Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Indikationsbezogene Rahmenempfehlungen der BAR: http://www.bar-frankfurt.de/publikationen/rahmenempfehlungen/ Konzept "Strukturqualität von Reha-Einrichtungen – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208182/publicationFile/11642/2010_Brosch%C3 %BCre_Strukturanforderungen.pdf Fuchs, Assessment- und...mehr

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 2.6.4 Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (Textauszug)

Rz. 36a Beiliegend wird der Text der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX v. 1.9.2009 ohne den Abschnitt "Manual für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 SGB IX", der Bestandteil der Vereinbarung ist, aufgeführt. Das Manual, das hier nicht abgedruckt ist (Fundstelle: Rz. 42), befas...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.9 Mustervertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund für Verträge mit Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

Rz. 27 Anmerkung: An dieser Stelle wird der Text des Basisvertrages der Deutschen Rentenversicherung zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Stand: 4.6.2013)aufgeführt. Die tatsächlichen Verträge der DRV orientieren sich an diesem Mustertext. Der Autor hat diesen Text um die die ab 1.1.2018 geltenden Vorschriften in Klammern ergänzt. Präambel Dieser Ver...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.6 Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten

Rz. 9 Die Frage, ob das rehabilitationsträgerspezifische Recht eine Regelungslücke hinterlässt, die durch Vorschriften des SGB IX geschlossen werden kann, ist teilweise schwierig zu beantworten. So stellt sich z. B. die Frage, ob die Kosten der Kinderbetreuung i. S. d. § 74 auch von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Hat z. B. eine Krankenkasse die Kosten einer medizinisch...mehr

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Schell, SGB IX § 36 Rehabil... / 2.4 Auswahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (Abs. 2)

Rz. 31 § 36 Abs. 2 gibt den Rehabilitationsträgern Kriterien für die Auswahl von geeigneten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen. Insoweit bindet die Vorschrift die Rehabilitationsträger bei der Auswahl des Ermessens an die Merkmale der Leistungsfähigkeit der Einrichtung bzw. des Rehabilitationsdienstes im Hinblick auf die zu erreichende Teilhabeziele. Die Rehabilitati...mehr

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 2.6.2 Zertifizierungsverfahren und -ablauf

Rz. 31 Möchte eine stationäre Rehabilitationseinrichtung ein Qualitätsmanagement-Verfahren einführen bzw. sich zertifizieren lassen, kann sie sich aus der Datenbank der BAR ein spezifisches Qualitätsmanagement-Verfahren auswählen und mit der von der BAR anerkannten herausgebenden Stelle Kontakt aufnehmen. In der Regel erhält die Rehabilitationseinrichtung dann ein Handbuch, ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.1 Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 für die Teilhabeleistungen des SGB IX

Rz. 3 Entsprechend § 1 wird im Teil 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89) der Anspruch auf Teilhabeleistungen (§ 4) und das Verwaltungsverfahren (z. B. Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 15) für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung geregelt. Bezüglich der Auswirkungen wird auf die Ausführungen zu Rz. 1b und auf die Komm. zu § 7 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 82 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Hilfen zur Förderung der Verständigung nach § 82 dienen dazu, den Kontakt mit der Umwelt für hör- und sprachbehinderte Menschen zu erleichtern. Die Vorschrift entspricht weitgehend § 57 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Damit sind auch weiterhin Leistungen zur Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit möglich. Dies umfasst sowohl Leistungen für hörbeh...mehr

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Schell, SGB IX § 3 Vorrang ... / 2.2.1 Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX"

Rz. 15 In der Gemeinsamen Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" (Fundstelle: Rz. 26) vereinbaren die Rehabilitationsträger geeignete Maßnahmen nach § 3, um den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden, sowie Regelungen zur statistischen Erfassung der Anzahl, des Umfangs und der Wirkungen dieser Maßnahmen. Die Gemeinsame Empfehlung "Prävention" zielt auf besondere Risikogrup...mehr

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 3 Literatur

Rz. 41 Im Internet auf der Homepage der BAR (http://www.bar-frankfurt.de) sind u. a. folgende Informationen abrufbar: Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX v. 27.3.2003, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (incl. "Grundsätzliche Anforderungen", Manual und Festlegungen zum Zertifizierungsverfahren), Glossar für ein ei...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.5 Teilhabeleistungen im Ausland

Rz. 8 Während z. B. § 31 SGB IX regelt, dass Sachleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland erbracht werden, enthalten die § 16 Abs. 1, §§ 17 und 18 SGB V in der Krankenversicherung teilweise abweichende Regelungen. Im trägerspezifischen Recht der Rentenversicherung ist der Bereich der Teilhabe-Sachleistungen im Ausland dagegen nicht geregelt. Das bedeutet, ...mehr

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Schell, SGB IX § 218 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde eine redaktionelle Änderung der Vorschrift aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10....mehr

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Schell, SGB IX § 153 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 1a Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174 EG (Gesetz v. 7.1.2015, BGBl. II S. 15) wurde Abs. 2 angefügt. Der bisherige Text wurde Abs. 1. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und S...mehr

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Schell, SGB IX § 225 Anerkennungsverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde in Satz 2 und 3 mit Wirkung v. 1.1.2004 die Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v...mehr

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Schell, SGB IX § 59 Arbeitsförderungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Die mit Inkrafttreten der Vorschrift in DM festgelegten Beträge (50, 580 und 630) wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 auf Euro-Beträge umgestellt (Art. 68 Abs. 7 SGB IX) und durch Art. 48 Nr. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur...mehr

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Schell, SGB IX § 182 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl I S. 2848) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Abs. 2 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Be...mehr

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Schell, SGB IX § 50 Leistungen an Arbeitgeber

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) hat das SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2018 eine neue Struktur erhalten. Aus der ursprünglichen Paragraphennummer 34 ist die 50 geworden. Inhaltlich ist die Norm unverändert. Die Vorschrift ist mit Inkr...mehr

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Schell, SGB IX § 234 Kostentragung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurde Abs. 2 Satz 1 geändert. Durch das Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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Schell, SGB IX § 156 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt für den Anwendungsbereich des Teils 3 SGB IX den Begriff des Arbeitsplatzes und bestimmt, welche Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten.mehr

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Schell, SGB IX § 201 Widerspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 18 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 2 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.1...mehr

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Schell, SGB IX § 236 Erfassung der Ausweise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde in Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v...mehr

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Schell, SGB IX § 151 Geltungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wi...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweichende Zielvereinbarungen

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und...mehr

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Schell, SGB IX § 213 Geheimhaltungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden in Abs. 1 und 2 redaktionelle Anpassungen an die neuen Bezeichnungen der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhab...mehr

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Schell, SGB IX § 30 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Die Regelung entspricht dem bis 31.12.2017 geltenden § 21a. Neben redaktionellen Anpassungen ergibt sich im Verhältnis zur Vorgängervorschrift ledig...mehr

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Schell, SGB IX § 230 Nah- und Fernverkehr

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Beschränkung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, ebenfalls die Nahverkehrszügeverordnung (Art. 20a des Gesetzes). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gese...mehr

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Schell, SGB IX § 89 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (...mehr

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Schell, SGB IX § 35 Landesärzte

0 Allgemeines Rz. 1 Gesetzesentwicklung: Die Norm entspricht inhaltlich weiterhin dem bisherigen § 62 SGB IX a. F. (BT-Drs. 18/9522 S. 253). Lediglich der Wegfall der gemeinsamen Servicestellen nach den §§ 22, 23 SGB IX a. F. wurde angepasst. Ursprungsnorm war § 126a BSHG, welcher die Bestellung von Landesärzten im Wesentlichen vorsah, um die Maßnahmen der sozialhilferechtlic...mehr

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Schell, SGB IX § 192 Begriff und Personenkreis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des ...mehr

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Schell, SGB IX § 170 Antragsverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine sprachliche Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) w...mehr

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Schell, SGB IX § 235 Einnahmen aus Wertmarken

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien wurde in Satz 1 Nr. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Durch das Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.2012 (BGBl. ...mehr

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Schell, SGB IX § 79 Heilpädagogische Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I. S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Voraussetzungen und Umfang der Leistungen für die Gewährung heilpädago...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persönliche Voraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 30.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 204 Verfahrensvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 21 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 die Bezeichnung "Widerspruchsausschuss beim Landesarbeitsamt" in "Widerspruchsausschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmu...mehr

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Schell, SGB IX § 208 Zusatzurlaub

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 198 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde die Bezeichnung des zuständigen Bundesministeriums aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien redaktionell angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbe...mehr

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Schell, SGB IX § 214 Statistik

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 neu gefasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bunde...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnun...mehr

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Schell, SGB IX § 23 Verantw... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Sicherstellungspflicht der Rehabilitationsträger in Bezug auf die Gemeinsamen Servicestellen. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bis zum 1.7.2001 war das Rehabilitations- und Teilhaberecht sehr zerklüftet und hinsichtlich des Leistungsspektrums von Rehabilitationsträger zu Rehabilitationsträger unterschiedlich. Besonderen Wert legte der Gesetzgeber mit Einführung des SGB IX darauf, die Leistungen zur Teilhabe bei den jeweiligen Rehabilitationsträgern zu vereinheitlichen und im SGB IX übersichtli...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 0.4 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 6 Das Achte Kapitel SGB IX tritt zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft (Art. 26 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BTHG). Ihre volle Wirksamkeit entfalten die Regelungen aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bilden die Vorschriften des neuen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe nur die Ermächt...mehr

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 2.3 Gemeinsame Empfehlung "Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX"

Rz. 23 Nachstehend wird der Text der unter Federführung der BAR zustande gekommenen Gemeinsamen Empfehlung "Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX" v. 27.3.2003 aufgeführt: Die Rehabilitationsträger wirken auf bedarfsgerechte, zielgerichtete und an den individuellen Bedürfnissen der Leistungsberechtigten ausgerichtete qualifizierte Leistungen zur Teilhabe hin und stellen ...mehr

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Schell, SGB IX § 153 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschriften zur Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren in Abs. 1 sind in der Ausweisverordnung v. 15.5.1981 geregelt, geändert durch Art. 56 des Sozialgesetzbuches IX v. 19.6.2001, zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 21 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Verträge mit Leistungserbringern. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 32...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.3 Adaptionsleistungen im Anschluss an Entwöhnungsleistungen

Rz. 6 Die Adaptionsleistungen dienen dazu, den (meist) jugendlichen Abhängigkeitskranken nach erfolgreicher Entwöhnung möglichst wieder in das "normale Leben" zu integrieren – und zwar in einem suchtfreien Lebensbereich, um einer Rückfallgefahr vorzubeugen. Ein wesentliches Ziel ist die Erlangung einer geordneten Tagesstruktur (durch Nachgehen von Arbeit, Nachholung des Schu...mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.4 Barrierefreiheit (Abs. 4)

Rz. 12 § 17 Abs. 4 bestimmt, dass die Rehabilitationsträger sicherstellen, dass sie Sachverständige beauftragen können, bei denen keine Zugangs- und Kommunikationssperren bestehen. Barrierefreiheit ist nach § 4 BGG zu definieren (Welti, in: HK-SGB IX, § 14 Rz. 38). Spätestens im Falle der konkreten Auswahl ist die Barriere z. B. durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu besei...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.4 Hilfsmittelversorgung

Rz. 7 Über die Frage des Vorrangs von rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften im Verhältnis zu den Regelungen des SGB IX hatte das BSG bereits mit Urteil v. 26.3.2003 (B 3 KR 23/02) zu entscheiden. Strittig war die Ausrüstung eines PKWs mit einer Ladevorrichtung, die es einem gehbehinderten Menschen ermöglichen sollte, seinen Rollstuhl mit dem PKW zu transportieren. D...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; höherwertige Tätigkeit in der Unfallversicherung

Rz. 12 § 35 Abs. 1SGB VII verweist hinsichtlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u. a. auf das Leistungsspektrum der §§ 49 bis 55 SGB IX, soweit z. B. in § 35 Abs. 3 SGB VII nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend vom Leistungsspektrum der §§ 49 bis 55 SGB IX sieht aber § 35 Abs. 3 SGB VII für das Recht der Unfallversicherung vor, dass eine Maßnahme zur Teilh...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.8 Einordnung der Eingliederungshilfe (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 13 Das Recht der Eingliederungshilfe ist dem Grunde nach seit dem 1.1.2018 in Teil 2 des SGB IX geregelt; aufgrund Art. 12 und Art. 13 BTHG gelten die §§ 53 ff. SGB XII bis 31.12.2019 weiter. An die Stelle der Träger der Eingliederungshilfe treten nach § 241 Abs. 8 SGB IX – eingefügt mit Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7....mehr