Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.2 Rechte der Personalvertretung

Rz. 10 Die Rechte der Personalvertretung werden auf die Angelegenheiten beschränkt, die die in der gemeinsamen Einrichtung beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer aufgrund personalvertretungsrechtlich relevanter Entscheidungen der Trägerversammlung oder des Geschäftsführers treffen (§ 44h Abs. 3). Die Kompetenzen der Trägerversammlung regelt insbesondere § 44c, die des Geschä...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.5 Rückübertragung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 sieht eine Rückübertragung der Bewirtschaftung auf die Bundesagentur für Arbeit, im konkreten Einzelfall auf die Agentur für Arbeit vor. Für den erforderlichen Beschluss durch die Trägerversammlung sind Besonderheiten nicht vorgesehen. Daher muss die Trägerversammlung dies mit der Mehrheit ihrer Stimmen beschließen. Eine Mehrheit kommt damit weder zustande, wen...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.3 Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 13 Die Gleichstellungsbeauftragte wird in der Regel unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Es spricht viel dafür, die Beauftragte auch zu den Sitzungen der Trägerversammlung zuzulassen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung v. 7.11.2012, OVG 4 S 42.12). Damit ist sichergestellt, dass ihr nicht auf Arbeitsebene über Vorgesetzte die Aus...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Bezug auf die speziellen Aspekte der Datenerhebung nach § 51b, der Ausweitung des Gebietes einer zugelassenen kommunalen Trägerschaft au...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.5 Personalentwicklung (Abs. 5)

Rz. 51 Die Verantwortung der Trägerversammlung für die berufliche Qualifizierung und die Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Einrichtung greift die nach wie vor bestehende Problematik auf, dass aufgrund hoher Personalfluktuation in der Vergangenheit und eines noch immer bestehenden vergleichsweise hohen Anteils an befristetem Personal die Fehl...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat hierauf keinen weiteren Einfluss. Dem Gesetzgeber ist aus den Erfahrungen mit den früheren Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. daran g...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.6 Beiräte bei zugelassenen kommunalen Trägern

Rz. 28 Satz 6 überträgt die Regelungen des § 18d auf die zugelassenen kommunalen Träger. Auch bei jedem zugelassenen kommunalen Träger ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Das Vorschlagsrecht der am Arbeitsmarkt Beteiligten ändert sich durch den anderen Träger bzw. die alleinige Trägerschaft nicht. Auch sonstige Besonderheiten gegenüber den Jobcentern der gemeinsamen Einricht...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.3 Ausgleich der fehlenden Stufenvertretungen bei gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufgabenstellung der Trägerversammlung als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde nach den §§ 71 bis 75, 77 und 82 BPersVG dient dazu, die fehlenden Stufenvertretungen bei gemeinsamen Einrichtungen auszugleichen. Die Trägerversammlung kann jedenfalls insoweit die Zusammenführung der Auffassungen beider Träger zur Maßnahme des Geschäftsführers und ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.4 Ergänzungen nach Abs. 4

Rz. 23 Die in Abs. 4 Satz 1 vorgesehene Vereinbarung entspricht der bisherigen Praxis mit Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010. Zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln wurden seinerzeit öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Die Vereinbarung kann Kündigungsregelungen enthalten. Rz. 24 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.2 Übergangsrecht zum Zuweisungsverfahren nach § 44g (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 stellte und stellt sicher, dass bisherige Zuweisungen von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen bis Ende des Jahres 2015 auch noch nach bisherigem Recht fortgelten und vorgenommen werden können. Hierdurch werde der Verwaltungsaufwand nach der Gesetzesbegründung minimiert, weil von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Verlängerung der End...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.2 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 10 Die Gleichstellungsbeauftragte wird aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten der gemeinsamen Einrichtung in geheimer Wahl gewählt. Mangels Kandidatinnen erfolgt ggf. eine Bestellung von Amts wegen ohne Wahl, allerdings nur mit Zustimmung der Betroffenen. Rz. 11 Zu jeder Gleichstellungsbeauftragten wird eine Stellvertreterin gewählt bzw. von Amts wegen bestellt. Damit...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift betrifft den kommunalen Träger. Die kommunalen Träger sind für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 verantwortliche Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt sind. In einem solchen Fall betrifft § 30 die durch Landesrecht bestimmten Träger. Im Verwaltungsvollzug sind die Jobcenter (§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.3 Einrichtung der Arbeitsgruppe

Rz. 12 Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen Einric...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.2 Entscheidungen des Kooperationsausschusses (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 schreibt dem Kooperationsausschuss vor, dass er die Träger anzuhören hat. Der Kooperationsausschuss hört also nicht die Trägerversammlung als ggf. entscheidungsberechtigtes Organ i. S. v. § 44c Abs. 2 an. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber ungeachtet der Existenz und möglichen Zuständigkeit dieses Gremiums davon ausgeht, dass der Konflikt stets zwischen den ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.3 Berufung der Mitglieder

Rz. 17 Satz 3 trägt mit der Einbeziehung der Trägerversammlung in das Regelungswerk über die örtlichen Beiräte zur Klarstellung der gesetzgeberischen Absichten bei. Die Vorschrift erkennt der Trägerversammlung die Kompetenz zu, die Mitglieder des örtlichen Beirates zu berufen. Dabei darf sie allerdings keine eigene Mitgliederfindung betreiben, sondern hat sich an Vorschläge ...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weiteres spezielles Übergangsrecht nach § 75 ist durch Zeitablauf überholt. Daher konnte § 75 insgesamt mit Wirkung zum 1.8.2016 aufgehoben werden (Datenerfassung nach § 51b, Antragstellung zugelassener kommunaler Träger nach Gebietserweiterung und Gesch...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.4 Übergangsszenarien der Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger in getrennter Trägerschaft

Rz. 24 Grundsätzlich wird die zugelassene kommunale Trägerschaft als Ausnahmefall charakterisiert, die neben den gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern ihre Berechtigung hat. Die Bestimmung des Verhältnisses von Regel und Ausnahme auf 75 % zu 25 % hat zur Folge, dass über die 69 schon seit 2005 zugelassenen kommunalen Träger weitere kom...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Eskalationsvorschrift für Zuständigkeitsprobleme sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, namentlich einer Agentur für Arbeit, und dem kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie der Trägerversammlung nach § 44c dar. Nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 sind die Zuständig...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.3 Bindungswirkung (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Bindungen durch den Beschluss des Kooperationsausschusses. Abs. 3 Satz 1 bindet die Träger an den Beschluss. Maßgebend ist die Unterrichtung durch den Vorsitzenden des Kooperationsausschusses. Durch die Bindung werden die Träger auch in der Trägerversammlung gebunden, dadurch tritt mit Bindung der Träger automatisch auch Bindungswirkung für die Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.5 Prüfrecht der Aufsichtsbehörden

Rz. 31a Das Prüfrecht nach Abs. 5 gilt sowohl für das BMAS wie auch für die Bundesländer. Das Prüfrecht gilt gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen unmittelbar. Rz. 31b Das Prüfrecht ist auf die Aufsichtszuständigkeit begrenzt. Es gilt unabhängig von den Möglichkeiten, Informationen von den Trägern zu erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass die die Aufsicht führenden Stel...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.1 Bildung des örtlichen Beirates

Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemeinsame Einrichtung der beiden Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.3 Widerruf der Übertragung (Abs. 3)

Rz. 18 Ein Widerruf nach Abs. 3 hat der ernsten Konsequenzen wegen und der das Gesamtsystem belastenden Auswirkungen mehrere Voraussetzungen bzw. sieht mehrere unterschiedliche Konstellationen vor. Zunächst müssen Mängel vorliegen bzw. festgestellt worden sein, die zugleich auf einem Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Im Grundsatz genügt ein einziger...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.3 Arbeitsgruppe der Vorsitzenden

Rz. 12 § 44h Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen ...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44j greift das Ziel der Bundesregierung auf, Männer und Frauen gleichzustellen und insbesondere wegen des Geschlechts bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und künftige Diskriminierungen zu verhindern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 und 4 u. a.). Dazu sollen Frauen gefördert werden, um bestehende Diskriminierungen abzubauen. Zur anzustrebenden Gleichste...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.1 Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 regelt die Führung der Geschäfte durch den Geschäftsführer. Jede gemeinsame Einrichtung hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Mehrere Geschäftsführer sind auch dann nicht zulässig, wenn sich beide Träger darüber einig sind. Eine Wechselwirkung enthält nur Abs. 2 Satz 6. Rz. 16 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung h...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.1 Bund-Länder-Ausschuss

Rz. 11 Der Bund-Länder-Ausschuss nach Abs. 1 Satz 1 wird beim BMAS gebildet. Das deutet auf die Federführung des Bundes für den Ausschuss, jedenfalls ist der Ausschuss dem BMAS organisatorisch zuzuordnen. Der Ausschuss wird auch nur in der Überschrift der Vorschrift als Bund-Länder-Ausschuss bezeichnet, in Abs. 1 Satz 1 jedoch als neutraler als Ausschuss für die Grundsicheru...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit dem Inkrafttreten des § 47 am 1.1.2005 wirksam. Abs. 1 und 2 w...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.2 Aufsicht über die kommunalen Träger

Rz. 22 Die explizite Regelung des Abs. 2 über die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die zuständigen Landesbehörden entspricht der allgemeinen Kommunalaufsicht. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a regelt § 48. Rz. 23 Das BMAS hat gegenüber den Landesbehörden keine entscheidenden Einwirkungsmöglichkeiten i. S. von Aufsichtsbefugnissen. Allerdi...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.4 Rechtsverordnung zur Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben des BMAS (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dem Ministerium wird damit die Kompetenz übertragen, die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht nach Abs. 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen. Die Ermächtigung bezieht sich bei Abs. 1 allein auf die Aufgaben nach Abs. 1, also die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über di...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.3 Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Als Rechtsaufsicht gestaltet sich auch die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen nach Abs. 3. Die Jobcenter haben, soweit sie als gemeinsame Einrichtung gebildet worden sind, nur eine Wahrnehmungsverantwortung und keine eigenen Fachaufgaben, folglich kann es keine unmittelbare Fachaufsicht im klassischen Sinn über sie geben. Deshalb umfasst die Rechtsaufsicht üb...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen B., der am 28.4.2017 durch einen Hundebiss seines eigenen Rauhaardackels verletzt wurde. Unmittelbar vor dem Biss wurde der Hund durch ein vom Beklagten zu 1 gesteuertes Fahrzeug überfahren, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und das bei der Beklagten zu 2 versichert ist. [2] Der Zeuge B. ist im Bereich ...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von Tiergefahr und Betriebsgefahr; Voraussetzungen einer Haftungsprivilegierung

StVG § 7 § 17; SGB VII § 2 § 104 § 105 Leitsatz 1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. 2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeit...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / Leitsatz

1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. 2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar, die eine Haftung...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anpassung nur in den Regelsicherungssystemen (§ 32 VersAusglG)

Zu beachten ist dabei zunächst, dass die Anpassung nach § 37 VersAusglG nur bei den anpassungsfähigen Anrechten nach § 32 VersAusglG möglich ist, d.h. nur für Anrechte aus gesetzlicher Rentenversicherung (§ 32 Nr. 1 VersAusglG), aus Beamtenversorgung (§ 32 Nr. 2 VersAusglG), berufsständischer oder sonstiger Versorgung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VI zur Versicherungs...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Wertkorrektur bei der Gesamtbilanzierung

Ist eine Gesamtbilanz der korrespondierenden Kapitalwerte zu bilden mit verschiedenen Anrechten, die sich in Struktur und Wertentwicklung unterscheiden, kann sich die Frage stellen, ob dies bei der Gesamtbilanzierung durch Anpassung einzelner Kapitalwerte zu berücksichtigen ist.[17] Eine allgemeine Regelung zu einem Vergleich (korrespondierender) Kapitalwerte enthält § 47 Ab...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 36 Leistungen an Arbeitgeber (außer Kraft)

SGB VII § 36 Leistungen an Arbeitgeber (außer Kraft) §§ 36 bis 38 SGB VII sind gem. Art. 7 Nr. 10 des SGB IX mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 38 (außer Kraft)

Rechtsgrundlage SGB VII § 38 Dauer der berufsfördernden Leistungen (außer Kraft) §§ 36 bis 38 SGB VII sind gem. Art. 7 Nr. 10 des SGB IX mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.mehr