Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 2.1.5 Zustimmung des Versicherten

Rz. 9 Der Versicherte muss der stationären Behandlung im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten gemäß §§ 63, 65 SGB I zustimmen. Weigert er sich, kann dies nach § 66 Abs. 2 SGB I dazu führen, dass ihm Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Verletztengeld, Rente) versagt werden. Hierauf muss er wegen § 66 Abs. 3 SGB I allerdings einerseits schriftlich hingewie...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4 Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung

Rz. 147 Nach § 24i Abs. 3 Satz 1 ist Mutterschaftsgeld für die Zeit nach dem Entbindungstag für 56 Tage, bei Frühgeburten (Rz. 148 f.) für 84 Tage, bei Zwillings- und sonstigen Mehrlingsgeburten für 84 Tage und in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird und die Fra...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.7 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 15 Der Erfolg des Rehabilitationsverfahrens hängt wesentlich von der Unterstützung der Versicherten ab. Deshalb haben die Versicherten Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I). Nach § 63 SGB I haben sich die Verletzten auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung zu unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass eine Besserung ihres Gesundheitszustandes her...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.11 Beziehungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Leistungserbringern

Rz. 16 Abs. 3 beauftragt die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der erbrachten Leistungen und das Abrechnungsverfahren vertraglich zu gestalten. Diese Rahmenverträge sind für die jeweiligen Mitglieder unmittelbar verbindlich und entfalten Dauerwirkung. Der auf dieser Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

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Jung, SGB VII § 27 Umfang d... / 2.1 Maßnahmen der Heilbehandlung

Rz. 1a Wegen des Grundsatzes der Gewährung aller "geeigneten Mittel" handelt es sich bei diesen Katalogmaßnahmen der Heilbehandlung nur um eine nicht abschließende Aufzählung von regelmäßig zu erbringenden Leistungen. Die Aufzählung entspricht weitgehend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 SGB V. Der Unfallversicherungsträger kann und muss im ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Vererb...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.4 Arbeitslosengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 159 Gemäß dem GR v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6, verschiebt sich der Beginn der Mutterschaftsgeldzahlung auch bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld i. S. d. SGB III. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frau "unverschuldet" über den Beginn der 6. Woche vor der Entbindung hinaus eine SGB III-Leistung bezog (z. B. bei einer Entbindung im 7. S...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) für bestimmte Leistungsbereiche nichts Abweichendes regeln (§ 7 Abs. 1 sowie BSG, Urteile vgl. Rz. 5). Der Anspruch auf Haushaltshilfe zulasten der Krankenversicherung wird umfassend in § 38 SGB V geregelt. Für §...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Leistungsempfängers. Wenn Rehabilitan...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechnung des Regelentgelts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbet...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönliches Budget

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragspartner, sofern Rehabilitationsträger entsprechende Verträge mit diesen Organisa...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze Rz. 4 Zu unterscheiden ist zwischen der Haushaltshilfe zwecks Weiterführung des Haushalts und der Betreuung der dort lebenden Kinder (Rz. 10 ff.), der Mitaufnahme von im Haushalt lebenden Kindern in der Rehabilitationseinrichtung anstelle einer Haushaltshilfe (Rz. 38 ff.), den Kinderbetreuungskosten für Kinder, die nicht über eine Haushaltshilfe versorgt werden kö...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3 Rehabilitand wählt selbst eine Ersatzkraft

2.5.3.1 Überblick Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl....mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Be...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für das anspruchsberech...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund des BTHG am 31.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Behinderung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen, wobei die Dauer der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 30 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations- bzw. sonstigen Teilhabeleistung mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnung...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2 Abgrenzung zum rehabilitationsträgerspezifischen Leistungsrecht

2.2.1 Überblick Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Vorausse...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.7 Höchst-Regelentgelt und weitere Berechnung des Übergangsgeldes

Rz. 35 Bezüglich der Beachtung des Höchst-Regelentgelts wird auf Rz. 50 f. verwiesen. Die weiteren Berechnungsschritte für die Ermittlung des Übergangsgeldes ergeben sich aus der Komm. zu § 66 .mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 36 Zu dieser Thematik wird auf Rz. 42 ff. verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5 Allgemeines zur Darbietung und Bemessung des Persönlichen Budgets

2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3) Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4 Verwandte und Verschwägerte

2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 1 Satz 6)

2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2 Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung (Abs. 1 Satz 3)

2.1.2.1 Personenkreis Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen beziehungsweise Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für die Haushaltshilfe

2.3.1 Verhinderung an der Haushaltsführung wegen einer Teilhabeleistung Rz. 10 Ein Rehabilitand kann nach § 74 Abs. 1 vom Rehabilitationsträger nur dann Haushaltshilfe beanspruchen, wenn er wegen einer medizinischen Rehabilitationsleistung (auch als Begleitperson oder im Rahmen eines Angehörigenseminars; Rz. 10a) oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an d...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1 Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgelds (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1.1.1 Überblick Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei diesem Personenkreis berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage generell mit...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und in der allgemeinen Rentenversicherung betrug diese Grenze im Jah...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 31 SGB VI i. V. m. § 42 SGB IX) und am T...mehr