Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 109 Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben worden. Sie wurde dann durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) v. 22...mehr

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Jansen, SGB IV § 106 Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung von A1-Bescheinigungen und Bescheinigungen im Rahmen einer Ausnahmeregelung auf elektronischem Wege erhalten können. Ab dem 1.1.2019 ist aus der Option eine Verpflichtung für den Sozialversicherungsträger geworden, denn das 6. SGB IV-ÄndG enthält in Art. 1 Nr. 22 eine entsprechende Änderung.mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 106 und 108 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und ...mehr

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Jansen, SGB IV § 90a Zuständigkeitsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz zu Änderung des Sozialgesetzbuches v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung zum 9.7.1995 eingefügt worden. Sie gilt seither unverändert. Lediglich die amtliche Überschrift besteht in der Fassung des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Durch das Gesetz für einen fairen Wettbewerb in ...mehr

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Jansen, SGB IV § 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) ist der Sechste Abschnitt mit Wirkung zum 1.1.2015 wieder in das SGB IV eingefügt worden. Er regelt die Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten...mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 95a regelt die Verpflichtung zur Schaffung einer elektronisch gestützten systemgeprüften Ausfüllhilfe, die Art und Berechtigung der Nutzung, die Datensp...mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit § 95c wird erstmalig eine umfassende Ermächtigungsnorm geschaffen, die die Sozialversicherungsträger anhalten bzw. verpflichten soll, den Datenaustausch auch untere...mehr

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Jansen, SGB IV § 124 Übergangsregelung für das Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen v. 3.12.2020 (BGBl. I S. 2668) mit Wirkung zum 10.12.2020 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm beinhaltet eine zeitlich befristete Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung an Pilotprojekten teilzunehmen. 2 Rechtspraxi...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwaltungsvereinbarungen, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 110c bildet zusammen mit den Regelungen der §§ 110a und 110b den Neunten Abschnitt des SGB IV. Er wurde dem Gesetz durch Art. 47, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.6 Vorschrift über die Erstellung von Lohnnachweisen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10a Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 5 betreffen die in § 99 Abs. 1 Satz 1 festgelegte Pflicht der Unternehmer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, Lohnnachweise fristgerecht zu erstellen und zu übermitteln.mehr

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Jansen, SGB IV § 125 Pilotprojekt zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) i. d. F. von Art. 12c des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3845). Abs. 2 und 3 sind durch das SGB-Verwaltungsverfahrensgesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1468) mit Wirkung zum 1.1.1981 angefügt worden. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 neu gefasst.mehr

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Jansen, SGB IV § 123 Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm beinhaltet eine Übergangsregelung hinsichtlich der Gründung und des Erwerbs von Einrichtungen durch Versicherungsträger. 2 Rechtspraxis Rz. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 102 Annahme, Prüfung und Weiterleitung der Daten zum Lohnnachweisverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde der 3. Titel des 6. Abschnittes mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe weiterer Meldepflichtiger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) ist Abs. 1 neu gefasst und Abs. 3 geändert worden...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.4 Sonstige Behörden, Gerichte, Arbeitgeber, Dritte

Rz. 15 Abs. 3 (dritter Bereich) regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung der Versicherungsnummer für die Behörden, die nicht schon zu den Bereichen eins und zwei gehören, ferner für die Gerichte, Arbeitgeber und "Dritte", d. h. z. B. Personen und Einrichtungen wie Wissenschaftler, Forschungsinstitute, Ärzte, Apotheker (Leistungserbringer im System der sozialen Sicherheit), S...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.1 Auskunftspflicht

Rz. 2 Eine wichtige Aufgabe der Versicherungsämter besteht in der Erteilung von Auskünften in Angelegenheiten der Sozialversicherung, also der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Die Auskunftspflicht der nach Landesrecht zuständigen Stellen und der Krankenversicherung...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände

Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem Auftrag wird dem verpflichteten Gremium eine Aufgabe zugewiesen, wie sie ihm von seinem Selbstverständnis her ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Betriebsnummer, die ein Kernelement des gesamten Meldeverfahrens darstellt, enthält geschützte Sozialdaten. Deshalb muss die Nutzung dieser Daten gesetzlich geregelt werden. Die nunmehr erfolgte Normierung entspricht der bisherigen Praxis und den Bestimmungen des BDSG sowie der Verordnung (EU) 2016/679. Im Ergebnis wird ein sehr weitgehender Einsatz der Betriebsnum...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.2 Umfang der Auskunft

Rz. 3 Über den Umfang der von den Versicherungsämtern zu erteilenden Auskünfte sagt § 93 nichts. Insoweit gilt § 15 Abs. 2 SGB I entsprechend. Das bedeutet, dass die Auskunftspflicht zumindest die Benennung des für die in Betracht gezogene Leistung zuständigen Versicherungsträgers mit Namen und Anschrift umfasst. Soweit der Auskunftsuchende allerdings die Beantwortung von Sa...mehr

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Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110b bildet zusammen mit den Regelungen der §§ 110a und 110c den Neunten Abschnitt des SGB IV. Er wurde dem SGB IV durch Art. 47 Nr. 4, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung ab 1.2.2003 eingefügt. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.2 Grundlegende Begriffe des Datenschutzrechts

Rz. 7 § 18f enthält im Datenschutzrecht gesetzlich definierte grundlegende Begriffe, die nachfolgend aufgeführt werden: Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgabe verarbeitet werden (§ 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Schutzgegenstand sind auch die Sozialdaten Verstorbener. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehe...mehr

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Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften der §§ 110a bis 110d sind im Zusammenhang mit dem VwVfÄndG und seinem Zweck zu sehen, das gesamte Verwaltungsrecht für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. § 110a). Die Vorschriften knüpfen an die hier einschlägigen neuen Vorschriften im SGB I und SGB X an und regeln – auf die Belange der Sozialversicherungsträger einschließlich de...mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2.1 Datenabruf durch Arbeitgeber

Rz. 3 Die Krankenkassen werden verpflichtet, aus den Daten, die ihnen aus der Übermittlung nach § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V von den Ärzten in den Fällen einer Arbeitsunfähigkeit vorliegen, eine Meldung zum Abruf für die Arbeitgeber zu erzeugen, die diese insbesondere über den Beginn und das Ende einer Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer unterrichtet. Das Meldeverfahren...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.3 Auskunftsberechtigter

Rz. 4 Um die Auskunft muss nachgesucht werden. Von Amts wegen werden Auskünfte nicht erteilt. Berechtigt, Auskunft zu verlangen, ist jede natürliche oder juristische Person (letztere z. B. im Hinblick auf Arbeitgeberpflichten), die ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat. Die Sach- und Rechtsfragen müssen "für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können"...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Voraussetzung für die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung wird ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal benötigt. Dieses ist die Versicherungsnummer, die aufgrund ihrer Zusammensetzung personenbezogen ist, weil nur so die erforderliche Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit gewährleistet wird. Die Personenbezogenh...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110a bildet zusammen mit den Regelungen den §§ 110b bis 110d nunmehr den Neunten Abschnitt des SGB IV, der durch Art. 47 Nr. 4, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung zum 1.2.2003 dem SGB ...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen sind im Gesamtzusammenhang mit dem Anliegen des VwVfÄndG zu sehen. Dieses Gesetz novelliert in umfassender Weise das gesamte Verwaltungsrecht mit dem Ziel, die Verwaltung für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. Roßnagel, NJW 2003 S. 469). Insbesondere wurden die Verfahrensgesetze für das Verwaltungs-, Sozialverwaltungs- und das Steu...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in das SGB IV durch das Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) eingefügt. Sie wurde im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gesetze geändert, wobei überwiegend Änderungen der Verweisungsvorschriften Rechnung getragen wurde. Zuletzt wurden folgende Änderungen vorgenomm...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Ges...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, welche Aufgaben den Versicherungsämtern zukommen.mehr

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Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm betrifft die Hemmung von Beitragsansprüchen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Aufbewahrung (Abs. 1)

2.1.1 Von der Vorschrift erfasste Unterlagen Rz. 5 Nach Abs. 1 bezieht sich die Aufbewahrungspflicht auf die Unterlagen des Leistungsträgers, die für seine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, insbesondere für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder für die Feststellung einer Leistung, erforderlich sind. Diese Unterlagen sind nach den Grundätzen ordnungsmäßig...mehr

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Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsichtsprüfungen Rz. 2 Über Ort und Zeit einer Prüfung gibt die Vorschrift keine Auskunft. Aus dem umfassenden Prüfrecht ergibt sich jedoch, dass die Aufsichtsbehörde darüber zu entscheiden hat, wo, wann und wie eine Prüfung vorzunehmen ist, um eine Grundlage für die rechtliche Bewertung der Geschäfte eines Versicherungsträgers zu erhalten. Dabei hat sie jedoch den Grun...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mittelbare Staatsverwaltung Rz. 2 Die Sozialversicherung ist ein Teil staatlicher Daseinsvorsorge. Sie schließt bestimmte Personengruppen mit dem Ziel zusammen, die Belastungen im Fall der Krankheit, des Unfalls, der Erwerbsminderung und des Alters auf eine organisierte Gesamtheit zu verteilen (BVerfGE 11 S. 112; BSGE 6 S. 228). Die auf diesem Gebiet tätigen Versicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 123 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm beinhaltet eine Übergangsregelung hinsichtlich der Gründung und des Erwerbs von Einrichtungen durch Versicherungsträger.mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausfüllhilfe Rz. 3 Die Krankenversicherungen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren eine Ausfüllhilfe für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der Regelung in § 95a werden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Durch die Einbeziehung der Antrags- und Bescheinigungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auskunftspflicht Rz. 2 Eine wichtige Aufgabe der Versicherungsämter besteht in der Erteilung von Auskünften in Angelegenheiten der Sozialversicherung, also der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Die Auskunftspflicht der nach Landesrecht zuständigen Stellen und der...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verschulden als Voraussetzung des Bußgeldes Rz. 3 Ordnungswidrig handelt nur, wer schuldhaft gegen die genannten Bestimmungen verstößt. Dabei ist das erforderliche Maß des Verschuldens unterschiedlich: Die in Abs. 1 aufgeführten Zuwiderhandlungen sind bei Vorsatz als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bedroht, aber auch bei Leichtfertigkeit. Die in den Abs. 2, 3 und 3a gena...mehr

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Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze für den Umgang mit Unterlagen (Abs. 1) Rz. 4 Die Vorschrift betrifft solche Unterlagen, die für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Verwaltungsträgers nicht mehr erforderlich sind. Mit dem Terminus der Erforderlichkeit hat das Gesetz, ähnlich wie in § 110a Abs. 1 bei dem Begriff der "ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Unterlagen", einen unbestimmte...mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenabruf durch Arbeitgeber Rz. 3 Die Krankenkassen werden verpflichtet, aus den Daten, die ihnen aus der Übermittlung nach § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V von den Ärzten in den Fällen einer Arbeitsunfähigkeit vorliegen, eine Meldung zum Abruf für die Arbeitgeber zu erzeugen, die diese insbesondere über den Beginn und das Ende einer Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer ...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Aufbewahrung (Abs. 1) 2.1.1 Von der Vorschrift erfasste Unterlagen Rz. 5 Nach Abs. 1 bezieht sich die Aufbewahrungspflicht auf die Unterlagen des Leistungsträgers, die für seine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, insbesondere für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder für die Feststellung einer Leistung, erforderlich sind. Die...mehr

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Jansen, SGB IV § 124 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm beinhaltet eine zeitlich befristete Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung an Pilotprojekten teilzunehmen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auftrag an die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (Abs. 1) 2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 129 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm beinhaltet eine Übergangslösung für die Sozialversicherungswahlen (SV-Wahlen) im Jahr 2023.mehr

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Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtung zur Anwendung systemgeprüfter Programme Rz. 3 Bei den Regelungen in Abs. 1 und 2 handelt es sich um bereichsspezifische Regelungen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c und e i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Art. 9 Abs. 2 Buch...mehr

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Jansen, SGB IV § 108 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Übermittlung der Bescheinigungsdaten für die Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung nach dem SGB III durch die Arbeitgeber. Diese kann elektronisch per Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen und Ausfüllhilfen erfolgen. Bei einer Übermittlung per Datenübertragung hat die Bundesagentur für Arbeit die Rückübertragung ebenfal...mehr