Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick über das Dreizehnte Kapitel Rz. 2a Im Dreizehnten Kapitel sind Sonderregelungen zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat sich zu Nutze gemacht, dass Besonderheiten unter einer Vielzahl von Perspektiven gesehen werden können. Dadurch sind in dieses Kapitel eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften eingeordnet worden, was in hohem Maße zu mangelnder Transparenz f...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Insolvenzgeldverfahren Rz. 3 Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getr...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leitung und Geschäftsführung Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.4 Organisation

Rz. 11 Die Durchführung des Services erfolgt im Verantwortungsbereich der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattung der baren Auslagen Rz. 3 Bare Auslagen der Mitglieder und Stellvertreter werden in Form von Tagegeld, Übernachtungsgeld, Nebenkosten und Fahrkosten erstattet. Nebenkosten sind insbesondere Kosten für Gepäckaufbewahrung. Weitere Aufwendungen können nicht erstattet werden, insbesondere keine Aufwendungen für Versicherungen und zur Beseitigung etwaiger Schäden, di...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten d...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Satzungsautonomie Rz. 3 Die Satzungsautonomie der Bundesagentur für Arbeit ist aus § 367 Abs. 1 abzuleiten. Sie hat den Zweck, den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat dadurch zu verringern, dass den jeweils betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die Regelung derjenigen Angelegenheiten eigenverantwortlich überlassen wird, die sie selbst betreffen und die sie in übe...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz Rz. 7 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie repräsentieren durch ihre Aufgabenwahrnehmung ihre jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner für alle intern und extern Betroffenen. Die Vermeidung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benach...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungsfreiheit von öffentlich geförderten Beschäftigungen, Anwendung der Sperrzeitvorschrift (Abs. 1 und 2) Rz. 3 Abs. 1 stellte als Übergangsregelung sicher, dass trotz der Neufassung des § 27 Abs. 3 Nr. 5, der in Bezug auf die Versicherungsfreiheit nur noch die Beschäftigungen nach § 16e SGB II nennt, Beschäftigungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260 ff...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1 Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beit...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berufung Rz. 6 Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden nicht gewählt (vgl. die Sozialwahlen bei den anderen Sozialversicherungsträgern), sondern berufen. Die Berufung erfolgt für eine Amtsdauer von 6 Jahren, sofern nicht ein Mitglied lediglich für den Rest einer Amtsperiode (als Nachfolger) berufen wird. Das Gesetz schreibt keine bestimmte ...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übertragung von Ämtern auf Zeit (Abs. 1) Rz. 17 Die Neufassung der Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des BVerfG zur Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 25b LBG NRW. Danach wurden wie nach § 389 a. F. bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wurde das fortbestehende, jedoch ruhende ...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendung der Vorschriften mit erhöhten Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung Rz. 3 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 422 vorrangige Spezialregelung geschaffen. Die Vorschrift gewährleistet, dass nach dem Inkrafttreten der erhöhten Förderbeträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung Betroffene nicht nur in Neufäl...mehr

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Sauer, SGB III § 441 Bürger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Änderung des § 133 a. F. zum 1.1.2010. Sie hat keinen Anwendungsbereich mehr.mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsra...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung an Dritte Rz. 4 Voraussetzung für die Datenübermittlung an Dritte nach Abs. 1 ist zunächst, dass der Dritte mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB III beauftragt ist. Die Aufgaben in diesem Sinne enthält § 394 Abs. 1. Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere die privaten Arbeitsvermittler im Auge gehabt. Bei den Aufgaben nach dem SGB III handelt es si...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 3 Literatur

Rz. 43 Hill, Risiko-Management – ein Instrument zur Vorsorge, Innovative Verwaltung 12/2002, 9.mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2 Rechtspraxis

2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwal...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Regelungszusammenhang Rz. 4 Ausgangsnorm für den Sozialdatenschutz ist das Sozialgeheimnis in § 35 SGB I. Der Anspruch des Einzelnen auf dessen Wahrung wird zunächst nur unter den Voraussetzungen der §§ 67ff. SGB X durchbrochen (§ 35 Abs. 2 SGB I). Abs. 1 Satz 1 konkretisiert die Techniken im Zusammenhang mit Sozialdaten, die der Arbeitsverwaltung überhaupt zugestanden we...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem ...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung greift die Fälle auf, in denen die Deutsche Rentenversicherung vor Änderung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV mit Wirkung zum 1.4.2022 bereits die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung nach dem früheren Verfahren geprüft und bejaht und zudem durch Verwaltungsakt festgestellt hat. Rz. 4 In diesen Fällen gilt die aufgehobene Vors...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.1 Grundsatz

Rz. 7 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie repräsentieren durch ihre Aufgabenwahrnehmung ihre jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner für alle intern und extern Betroffenen. Die Vermeidung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.3 Weitere Aufgaben und Konfliktregelung nach Abs. 4

Rz. 18 Abs. 4 erlaubt, den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt weitere Aufgaben zu übertragen. Dabei ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die Beauftragten zugleich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Die gesetzliche Regelung ist konfliktträchtig, sie stellt richtigerweise auf die tatsächliche Belastung der Beauftragten mit Aufgaben ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zunächst für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Maßnahmen der Assistierten Ausbildung. Mit Wirkung zum 1.1.2021 tritt eine weitere Übergangsregelung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Kraft. Ursprünglich wurde ein § 450 durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 gewährleistet die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht in den Kreis der Versicherungspflicht auslösenden Renten wegen voller Erwerbsminderung, sofern die Maßgaben des § 26 Abs. 2 Nr. 3 erfüllt sind. Die Abgrenzung dauerhaft nicht verfügbarer Arbeitnehmer erfolgt durch Abs. 1a (Versicherungsfreiheit nach § 28). Das BSG hat weder beanstan...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.1 Organisation der Innenrevision

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 enthält zunächst einen Organisationsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit. Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit ist zweistufig aufgebaut. Neben derjenigen in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als Kopfstelle für die strategischen Aufgaben, die unmittelbar dem Vorsitzenden des Vorstands unterstellt ist, bestehen auch Innenrevisionen in R...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

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Sauer, SGB III § 370 Beteil... / 2.1 Mitgliedschaft in Vereinen

Rz. 3 Die Vorschrift deckt die Mitgliedschaft der Bundesagentur für Arbeit in Vereinen und Verbänden ab. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Zusammenschlüsse, in denen die Bundesagentur kooperativ mitwirken kann. Ob es sich bei dem Verein um einen eingetragenen Verein handelt oder nicht, ist unerheblich. Die Bundesagentur für Arbeit hat rd. 50 Mitgliedschaften realisie...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.2 Beitragsbemessung für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 2)

Rz. 7 Der Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung änderte sich 2011 für Pflegepersonen (§ 28a Abs. 1 Nr. 1) von der Bemessung her nicht. Eine Änderung des Beitrages hängt seither allein von der Änderung der Höhe der Bezugsgröße ab. Als beitragspflichtige Einnahme gilt auch ab 2011 ein Arbeitsentgelt i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 345b Satz1 Nr. 1). Diese wi...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.6 Sitzbestimmung

Rz. 24 Abs. 4 bestimmt Nürnberg als Sitz der Bundesagentur für Arbeit. Hier ist unter anderem auch die Zentrale der Bundesagentur angesiedelt. Dies folgt aus der Logik der Sitzbestimmung im Gesetz, wenn dies auch im Wortlaut seine ausdrückliche Bestätigung nicht findet. Zum Standort Nürnberg gehören neben der Agentur für Arbeit Nürnberg und der gemeinsamen Einrichtung nach §...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 26.7.2007 wurden Abs. 1, 2 und 4 durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA ...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12....mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.4 Zusammenarbeit der Regionaldirektionen mit den Landesregierungen

Rz. 18 Abs. 3 weist den Regionaldirektionen eine eigene Erfolgsverantwortung für ihren Bezirk zu (vgl. die Komm. zu den Regionaldirektionen unter Rz 16 ff.). Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 verpflichtet die Regionaldirektionen zur Zusammenarbeit mit den Landesregierungen. Dadurch soll eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspol...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und 2 zu den Abs. 2 un...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2651) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst.mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.1 Anwendung der Vorschriften mit erhöhten Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung

Rz. 3 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber eine gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 422 vorrangige Spezialregelung geschaffen. Die Vorschrift gewährleistet, dass nach dem Inkrafttreten der erhöhten Förderbeträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung Betroffene nicht nur in Neufällen, sondern auch in laufenden Förderfällen von der Erhöhung der Leistungen profitier...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.1 Übersicht über Freibeträge bei auswärtiger Unterbringung

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Sauer, SGB III § 398 Datenü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei der Funktionsübertragung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen bzw. Begutachtungen durch externe Gutachter, die darüber ein Gutachten erstellen, handelt es sich in der Regel um die Beauftragung einer nicht öffentlichen Stelle. § 80 SGB X ist nicht als rechtliche Grundlage dafür geeignet, eine Rückübertragung der für die Auftragserfüllu...mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434r nach § 439 überführt. Die Vorschrift wurde zuvor zum 1.1.2008 als § 434r durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434i nach § 436 überführt. § 434i war durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.4.2003 in das SGB III eingefügt worden. Im Zusammenhang mit der Über...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Zum 1.4.2004 wurde Abs. 4 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) neu gefasst. Abs. 4 der Vorschrift w...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 21.8.2019 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1307) in das SGB III eingefügt. Zugleich wurde die Vorschrift durch dasselbe Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2024 aufgehoben. Durch Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung v. 16.8.2023 (BGBl. I Nr. 217) ist die Vorschrift mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Zum 1.4.2004 wurden die Abs. 1 und 5 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Mit Wirkung zum...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434w nach § 442 überführt. § 434w war zum 1.1.2011 durch das Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in das SGB III eingefügt wor...mehr