Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begründung einer Lebenspartn...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 15 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr...mehr

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Sommer, SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Rz. 1 Diese Vorschrift prägt den Begriff der Solidargemeinschaft, auf der nach dem Willen des Gesetzgebers die gesetzliche Krankenversicherung beruht, d. h. die Leistungen der Krankenkassen an die Mitglieder sollen durch Beiträge finanziert werden, die von diesen Mitgliedern erhoben werden. Die Solidarität der sozialen Krankenversicherung wird durch das SGB V auf eine neue G...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.7 Rechtsschutz

Rz. 42 Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid binnen 2 Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch einlegen, § 67 OWiG. Über den Einspruch entscheidet nach § 68 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 20 Grundlegend zu dem aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie zu einem allgemeinen Personenkennzeichen: BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, u. a. (sog. Volkszählungsurteil). BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.7.1990, 1 BvR 1244/87.mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 3 Literatur

Rz. 18 Bertram, Ineffektive Strukturen auflösen – Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, ersatzkassen magazin 2012 Heft 9/10, 32. Hesse, Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz hat auch den Bundesrat passiert, AMK 2013, 19. Meißner, Ein wichtiger Schritt für die Versorgung – Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, DÄ 2012, A 2568.mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.1 Funktion des Bewertungsmaßstabs

Rz. 19 Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen organisatorischen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden und erst dann von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart werden können. In der Überschrift sind die Sachve...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.7 Ersatzkassen

Rz. 15e Die Ersatzkassen wurden mit dem SGB V in die allgemeine Krankenversicherung übernommen. Das nach der Aufbau-VO bestehende Sonderrecht der Ersatzkassen war damit zugleich beseitigt worden (vgl. Komm. zu § 148). Auf das Sonderrecht der Mitgliedschaftsbegründung weist nur noch die Definition in § 148 Satz 1 hin, wonach Ersatzkassen solche Krankenkassen sind, bei denen d...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.3 Verbuchung von Werbungskosten (Abs. 5 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 32 Der ehemalige Abs. 5 wurde mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung zum 1.1.2011 angefügt. Rz. 33 Nach dieser Regelung war sicherzustellen, dass Verwaltungsausgaben, die der Werbung neuer Mitgli...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelegenheiten...mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125b wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 durch Art. 1 eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) neu in das Gesetz eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.3 Ausbildung: 25. Lebensjahr (Nr. 3)

Rz. 63 Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Kinder versichert sein, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Hier ist, jedenfalls vom Grundsatz her, die tatsächliche Ausbildung erforderlich, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eingeschlossen in die Ausbildung sind auch die Zeiten der Schul- oder Semesterferien. Die Ausbildu...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6 a. F. bis zum 31.3.2020; Abs. 5 mit Wirkung zum 12.11.2022)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen, der durch das GKV-FKG v....mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.11 Extrabudgetäre Vergütung

Rz. 51 Durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit ist in Abs. 2c bestimmt worden, dass Fachärzte bei schneller Behandlungsübernahme nach Vermittlung durch die Terminservicestelle zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall die nach der Länge der Wartezeit gestaffelte Zuschläge auf die jeweiligen Versichertenpauschalen abrechnen können.mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.2 Bewertungsmaßstab als Grundlage der ärztlichen Leistungen

Rz. 26 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (EBM) bildet die Grundlage für die Leistungsabrechnung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Berufsausübungsgemeinschaften, angestellte Ärzte nach § 95 Abs. 9 Satz 1 oder § 1...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.2 Erhebung

Rz. 12 Erheben das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Das Erheben von Daten kann z. B. durch telefonische Abfrage erfolgen, ob bei den Beziehern der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen oder ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Betracht kommen (BT-Drs. 16/1410, Begründung S. 29 zu § 51). Rz....mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.3 Nutzung der Informationstechnik (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 nutzt die gemeinsame Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Bundesagentur zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. Abs. 3 stellt sicher, dass die gemeinsamen Einrichtungen i. S.e. einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie einer einheitlichen Haushaltsbewirtschaftu...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.5 Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 macht es zur öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden (so BT-Drs. 11/2237 S. 158). Dies schließt ein, dass Leistungserbringer ggf. die Verordnungen anderer Leist...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 5 Nr. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist mit Wirkung zum 1.7.2001 in Abs. 2 der Verweis auf das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 4 Nr. 1, Art...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.3 Beschlussempfehlungen nach Abs. 3

Rz. 8 Die Förderung von Modellvorhaben durch den Spitzenverband Bund setzt nach Abs. 1 Satz 5 voraus, dass diese den Empfehlungen nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 entsprechen (vgl. Rz. 6). Verantwortlich für den Beschluss der nach dieser Vorschrift einvernehmlich festzulegenden Empfehlungen ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Verband der privaten Kra...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.2 Berücksichtigung von Wünschen (Satz 2)

Rz. 9 Satz 2 bindet im Regelfall ("soll") die Verwaltung, den individuellen Wünschen des Berechtigten bei der Leistungsgewährung zu entsprechen. Allerdings gilt dies nur, soweit im Rahmen des Satzes 1 ein Handlungsspielraum dafür eröffnet und soweit diese Wünsche angemessen sind. Dies setzt voraus, dass diese Wünsche auch mitgeteilt wurden. Dies kann sich auch aus Äußerungen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001, 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut?, NJW 2012, 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002, 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.1 Begrenzung der Verwaltungsausgaben (Abs. 4 Satz 2 ff. a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 24 Beginnend mit dem 12. SGB V-ÄndG ab 1.1.2003 wurde das Gebot der Sparsamkeit dahingehend konkretisiert, dass dies die Verwaltungsausgaben betrifft, indem die Verwaltungsausgaben für das Kalenderjahr 2003 auf dem Niveau der Verwaltungsausgaben des Jahres 2002 festgeschrieben wurden. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/27 S. 4) war die Regelung notwendig, da die Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.2 Vereinbarung nach Abs. 2/Schiedsstelle

Rz. 6 Die Pflicht nach Abs. 2 Satz 1 haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die DKG im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch die Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung vom 1.8.2017 erfüllt (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/psychiatrie/20...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.2 Beitragsfreie Familienversicherung

Rz. 16 Die Nichterhebung von Beiträgen für Familienversicherte hat lediglich deklaratorischen Charakter. Die Beitragspflicht knüpft an eine Mitgliedschaft an (§ 223 Abs. 1). Die Familienversicherung begründet zwar ein eigenständiges Versicherungsverhältnis, aber eben keine Mitgliedschaft, sodass dafür keine Beiträge zu erheben sind (vgl. Komm. zu § 10). Die Aussage dient erk...mehr

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Sommer, SGB V § 4b Sonderre... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Gesetzesbegründung zu der Vorschrift (BT-Drs. 16/3100 S. 270, 271) führt aus: "Durch die in den §§ 266, 267 und 269 enthaltenen Verfahrensregelungen sowie durch die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den § 266 Abs. 7 und § 269 Abs. 4 ergangenen Verfahrensregelungen der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung werden insbesondere die Fristen, der Weg und ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.6 Unterteilung in Leistungen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung (Abs. 2a)

Rz. 37 Die Vorschrift macht Vorgaben für die Gliederung des EBM im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich. Im Leistungsrecht der fachärztlichen Versorgung wird nach den einzelnen Facharztgruppen gegliedert und damit die Autonomie der Selbstverwaltungsgremien eingeschränkt. Die Vorschrift sorgt aber auch für Klarheit bei den abzurechnenden Leistungen. Entsprechend der in §...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) mit Wirkung zum 1.2.2003 eingefügt worden. Mit Art. 2 Nr. 4, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.1.3 Erkennung von schwerwiegenden Gesundheitsstörungen durch Arzneimitteltherapie (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Hierzu heißt es in der amtlichen Begründung in BT-Drs. 20/9046 S. 62: Zitat Wenn wirkstoffgleiche Präparate mit unterschiedlichen Handelsnamen von unterschiedlichen Leistungserbringern verschrieben worden sind, schwerwiegende unbeabsichtigte Arzneimittelwechselwirkungen naheliegen, oder ein Präparat über die regelmäßig erforderliche Anwendungsdauer hinaus eingenommen wir...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wurde zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten (Art. 68 PflegeVG). Mit Wirkung zum 1.1.2001 wurden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) Abs. 1 bis 5 geändert und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.2 Voraussetzungen der Förderung/Anteilsfinanzierung

Rz. 6 Eine Förderung durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (vgl. Abs. 1 Satz 5) und setzt nach Abs. 1 Satz 3 zwingend voraus, dass die Modellvorhaben auf der Grundlage landes- oder kommunalrechtlicher Vorschriften auch durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft gefördert ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.3 Keine eigene Mitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 24 Eine aus einer fremden Mitgliedschaft abgeleitete Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn eine eigene Mitgliedschaft besteht. Damit ist die Familienversicherung grundsätzlich nachrangig gegenüber einer eigenen Pflichtversicherung/-mitgliedschaft oder einer freiwilligen Mitgliedschaft. Letzteres gilt jedoch nur für eine tatsächlich bestehende freiwillige Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 trifft Regelungen für die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für das Einladungswesen, die Qualitätssicherung und den Datenabgleich mit den Krebsregistern. Nach der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Krebsfrüherkennung ist das Konzept der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme durch eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Verbindlichkeit der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 80 Als Bestandteil der Bundesmantelverträge gibt Abs. 1 Satz 1 je einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen für die zahnärztlichen Leistungen (EBM bzw. BEMA) vor, welche die KBV bzw. die KZBV mit dem GKV-Spitzenverband durch Bewertungsausschüsse, getrennt nach ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen, zu vereinbaren haben. Diese rechtliche Einbi...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.4 Beginn und Ende der Familienversicherung

Rz. 80 Die Familienversicherung ist streng akzessorisch von der Mitgliedschaft einer anderen Person (Stammversicherter). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine pflichtige oder freiwillige Mitgliedschaft handelt. Auch die fingierte Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189) ist eine Mitgliedschaft, welche die Familienversicherung vermitteln kann. Aufgrund der Akzessori...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002, 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015, 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003, 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016, 61. Karl Peters, Die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien und Beteiligte

Rz. 4 Vertragsparteien der Rahmenverträge sind nach Abs. 1 Satz 1 aufseiten der Kostenträger generell die Landesverbände der Pflegekassen und vorbehaltlich der Sonderregelung des Abs. 1 Satz 2 aufseiten der Leistungserbringer die Trägervereinigungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Abweichend von den Grundsätzen des Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 25a ist durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) mit Wirkung zum 9.4.2013 neu eingefügt worden. Die Norm entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/11267). Rz. 1a Art. 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.3 Transparenz

Rz. 42 Transparenz sollte für die betroffene Person dahingehend bestehen zu wissen, dass und in welchem Umfang ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um dies zu erreichen, sollten nach EG 39 DSGVO "alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst" wer...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.2 Entgegennahme von Leistungen

Rz. 17 Eine wesentliche Bedeutung hat die Handlungsfähigkeit, soweit sie als Konsequenz und Folge der eigenen Antragstellung auch zur Entgegennahme von Leistungen berechtigt. Das bedeutet, dass der Leistungsträger mit befreiender Wirkung an den Handlungsfähigen leisten kann, den Sozialleistungsanspruch damit wirksam erfüllt und zum Erlöschen bringt (vgl. BSG, Beschluss v. 4....mehr