Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.7 Arbeitsentgelt bei Scheinselbständigkeit

Rz. 13 Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos gestrichen, so dass nunmehr die allgemeinen Regeln zu Bestimmung von Versicherungs- und Beitragspflicht gelten.mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6 Beitragsberechnung

Rz. 29 Nach der Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts können auch die Beiträge berechnet werden. Dabei sind die folgenden Hinweise zu beachten. 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. S...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3 Leistungsumfang

Rz. 68 Der Zuschuss nach Abs. 2 Satz 1 und 2 ist naturgemäß im Regelfall unterschiedlich hoch. In keinem der Fälle wird jedoch die angemessene private Pflegeversicherung zugrunde gelegt. Angemessen war die Versicherung früher dann, wenn die dargebotenen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in etwa denen aus der sozialen Pflegeversicherung entsprachen. Das mag auch heute n...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 im Rahmen der Schaffung der sozialen Pflegeversicherung in Kraft getreten. Zum 9.6.2021 wurde die Norm mit Art. 5 des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) um einen 2. Halbsatz in Abs. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.2 Ablaufhemmung der Verjährung

Rz. 14 Die Ablaufhemmung der Verjährungsfrist bedeutet, dass die Verjährung nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt bzw. frühestens eine bestimmte Zeit nach dem Wegfall von Gründen, die der Geltendmachung des Anspruchs entgegenstehen, eintritt.mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.4 Ruhen der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 5)

Rz. 103 Abs. 5 i. V. m. § 26 Ärzte-ZV regelt das Ruhen der Zulassung. Entsprechend gilt die Vorschrift auch für angestellte Ärzte (Abs. 9 Satz 4). Durch Umstände, die in der Person des Vertragsarztes, Vertragspsychotherapeuten oder Vertragszahnarztes liegen (z. B. Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt), kann ein Ruhen der Zulassung durch den Zulassungsausschuss (§ 96) per V...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.2 Begriff "Zu Unrecht entrichtete Beiträge"

Rz. 4 Eine Legaldefinition des Begriffs "zu Unrecht entrichtete Beiträge" ist im SGB nicht enthalten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne Rechtsgrund entrichtet worden sind. Maßgeblich für die Prüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beitragsentrichtung (BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 AL 4/13 R). Zu Unrecht sind Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.4 Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 7 Macht der Schuldner glaubhaft, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Beitragszahlungspflicht hatte, so werden Säumniszuschläge nicht erhoben (Abs. 2). Das Verschulden setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus (BSG, Urteil v. 12.12.2018, B 12 R 15/18 R). Säumniszuschläge sind ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis von der Beitragspflicht zu erheben....mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1

Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkte, die der knappschaftlichen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.3 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch den Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 4)

Rz. 72 Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ist ein Zuschuss bei Versicherungspflicht aufgrund freiwilliger Krankenversicherung zu zahlen, weil die Begrenzung auf den eigentlichen anspruchsberechtigten Personenkreis eine Schlechterstellung bedeuten würde. Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen. Diese sind versicherungspflichtig zur soziale...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1 Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, nach denen ein Säumniszuschlag zu erheben ist. Praxis-Beispiel Am Fälligkeitstag sind Beiträge i. H. v. 170,00 EUR noch nicht gezahlt. Von dem auf 150,00 EUR abgerundeten Betrag sind dann die Säumniszuschläge i. H. v. 1 % = 1,50 EUR zu erheben. Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Für die Überwachung...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlagen verjährt nach Abs. 1 Satz 1 in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren, ebenfalls nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sozia...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6 Hemmung der Verjährung

Rz. 9 Für die Hemmung der Verjährung gelten nun §§ 203 bis 208 BGB sinngemäß. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.1.2001 (BGBl. I S. 3138) ist das in Bezug genommene Recht der Hemmung der Verjährung erheblich ausgeweitet worden. Insbesondere hemmen nunmehr auch die Verhandlung über den Anspruch oder über die diesen begründenden Umstände (§ 203 BGB) und...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.2 Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 8 Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gilt nach § 351 Abs. 1 SGB III der § 26 Abs. 2 mit der Abweichung, dass sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 (Verjährung bei Beanstandung der Wirksamkeit von Beiträgen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.9 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Selbständige

Rz. 13 In Abs. 1 Satz 2 ist mit Arbeitseinkommen das Arbeitseinkommen nach § 15 gemeint, es handelt sich also um das Arbeitseinkommen von versicherungspflichtigen Selbständigen, insbesondere die beitragspflichtige Einnahme der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (vgl. § 2 SGB VI und § 165 SGB VI). Die Vorschrift gilt auch für die rentenversicherungspflichtigen Handw...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.3 Beachtung der Verjährung – Einwand der Verjährung

Rz. 6 In vielen Fällen wird die Verjährung nur auf Einrede wirksam. Hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs auf Beiträge hat die Rechtsprechung zu dem bis zum 30.6.1977 geltenden § 29 Abs. 1 RVO jedoch festgestellt, dass es sich um eine Verjährungsfrist des öffentlichen Rechts handelt. Eine solche Verjährung muss von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. Entscheidung des ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) unter der Überschrift "Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung" eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368 a Reichsversicherungsordnung (RVO) i. d. F. v.31.12.1988 abgelöst, der die Grundsätze der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung regelte. Aufgrund des GS...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Für einmaliges Arbeitsentgelt, das bei Ruhen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, gilt Abs. 2. Das Arbeitsverhältnis ruht z. B. während der Elternzeit. Praxis-Beispiel Einer Mitarbeiterin wird während der seit Oktober 2022 genommenen Elternzeit im Dezember noch eine Weihnachtszuwendung gezahlt. Diese Weihnachtszuwendung ist dem Entgeltabrechnungszeitraum September 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge oder Umlagen zu erstatten sind, ergibt sich daraus zunächst kein Anspruch auf Erstattung des Zinsverlustes. Eine etwaige Verzinsungspflicht ist nicht vom Verschulden des Versicherungsträgers abhängig, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Zeitablauf. Durch die Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewah...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.11 Pauschalbesteuerte Zuwendungen

Rz. 21 Dem Arbeitsentgelt sind nach § 1 Abs. 1 SvEV gewisse Zuwendungen nicht hinzuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt. Maßgeblich ist nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das 5. SGB IV-Änderungsgesetz v. 15.4.2015 die tatsächliche Durchführung der Pauschalbesteuerung, nicht deren bloße Möglichkeit. Soweit der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel")

Rz. 13 Einmaliges Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt wird, ist gemäß Abs. 4 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits am 31.12. des Vorjahres bestanden hat, das einmalige Arbeitsentgelt von dem gleichen Arbeitgeber gezahlt wird und zusammen mit dem sonstigen Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.4 Ausschluss der Erstattung verjährter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 5a Nach Abs. 1 Satz 2 und 3 ist die Erstattung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Beiträge nicht mehr beanstandet werden dürfen bzw. wenn die Erstattung wegen der Verjährung des Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen ist. Die Verjährung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung tritt 4 Jahren nach Abl...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.1 Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 12 Die Beschränkungen der Vorschrift greifen in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein. Sie erfordern eine gesetzliche Grundlage unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Zulassungsrecht wird nicht nur durch Gesetze eingegriffen, sondern auch durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und durch Verordnungen. Anerkannt ist, dass d...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.3 Wartezeit und Berechnungsbestimmungen

Rz. 15 Nach § 50 werden die dort aufgezählten Wartezeiten in Jahren ermittelt. Für die Anrechnung auf die Wartezeit werden nach § 51 Kalendermonate herangezogen, so dass eine Umrechnung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Wartezeit für eine bestimmte Rente erfüllt ist. 12 Kalendermonate, die mit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten (§ 54) belegt sind, ergeben ein J...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.1 Laufende Einnahmen

Rz. 4 Da die Zuordnung von Arbeitsentgelt zu bestimmten Abrechnungszeiträumen bei laufenden und einmaligen Einnahmen unterschiedlich ausfallen kann (vgl. § 23a), muss zwischen diesen Entgeltarten differenziert werden. Als laufende Einnahme aus einer Beschäftigung ist zunächst einmal das Arbeitsentgelt des Beschäftigten in der Höhe anzusehen, in der dieses Arbeitsentgelt mit g...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.4 Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld etc.

Rz. 21 Nach Satz 1 gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld etc. und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die während des Bezuges von Krankengeld etc. weiter erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich überschreiten. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.2 Mehrfache Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 12 Werden im Laufe eines Kalenderjahres mehrere einmalige Arbeitsentgelte gezahlt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf dabei nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das auch der Beitragsberechnung unterlegen hat. Somit müssen die wegen Überschreitens der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.8 Bewirken der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 52 Neben der Registereintragung kommen noch weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung hinzu. Es muss die Zulassungsfähigkeit bestehen. Diese muss von der KV überprüft werden. Die Zulassungsgremien sind durch die Registereintragung nicht gebunden (BSG, Urteil v. 2.9.2009, B 6 KA 35/08 R; zur Herzchirurgie vgl. auch LSG Nordrhein-Westfa...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.1 Bezug von Leistungen

Rz. 39 Leistungsbezug i. S. d. Abs. 1 liegt vor, wenn Bürgergeld tatsächlich bezogen wird. In wessen Trägerverantwortung Leistungen erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2), ist unerheblich. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen vorliegen. Rz. 40 Ein Doppelbezug von Leistungen kann vorliegen, wenn Bürgerg...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 regelt, welche Zeiten auf die jeweilige Wartezeit anrechenbar sind. Der Begriff der Beitragszeiten sowie die verschiedenen Arten von Beitragszeiten ergeben sich aus den §§ 54, 55 und den ergänzenden Sonderregelungen der §§ 247ff. Die Bestimmung über die auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzei...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.1 Bildung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt die Bildung eines Kooperationsausschusses zwingend vor. Hierüber ist den beteiligten Behörden kein Ermessen eingeräumt. Beteiligte an der Bildung des Kooperationsausschusses sind die zuständige oberste Landesbehörde und das BMAS. Oberste Landesbehörden sind Behörden, denen in einem Bundesland keine andere Behörde übergeordnet ist, die aber über e...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.4 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt

Rz. 20 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nach dem Urteil des BSG v. 17.12.1964 (3 RK 74/60) nicht zum einmaligen Arbeitsentgelt. Aus Vereinfachungsgründen sind die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten aber damit einverstanden, dass die Nachzahlungen wie einmaliges Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.1 Erstattungsanspruch

Rz. 3 Voraussetzung für die Verrechnung ist zunächst das Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen i. S. d. § 26 Abs. 2. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Erstattungsanspruch gegen den angegangenen Versicherungsträger vorliegt (vgl. § 26). Wenn ein Erstattungsanspruch bei dem Versicherungsträger gegeben ist, muss die Höhe des Erstattu...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 Nr. 4b des Zweiten ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.4 Bindung an die Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 94 Aus der Zulassung folgt, dass alle getroffenen oder künftig zu treffenden Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung (Verträge auf Bundes- oder KV-Ebene/Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses/Richtlinien der KBV und der zuständigen KV usw.) für den neuen Vertragsarzt oder Psychotherapeuten, aber natürlich auch für alle praktizierenden Vertragsärzte und Vert...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.2 Betroffene Entgeltersatzleistungen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 nennt die erfassten Entgeltersatzleistungen. Zuschüsse können dem Grunde nach beitragsfrei zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Krankentagegeld geleistet werden. Der Kreis der Leistungen, zu denen sonstige Einnahmen dem Grunde nach beitragsfrei weiter geleistet werden können, umfasst darüber hinaus auch Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsg...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.2 Zeitpunkt der Beitragsberechnung

Rz. 4 Abs. 1 Satz 3 und die Abs. 2 bis 5 regeln den Zeitpunkt der Berechnung der Beiträge für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den jeweiligen Beitragsmonaten. Die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten sind aus Vereinfachungsgründen allerdings auch damit einverstanden, wenn das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nicht dem Entgeltabrechnungszeitrau...mehr