Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 303 Ergänzende Regelungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgeset...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Die Vorschrift stellt sicher, dass familienversicherte Angehörige (§ 10) nicht erst bei der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 294a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die bis dahin nur vertraglich geregelte Mitteilung von Anhaltspunkten über die Zuständigkeit eines anderen Kostent...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermittlung versichertenbezogener Daten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 298 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Es wird die versichertenbezogene Datenübermittlung in einem Prüfverfahren geregelt. Die Vorschrift wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.2 Auskunftspflicht (Satz 2)

Rz. 4 § 10 macht die Familienversicherung von zahlreichen Voraussetzungen abhängig. Zur Klärung dieser Voraussetzungen können Krankenversicherungsträger die erforderlichen Daten vom Angehörigen oder – mit dessen Zustimmung – vom Mitglied erheben. Die Zustimmung kann vorher als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt oder nachträglich als Genehmigung (§ 184 BGB) erklärt werden. Eine...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 309 trug in seiner ursprünglichen Fassung dem Umstand Rechnung, dass bis zum 31.12.2000 für die alten Bundesländer einerseits und das Beitrittsgebiet andererseits, unterschiedliche Rechengrößen galten, unter anderem eine niedrige Versicherungspflichtgrenze und eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Beitrittsgebiet. So best...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.1 Erhebung und Speicherung von Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm regelt entsprechend der Aufgabenstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen die Erhebung und Speicherung von Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte. Es handelt sich um Sozialdaten (Art. 4 Datenschutz-Grundverordnung, § 67 Abs. 2 SGB X, § 35 SGB I). Die Nr. 1 bis 6 konkretisieren, für welche Aufgaben Sozialdaten erhoben und ge...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.2 Beauftragung anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 9 Der Vertragspartner eines Leistungserbringers darf eine andere Stelle (z. B. eine privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle) mit der Verarbeitung der für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen (Satz 1). Das frühere Verbot, eine nichtöffentliche Stelle zu beauftragen, wurde aufgehoben. Der Vertragspartner bleibt der im date...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift enthält Regelungen über die Veröffentlichung von Datenübersichten durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie über den Erlass konkretisierender Dienstanweisunge...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 285 korrespondiert mit § 284 und legt abschließend fest, zu welchen Zwecken die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sozialdaten über Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Versicherte im jeweils erforderlichen Umfang erheben, speichern, verarbeiten und nutzen dürfen. Rz. 3 Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass diese nicht für d...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie sich bereits unmittelbar dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen lässt, werden die Kassen verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen. Die Form ist ihnen hierbei freigestellt (Roß, in: LPK-SGB V, § 288 Rz. 1). Das Versichertenverzeichnis soll sämtliche Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und den Anspruch auf Versicherungsle...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung ab 1.1.1989 eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Vorschrift setzte sich aus 2 Absätzen zusammen, wobei Abs. 1 im Wesentlichen der aktuellen Fassung der Norm entsprach, und Abs. 2 den Krankenkassen g...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.2 Beauftragung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 4 Die Vorschrift schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der dort genannten Zwecke (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 303 Rz. 11). Es ist den Krankenkassen erlaubt, zur Vorbereitung und Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarungen nach § 84 (Arznei- und Heilmittelvereinbarung sowie Richtgr...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.5 Übermittlung von Arztdaten an Approbationsbehörden und Landeskammern (Abs. 3a)

Rz. 16c Die Norm ist die datenschutzrechtliche Grundlage, Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Approbationsbehörden der Länder und die Landeskammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zu übermitteln (Satz 1). Diese Daten dienen der Prüfung, ob die App...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die den Prüfungsstellen (§ 106c) nach § 296 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 297 Abs. 2 übermittelt werden (§ 106 Abs. 2 Satz 2). Die Prüfungsstelle entscheidet, ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte Einrichtung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12) verstoßen hat und welch...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.2 Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 4 Durch den Verweis auf § 302 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 wird klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens durch Richtlinien bestimmt und sich auch Hebammen zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflichten der Hilfe von Rechenzentren bedienen können. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 302 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 3 Literatur

Rz. 10 Altmiks, Veränderungen im Leistungserbringungsverhältnis, SDSRV Nr. 69 S. 33 (2020). Schreyögg, Datenschatz für die Versorgung von morgen – Digitalisierung, G+G 2020, Nr. 2 S. 32. Thüsing/Rombey, Das gesetzliche Verbot der Korrektur unrichtiger Diagnosedaten – Zur Europarechtskonformität des § 303 Abs. 4 SGB V, RDV 2020 S. 177. Thüsing/Flink, Das gesetzliche Verbot der K...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.3 Nacherfassung von Daten (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Datenlieferungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt werden, nachzuerfassen (Satz 1; BT-Drs. 15/1525 S. 148 zu § 303). Dazu dürfen nichtmedizinische Nachfragen beim Leistungserbringer gestellt werden (BSG, Urteil v. 28.11.20...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 132 nach § 152 überführt. § 132 Abs. 2 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 redaktionell geändert. Abs. 1 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.1 Übermittlung an ärztliche und zahnärztliche Stellen (Satz 2)

Rz. 12 Qualitätsprüfungen von Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgenuntersuchungen) werden sowohl durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht nach § 128 Strahlenschutzverordnung von ärztlichen und zahnärztliche Stellen durchgeführt. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind teilweise bei den Landesärztekammern, teilw...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1) Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fiktives Arbeitsentgelt Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Ansp...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung (Abs. 1) Rz. 3 Freiberuflich tätige Hebammen und von Hebammen geleitete Einrichtungen sind verpflichtet, den Krankenkassen folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln: die Stammdaten der Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6), die erbr...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1) Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bez...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 2 Rechtspraxis

2.1 Angaben über Leistungen (Satz 1) Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Der Begriff "Aufzeichnen" ist untechnisch gemeint und bezieht sich auf die Speicherung von Sozialdaten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 292 Rz. 8). Unte...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübersicht (Abs. 1; in Kraft bis zum 25.11.2019) Rz. 3 Satz 1 verpflichtete einerseits die Krankenkassen, andererseits die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Erreicht werden sollte hierdurch eine regelmäßige Kontrolle des Umfangs der Datenspeicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Notwendige Angaben Rz. 5 Ausschließlich "notwendige Angaben" dürfen aufgezeichnet und übermittelt werden. Die entsprechenden Daten sind Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 67 Abs. 2 SGB X), die im Zusammenhang mit der Erbringung, der Verordnung oder der Abgabe von Versicherungsleistungen anfallen. Gemeint sind die Angaben, die von den Krankenkassen ode...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht der Apotheken und anderer Anbieter (Abs. 1) Rz. 8 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln (z. B. Direktlieferanten; BT-Drs. 14/1245 S. 105 zu § 300) übertragen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln das bundeseinheitliche Kennzeichen für Fertigarzneimittel (Abs. 3 Nr. 1) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1) Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, ...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertragstransparenzstelle (Abs. 1). Rz. 3 Zur Sicherung der Datengrundlagen für den RSA (§ 273) wird das BAS beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und Verträge über eine besondere Versorgung (§ 140a) führt, regelmäßig aktualisiert und bekannt macht (Satz 1). Aufgrund der mi...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen (Abs. 1) Rz. 5 Die Kassenärztlichen Vereinigungen (gemeint sind auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) übermitteln den Prüfungsstellen für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106c) aus den Abrechnungsunterlagen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte folgende Daten: Arztnummer, Kassennummer, Krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 3 Literatur

Rz. 12 Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021.mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 3 Literatur

Rz. 9 Grobe/Tempel, Nutzung von GKV-Routinedaten für ein zielgruppenspezifisches Risikomanagement, Prävention durch Krankenkassen, 2002 S. 58.mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 3 Literatur

Rz. 6 Horst, Die Auswirkungen des Gesundheits-Strukturgesetzes auf die neuen Bundesländer, SGb 1993 S. 539.mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übermittlung personenbezogener Daten in Prüfverfahren Rz. 3 Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 296 dar. Nach § 296 sind und dürfen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lediglich Daten ohne konkreten Bezug zu einem Versicherten übermittelt werden. § 298 ermöglicht demgegenüber weitergehend die auch personenbezogene Offenbarung von Krankheits...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1) Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrec...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Kassenärztliche Vereinigungen (Abs. 1) Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Prüfungsstellen (§ 106c) im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal die in Nr. 1 bis 7 genannten Daten zu übermitteln. Rz. 10 Die An...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1) Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutz...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1) Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorl...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 3 Literatur

Rz. 14 Preis, Sonderzahlungen im Wandel von Praxis und Dogmatik, SR 3 2012 S. 101.mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 8 Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5.mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm flankiert die Verpflichtung der Krankenkassen, ein Versichertenverzeichnis zu führen (vgl. Komm. zu § 288). Die Regelung soll sicherstellen, dass Familienversicherte nicht erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufgenommen werden. Die Erfassung der Familienversicherten im Versichertenverzeichnis ist von besonderer B...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Übermittlung von versichertenbezogenen Angaben bei Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität an die Prüfungsstellen (§ 106c) oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 135b Abs. 2 Satz 1). Der Begriff "Angaben" umfasst sowohl Originalbelege (Abrechnungs- und Überweisungsscheine sowie Verordnungsv...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2.1 Übermittlung personenbezogener Daten in Prüfverfahren

Rz. 3 Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 296 dar. Nach § 296 sind und dürfen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lediglich Daten ohne konkreten Bezug zu einem Versicherten übermittelt werden. § 298 ermöglicht demgegenüber weitergehend die auch personenbezogene Offenbarung von Krankheitsdaten des Versicherten durch Vorlage der Originalbelege v...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.3 Verarbeitung von Sozialdaten (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten dürfen nur für die Aufgaben nach Abs. 1 in dem erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist nur dann zulässig, wenn dies durch andere Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder nach § 13 Abs. 5 IfSG (Impfschutz) angeordnet oder gestattet wird. Der weite Begriff des Verarbeitens i....mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulante...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.3 Übermittlungspflicht

Rz. 11 Übermitteln ist die Weitergabe von Sozialdaten an einen Dritten, die Einsichtnahme (vor Ort) oder der Abruf (z. B. elektronischer Zugriff) eines Dritten (§ 67d Abs. 1 Satz 1 SGB X). Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus §§ 295 ff. Rz. 12 Datenschutzrechtlich bedeutsamer als die Aufzeichnung von Angaben ist die Verpflichtung der Leistungserbringer, diese Unterlagen reg...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwir...mehr