Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 2.3 Gemeinsame Empfehlung "Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX"

Rz. 23 Nachstehend wird der Text der unter Federführung der BAR zustande gekommenen Gemeinsamen Empfehlung "Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX" v. 27.3.2003 aufgeführt: Die Rehabilitationsträger wirken auf bedarfsgerechte, zielgerichtete und an den individuellen Bedürfnissen der Leistungsberechtigten ausgerichtete qualifizierte Leistungen zur Teilhabe hin und stellen ...mehr

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Schell, SGB IX § 153 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschriften zur Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren in Abs. 1 sind in der Ausweisverordnung v. 15.5.1981 geregelt, geändert durch Art. 56 des Sozialgesetzbuches IX v. 19.6.2001, zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 21 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Verträge mit Leistungserbringern. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 32...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.3 Adaptionsleistungen im Anschluss an Entwöhnungsleistungen

Rz. 6 Die Adaptionsleistungen dienen dazu, den (meist) jugendlichen Abhängigkeitskranken nach erfolgreicher Entwöhnung möglichst wieder in das "normale Leben" zu integrieren – und zwar in einem suchtfreien Lebensbereich, um einer Rückfallgefahr vorzubeugen. Ein wesentliches Ziel ist die Erlangung einer geordneten Tagesstruktur (durch Nachgehen von Arbeit, Nachholung des Schu...mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.4 Barrierefreiheit (Abs. 4)

Rz. 12 § 17 Abs. 4 bestimmt, dass die Rehabilitationsträger sicherstellen, dass sie Sachverständige beauftragen können, bei denen keine Zugangs- und Kommunikationssperren bestehen. Barrierefreiheit ist nach § 4 BGG zu definieren (Welti, in: HK-SGB IX, § 14 Rz. 38). Spätestens im Falle der konkreten Auswahl ist die Barriere z. B. durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu besei...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.4 Hilfsmittelversorgung

Rz. 7 Über die Frage des Vorrangs von rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften im Verhältnis zu den Regelungen des SGB IX hatte das BSG bereits mit Urteil v. 26.3.2003 (B 3 KR 23/02) zu entscheiden. Strittig war die Ausrüstung eines PKWs mit einer Ladevorrichtung, die es einem gehbehinderten Menschen ermöglichen sollte, seinen Rollstuhl mit dem PKW zu transportieren. D...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; höherwertige Tätigkeit in der Unfallversicherung

Rz. 12 § 35 Abs. 1SGB VII verweist hinsichtlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u. a. auf das Leistungsspektrum der §§ 49 bis 55 SGB IX, soweit z. B. in § 35 Abs. 3 SGB VII nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend vom Leistungsspektrum der §§ 49 bis 55 SGB IX sieht aber § 35 Abs. 3 SGB VII für das Recht der Unfallversicherung vor, dass eine Maßnahme zur Teilh...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.8 Einordnung der Eingliederungshilfe (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 13 Das Recht der Eingliederungshilfe ist dem Grunde nach seit dem 1.1.2018 in Teil 2 des SGB IX geregelt; aufgrund Art. 12 und Art. 13 BTHG gelten die §§ 53 ff. SGB XII bis 31.12.2019 weiter. An die Stelle der Träger der Eingliederungshilfe treten nach § 241 Abs. 8 SGB IX – eingefügt mit Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7....mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.9 Vorrang der §§ 9 bis 24 SGB IX (Abs. 2)

Rz. 14 Nach der Gesetzesbegründung zum BTHG (BT-Drs. 18/9522 S. 229) gelten die Regelungen für das Verfahren der Bedarfsermittlung, für das Teilhabeplanverfahren und für die Zuständigkeitsklärung zwischen den Rehabilitationsträgern aufgrund des ab 1.1.2018 geltenden § 7 Abs. 2 bundesweit einheitlich und zwingend. Danach sind die Kapitel 2 bis 4 des SGB IX (= §§ 9 bis 24) vor...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 1.1 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 8 Das Vertragsrecht im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der Säulen des Dreiecksverhältnisses. Die bisherige Systematik wird auf die Fachleistung konzentriert (Ausnahme § 134 SGB IX). Die Neuregelung in Abs. 6 verstärkt nicht, wie vertreten (vg...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.1 Grundsätze zur Anwendung von Leistungsvorschriften

Rz. 3 § 7 ist für alle Rehabilitationsträger i. S. d. § 6 anzuwenden. Ist die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern nach den jeweiligen rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften. Das bedeutet: Die Voraussetzungen ...mehr

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Schell, SGB IX § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) hat das SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2018 eine neue Struktur erhalten. Aus der Paragraphennummer 33 ist die 49 geworden. Die Norm ist inhaltlich bis auf Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 9 gleich geblieben. Bei ...mehr

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Schell, SGB IX § 169 Kündigungsfrist

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 86 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 169. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 86. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass die Frist für di...mehr

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Schell, SGB IX § 202 Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bunde...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Mit dieser Regelung wird den Trägern der Eingliederungshilfe erstmals ein gesetzliches Prüfrecht hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Qualität der vereinbarten Leistungen der Leistungserbringer eingeräumt. Sie gehört zum besonderen Vertragsrecht für die Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Anlass der Regelung Rz. 5 Ein Prüfrecht auf vertraglic...mehr

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Schell, SGB IX § 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 93 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 176. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 93 mit Anpassung der Verweisungen infolge der Verschiebung der Parag...mehr

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Schell, SGB IX § 78 Assiste... / 0 Rechtsentwicklung

0 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I. S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 87 Verfahren des Beirats

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 65 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 87. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 65. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Regelung überträgt inhaltsg...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2017 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 75 wurde nach der Gesetzesbegründung als eigenes Kapitel im SGB IX aufgenommen, um den hohen...mehr

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Schell, SGB IX § 200 Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für Arbeit. Mi...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt den Grundsatz, für welchen Personenkreis — neben den Regelungen des Teils 1 des SGB IX — die besonderen Regelungen des Teils 3, des Schwerbehindertenrechts, gelten. Sie gelten ausschließlich für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.mehr

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Schell, SGB IX § 174 Außerordentliche Kündigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung ...mehr

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Schell, SGB IX § 226 Blindenwerkstätten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist § 143 infolge der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes durch Art. 30 des Gesetzes mit Wirkung zum 14.9.2007 neu gefasst worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbs...mehr

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Schell, SGB IX § 78 Assistenzleistungen

0 Rechtsentwicklung 0 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I. S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Gesetzgeberisches Ziel der Einfügung des neuen Leistungstatbestandes war es, Rechtssicherheit u...mehr

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Schell, SGB IX § 231 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden ...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2017 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 39 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) ist mit Wirkung zum 1.1.2018 § 39 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem BTHG ist in das SGB IX, Teil 1 die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffsbestimmungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Bis zum 31.12.2017 hatte § 2 einen verhältnismäßig ungenauen Begriff der Behinderung, der sich an die um die Jahrtausendwende angewandte Klassifikation von Behinderungen – auch ICIDH (International Classification of I...mehr

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Schell, SGB IX § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des ...mehr

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Schell, SGB IX § 22 Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 22 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 4 trat am 1.7.2001 in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX). Eine direkte Vorgängervorschrift gab es nicht, allerdings enthielten die §§ 4, 5 und 7 RehaAnglG Elemente der heutigen Vorschrift. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. ...mehr

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Schell, SGB IX § 45 Förderung der Selbsthilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 29, der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich d...mehr

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Schell, SGB IX § 183 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 100 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 183. Die Vorschrift entspricht inhaltlich ohne Änderungen dem bisherigen § 100. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift übernimmt die bis z...mehr

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Schell, SGB IX § 43 Krankenbehandlung und Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Gegenüber der bis 31.12.2017 geltenden Vorgängervorschrift des § 27 ergaben sich redaktionelle Folgeänderungen in Bezug zur Einführung des Teilhabep...mehr

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Schell, SGB IX § 210 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 22 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 4 Satz 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (...mehr

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Schell, SGB IX § 168 Erfordernis der Zustimmung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift b...mehr

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Schell, SGB IX § 173 Ausnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist in Abs. 1 Nr. 2 eine redaktionelle Folgeänderung zu § 73 Abs. 2 Nr. 6 vorgenommen worden, die am 1.1.2005 wirksam wurde. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 60...mehr

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Schell, SGB IX § 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch die Vorschrift soll eine Stärkung der allgemeinen Lebenstüchtigkeit der Menschen mit Beh...mehr

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Schell, SGB IX § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurden mit Wirkung zum 30.12.2008 in Abs. 1 die Sätze 5 und 6 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S...mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 11 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Pflichten des zuständigen Trägers der medizinischen Rehabilitation in Bezug auf die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung d...mehr

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Schell, SGB IX § 34 Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 der bisherige § 61 zu § 34. Die Norm entspricht inhaltlich weiterhin dem bisherigen § 61 (BT-Drs. 18/9522 S. 253). Lediglich der Wegfall der gemeinsamen Servicestel...mehr

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Schell, SGB IX § 76 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 127 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 § 127 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 und regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung. Abs. 1, der Modalitäten und Wirkung der Zahlung der vereinbarten Vergütung regelt, ist neu. Vorläufer der Regelung in § 77 Abs. 3 SGB XII i. d. F. b...mehr

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Schell, SGB IX § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 30.12.2016 Abs. 1 Satz 1 geändert, Abs. 4 neu gefasst und ein Abs. 8 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimm...mehr

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Schell, SGB IX § 237b Straf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155.mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführung von Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung und Teilhabe der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift des Abs. 1 diente der bis 31.12.2017 geltende § 17 Abs. 1. Der heutige Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 10 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Schell, SGB IX § 84 Hilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt Leistungen durch Hilfsmittel. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen ...mehr

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Schell, SGB IX § 239 Stadts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die nur für die Freie und Hansestadt Hamburg gültige Stadtstaatenklausel lässt der Vorschrift des § 180 entsprechende Regelungen für Stufenvertretungen in Hamburg zu, weil die Hamburger Verfassung nicht zwischen kommunaler und staatlicher Verfassung unterscheidet. Bis zum Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 war die Regelung in § 70 des Schwerbehindertengesetzes enthal...mehr

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Schell, SGB IX § 237b Strafvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155. 1 Al...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) in Abs. 4 und 5 redaktionell geändert worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) ist Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung v. 1.5.2004 um ein...mehr