicherung

Rz. 1 Sozialleistungsträger haben den gesetzlichen Auftrag (siehe §§ 33 ff. SGB IX) zur beruflichen Rehabilitation verletzter Personen,[1] und zwar unabhängig von der Existenz etwaiger Schadenersatzpflichtiger oder deren Haftpflichtversicherer. Kostenträger sind vor allem die RVT und UVT sowie die Arbeitsverwaltung (§ 6 SGB IX, früher § 2 RehaAnglG), nur ausnahmsweise der SH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Fremdnutz

Rz. 1552 Der Beitragsersatzanspruch geht nur deshalb auf den RVT über, damit dieser ihn realisiert und damit der für den Beitragsausfall bestimmte Schadensersatz seinen Zweck, das RV-Beitragskonto von Pflichtversicherten auszugleichen, auf direktem Weg auch erfüllt.[953] Insoweit hat der RVT nicht die Stellung eines Regressgläubigers, sondern diejenige eines Treuhänders des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / II. Haftung des Rechtsanwalts

Versicherungsvertragsrechtliche Ansprüche verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis des Gläubigers (§ 199 Abs. 1 BGB) bzw. unabhängig von dieser Kenntnis nach zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB). Da – wie oben ausgeführt – (vgl. Fußnote 8 und 9) der Anwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung des Mandanten verpflichtet ist, wird der geschädigte Mand...mehr