Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1 Hinterbliebenenleistungen

2.1.1 Leistungen im Überblick Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehnungs- als auch für Bewilligun...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigte 2.1.1 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente Rz. 3 Sowohl bei Halbwaisenrente als auch bei Vollwaisenrente ist Voraussetzung, dass der Tod eines Elternteils durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Kinder von verstorbenen Versicherten" zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfu...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hinterbliebenenleistungen 2.1.1 Leistungen im Überblick Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehn...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2) Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 2...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3 Tod infolge eines Versicherungsfalls

2.1.3.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang (Abs. 1 Satz 2) Rz. 6 Der Tod muss infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Zunächst ist also zu klären, ob der innere Zusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit besteht oder ob der Betreffende etwa bei einer eigenwirtschaftlichen Betätigung zu Tode gekommen ist (vgl. Komm. zu § ...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1 Anspruchsberechtigte

2.1.1 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente Rz. 3 Sowohl bei Halbwaisenrente als auch bei Vollwaisenrente ist Voraussetzung, dass der Tod eines Elternteils durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Kinder von verstorbenen Versicherten" zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/W...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsbeginn (Abs. 1) Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung ...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2 Anspruchsdauer

2.2.1 Altersgrenzen Rz. 13 Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). Das ist der Tag vor dem Jahrestag der Geburt. Praxis-Beispiel Wer am 1.1.1989 geboren ist, vollendet das 18. Lebensjahr am 31.12.2006 und hat von diesem Tag an Anspruch auf die erhöhte Rente, nicht erst ab dem folgenden Monatsersten. Dies...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.5 Berufliche Fort- und Weiterbildung

Rz. 26 Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung können nur dann (quasi entgegen dem Wortlaut der Bezeichnung) als Berufsausbildung interpretiert werden, wenn die Maßnahmen, z. B. ein Promotionsstudium (BSG, Urteil v. 14.2.1991, 10 RKg 2/90), zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung sind. Unter dieser Voraussetzung ist auch die auf die Elementarstufe eines Berufs aufbauend...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.6 Behinderte

Rz. 31 Waisenrente wird gemäß Abs. 3 Nr. 2d gezahlt, wenn die Waise wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzungen werden dann als gegeben angesehen, wenn die Waise voll erwerbsgemindert i. S. d. § 43 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VI ist. Voll erwerbsgemindert sind danach Versicherte, die wegen Krankheit...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2 Einbeziehung von Lebenspartnern

Rz. 5 Mit Wirkung ab 1.1.2005 werden Lebenspartner i. S. d. § 33b SGB I den Hinterbliebenen gleichgestellt. Letztere Vorschrift nimmt Bezug auf das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Ein Anspruch des überlebenden Lebenspartners auf Hinterbliebenenleistungen entsteht nur in Fällen, in denen der Tod des Versicherten nach de...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.3 Förderung der Teilhabeberatung aufgrund einer Bundesrichtlinie (Abs. 4)

Rz. 8 Die Umsetzung der ergänzenden Teilhabeberatung wird aus Bundesmitteln finanziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dafür eine Richtlinie erlassen (Förderrichtlinie zur Durchführung der "ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" für Menschen mit Behinderungen vom 17. Mai 2017, zu finden unter www.gemeinsam-einfach-machen.de). Diese legt neben dem Antra...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt teilweise die Regelungen des § 595 RVO. Abs. 3 wurde neu gefasst und Abs. 4 Satz 2 angefügt mit Wirkung zum 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791). Abs. 3 Nr. 2c wurde durch das Jugendfreiw...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.1 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente

Rz. 3 Sowohl bei Halbwaisenrente als auch bei Vollwaisenrente ist Voraussetzung, dass der Tod eines Elternteils durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Kinder von verstorbenen Versicherten" zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/Witwerrente durchzuführen (vgl. die Komm. ...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie sollte in dieser Fassung bis zum 31.12.2019 gültig sein. Sodann sollte § 63b Abs. 1 Satz 1 durch Art. 13 Nr. 20...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.2 Sonderregelung für Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 6 Die Träger der Unfallversicherung haben nach Abs. 2 die Möglichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern und den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 den Unternehmern Gleichgestellten Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen, gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wird. Dies liegt im Ermessen des Satzungsgebers. Die Reg...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.4 Verschollenheitsrente

Rz. 23 Abs. 4 Satz 1 enthält eine Fiktion, wonach der Versicherte als infolge eines Versicherungsfalls verstorben gilt. Es handelt sich um ein gegenüber den Regularien nach §§ 13 ff. Verschollenheitsgesetz vereinfachtes Verfahren. Eine gerichtliche Todeserklärung ist demgegenüber vorrangig (BSG, Beschluss v. 11.5.1960, GS 3/59). Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen der ...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Zur Gewährung von Pflegegeld neben Übernahme der Aufwendungen für eine vollumfänglich im Haushalt der Pflegebedürftigen tätige Pflegekraft durch den Sozialhilfeträger, Gutachten vom 22.11.2018, G 3/18. Klie, Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XI im Transformationsprozess – 25 Jahre nach Einführung der Pfleg...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 übernimmt teilweise die Regelungen des § 589 Abs. 1 RVO und gibt eine Übersicht über die Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Abs. 2 entspricht § 589 Abs. 2 RVO und normiert eine Vermutung zur Todesursache bei bestimmten Berufskrankheiten. Abs. 3 übernimmt die Regelung in § 1559 Abs. 4 RVO zur Entnahme einer Blutprobe. Abs. 4 entspricht...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 39 Busch/Bienentreu, Die Rechtsstellung des ausländischen Adoptivpflegekindes, JAmt 2002 S. 287. Giese, Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres auch zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten, SdL 2004 S. 264. Gruber, Die Weitergewährung von Waisenrenten, LVAMitt 2005 S. 344. Schmeiduch/Stachura, Waisenrentenanspruch bei unterbrochener Schulausbildung we...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 normiert den Beginn der Zahlung von Verletztengeld. Nach Abs. 2 kann durch Satzung bestimmt werden, dass bei Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern sowie bei den den Unternehmern Gleichgestellten in den ersten 13 Wochen Verletztengeld gar nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Abs. 3 regelt das Ende des Verletztengeldbezuges in verschiedenen Fallkonstell...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.3 Blutprobe

Rz. 22 Abs. 3 erlaubt dem Unfallversicherungsträger, die Entnahme einer Blutprobe anzuordnen. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Versicherte durch einen Arbeitsunfall, nicht infolge einer Berufskrankheit zu Tode kam ("getötet worden").mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 1a wurde durch Art. 5 Abs. 35 Nr. 1 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt und bezieht Lebenspartner ein.mehr

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Jung, SGB XII § 64b Häuslic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt.mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wer für die Waisenrente und die Halbwaisenrente anspruchsberechtigt ist, und regelt, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen (Abs. 1 und 2). Sie enthält ferner Regelungen zur Dauer des Anspruchs (Abs. 3 bis 5).mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.4 Enkel und Geschwister

Rz. 9 Enkel sind die Abkömmlinge der eigenen leiblichen oder adoptierten Kinder. Geschwister sind auch Stiefgeschwister und Halbgeschwister, zu denen also das Verwandtschaftsverhältnis nur über einen Elternteil vermittelt wird.mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.3 Studium

Rz. 22 Der Besuch einer Fachhochschule oder einer Universität (Hochschule) führt zu einem berufsspezifischen oder zumindest berufsspartenspezifischen Abschluss und stellt daher eine Form der Berufsausbildung dar. Zur Ausbildung an einer Fachschule vgl. Rz. 15.mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.3 Ablauf der 78. Woche

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 endet das Verletztengeld im Übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung. Durch die grundsätzliche Begrenzung der Anspruchsdauer auf 78 Wochen wird der Gleichlauf des Verletztengeldes mit dem Krankengeld i. S. d. § 44 SGB V sichergestellt. Die Fo...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.2 Zusammenhangsvermutung bei bestimmten Berufskrankheiten

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Tatsachenvermutung: "Dem Tod infolge eines Versicherungsfalls steht … gleich …". Abs. 2 Satz 2 zeigt die Reichweite und die Grenze der Vermutung auf. Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 4101 (Silikose), 4102 (Siliko-Tuberkulose), 4103 (Asbestose) ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.2 Selbsttötung

Rz. 12 Ob eine Selbsttötung im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht hängt davon ab, welche Motive dafür maßgeblich waren. Eine psychische Erkrankung, z. B. eine Depression, stellt eine innere Ursache dar. Ist die Selbsttötung wesentlich darauf zurückzuführen, so fehlt die Unfallkausalität selbst dann, wenn sich diese am Arbeitsplatz zugetragen hat. Es kommt aber...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vorübergehende Leistung gewahrt. Di...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.2 Kinder

Rz. 6 Kinder sind die von der bzw. dem Verstorbenen als Mutter bzw. als Vater abstammenden Kinder (vgl. §§ 1591 bis 1600e BGB) sowie die nach Maßgabe der §§ 1741 bis 1766 BGB adoptierten Kinder. Der verstorbenen Mutter bzw. dem verstorbenen Vater gegenüber muss also das Kindschaftsverhältnis bestehen. Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts v. 16.12.1997 (BGBl. I S...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.1 Beruf

Rz. 20 Der Begriff des Berufs ist ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 12 Abs. 1 GG weit auszulegen. Danach ist unter Beruf jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (Urteil v. 11.6.1958, 1 BvR 596/56; Urteil v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01). Der Begriff umfasst...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel zu anderen Leistungen und betrifft damit die Leistungskonkurrenz. Vorgängervorschrift war im Wesentlichen § 66 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung, der wiederum § 69c BSHG nachgebildet war. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Vorschrift des § 63b Klarheit bei der Abgrenzu...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Tod muss infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Zunächst ist also zu klären, ob der innere Zusammenhang zu einer versicherten Tätigkeit besteht oder ob der Betreffende etwa bei einer eigenwirtschaftlichen Betätigung zu Tode gekommen ist (vgl. Komm. zu § 8 Rz. 10 bis 15 sowie die Fallgruppen in Rz. 33 bis 117). V...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.4 Übergangszeit

Rz. 28 Nach Abs. 3 Nr. 2b wird die Waisenrente auch dann gezahlt, wenn sich die Waise in einer höchstens 4monatigen Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Wehr- oder Ersatzdienst oder freiwilligem sozialen oder freiwilligem ökologischen Jahr befindet. Daraus folgert das BSG (Urteil v. 9.2.1984, 11 RA 52/83) zu dem gleichlautenden § 2 Abs...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3 Anspruchsende (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 regelt das Ende des Anspruchs von Verletztengeld. Hieran knüpft § 72 Abs. 1 Nr. 1 den Beginn der Renten an Versicherte. Weitere in Betracht kommende Zeitpunkte des Rentenbeginns regelt § 72 Abs. 1 Nr. 2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung (BSG, Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 31/06 R), es sei denn, es liegt einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.2 Regelungen zur Berufsausbildung

Rz. 21 Sind die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten für den angestrebten Beruf in einer Ausbildungsordnung oder einer Studienordnung festgelegt, so muss die Berufsausbildung sich daran orientieren (BSG, Urteil v. 23.2.1994, 10 RKg 18/93). Gibt es keine Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf, muss sich die Berufsausbildung an dem üblichen Gang der Ausbildung orie...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.4 Praktikum

Rz. 23 Ob ein Praktikum zur Schul- oder Berufsausbildung gehört hängt davon ab, inwieweit es damit im Zusammenhang steht und welche Zielrichtung das Praktikum hat. Ist das Praktikum während der Schulzeit im Lehrplan vorgesehen, so ist es Teil der Schulausbildung. Ist das Praktikum in der Studienordnung vorgesehen, so gehört es zur Berufsausbildung. Gleiches gilt für ein Volo...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.6 Vorbereitung zur Meisterprüfung

Rz. 27 Der Besuch einer Fachlehranstalt zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn dieser die Arbeitskraft und Arbeitszeit der Waise überwiegend in Anspruch nimmt (BSG, Urteil v. 30.3.1967, 12 RJ 590/63; Urteil v. 22.6.1967, 9 RV 878/65).mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.5 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Rz. 30 Gemäß Abs. 3 Nr. 2c wird Waisenrente während der Dauer eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres gewährt. Es müssen hinsichtlich der Tätigkeit und des Trägers die Voraussetzungen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) v. 16.5.2008 (BGBl. I S. 842) oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) vorliegen. Eine anal...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.3.1.3 Lebensverkürzung um ein Jahr

Rz. 16 Die Frage der unfallbedingten Lebenszeitverkürzung stellt sich überhaupt nur, wenn die feststehende tödliche Folge der unfallabhängigen Krankheit bereits absehbar ist. Die unfallbedingte Lebensverkürzung um ein Jahr bildet keine Ausnahme von dem allgemeinen Ursachenbegriff der Unfallversicherung, sondern nur einen besonderen Anwendungsfall der in der Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3 Berufsausbildung

Rz. 19 Um Berufsausbildung handelt es sich dann, wenn in dem jeweiligen Zeitabschnitt für den angestrebten Beruf notwendige (nicht nur nützliche, wünschenswerte oder förderliche) Kenntnisse oder praktische Fertigkeiten von einer hierfür anerkannten qualifizierten Ausbildungsinstitution oder Ausbildungsperson in einem geordneten Verfahren vermittelt werden (BSG, Urteil v. 18.6.2003...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.1 Altersgrenzen

Rz. 13 Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). Das ist der Tag vor dem Jahrestag der Geburt. Praxis-Beispiel Wer am 1.1.1989 geboren ist, vollendet das 18. Lebensjahr am 31.12.2006 und hat von diesem Tag an Anspruch auf die erhöhte Rente, nicht erst ab dem folgenden Monatsersten. Dies folgt aus der Anwe...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.4 Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 5 und 6)

Rz. 9 Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finan...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.1 Leistungen im Überblick

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass die Hinterbliebenen einen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Daher haben etwaige Bescheide über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind, ihnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für Ablehnungs- als auch für Bewilligungsbescheide, mithin sowohl zu...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Fuchs, Was bringt die neue VO (EG) Nr. 883/2004?, SGb 2008 S. 201. Heinz, Zur Beendigung der Verletztengeldzahlung, SGb 2016 S. 25. Molkentin, Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztengeld – Bezugsdauer – Verweisungstätigkeit, SGb 2009 S. 114. Raschke/Maxeiner,...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.2 Peer-to-Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) nach Abs. 3

Rz. 7 Die Idee einer Beratung von Betroffenen für Betroffene mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Austauschs auf Augenhöhe ist nicht neu und hat sich in Modellprojekten in verschiedenen Bereichen bewährt (Rüggeberg, Autonom-Leben-Gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderung, Schriftenreihe des Bundesministe...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.3 Adoption

Rz. 38 Abs. 5 stellt klar, dass es für die Waisenrente unerheblich ist, wenn die Waise adoptiert worden ist und ein Verwandtschaftsverhältnis vom Zeitpunkt der Adoption an zu den annehmenden Eltern besteht. Dies entspricht der Regelung des § 1755 Abs. 1 BGB, wonach zwar das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten einschließlich der damit verbundenen Rechte und...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.5 Zuständigkeit (Abs. 7)

Rz. 10 Zuständige Behörde für die Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es kann diese Aufgaben Dritten übertragen. Ausführliche Informationen zur Förderung stellt das Bundesministerium auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de zur Verfügung. Ihm steht die Rechtsverordnungskompetenz zur Ausgestal...mehr