Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt automatisierte Verfahren auf Abruf und soll durch Vorgabe besonderer zusätzlicher Kriterien für die Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung der erhöhten Gefahr eines Verstoßes gegen die Zweckbindungsvorschriften (§§ 67b und 67c) in Fällen eines Bereithaltens der Daten zum Abruf für andere Stellen entgegenwirken (BT-Drs. 18/12611). Die Zulässigkeit der...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.1 Besonderheit des Rehabilitationsentlassungsberichts

Rz. 25 Sozialleistungsträger dürfen die Daten des Rehabilitationsentlassungsberichts (ärztlichen Entlassungsberichts) einer von ihnen selbst durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1, d. h. regelmäßig nur mit Einwilligung der betroffenen Person, übermitteln, da diese Daten nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr....mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.2 Ärztlich verordneter Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 Wie im bis zum 31.12.1996 geltenden Recht § 555 RVO ist auch in § 11 eine ausdrückliche Regelung im Hinblick auf die ergänzenden Leistungen, insbesondere den ärztlich verordneten Rehabilitationssport (zum Rehabilitationssport: Dahm, BG 2000, 405), nicht getroffen worden. Wegen der Vergleichbarkeit der Gefährdung, der ärztlichen Verordnung und Betreuung (vgl. § 39 Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1981 mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in Kraft gesetzt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie bis heute mit geringfügigen Änderungen gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. Vom Gesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.2 Satzungsrechtliche Zuständigkeit

Rz. 8 § 34 SGB IV regelt die generelle Kompetenz zum Erlass von Satzungen durch die Versicherungsträger im Rahmen der durch § 3 genannten Regelungen. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Satzung bedarf nach § 114 Abs. 2 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsic...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 73 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Zunächst wurde nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Zum 1.7.1994 wurde § 73 durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) umfassend novelliert. Seitdem sind auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung hinsichtlich des Umfanges der Über...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.9 Zuständiger Unfallversicherungsträger

Rz. 16a Zuständig für die Bearbeitung und Entschädigung des Versicherungsfalles ist der für die Mutter zuständige Unfallversicherungsträger, analog §§ 133, 134. Aufgrund der besonderen, untrennbar bestehenden Verbundenheit zu der im Versicherungsverhältnis stehenden Mutter, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, der den Versicherungsfall der Mutter zu entschädigen hat ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.4 Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

Rz. 19 Eine weitere Offenbarungsbefugnis besteht zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. Hier gilt es, einen Abwägungsprozess vorzunehmen zwischen dem Schutz des Sozialgeheimnisses und der möglichen Gefährdung von Leib und Leben. Rz. 20 Eigen- und Fremdgefährdung Ein Arzt teilt die festgestellte Fahruntauglichkeit seines Patienten der Straßenverkehrsbehörde mit, damit die...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.2 Schädigung der Leibesfrucht

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift beschreibt die Schädigung der Leibesfrucht als Versicherungsfall und stellt das Kind einem Versicherten gleich, d. h. als hätte es selbst einen Versicherungsfall erlitten. Die Leibesfrucht erhält einen eigenen Entschädigungsanspruch (vgl. Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.2024, SGB VII, § 12 Rz. 7; Rapp, in: LPK-SGB VII, § 12 Rz. 3; Schmitt, S...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.8 Übermittlung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Abs. 2a)

Rz. 46 Nach Abs. 2a können Daten eines Leistungsberechtigten nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt werden, soweit diese zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes erforderlich ist. Die Regelung war erforderlich, weil die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes keine Aufgabe nach dem SGB ist. Es handelt sich hier nicht um Sozialhilfe (SGB XII), auch wen...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.4 Übermittlung an das Betreuungsgericht nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB XI (Nr. 3)

Rz. 36 Nach Nr. 3 ist eine Übermittlung von Sozialdaten von den Pflegekassen an das Betreuungsgericht zulässig. Auf Ersuchen des Betreuungsgerichts hat die Pflegekasse diesem das nach §§ 18 bis 18c zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstellte Gutachten einschließlich der Befunde des Medizinischen Dienstes zu übermitteln. Das Gericht darf dieses Gutachten des MDK nach § ...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 75 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert, entsprach aber im Wesentlichen der vorherigen Fassung. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bek...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 78 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert; die äußerst rigide Zweckbindung wurde zugunsten der Strafverfolgung und ähnlicher öffentlicher Belange gelockert. Weitere Änderungen in dieser Richtung erfuhr...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 7 Nr. 3 Buchst. a und b Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und nach Maßgabe v. Art. 67 mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. § 11 Ab...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung perso...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG, BGBl. I Nr. 249) mit Wirkung zum 1.8.2024 in das SGB III eingefügt.mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwillige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in Abs. 1 Nr. 1 und 2 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 545 RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 77 zu § 6). Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2 ge...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Nach der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) vollständig verändert und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Per...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorschriften des SGB X an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Zunächst wurde nur zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Zum 1.7.1994 wurde § 73 durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) umfassend novelliert. Seitdem sind auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung hinsichtlich de...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76 ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG zum 1.7.1994 novelliert. Es wurde in Abs. 2 Nr. 1 ein letzter Halbsatz angefügt, der klarstellt, dass der Betroffene nur in allgemeiner Form auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Im Zusamm...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.3 Gesetzliche Zurechnung des Zweitunfalls

Rz. 8 Durch den Wortlaut "Folgen des ersten Versicherungsfalls sind auch die durch einen zweiten Unfall eingetretenen Gesundheitsschäden oder der Tod des Versicherten" bringt die Vorschrift die gesetzliche Wertung zum Ausdruck, dass die Schadensfolge einer Heilbehandlung oder sonstigen in den Nr. 1 bis 3 genannten Maßnahme stets durch den vorausgegangenen Versicherungsfall r...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.2 Schutz der öffentlichen Gesundheit (Nr. 2)

Rz. 11 Nr. 2 verweist auf § 8 IfSG, der die zur Meldung verpflichteten Personen benennt. Gleichzeitig verknüpft er diese Personen mit den Fällen, in denen Meldungen zu erfolgen haben, indem er auf die §§ 6 und 7 IfSG verweist. § 6 IfSG umfasst die meldepflichtigen Krankheiten. Hier handelt es sich um Akuterkrankungen, die der sofortigen ärztlichen Behandlung bedürfen. In die...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1.2 Einschränkung der Zulässigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Mit Wirkung zum 26.7.2012 wurde Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, der eine nach Satz 1 zulässige Übermittlung untersagt, soweit diese den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätze entgegenstehen würde. Im Wesentlichen handelt es sich bei den dort niedergelegten Grundsätzen um die Anerkennung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.6 Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 6)

Rz. 20 Die Vorschrift regelt die Befugnis zur Datenübermittlung in Fällen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die in den einzelnen Büchern des SGB insbesondere im SGB III dazu getroffenen Regelungen finden sich seit dem 1.8.2004 im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat zum 1.1.1981 mit Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) zum 1.7.1994 überarbeitet und um einen Satz 2 ergänzt, der die Übermittlung von Anschriftendaten an Privatpersonen zulässt (vgl. Rz. 22, 23). Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzg...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1 Übermittlung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihnen gleichgestellte Staaten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 fungiert als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Stellen nach dem SGB I über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in gleichgestellte Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in die Schweiz nach § 35 Abs. 7 SGB I (vgl. die Komm. zu § 35 SGB I). Hinwe...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.4 Elementarereignisse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Regelung ist als Ausnahmevorschrift zu den Grundsätzen der allgemein wirkenden Gefahren anzusehen. Sie stellt Unfälle bei eigenwirtschaftlichen, sonst unversicherten Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die sich infolge Sturms, Hochwassers, Erd-/Seebebens und ähnlicher Naturgewalten an Bord oder in räumlicher Nähe zum Hafen ereignen, weil auf Schiffen tätige Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Abs. 1a)

Rz. 10 Zum 1.1.2013 wurde § 79 um Abs. 1a erweitert, der die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gegenüber bestimmten Stellen zulässt. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau handelt es sich um einen Sozialleistungsträger i. S. v. § 35 SGB I (§§ 21, 22 u...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative)

Rz. 19 Art und Umfang der versicherten Leistungen ergeben sich aus § 35 i. V. m. § 33 SGB IX. Erfasst werden berufsvorbereitende Maßnahmen einschließlich der erforderlichen Grundausbildung und Maßnahmen der beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung (vgl. Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 9). Wie bei der Heilbehandlung ist eine Anordnung nicht erforderlich. Ledigl...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.1 Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 6 Mit Beschluss v. 15.7.1999 (B 2 U 117/98 B) hatte der 2. Senat des BSG im Anschluss an das BVerfG (Beschluss v. 30.7.1985,1 BvR 282/85) die bisherige ständige Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92) klargestellt, dass die Vorläufervorschrift des § 543 RVO a. F. eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Jansen, SGB X § 72 Übermitt... / 2.6 Entscheidung beim Leistungsträger (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 14 Die Entscheidung über ein Ersuchen obliegt bei der ersuchten Stelle ausschließlich dem Behördenleiter oder der Behördenleiterin oder dessen oder deren allgemeiner Stellvertreter oder allgemeine Stellvertreterin. Wer dies ist, richtet sich nach der Organisationsform des jeweiligen Sozialleistungsträgers. Bei den Stellen nach § 35 SGB I ist dies jeder Geschäftsführer od...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 5 Das Beitrittsrecht erstreckt sich auch auf den mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 6 Die Mitarbeit setzt eine Tätigkeit von gewisser Dauer und ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Der erweiterte Versicherungsschutz des § 10 gilt für die Beschäftigten, deren Arbeitsbereich sich an Bord befindet, unabhängig davon, ob es sich um Seeleute oder andere an Bord Tätige handelt (Göttsch, in: Lauterbach, SGB VII, § 10 Rz. 18; Leube, in: Kater/Leube, SGB VII, § 10 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 10 Rz. 4). Eine Ausdehnung auf Beschäftigte des Schifffahrtsuntern...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.7 Freie Rückbeförderung (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 erstreckt den Versicherungsschutz auch auf die freie Rückbeförderung. Eine besondere Einbeziehung der freien Rückbeförderung ist erforderlich, weil der Seemann keine Tätigkeit ausübt und ohne eine Gegenleistung in Geld oder Arbeit befördert wird und deshalb sonst eine Versicherungslücke bestünde (vgl. auch Rapp, in: LPK-SGB VII, § 10 Rz. 10). Versicherte Tätigke...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.5 Kein Widerspruchsrecht bei Kontrolle ärztlicher Leistungen

Rz. 37 Nach Abs. 3 ist das Widerspruchsrecht teilweise ausgeschlossen, und zwar dann, wenn die Krankenkasse durch ihren Medizinischen Dienst die Notwendigkeit ärztlicher/zahnärztlicher Leistungen nach § 275 Abs. 1 bis 3 SGB V prüft. Dies soll durch ein Widerspruchsrecht nicht verhindert oder beeinträchtigt werden (vgl. BT-Drs. 12/5187 S. 40). Durch die Neufassung der §§ 275 ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.3 Ohne Einwilligung

Rz. 18 Ohne Einwilligung ist eine Übermittlung der besonders schutzwürdigen Sozialdaten nur zulässig, wenn gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen. Hierunter fallen alle gesetzlichen oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften geregelten Tatbestände wie etwa die Anzeigepflicht zur Abwendung geplanter Straftaten (§ 138 StGB), für Ärzte, Rechtsanwälte und Verteidiger, Psychother...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.2 Drittschuldnererklärung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 Abs. 1 Satz 2 schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO und § 316 AO). Die Zulässigkeit ist im Gesetz negativ formuliert, indem der Gesetzgeber pauschal darauf hinweist, dass die Erklärungspflichten als Drittschuldner durch das SGB nicht berührt werden. Die Drittschuldnererklärung hat somit Vorrang vor dem Sozial...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG zum 1.7.1994 novelliert. Es wurde in Abs. 2 Nr. 1 ein letzter Halbsatz angefügt, der klarstellt, dass der Betroffene nur in allgemeiner Form auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Im Zusammenhang mit der Neuf...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.6 Umfang der Versicherungsfreiheit

Rz. 41 Der Umfang der Versicherungsfreiheit umfasst alle Tätigkeiten, die der selbständigen beruflichen Existenz zugehören (vgl. Komm. zu § 6). Deshalb sind sowohl die polizeilich angeordnete Blutentnahme, die nur durch einen Arzt durchgeführt werden darf (vgl. BSG, Urteil v. 22.2.1973, 2 RU 110/71), als auch die Hilfe bei Unglücksfällen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13), unabhängig davon...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.1 Weiterübermittlung gerichtlicher Entscheidungen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 4 dürfen Gerichte oder Staatsanwaltschaften Sozialdaten weiterübermitteln, die Eingang in gerichtliche Entscheidungen gefunden haben, wenn dies eine Stelle nach § 35 SGB I auch dürfte. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen also vor einer Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsentscheidungen prüfen, ob die Übermittlungsvoraussetzungen der...mehr