Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 400 Ernennung der Beamten (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Sauer, SGB III § 402 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch die Bundesanstalt (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Sauer, SGB III § 400b Obergrenzen für Beförderungsämter (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Sauer, SGB III § 400a Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung, Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 397 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 397 in § 385; § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b i...mehr

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Sauer, SGB III § 399 Personal der Bundesanstalt (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Sauer, SGB III § 391 Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung, Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 neu als § 400a eingefügt. Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde sie mit Wirkung zum 1.1.2003 neu gefasst. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Di...mehr

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Sauer, SGB III § 401 Aufsicht (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Sauer, SGB III § 403 Kennzeichnungs- und Maßregelungsverbot (außer Kraft)

Die Vorschriften der §§ 398 bis 403 sind aufgrund der Neuordnung des Elften Kapitels durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 weggefallen. Inhaltlich sind die Vorschriften zu wesentlichen Teilen in die Neufassungen eingegangen, so § 398 in § 386; § 399 in § 387; § 400a in § 391; § 400b in § 392; § 401 i...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.2 Besonderheiten bei Heilberufen

Einen Heilberuf oder Heilhilfsberuf übt derjenige aus, dessen Tätigkeit der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dient. Dazu gehören auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege. Soweit Heil- oder Heilhilfsberufe nicht zu den Katalogberufen zählen, ist ein solcher Beruf einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG g...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.1 Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich, anspruchsberechtigte Personen

Die Tarifvertragsparteien haben die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich in einem gesonderten, den TVöD ergänzenden Tarifvertrag, dem "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 22. April 2023 geregelt. Der TV Inflationsausgleich gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarif...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.6 Berufskrankheit "Hitze"

Seit Anfang 2015 werden "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" als Berufskrankheit BK 5103 (DGUV BK 5103) anerkannt. Berufskrankheiten sind laut § 9 Abs. 1 SGB VII Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen du...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.6 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Danach gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt im sozialvers...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Welche Entgeltzahlungen bzw. Leistungen genügen, ist in § 4 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Fälligkeit

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76f erfassen. Die GRA der DRV zu § 76f hat den Stand 13.10.2015 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_00...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2016 durch Art. 12 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden. Sie wird – als Sonderregelung zu § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1 – durch die ebenfalls eingefügten § 66 Abs. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.1 Voraussetzung – nachzuversichernder Soldat auf Zeit

Rz. 11 Aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten gilt entsprechend. Rz. 12 Einzige Voraussetzung des § 76f ist eine Nachversicherung für Soldaten auf Zeit. Die Nachversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten und ordnet an, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten entsprechend gelten. 1.2 Normzweck Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivitä...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung – nachzuversichernder Soldat auf Zeit Rz. 11 Aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten gilt entsprechend. Rz. 12 Einzige Voraussetzung des § 76f ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.3 Funktion

Rz. 20 Funktion der Vorschrift ist es auch sicherzustellen, dass durch die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten sich die beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze nicht auf die Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 ff. für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten auswirken können (vgl. auch GRA der DRV zu § 76e SGB VI, Stand: 13.10.2015, Anm. 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung zum 1.1.2016 (Art. 13 Absatz 7 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten und ordnet an, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten entsprechend gelten.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 21 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Ruland, Nachversicherung – Der EuGH zwingt deutschen Gesetzgeber zum Handeln, ZESAR 2018, 53.mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 76f ist eine Sonderregelung zu § 70 Abs. 1 (so ausdrücklich in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/3697 S. 64) und damit auch zu § 265a Abs. 1. Rz. 8 Die Zuschlagsregelung bezieht sich auf § 181 Abs. 2a, der eine Höherwertung um 20 % der beitragspflichtigen Einnahmen vorsieht. Danach werden für Beiträge aus beitragspflichtigen Einnahmen von nachversicherten Zeitsoldatin...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2016 durch Art. 12 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden. Sie wird – als Sonderregelung zu § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1 – durch die ebenfalls eingefügten § 66 Abs. 1 Nr. 10, § 113 Abs. 1 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.2 Rechtsfolge – Ermittlung von Entgeltpunkten – Höherwertung

Rz. 14 Ist eine Nachversicherung für den Soldaten auf Zeit wirksam durchgeführt, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Rz. 15 Die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten erfolgt bei nachversicherten Soldaten auf Zeit aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Damit weicht § 76g von der Grundregel das §...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.1 Stationäre Behandlung

Fahrkosten zu stationären Leistungen der Krankenkasse werden übernommen. Dies sind z. B. Fahrkosten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung[1], vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung[2], stationären Vorsorgeleistung[3], medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter[4], stationären Entbindung[5], stationären Versorgung in einem Hospiz[6], Kurzzeitpflege bei fehle...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.[1] Meist wird hier zur Vermeidung einer Ruhenszeit nach § 158 SGB III (§ 143a SGB III a. F.) die einschlägige Kündigungsfrist beachtet.[2] Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist jedoch nur dann zulä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2 Fahr-/Reisekosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation[1] sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter (auch als Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme[2]) ist für die Übernahme der Fahr- und Reisekosten § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX anzuwenden.[3] Danach gehören zu den Reisekosten die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 2.6 Pflegende Angehörige

Sofern pflegende Angehörige eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten, werden auch die Reisekosten im Zusammenhang mit der Versorgung des Pflegebedürftigen übernommen.[1] Wird der Pflegebedürftige für die Zeit der Rehabilitationsmaßnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt[2], erstattet die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der Krankenkasse d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1 Umfang

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten und Transporte, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.[1] Welches Fahrzeug für eine Beförderung benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.[2] Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus dem aktuellen Gesun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / Zusammenfassung

Begriff Fahrkosten sind eine Nebenleistung der Krankenversicherung. Sie werden nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sind. Der verordnende Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeut entscheidet, inwieweit medizinische Gründe für die Übernahme der Fahrkosten vorliegen und mit welchem Transportmittel die Fahrt erfolgen s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.6 Ambulante Behandlung

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingender medizinischer Notwendigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Die besonderen Ausnahmefälle legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der KrTrR fest.[1] Danach können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung vom Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeuten verord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 4 Rücktransport aus dem Ausland

Die Kosten eines Rücktransports in das Inland werden nicht durch die Krankenkassen übernommen.[1] Dies gilt auch für die zurückgelegte Strecke von der Grenze der Bundesrepublik Deutschland bis zum Wohn- oder Aufenthaltsort des Versicherten bzw. bis zum Behandlungsort in Deutschland. Der Leistungsausschluss wird damit begründet, dass die wesentliche Ursache für den Rücktransp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 7 Fahrkosten bei Aufforderung zum Erscheinen/zur Untersuchung

Auf Antrag werden die notwendigen Auslagen (Fahrkosten, Verpflegungs- und Übernachtungsaufwendungen) sowie ein Verdienstausfall ersetzt, wenn der Versicherte[1] einem Verlangen der Krankenkasse zur Erörterung seines Leistungsantrags[2] oder zur ärztlichen oder psychologischen Untersuchung beim Medizinischen Dienst[3] nachkommt. Es sind die vollen Kosten zu erstatten. Eine Zuzah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.4 Krankentransport

Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustands zu erwarten ist.[1] Darüber hinaus soll ein Krankentransport auch in den Fällen verordnet werden, in denen die Übertragung schwerer, anstecke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.9 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 33 Abs. 3 Satz 1 enthält eine Legaldefinition des z. B. in Abs. 2 Satz 1 verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts. Diese Regelung war erforderlich, weil auf das AsylbLG die Bestimmungen des SGB I keine Anwendung finden. Die Vorschrift ist der steuerrechtlichen Definition in § 9 AO nachgebildet. Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird dann als gegeben angesehen, wenn di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.5 Leistungen in Einrichtungen

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Regelungen in § 98 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB XII, die ihrerseits § 97 Abs. 2 BSHG a. F. zum Vorbild haben. Abs. 2 Satz 1 enthält eine Regelung über die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach dem AsylbLG dienen. Die Vorschrift dient dem Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 6 Zuzahlung

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.[1] Die Zuzahlung ist je Fahrt zu entrichten.[2] Achtung Zuzahlungsverpflichtung auch für Minderjährige Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht hier – entgegen der sonst üblichen Regelung – auch für Versicherte, die das 18....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.6 Übertritt in eine andere Einrichtung

Rz. 24 Kein (weiterer) Zuständigkeitswechsel soll nach Abs. 2 Satz 2 eintreten, wenn der Leistungsberechtigte in eine andere Einrichtung oder von dort in weitere Einrichtungen übertritt. Es soll vielmehr bei der Zuständigkeit des Leistungsträgers bleiben, der für die erste Einrichtung zuständig ist. In der Literatur wird einschränkend gefordert, dass es nur dann bei der Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.1.1 Kündigung

Rz. 97 Ist die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Schriftform nichtig, so muss sie nochmals formgerecht wiederholt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der sog. Wiederholungskündigung die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) ebenfalls zu wiederholen ist, selbst wenn es inhaltlich um denselben Kündigungssachverhalt geht und die 1. formunwirksame Kündigung dem Arbeitne...mehr