Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 359 Einzug... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie regelte bisher die Aufbringung der Mittel für die Erstattung der Aufwendungen für das Insolvenzgeld. § 359 ist in Abs. 2 Satz 1 durch das 5. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) geändert worden. Durch Art. 3...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift resultiert auf Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Eingliederungszuschüsse neu strukturiert worden. Zuvor war der Inhalt von § 90 in § 218 Abs. 2 a. F. und 219 a. F. enthalten. Mit Art. 5 des Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 361 Verord... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 361 ist durch Art. 1 und 83 Abs. 5 des Arbeitsförderungsreformgesetzes vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1999 in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift regelte bisher das Verfahren zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Erstattungen nach § 358 an die Bundesagentur für Arbeit. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversiche...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.5 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 21 Für Personen mit Behinderungen darf gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Eingliederungszuschuss nicht erbracht werden, wenn ein Rehabilitationsträger i. S. d. SGB IX zuständig ist. Grundsätzlich kommen als vorrangige Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben neben der Bundesagentur für Arbeit vor allem die Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung in B...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen (Abs. 1)

Rz. 2 § 90 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern ermöglicht nur die Zahlung eines höheren Eingliederungszuschusses für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Daher muss zunächst geprüft werden, inwieweit die o. g. allgemeinen Anforderungen der Eingliederungszuschüsse erfüllt sind. Abs. 1 legt definitiv fest, dass schwerbehinderte und sonstige behinderte Mens...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.5 Übereinstimmende Erklärung

Rz. 12 Die Zuordnung von Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung eines Kindes durch mehrere Elternteile ist grundsätzlich in § 56 Abs. 2 geregelt. Ergänzend hierzu enthielt Abs. 6 weitere Erklärungsmöglichkeiten für vor dem 1.1.1986 in den alten Bundesländern zurückgelegte Kindererziehungszeiten. Danach konnten die Eltern eines Kindes bis zum 31.12.1996 (Ausschlussf...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts der seit Jahren überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, das spezifische Instrumentarium zur Eingliederung behinderter Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel war es dabei, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten 2 bis 3 Jahren um ca. 50.000 zu verr...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3 Mehrere Rentenansprüche mit Zurechnungszeit

Rz. 7 Soweit Versicherte mehrere Versichertenrentenansprüche haben (z. B. Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1 neben einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2), ist zunächst jede Rente unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Zurechnungszeit sowie bei Beachtung etwaiger Anrechnungsvorschriften (z. B. §...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist ursprünglich mit der Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts in dem ab 1.1.1998 in das Sozialgesetzbuch eingefügten SGB III in den §§ 217 bis 224 zusammengefasst worden. Folgende Übergangsregelung galt: Alle vorgenannten AFG-Leistungen wurden auf der Grundlage der Bestimmungen, die bis Ende 1997 galten, abgewickelt. Mit dem Job-AQTIV-Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.1 Branchenüblicher Arbeitsausfall

Rz. 42 Ein branchenüblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er aufgrund der Eigenart des Wirtschafts- oder Geschäftszweiges, welchem der Betrieb angehört, mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt (Lüdtke/Guldan, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 96 Rz. 16). Es muss feststellbar sein, dass nicht nur der einzelne Betrieb, sondern eine nennenswerte Anzahl vergleichbar...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.4 Kürzung des Eingliederungszuschusses (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Höhe der Förderung. Nach Ablauf von 12 Monaten ist der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den abnehmenden Eingliederungserfordernissen gegenüber der bisherigen Förderhöhe, mindestens um 10 Prozentpunkte zu vermindern. Nach weiteren 12 Monaten er...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.4 Tatsachenfeststellung

Rz. 11 Grundsätzlich sind die für die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten relevanten Tatsachen von den Rentenberechtigten durch geeignete Unterlagen (z. B. Urkunden etc.) nachzuweisen. Vor dem Hintergrund, dass für länger zurückliegende Kindererziehungszeiten z. B. durch Kriegseinwirkungen, Flucht oder Vertreibung Unterlagen (z. B. Familienbücher, Geburtsurkunden) verni...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.2 Rückzahlung der Förderung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 dient der Sicherstellung des Förderungsziels. Wenn das Förderungsziel der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erreicht wird, der Arbeitgeber also seiner Verpflichtung, die er mit Annahme des Eingliederungszuschusses eingeht, den Arbeitnehmer über den Förderzeitraum und die Weiterbeschäftigungszeit hinaus zu beschäftigen, nicht erfüllt, ist der Z...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.1.1 Wirtschaftliche Gründe/Unabwendbares Ereignis (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Nr. 1 muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Der Arbeitsausfall muss auf allgemeine wirtschaftliche Ursachen zurück zu führen sein (Mutschler, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 96 Rz. 8). Betriebsspezifische Ursachen, wie sie in Abs. 4 umschrieben sind, scheiden insofern als wirtscha...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.2 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Fördervoraussetzung ist zudem das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die Förderung nach §§ 88 ff. setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut von § 88. Es folgt aber aus der Verwendung des Begriffs "Arbeitsentgelt" (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.5.2...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die betrieblichen Voraussetzungen des Kug. Anknüpfungspunkt bei § 97 ist der Betrieb und nicht das Unternehmen.mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 3 Literatur

Rz. 59 Altunkas, Kurzarbeit heute, AiB 2014, Nr. 7/8 S. 38. Gebel, Kurzarbeit bei Personalabbau, BB 2015 S. 2485. Köhler, Einführung von Kurzarbeit, DB 2013 S. 232. Moderegger, Aktuelle Entwicklung zur Kurzarbeit, ArbRB 2019 S. 54. Schweiger, Kurzarbeit bei Unterbrechung der Lieferkette, NZS 2017 S. 135. Simon/Rein, Comeback der Kurzarbeit?, AuA 2013 S. 455. Spielberger/Heer, Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.3 Ausgleich für Minderleistung des Arbeitnehmers

Rz. 16 Gefördert wird nur die Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungserschwernissen. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Bewerbern erschwert vermittelt werden kann. Die objektiv schlechte Verfassung des Arbeitsmarktes reicht allein nicht aus, um die Vermittlungserschwernisse zu begründen. Das Vermittlungserschwernis muss vielmehr in der Per...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.1 Zurechnungszeit bei Folgerenten

Rz. 8 Die in einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente enthaltene Zurechnungszeit ist bei Berechnung von Folgerenten (z. B. Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente) gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Dadurch sollen einerseits versicherungsrechtliche Lücken geschlossen werden, die durch den Rentenbezug entstanden sind. Anderers...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.1 Schrittweise Anhebung des Umfangs der Zurechnungszeit

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt den zeitlichen Umfang der Zurechnungszeit bei Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Erziehungsrente im Jahre 2018 sowie bei Tod einer versicherten Person im Jahre 2018, soweit eine Hinterbliebenenrente zu berechnen ist. Danach ist in diesen Fällen als Endzeitpunkt für die anzurechnende Zurechnungszeit - abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 2 -...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 2.1 Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verweist auf § 160 . Dabei handelt es sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Fassung von § 160. § 100 gilt nur für die Auswirkungen von inländischen Arbeitskämpfen (Böttiger, in: Böttiger/Kürtek/Schaumberg, SGB III, § 100 Rz. 5; Mutschler, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 100 Rz. 16). Die Vorschrift findet daher auch dann k...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 1 Nr. 59 i. V. m. Art. 42 Abs. 1 RÜG) neu gefasst. An die Stelle der Wörter "im Geltungsberei...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.2 Vorzeitiges Ende der Zurechnungszeit bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 6 Aufgrund des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Jahren von 2012 bis 2030 grundsätzlich schrittweise auf das 66. Lebensjahr + 10 Monate angehoben (§ 235 Abs. 2 Satz 2). Erst ab dem Jahre 2031 ist die Anhebung der Regelaltersgrenze abgeschlossen und es gilt uneingeschränkt die in § 35 Satz 2 ge...mehr

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Sauer, SGB III § 105 Höhe / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Das Kug beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum (zur Nettoentgeltdifferenz vgl. die Komm. zu § 106). Die Voraussetzung für die Gewährung des erhöhten Leistungssatzes erfüllen nach § 149 Nr. 1 Arbeitneh...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.1 Versicherungsdauer und Bewertung

Rz. 2 Kindererziehungszeiten wurden durch das HEZG mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeit eingeführt. Als Kindererziehungszeiten waren die ersten 12 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats eines Kindes anzuerkennen. Mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1.1.1992 wurde der zeitliche Umfang von Kindererziehungszeiten verlängert. Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.4 Auflösung von Zeitguthaben (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 52 In § 96 Abs. 4 Satz 3 werden die Fälle aufgezählt, in denen Kug trotz bestehender Arbeitszeitguthaben gewährt werden kann. Vom Grundsatz sind Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung des Arbeitsausfalls einzubringen, wie sich aus Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ergibt. Abs. 4 Satz 3 beschreibt hiervon Ausnahmen wegen besonderer Interessenlagen der Arbeitnehmer. Der Ausnahmekatalog des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 59 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zurechnungszeit als rentenrechtliche Zeit und deren Umfang. Nach § 59 in der vom 1.1.1992 bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung war eine Zurechnungszeit bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwe...mehr

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Sauer, SGB III § 78 Förderungsbedürftige junge Menschen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt von § 78 war bis zum 31.3.2012 in § 245 a. F. enthalten. Diese Vorschrift enthielt bis zum 31.12.2008 Einzelheiten zur Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) ist die Vorschrift grundlegend verändert w...mehr

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Jansen, SGB VI § 253a Zurec... / 2.3 Begrenzung der Zurechnungszeit für Hinterbliebenenrenten

Rz. 7 Soweit eine verstorbene versicherte Person im Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte, kann nach Abs. 5 bei Berechnung von nachfolgenden Hinterbliebenenrenten eine Zurechnungszeit nur in dem Umfang berücksichtigt werden, wie sie in der vorangegangenen Erwerbsminderungsrente angerechnet worden ist. Diese Begrenzungsregelung zum Endzeitpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Seit Einführung der dynamischen Rente durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (ArVNG, AnVNG, KnVNG; Inkraftreten = 1.1.1957) richtet sich die Höhe einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge sowie dem Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten i. S. v. § 54 (§ 63 Abs. 1 und 3)...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1 Branchen- und betriebsüblich sowie saisonbedingte Arbeitsausfall (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 39 Ein Arbeitsausfall ist nach § 96 Abs. 4 nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Maßstab für die Vorkehrungen des Arbeitgebers ist, was von einem sorgfältigen Unternehmer an Vorsorgemaßnahmen und ständigen Anpassungsmaßnahmen erwartet werden kann (BSG, Urteil v. 15.12.2005...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.2 Urlaubseinbringung (Abs. 4 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 47 Bevor der Arbeitgeber Kug für seine Mitarbeiter in Anspruch nehmen kann, hat er grundsätzlich deren Ansprüche auf bezahlte Freistellung von der Arbeit nach dem Bundesurlaubsgesetz oder tarifvertraglichen Regelungen zu erfüllen. Die Urlaubsbestimmung muss billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen. Die Festlegung des Urlaubs für einen zusammenhängenden Zeitraum unter Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 97 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die auf den Betrieb bezogenen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (Kug) waren ehemals in § 63 Abs. 1 und 3 AFG enthalten und sind mit Inkrafttreten des AFRG zum 1.1.1998 in § 171 a. F. überführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S, 926) hat der Gesetzgeber das Wort "regelmäßig" in Satz 1 mit Wirkung zum 1.4.2006 ...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 174 a. F. enthalten. § 174 a. F. ist durch Art. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert worden (Umbenennung der "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit"). Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.4 Arbeitsausfall aus betriebsorganisatorischen Gründen

Rz. 46 Betriebsorganisatorische Gründe beruhen auf Gegebenheiten und Maßnahmen, die mit der Organisation eines Betriebes oder deren Änderung im Zusammenhang stehen. Hierunter fallen z. B. Inventuraufnahme, Art der Kundenwerbung, Umgruppierungen von Betriebsabteilungen oder Arbeitsgruppen. Zu den betriebsorganisatorischen Gründen gehören die betriebstechnischen Maßnahmen und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2 Umfang der Zurechnungszeit

Rz. 3 Als Beginn einer Zurechnungszeit kommt gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung, der Rentenbeginn oder der Todestag der verstorbenen versicherten Person in Betracht. Die Zurechnungszeit endet grundsätzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einer versicherten Person (Abs. 2 Satz 2)...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war zuvor in § 170 a. F. enthalten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist § 170 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 a. F. zum 1.1.2004 ergänzt worden. Danach müssen Arbeitszeitguthaben, die ausschließlich zur beruflichen Weiterbildung angespart wurden, nicht mehr aus Anlass der Kurzarbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Jugendwohnheime unterstützen die berufliche Mobilität junger Menschen. Jugendheime sind erforderlich, wenn es an einem Standort freie Ausbildungsplätze gibt, die mit Bewerben aus der Region nicht besetzt werden können. Nach Satz 1 können Träger von Jugendwohnheimen durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, wenn dies zum Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt und zur Förde...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall

Rz. 45 Von einem saisonbedingten Arbeitsausfall i. S. v. Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ist auszugehen, wenn der Arbeitsausfall aufgrund der Eigenart des Betriebes bzw. der Wirtschafts- oder Geschäftszweiges regelmäßig zu derselben Jahreszeit auftritt. Saisonalen Einflüssen können z. B. unterliegen: die Land- und Forstwirtschaft, Betriebe zur Herstellung von Kisten für Frühgemüse sowie...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.1 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 6 Leistungen nach den §§ 88 ff. werden ausschließlich an den Arbeitgeber erbracht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen will. Die Rechtsform des Arbeitgebers ist unerheblich. Nur der Arbeitgeber ist anspruchsberechtigt. Die Förderung durch Eingliederungszuschüsse erfordert einen Antrag des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Antragstel...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.5 Bewertung der Zurechnungszeit

Rz. 11 Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit i. S. v. § 54 Abs. 4 erhält grundsätzlich für jeden Kalendermonat den vollen Gesamtleistungswert für beitragsfreie Zeiten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt (Umkehrschluss aus §§ 74, 263). Dabei wird sie mit dem höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 die Einzelheiten zur Frage wer und unter welchen Modalitäten die Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten ist. Die Vorschrift regelt insoweit die erste Stufe des zweistufigen Verfahrens bei der Beantragung von Kug. Auf der 2. Stufe ist ein Antrag der einzelnen von der Kurzarbeit betroffenen Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift benennt den Leistungszweck der Eingliederungszuschüsse und verdeutlicht die Absicht des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beschreibt die Fördervoraussetzung eher allgemein dahin gehend, dass die Vermittlung von arbeitslosen Menschen "wegen in ihrer Person liegender Gründe ­erschwert" sein muss. Mit dem Eingliederungszuschuss soll die anfängliche Minderleistu...mehr

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Sauer, SGB III § 91 Zu berü... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 220 mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ab 1.1.2004 neu eingefügt; die bis Ende 2003 unter diesem Paragraphen geführte Vorschrift ("Regelförderung") ist gleichzeitig aufgehoben worden. Die jetzige Fassung der Vorschrift resultiert aus Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung d...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltsgleich unter Berücksichtigung der neuen Gliederung der Eingliederungszuschüsse aus dem damaligen bis Ende 2003 gültigen § 223 übertragen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschrifte...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.3 Ausschluss von Kindererziehungszeiten für Geburtsjahrgänge vor 1921

Rz. 8 Kindererziehungszeiten wurden durch das HEZG mit Wirkung v. 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeit eingeführt. Hierbei wurden Elternteile, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des HEZG bereits ihr 65. Lebensjahr vollendet hatten, von der Anerkennung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelung wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 4 der Vors...mehr

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Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.3 Nutzung von Arbeitszeitschwankungen (Abs. 4 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 50 Nach § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ist ein Arbeitsausfall vermeidbar, der bei der Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Nutzen also die Beteiligten die vereinbarten Arbeitszeitschwankungen nicht aus, um Kurzarbeit zu verhindern, ist der Arbeitsausfall insoweit vermeidbar. Hintergrund dieser Regelungen sind die ...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Kug wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitsfall auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Der Anspruch auf Kug ruht bei Arbeitnehmern in direkt bestreikten Betrieben, weil in diesem Fall der Arbeitsausfall nicht auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Abs. 1 regelt die Rechtsfolgen der nur mittelbaren Auswirkungen eines Arbeitskampfes um die Neutralität der Arbeitsverwaltung i...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.1 Begünstigte Rentenleistungen

Rz. 2 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist eine Zurechnungszeit bei folgenden Renten als rentenrechtliche Zeit i. S. v. § 54 Abs. 1 Nr. 2 zu berücksichtigen: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, § 240, Renten wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 und 6, Erziehungsrenten gemäß § 47 Abs. 1 und 3, § 243a, kleinen Witwen-/Witwerrenten gemä...mehr